Artikel mit dem Tag: Körperschaftsteuer

Kosten der Due Diligence beim gescheiterten Beteiligungserwerb – kein Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG

RA/WP/StB Jens Scharfenberg, Partner bei MDS MÖHRLE, Hamburg

RA/WP/StB Jens Scharfenberg, Partner bei MDS MÖHRLE, Hamburg

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Beteiligungserwerben entstehen, werden durch die Finanzverwaltung in Betriebsprüfungen gerne problematisiert. Denn die betreffenden Aufwendungen sind meistens hoch, und im Anwendungsbereich des § 8b KStG droht dem Stpfl. die Versagung des Betriebsausgabenabzugs. Hinzu kommt, dass die Rspr. zu Anschaffungsnebenkosten bei Beteiligungen Interpretationsspielräume belassen hat.

Mit Urteil vom 13. 1. 2013 (I R 72/11, DB 2013 S. 673) hat der BFH für den Fall der „vergeblichen“ Kosten der Due Diligence-Prüfung aus Anlass des gescheiterten Erwerbs einer Kapitalbeteiligung durch eine Kapitalgesellschaft Klarheit geschaffen. » Weiterlesen

Mindestbesteuerung: „recht und billig“

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Urteile des I. und des IV. BFH-Senats zur Mindestbesteuerung im Spätsommer 2012 (Urteil vom 22. 8. 2012 – I R 9/11, DB 2012 S. 2785, zu § 10d EStG; vom 20. 9. 2012 – IV R 29/10, DB 2012 S. 2789; IV R 36/10, DB0560515, beide zu § 10a GewStG)  mögen für viele enttäuschend gewesen sein. Der BFH hält die Mindestbesteuerung nicht für verfassungswidrig. Dennoch lassen beide BFH-Senate Raum für eine vollständige Verlustverrechnung in Einzelfällen. Welche Fälle sind es, in denen Stpfl. bei der ESt bzw. KSt und/oder bei der GewSt weiter auf eine vollständige Verlustverrechnung dringen können? Wie können Nachteile vermieden werden – praktisch und verfahrensrechtlich? » Weiterlesen

Die Begehrlichkeit kennt keine Schranke, aber die Zinsschranke

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Frei nach dem römischen Dichter und Philosoph Seneca kann mit Blick auf die seit gut fünf Jahren anzuwendende Zinsschranke (§§ 4h EStG, 8a KStG) festgestellt werden, dass die Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung erheblich sind. Das fünfjährige Jubiläum ist Anlass, mal zurückzuschauen.

Die Finanzverwaltung hat sehr zügig mit dem BMF-Schreiben vom 4. 7. 2008 (IV C 7 – S 2742-a/07/10001 [2008/0336202], BStBl. I 2008 S. 718) Erläuterungen zur Zinsschranke gegeben. Dem Vernehmen nach sollte ein weiteres BMF-Schreiben zur Escapeklausel des Eigenkapitalvergleichs (§§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG, 8a Abs. 3 KStG) ergehen. Dies ist bislang noch nicht erfolgt. » Weiterlesen

Bringt die kleine Reform der Organschaft den großen Wurf?

 

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Anfang September wurde die Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Änderung der Organschaftsregelungen bekannt. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens sollen diese Formulierungen als Fraktionsentwurf noch in das laufende Verfahren eingebracht werden. Nachdem die große Reform der Organschaft hin zu einer Gruppenbesteuerung Anfang Juni 2012 aus fiskalischen Gründen vertagt worden war, sind die verbliebenen Vorschläge zur Änderung des KStG hoffentlich mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

 

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Organschaftliche Minder- und Mehrabführungen: Keine steuerwirksame Auflösung eines Ausgleichspostens bei (nur) „mittelbarer“ Veräußerung der Organbeteiligung

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

In einem (Kapitalgesellschafts-)Konzern dient eine ertragsteuerliche Organschaft der Vermeidung ertragsteuerlicher Nachteile, die aus der Mehrstufigkeit der Unternehmensstruktur resultieren können (z. B. Vermeidung einer Ausschüttungskaskade, Verlustverrechnung etc.). In einer „klassischen“ Organschaftsstruktur besteht eine unmittelbare Organschaft zwischen Organträger und Organgesellschaft (z. B. Organträger-AG hält unmittelbar sämtliche Anteile der Organgesellschaft-GmbH). Eine mittelbare Organschaft liegt dagegen vor, wenn der Organträger unmittelbar an z. B. einer Zwischen-GmbH beteiligt ist und die Zwischen-GmbH unmittelbar sämtliche Anteile an der Organgesellschaft hält. Ein Gewinnabführungsvertrag und eine Organschaft bestehen in diesem Fall lediglich zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft, die Zwischen-GmbH hat – vereinfacht dargestellt – keine besondere Funktion. Da in der Praxis regelmäßig keine (steuerlichen) Gründe für die Errichtung einer mittelbaren Organschaft vorliegen, führt die Struktur ein „Schattendasein“. Ein aktualisierter Erlass des FinMin. Schleswig-Holstein (vom 8. 12. 2011 – VI 3011 – S 2770 – 054, DStR 2012 S. 1607) zur Bildung und Auflösung aktiver und passiver Ausgleichsposten nach § 14 Abs. 4 KStG bei mittelbarer Organschaft dürfte dazu führen, dass dieser Schatten kleiner wird. Worum geht es? » Weiterlesen

Steuerpflicht auf Streubesitzanteile – Ein falsches Signal!

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die angekündigten Änderungen aufgrund des JStG 2013 waren schon mehrfach Gegenstand von Beiträgen in diesem Blog (vgl. zuletzt z. B. Escher, Steuerboard DB0484585 und von Freeden, Steuerboard DB0483374). Ein Vorschlag des Bundesrats im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens hat besondere Brisanz: Die Einführung einer Steuerpflicht auf Streubesitzanteile. Genauer: Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sollen voll steuerpflichtig werden, wenn der Anteilseigner ebenfalls eine Kapitalgesellschaft und zu weniger als 10% beteiligt ist. » Weiterlesen

Teleologische Reduktion des § 8c KStG beim downstream-merger

Dass § 8c KStG sowohl in der Literatur als auch mittlerweile in der Rspr. ob seines überschießenden Charakters umstritten ist, dürfte hinreichend bekannt sein. Insofern verwundert es nicht, dass eine Begrenzung der Norm auf reine Missbrauchsfälle vielfach gefordert wird. Teilweise – wenngleich in unzureichendem Maße – ist der Gesetzgeber diesen Forderungen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. 12. 2009 durch die Einführung der Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 Satz 5 KStG) sowie der Stille-Reserven-Klausel (§ 8c Abs. 1 Satz 6 ff. KStG) nachgekommen. Auch unter dem insoweit modifizierten § 8c KStG wird einer am Normzweck der Missbrauchsvermeidung orientierten Auslegung der Vorschrift daher nach wie vor erhebliche Bedeutung zukommen. Das FG Berlin-Brandenburg hat nunmehr mit Urteil vom 18. 10. 2011 (8 K 8311/10, DB0483381) in bemerkenswerter Weise die Vorschrift des § 8c KStG a. F. (i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. 8. 2007) vor dem Hintergrund der ihr gesetzgeberisch zugedachten Missbrauchsvermeidungskonzeption teleologisch reduziert. » Weiterlesen

Neue Schärfe im Organschaftsrecht: Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags wegen Veräußerung im Konzern kritisch

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Ein Schelm, wer meint, die Besteuerung erfolge in allen Bundesländern gleichmäßig. Bei der Lektüre eines aktuellen FG-Urteils (FG Niedersachsen, Urteil vom 10. 5. 2012 – 6 K 140/10, DB0481541) drängt sich der Verdacht auf, dass manches Mal bereitwillig ein Strohhalm ergriffen wird, selbst wenn man dabei die von der Finanzverwaltung selbst gesetzten Regeln überdehnt, um Organschaften scheitern zu lassen, weil eine steuerliche Verlustverrechnung als zu dreist erscheint. Allerdings dürfte die Hoffnung trügen, dass sich im anhängigen Revisionsverfahren beim BFH (Az. I R 45/12) eine Klärung ergibt. » Weiterlesen