Artikel mit dem Tag: Bundesfinanzhof

Neue Gestaltungsmöglichkeit bei Arbeitnehmer-Aktienoptionen

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath + Partners

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte,  Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Manchmal meint es der BFH ja doch gut mit den Stpfl. So geschehen am 18. 9. 2012, als der 6. Senat sein Urteil (VI R 90/10, DB 2013 S. 212) zur Verwertung von Arbeitnehmer-Aktienoptionen bei Übertragung auf eine GmbH sprach. Wie immer stellt sich dabei jedoch die Frage, was in der Praxis von einer solchen Entscheidung übrig bleibt.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH und als solcher erfolgreich tätig. Daher gewährte ihm sein Arbeitgeber mit Vertrag vom 29. 10. 2002 Optionen für den Erwerb von 15.000 Stückaktien der A-AG zum Preis von 0,65 € je Aktie. Die Optionen konnten zwischen dem 1. 1. 2004 und dem 10. 1. 2005 ausgeübt werden. Der Optionsvertrag berechtigte den Kläger, seine Rechte und Pflichten daraus auf die von ihm zu 100% gehaltene Z-GmbH zu übertragen. Die Z-GmbH (in 2000 gegründet) hielt in den Jahren 2002 bis 2005 auch Anteile an der Arbeitgebergesellschaft des Klägers und Anteile an einem Geldmarktfonds. Andere Verfügungen über das Optionsrecht waren unzulässig. Mit Schreiben vom 29. 11. 2002 übertrug der Kläger seine Optionen auf die Z-GmbH. Dafür hatte die Z-GmbH 0,10 € pro zu erwerbender Aktie zu zahlen (Kurswert der A-Aktie zu diesem Zeitpunkt 1,84 €). Am 9. 1. 2004 übte die Z-GmbH die Optionen aus (Kurswert je Aktie 5,41 €). Am 15. 1. 2004 überwies die Z-GmbH den Betrag von 1.500,00 € aus dem Erwerb der Optionen an den Kläger. Das Finanzamt erfasste in 2004 einen Betrag von 71.400,00 € als Einkünfte des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit. Dieser Betrag entspricht exakt dem Gewinn aus der Ausübung der Optionen abzüglich des gezahlten Basispreises von 0,65 € pro Aktie. » Weiterlesen

Der Begriff der wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG) wird veranlagungszeitraumbezogen betrachtet

RA/WP/StB Jens Scharfenberg, Partner bei MDS MÖHRLE, Hamburg

§ 17 EStG regelt die Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die sich im Privatvermögen befinden. Voraussetzung der Steuerpflicht ist, dass die Beteiligung des Veräußerers innerhalb der letzten fünf Jahre bestimmte Wesentlichkeitsgrenzen überschritten hat. Die Beteiligungsgrenze lag bis einschließlich 1998 bei mehr als 25%. Mit Wirkung ab dem Vz. 1999 wurde sie auf mindestens 10% gesenkt, um dann ab dem Vz. 2002 erneut (auf mindestens 1%) gesenkt zu werden. Angesichts der wiederholten Verschärfungen entspricht es beinahe einer Gesetzmäßigkeit, dass die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt“ in den Übergangszeiträumen zu Streitigkeiten zwischen der Finanzverwaltung auf der einen und Stpfl. auf der anderen Seite führen musste. » Weiterlesen

BFH erleichtert freiberufliche Praxiseinbringungen

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, KPMG, Köln

Der VIII. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 4. 12. 2012 (VIII R 41/09, DB 2013 S. 381) wichtige Grundsätze zur Umstrukturierung von Freiberuflerpraxen aufgestellt. Der Streitfall spielt im Jahre 1997 und ist ein „Klassiker“: Ein Steuerberater führt eine Einzelpraxis mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, die er unter Aufdeckung stiller Reserven (vor allem Mandantenstamm und Praxiswert) in eine Sozietät in Gestalt einer Freiberufler GbR ein­bringt; den Einbringungsgewinn versteuert er anschließend wohl mit dem damaligen „halben Steuersatz“ (§§ 18 Abs. 3, 16, 34 EStG). Die bis zum Einbringungsstichtag in der Einzelpra­xis entstandenen Forderungen (und auch Verbindlichkeiten) blieben außen vor und sollten mit jeweiligem Zahlungseingang verteilt über mehrere Jahre als laufende § 18-Einkünfte erfasst werden. Die Finanzverwaltung verlangt nach einer Außenprüfung stattdessen eine „Zwangs­entnahme“ der Forderungen in das Privatvermögen mit ihrem Teilwert. Dagegen wehrt sich der Steuerberater und bekommt nun vom BFH in Bestätigung der erstinstanzlichen Entschei­dung des FG Münster vom 23. 6. 2009 (1 K 4263/06 F, EFG 2009 S. 1915) Recht. » Weiterlesen

Das häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit – eine unendliche Geschichte?

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Alle Jahre wieder: Der BFH hat in seinem Beschluss vom 14. 12. 2012 (VI B 134/12, online veröffentlicht am 20. 2. 2013) den Werbungskostenabzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors versagt. Demnach bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, weil das Wesensmäßige der Hochschullehrertätigkeit, nämlich die Lehre, in der Universität stattfinden müsse. Damit hat der BFH sein Urteil vom 27. 10. 2011 (VI R 71/10, BFHE 235 S. 448 = DB 2012 S. 263) für die Berufsgruppe der Hochschullehrer bestätigt. » Weiterlesen

Private Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ist regelmäßig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerzahler und Finanzverwaltung. Dabei geht es i. d. R. um Fälle des Grundstücks- und Wertpapierhandels. In einem etwas exotischeren Fall hatte der BFH kürzlich über die steuerliche Einordnung des Erwerbs von gebrauchten Lebensversicherungen zu entscheiden.  In seiner Entscheidung über diesen Sonderfall hat der BFH die Bedeutung der qualitativen Kriterien für die Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bekräftigt und das Abstellen auf bloß quantitative Merkmale abgelehnt. Gleichzeitig hat er eine Streitfrage bezüglich der gewerblichen Prägung en passant geklärt. » Weiterlesen

Viele Kontrollen durch die Steuer-Identifikationsnummer

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Nach einem BFH-Urteil vom 18. 1. 2012 (Az. II R 49/10, DB0466227) ist die Zuteilung der bundesweit einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar. Das gilt auch hinsichtlich der dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgten Datenspeicherung. Die Steuer-ID erhält jeder bei einem Einwohnermeldeamt registrierte Bürger von Geburt an und ermöglicht viele neue Kontrollen. » Weiterlesen

Verlustverrechnung im Todesfall

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. 12. 2007 (DB0286761) ist eine Verlustübertragung des Erblassers auf den Erben (bis auf Weiteres) nicht mehr möglich (Stichtag 18. 8. 2008). Umso wichtiger erscheint in diesen Fällen die Anwendung der Mindestbesteuerung nach § 10 d Abs. 2 EStG. Hierzu hat das BMF mit Schreiben vom 19. 10. 2011 Stellung genommen und die Behörden angewiesen bei entsprechenden Einsprüchen  Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. » Weiterlesen

Aktuelle Rückstellungserkenntnisse des Bundesfinanzhof

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

Kaum eine Betriebsprüfung bei kleinen, mittleren oder großen Gewerbetreibenden endet ohne intensive Diskussion über Rückstellungsthemen. Die Finanzverwaltung vermutet wegen des rückstellungsimmanenten Unsicherheitsmoments steuerminderndes Gestaltungspotenzial, welches sachgerecht „zurückgeschnitten“ werden soll. Entsprechend „begehrt“ sind einschlä­gige Erkenntnisse des BFH, die von Unternehmen, Beratern und Finanzverwaltung stets subtil und zeitnah für zurückliegende oder anstehende bilanzielle Vorsorgezwecke ausgewertet wer­den. » Weiterlesen