Artikel mit dem Tag: Liquidation

Während der Liquidation nicht zurückgeführte Verbindlichkeiten führen nicht zu einem steuerpflichtigen Verzichtsgewinn

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das Urteil des FG Köln vom 6. 3. 2012 (13 K 3006/11, DB0479622) ist Anlass, das Thema nachrangiger (Gesellschafter-)Darlehensforderungen, die bei Liquidation ausfallen, noch einmal aufzugreifen. In Krisenzeiten geht es um ein praktisch relevantes Thema der täglichen Beratungspraxis, nämlich um die Frage, ob ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, wenn im Zuge der Liquidation zumeist mit Rangrücktritt versehene Darlehen gegenüber einer Schuldnergesellschaft mangels ausreichendem Vermögen nicht zurückgeführt werden können. Das Urteil ist erfreulich deutlich. Es lässt hoffen, dass unsägliche Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung nunmehr wirtschaftlich vernünftig zu Ende gebracht werden. » Weiterlesen

Ertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Düsseldorf

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2003 die unbeschränkte Verrechnung von Verlusten bei der Einkommensteuer in § 10d EStG, der Körperschaftsteuer in § 8c KStG (alt) und der Ge­wer­be­steuer in § 10a GewStG durch die Einführung einer Mindestbesteuerung eingeschränkt und einen Ausgleich nur in Höhe beschränkter Beträge (in der Regel rund 1 Mio. €) zugelassen.  Die Regelung sollte nur eine Streckung der Verluste, nicht aber einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung zur Sicherung des Steueraufkommens bewirken.

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Organschaft mit Lücken und Tücken

Das Köperschaftsteuerrecht ermöglicht eine rudimentäre Konzernbesteuerung in Form der Organschaft. Erforderlich ist hierfür „nur“, dass die Konzernspitze mit jeder von ihr beherrschten Kapitalgesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) schließt. Dieser ist Rechtsgrund für die Abführung des ganzen Gewinns und für die Übernahme der Verluste durch den Organträger. Im Ergebnis werden die Gewinne und Verluste im Organkreis steuersubjektübergreifend verrechnet. Der Preis dafür ist allerdings hoch. Mit der Verpflichtung zur Verlustübernahme wird die Haftungsbegrenzung auf Ebene der Organgesellschaften faktisch aufgehoben. Das Ganze ähnelt damit einer Ehe: Chancen und Risiken werden geteilt und bei Bedürftigkeit wird Unterhalt gezahlt. » Weiterlesen