Artikel mit dem Tag: Umwandlungssteuerrecht

Wider den missbräuchlichen Gesamtplan bei Umstrukturierungen

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

Für die Gestaltungs- und Steuerrechtsdurchsetzungsberatung in Umstrukturierungsfällen ist ein wich­tiges neues BFH-Urteil vom 9. 11. 2011 – X R 60/09 (DB 2012 S. 779 und DB0469717) zur Kenntnis zu nehmen, das im Einzelfall sehr hilfreich sein kann. Es geht um „Vorfeldmaßnahmen“ einer betrieblichen Umstruktu­rierung, die eine geplante Buchwertverknüpfung oder Zwischenwertaufstockung wegen Zurückbehalt einer wesentlichen Betriebsgrundlage u. U. gefährden können. Stets müssen für privilegierte Umstrukturierungen sämtliche zum Zeitpunkt der Einbringung zum Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil (einschl. Sonderbetriebsvermö­gen I und II) gehörende „funktional wesentliche Betriebsgrundlagen“ übertragen werden. Damit können in en­gem zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende oder gleichzeitig erfolgende Sonder­transaktionen die Buchwertverknüpfungsmöglichkeit gefährden. » Weiterlesen

Passivposten im Umwandlungssteuerrecht

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der neue Umwandlungssteuererlass (BMF-Schreiben vom 11.11.2011, DB0464115; vgl. auch Momen/Kröner, DB0464195 und Blumenberg u. a., DB 2012 Beil. 1) hat nahezu fünf Jahre auf sich warten lassen. Kaum ist er in der Welt, ist er in einem wichtigen Punkt durch die Rspr. des BFH überholt.

Der neue Umwandlungssteuererlass enthält für Umwandlungen, die zum gemeinen Wert (oder zum Zwischenwert) erfolgen, eine arge Falle. Bei Ansatz des gemeinen Werts sind auch der Firmenwert und andere selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wie beispielsweise Patente etc. bei der übertragenden Gesellschaft anzusetzen (§ 3 Abs. 1 UmwStG), obwohl für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach den normalen Regeln ein Aktivposten nur angesetzt werden kann, wenn diese entgeltlich erworben worden sind (§ 5 Abs. 2 EStG). Spiegelbildlich ist die Buchung auf der Passivseite. Das Bilanzsteuerrecht enthält eine größere Aufzählung von Passivposten, die in der Steuerbilanz nicht gebildet werden dürfen, z. B. Drohverlustrückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG). Auch diese Passivposten sind bei einer Umwandlung zum gemeinen Wert anzusetzen. Der Ansatz der bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgewiesene Passivposten reduziert den Gewinn, der bei der übertragenen Einheit durch die Umwandlung zum gemeinen Wert entsteht.

Eine Überraschung bietet die von der Verwaltung vorgesehene Behandlung bei der übernehmenden Gesellschaft: Sie tritt zwar in die Rechtstellung der übertragenden Gesellschaft ein und übernimmt zunächst deren Bilanzpositionen. Bei ihr sind jedoch die Passivierungsverbote nach § 5 EStG wieder zu beachten. Die Passivposten, also insbesondere Drohverlustrückstellungen, sind in der Bilanz des Übernehmers aufzulösen, und zwar gewinnerhöhend. Mit anderen Worten: Diese stillen Lasten reduzieren zwar den Übertragungsgewinn bei der übertragenden Gesellschaft, führen jedoch zu einem (fiktiven) Gewinn bei der übernehmenden Gesellschaft. » Weiterlesen

Umwandlungssteuererlass endgültig verabschiedet!

Das BMF hat am 9. September 2011 den Länderreferenten den zur Veröffentlichung bestimmten Umwandlungssteuererlass übersendet. Die Länderreferenten haben neben einigen Klarstellungen noch die nachstehenden wesentlichen Änderungen zur Entwurfsfassung durchgesetzt und den Umwandlungssteuerlass am 11. November 2011 endgültig verabschiedet. » Weiterlesen

Einbringung – Steuervereinfachung mit bösen Konsequenzen

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann seine Beteiligung steuerneutral in eine andere Kapitalgesellschaft einbringen. Voraussetzung ist vor allem, dass die aufnehmende Gesellschaft nach der Einbringung die Mehrheit der Stimmrechte an der eingebrachten Gesellschaft hält, sog. “qualifizierter Anteilstausch”, § 21 UmwStG. Die praktischen Schwierigkeiten ergeben sich vor allem aus der Missbrauchsvermeidungsklausel des § 22 UmwStG.  » Weiterlesen

Teilbetrieb goes Europe

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der „Teilbetrieb“ ist ein wichtiges steuerliches Tatbestandsmerkmal bei Unternehmensumwandlungen. Wird zukünftig ausschließlich von der EU (bzw. vom EuGH) festgelegt, was darunter zu verstehen ist? Der vom BMF im Mai auf seiner Internetseite veröffentlichte Entwurf eines Erlasses zum Umwandlungssteuergesetz weist in diese Richtung. » Weiterlesen

UmwSt-Erlass: Verschärfungen ohne Übergangsregelung

Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (sog. SEStEG) vom 7. 12. 2006 wurde das Umwandlungssteuergesetz grundlegend reformiert. Wie bei jeder grundlegenden Gesetzesreform treten nicht unerhebliche Zweifelsfragen für den Gesetzesanwender auf. Für die Diskussion, wie die Zweifelsfragen aus Sicht der Finanzverwaltung zu beantworten sind, hat sich die Finanzverwaltung gut fünf Jahre Zeit genommen und nunmehr den lang ersehnten ersten (öffentlichen) Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses den Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 15. 6. 2011 übersendet. » Weiterlesen

Flexibilität adieu – neues Verständnis der Rückwirkungsfiktion

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Finanzverwaltung ihr Verständnis des Umfangs der steuerlichen Rückwirkungsfiktion im Sinne von § 2 UmwStG zu ändern. Zukünftig sollen stets und ausschließlich die rechtlichen Verhältnisse am steuerlichen Übertragungsstichtag maßgeblich sein. § 2 UmwStG eröffnet die Möglichkeit, Umwandlungs- und Einbringungsvorgänge ausnahmsweise und abweichend von den zivilrechtlichen Regelungen mit steuerlicher Wirkung auf einen Zeitpunkt bis zu acht Monate vor Anmeldung des Vorgangs beim zuständigen Registergericht zurück zu beziehen. » Weiterlesen

Teilbetriebsbegriff – schleichender dogmatischer Wechsel?

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Der Teilbetriebsbegriff hat im (Umwandlungs)Steuerrecht erhebliche praktische Bedeutung. Nur bei Vorliegen eines Teilbetriebs können Umwandlungsvorgänge steuerneutral vollzogen werden. Nach bisherigem nationalem Verständnis ist als Teilbetrieb ein organisch, geschlossener mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- und lebensfähig ist. Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, sofern die jeweilige Tätigkeit endgültig beim Übertragenden eingestellt wird. Hierzu ist es erforderlich, dass sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen übergehen. » Weiterlesen