Artikel mit dem Tag: EuGH

Steuerbegünstigte Unternehmensnachfolge auch in Drittstaaten?

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Diese Frage hat der BFH kürzlich (Beschluss vom 15. 12. 2010 - II R 63/09, DB 2011 S. 214) dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der BFH äußert unter europarechtlichen Gesichtspunkten erhebliche Zweifel, ob eine erbschaftsteuerliche Ungleichbehandlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften je nach deren Belegenheit innerhalb oder außerhalb der EU bzw. des EWR mit der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) vereinbar ist (vgl. Kessler, Steuerboard, DB0403646).  » Weiterlesen

Erben ohne Grenzen – Die Europarechtskonformität des deutschen Erbschaftssteuerrechts

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat erstmals 2003 in der Rechtssache Barbier (Rs. C 364-/01) erbschaftsteuerliche Regelungen am Maßstab der Kapitalverkehrsfreiheit gemessen. Durch die aktuelle Vorlage des BFH vom 15.12.2010 (II R 63/09, DB0402760) erhält der EuGH nun abermals Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu beziehen und zugleich eine dogmatische Grundsatzfrage weiter aufzuarbeiten.

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Die Rechtsachen Lidl Belgium und Krankenheim Wannsee: verschiedene Systeme, verschiedene Ergebnisse?

International existieren zwei grundlegend verschiedene Konzepte zur steuerlichen Behandlung der Verluste von ausländischen Betriebsstätten: Bis einschließlich 1998 konnten ausländische Betriebsstättenverluste beim deutschen Stammhaus temporär die inländische Bemessungsgrundlage mindern. Erzielte die ausländische Betriebsstätte später wieder Gewinne, erfolgte nach dem Gesetzeswortlaut eine Nachversteuerung durch Hinzurechnung der ausländischen Gewinne, was – nach Aussagen der Finanzverwaltung – in der Praxis allerdings nicht immer funktioniert haben soll. » Weiterlesen

Spenden ohne Grenzen – Europäischer Gerichtshof öffnet die Grenzen für den Spendenabzug

Der europaweiten Förderung steuerbegünstigter Institutionen steht grds. nichts mehr im Weg. In der Rechtssache „Persche“ hat der EuGH den Weg für grenzüberschreitende Spenden frei gemacht. Hierfür musste der EuGH gleich an mehreren Gabelungen die Weichen richtig stellen. Schon die Eröffnung des Anwendungsbereichs war strittig. Der EuGH stellte jedoch klar, dass die Kapitalverkehrsfreiheit nicht nur grenzüberschreitende Investments mit Anlageabsicht, sondern auch Spenden schützt. Hergeleitet hat das Gericht dies aus dem Anhang zur Kapitalverkehrsrichtlinie 88/361/EWG, wonach auch Schenkungen und Stiftungen zum Kapitalverkehr zählen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Geld- oder Sachspende handele.

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