Die EU-Kommission hat ihren Zeitplan zur Vorlage des Richtlinienvorschlags über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) eingehalten. Dies lässt vermuten, dass sie nachhaltig von den Vorteilen der GKKB überzeugt ist (vgl. hierzu ausführlich Fuhrmann, Steuerboard vom 17. 2. 2011). Nach dem nun vorliegenden Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission soll die GKKB als fakultatives System ausgestaltet werden. Ein Unternehmen, das nicht für die Regelungen der GKKB qualifiziert oder hierfür nicht optiert, hat nach wie vor die nationalen Steuervorschriften anzuwenden. Eine GKKB-Unternehmensgruppe soll lediglich mit der Steuerverwaltung (sog. Hauptsteuerbehörde) des Mitgliedstaats zu tun haben, in dem die Muttergesellschaft steuerlich ansässig ist. Steuerprüfungen sollen grds. von der Hauptsteuerbehörde initiiert und koordiniert werden. (mehr …)