Artikel zum Thema: Allgemein

Verluste bei Termingeschäften – was lange währt, wird manchmal doch gut

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Verrechnung von Verlusten mit steuerpflichtigen Gewinnen ist seit jeher ein sowohl politisch als auch im Verfahren vor den Finanzbehörden hoch umstrittenes Thema. Die Finanzverwaltung und ihr folgend der Gesetzgeber wittern schnell unlautere Gestaltungen, die zu einer Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage und damit der Staatsfinanzen führen sollen. Andererseits ist klar, dass eine Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften aufgrund des der Einkommensbesteuerung zugrundeliegenden Prinzips der Leistungsfähigkeit und des daraus folgenden objektiven Nettoprinzips verfassungsrechtlich geboten ist. Ein vollständiger Ausschluss der Verlustverrechnung wäre daher wohl verfassungswidrig. Daraus folgt aber auch: Rein künstlich entstandene Verluste, die die steuerliche Leistungsfähigkeit nicht gemindert haben, müssen nicht zwingend uneingeschränkt abziehbar sein. » Weiterlesen

Schenkungsteuerpflicht bei zinslosen Darlehen

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Gewährung zinsloser Darlehen ist gerade unter verwandten oder befreundeten Personen eine weit verbreitete Praxis. Nur selten werden sich die Beteiligten hierbei Gedanken über mögliche schenkungsteuerliche Implikationen der Darlehensvergabe machen. Zu Unrecht, wie eine im März getroffene Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 29. 3. 2012 – 3 K 3819/10 Erb, EFG 2012 S. 772) einmal mehr belegt. Die Entscheidung macht aber zugleich deutlich, dass die bislang angewandten Besteuerungsregeln gerade in der heutigen Niedrigzinsphase zu unangemessenen Ergebnissen führen. » Weiterlesen

Wirtschaftliches Eigentum bei atypischer Unterbeteiligung

Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath und Partners, München

Die Unterbeteiligung ist weder zivilrechtlich noch steuerlich geregelt, jedoch hat die Rechtspraxis Maßstäbe für ihre rechtliche und steuerliche Einordnung geschaffen. Zivilrechtlich gilt die Unterbeteiligung als eine Innengesellschaft ohne Gesamthandsvermögen zwischen einem Hauptbeteiligten und einem oder mehreren Unterbeteiligten. Gegenstand einer Unterbeteiligung sind Personen- oder Kapitalgesellschaftsanteile. Während sich das Zivilrecht darauf verständigt hat, dass auf die Unterbeteiligung die Regelungen für die stille Gesellschaft gem. §§ 230 ff. HGB entsprechend Anwendung finden (s. nur BGHZ 50, 316, 320, 323), besteht über die steuerliche Qualifizierung noch Klärungsbedarf. » Weiterlesen

Rückwirkung im Vermittlungsausschuss

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Unlängst hat sich das BVerfG in einem Beschluss zur Bedeutung des Vermittlungsausschusses bei rückwirkenden Gesetzen geäußert; dieser Beschluss kann für die sich ankündigenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses wichtige Hinweise geben. » Weiterlesen

Bundesregierung schlägt Änderung der Dividendenbesteuerung bei Ausländern vor

RA/StB Andreas Patzner ist Partner bei der KPMG AG, Frankfurt

Schüttet eine deutsche AG Dividenden aus, so behält die auszahlende Stelle KapESt i. H. von 25% (zzgl. SolZ) ein und führt diese an das zuständige Finanzamt ab. Handelt es sich bei der Aktionärin  um eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, so wird die KapESt auf deren KSt-Schuld angerechnet. Dividendeneinkünfte sind bei deutschen Kapitalgesellschaften nunmehr steuerbefreit, lediglich 5% der Bruttodividenden gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Im Ergebnis  wird die Abgeltungsteuer daher erstattet oder auf die übrige, auf steuerpflichtige Einkünfte entfallende KSt angerechnet. » Weiterlesen

Rechtsprechungsänderung: Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers!

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Im Juli hatte der BFH (Urteil vom 4. 7. 2012 – II R 15/11, DB 2012 S. 2204) über die Frage zu entscheiden, ob die ESt des Erblassers für das Todesjahr eine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG darstellt. Sowohl das zuständige Finanzamt als auch die Vorinstanz (FG Niedersachsen, Urteil vom 23. 2. 2011 – 3 K 332/10) hatten dies verneint und sich dabei auf die bisherige Rspr. des BFH (zuletzt Urteil vom 17. 2. 2010 – II R 23/09, DB0351545) berufen. Das überwiegende Schrifttum hingegen hatte stets für die Abzugsfähigkeit plädiert; vgl. auch die Stellungnahme im Steuerblog vom 17. 11. 2011.

Der BFH bejaht diese Frage nunmehr mit überzeugenden Argumenten und vollzieht damit zugleich eine Änderung seiner Rspr. » Weiterlesen

Die Cash-GmbH geht weiter – aber wie lange noch?

RA Dr. Christoph Philipp, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Empfehlung des Bundesrats zur Beseitigung der ErbSt-Begünstigung sog. Cash-GmbHs wird heftig diskutiert (vgl. dazu etwa Viskorf, Steuerboard DB0492242). Bis zuletzt war unklar, ob der Bundestag diese Regelung (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG-E) in seiner Sitzung vom 25. 10. 2012 beschließen würde.

Der Bundestag hat die Einschränkung der Cash-GmbH bislang nicht beschlossen. Derzeit zählen daher insbesondere Zahlungsmittel und Bankguthaben weiterhin nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Kapitalgesellschaften, deren Vermögen überwiegend aus „Cash“ besteht, können deshalb weiterhin steuerfrei verschenkt oder vererbt werden. Die Nutzung der Cash-GmbH als Gestaltungsinstrument wurde vom BFH mit Beschluss vom 27.  9.  2012 (II R 9/11, DB0524035) zwischenzeitlich sogar ausdrücklich gebilligt. Das Gericht hat festgestellt, dass es sich hierbei um eine vom Gesetzgeber geschaffene Gestaltungsmöglichkeit handelt, deren Nutzung nicht als missbräuchlich angesehen werden kann. De lege lata wurde somit hinsichtlich der Cash-GmbH zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen. » Weiterlesen

Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Obergesellschaft auf den Gewinnabführungsvertrag

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft hat nicht nur drastische Auswirkungen auf die Gesellschaft und deren Leitung, sondern auch für deren Vertragspartner. Bei Geltung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verpflichtet sich eine Gesellschaft (Untergesellschaft), ihren ganzen Gewinn an die andere Gesellschaft (Obergesellschaft) abzuführen, die im Gegenzug sämtliche Verluste der Untergesellschaft übernimmt und die Unternehmensführung der Untergesellschaft über Weisungen steuert. Die Untergesellschaft müsste ohne Beendigung des Gewinnabführungsvertrags trotz der Insolvenz der Obergesellschaft ihren gesamten Gewinn abführen, während ihr eigener Verlustausgleichsanspruch durch deren Insolvenz gefährdet wäre. Daher stellt sich in der Praxis die Frage, ob der Gewinnabführungsvertrag aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet werden kann. Leider enthalten weder das Gesellschaftsrecht noch die Insolvenzordnung (InsO) dazu eine ausdrückliche Regelung. Zum früheren Konkursverfahren hat der BGH (Urteil vom 14. 12. 1987 – II ZR 170/87) entschieden, dass der Gewinnabführungsvertrag bei Insolvenz der Obergesellschaft automatisch endet. » Weiterlesen