In der Praxis der steuerlichen Gestaltungsberatung ist das Einholen einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung (§ 89 Abs. 2 AO) vor Umsetzung einer Transaktion (z. B. Verschmelzung von Gesellschaften) das übliche Prozedere. Ziel ist, die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Transaktion verbindlich mit der Finanzverwaltung vor Umsetzung der Transaktion abzustimmen. Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist ab einem Gegenstandswert von 10.000 € gebührenpflichtig, die Gebühr kann bis zu 91.456 € betragen (Gegenstandswert ab 30 Mio. €). Fraglich ist, ob bei der Bestimmung des Gegenstandswerts der verbindlichen Auskunft zukünftige (hypothetische) Steuerentlastungen (z. B. Mehrabschreibungen in Folge einer Buchwertaufstockung von Wirtschaftsgütern aufgrund eines hypothetischen Verschmelzungsgewinns) „gebührenmindernd“ zu berücksichtigen sind. Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 15. 2. 2012 – 12 K 5002/07 AO, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 13/12) dürfte dies der Fall sein. » Weiterlesen
Artikel mit dem Tag: verbindliche Auskunft
Kein Anspruch auf einen bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft
Die Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die Finanzverwaltung stellt ein wichtiges Instrument zur Steuerplanung dar. In einem kürzlich ergangenen Urteil (BFH-Urteil vom 29. 2. 2012 – IX R 11/11, DB 2012 S. 1550) hat der BFH entschieden, dass ein Stpfl. die inhaltliche Richtigkeit einer zu seinen Ungunsten ergangenen verbindlichen Auskunft nur sehr eingeschränkt gerichtlich überprüfen kann. Falls das FA im Rahmen der verbindlichen Auskunft zu Ungunsten des Stpfl. entscheidet, so bleibt dem Stpfl. deshalb i. d. R. nur, sein ursprüngliches Vorhaben aufzugeben oder er stellt sich auf eine Auseinandersetzung im Steuerfestsetzungsverfahren ein. Hier ist die Entscheidung des FA einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich. » Weiterlesen
Drücken sich die Finanzämter um verbindliche Auskünfte zur Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Die Komplexität des Erbschaftsteuerrechts hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Vor allem die 2009 neu gefassten Begünstigungen für Betriebsvermögen werfen eine Unzahl an ungelösten rechtlichen Fragestellungen auf. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Unternehmer und sonstige Vermögensträger bereits zu Lebzeiten Klarheit darüber schaffen möchten, wie ihr Vermögen im Erbfall steuerlich behandelt wird und ob es sinnvoll sein könnte, das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf einen Nachfolger zu übertragen.
Ein geeignetes Mittel zur Erlangung steuerlicher Rechtssicherheit ist die Beantragung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt. Darin sichert das Finanzamt dem Antragsteller zu, dass der von ihm geplante Sachverhalt nach der geltenden Rechtslage in einer ganz bestimmten Weise behandelt wird, z. B. dass er erbschaftsteuerfrei oder nur zu 15% steuerpflichtig ist. In der Praxis ist allerdings festzustellen, dass die Finanzämter bei erbschaftsteuerlichen Sachverhalten nicht selten die Erteilung der erbetenen verbindlichen Auskunft ablehnen. » Weiterlesen
Finanzbeamte taxieren höheren Stundensatz als Steuerberater
Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft dürfen die Finanzämter gemäß § 89 Abs. 2-5 Abgabenordnung eine besondere Gebühr verlangen. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich in erster Linie nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Ist dieser nicht feststellbar, setzen die Finanzbeamten eine Zeitgebühr an. Angesichts der steigenden Komplexität des Steuerrechts winken dem Staat an dieser Stelle lukrative Mehreinnahmen. Das FG Baden-Württemberg entschied in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil vom 17. 3. 2010 (Az. 1 K 661/08), dass der Staat solche Auskünfte gebührenpflichtig anbieten darf. » Weiterlesen






