In der unendlichen Schlammschlacht um den Verkauf von Gebrauchtsoftware hat die deutsche Microsoft eine Schlappe hinnehmen müssen. Das Landgericht Hamburg stellte klar, dass der Softwareriese nicht einfach aus formalen Gründen eine Lizenzübertragung verweigern (LG Hamburg, 315 O 266/09) darf.

