Ehegatten-Oder-Konten sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Betriebsprüfung geraten. Zahlt z. B. ein Ehegatte den Erlös aus der Veräußerung seines Wirtschaftsguts auf ein gemeinsames Konto der Ehegatten ein, so liegt darin eine steuerpflichtige Schenkung an den anderen Ehegatten in Höhe der Hälfte des eingezahlten Betrags, wenn der andere Ehegatte im Verhältnis zu dem einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei über die in seinen Vermögensbereich übergegangenen Geldbeträge verfügen kann. » Weiterlesen




