Artikel zum Thema: Stephan Viskorf

BFH gegen pauschale Schenkungssteuerpflicht von “Ehegatten-Oder-Konten”

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

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Ehegatten-Oder-Konten sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Betriebsprüfung geraten. Zahlt z. B. ein Ehegatte den Erlös aus der Veräußerung seines Wirtschaftsguts auf ein gemeinsames Konto der Ehegatten ein, so liegt darin eine steuerpflichtige Schenkung an den anderen Ehegatten in Höhe der Hälfte des eingezahlten Betrags, wenn der andere Ehegatte im Verhältnis zu dem einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei über die in seinen Vermögensbereich übergegangenen Geldbeträge verfügen kann. » Weiterlesen

Steuerkontaminiertes Vermögen im Nachlass

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der Erbe, der nicht deklariertes Vermögen oder unversteuerte Vermögenserträge im Nachlass findet, muss unverzüglich die Finanzbehörden hierüber informieren, um das eigene Abgleiten in eine möglicherweise dauerhafte Steuerunehrlichkeit zu vermeiden. Das damit bestehende Risiko der Begehung einer Steuerstraftat durch den Erben wurde durch die Reform der Regelung der strafbefreienden Selbstanzeige noch einmal deutlich verschärft. Nicht erst der Ankauf von sog. Steuer-CDs mit den Daten möglicher Steuerhinterzieher hat das Auffinden von steuerkontaminiertem Vermögen (insbesondere nicht deklarierte ausländische Bankkonten und Immobilien) im Nachlass zu einem echten Risiko für Erben werden lassen. Auch der Abschluss von Informationsabkommen zwischen Deutschland und Steuer-Oasen wie Monaco, Jersey oder Liechtenstein sowie der seit dem Jahr 2006 mögliche europaweite Kontenabruf haben die Aufgriffswahrscheinlichkeit deutlich erhöht.   » Weiterlesen

Finanzverwaltung erleichtert steuerbegünstigte Übertragung von Immobilienvermögen

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

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Immobilienbesitzer galten noch Mitte des Jahres 2008 als die großen Verlierer der Erbschaftsteuerreform 2009. Nach dem vorliegenden Entwurf der neuen Erbschaftsteuerrichtlinien könnten zumindest Besitzer großer Immobilienvermögen zu den Gewinnern der Erbschaftsteuerreform gehören. » Weiterlesen

Erneute Änderung des Erbschaftsteuergesetzes

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

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Der Bundesrat hat am 17. 6. 2011 beschlossen, in den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinieumsetzungsgesetz-BeitrRLUmsG) neben den bereits von der Bundesregierung vorgesehenen Ergänzungen des Erbschaftsteuergesetzes weitere Änderungen dieses Gesetzes aufzunehmen (Drucks. 253/11). Aus erbschaftsteuerlicher Sicht ist die vom Bundesrat angestrebte Neuschaffung eines § 7 Abs. 8 ErbStG von erheblicher Bedeutung. Der Bundesrat versucht mit § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG-E, die Besteuerungslücke bei Vermögenstransfers im Rahmen von disquotalen Einlagen per Gesetz zu schließen. » Weiterlesen

Immer mehr Doppelbelastungen mit Ertrag- und Erbschaftsteuer?

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

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Das Verhältnis von Ertrag- und Erbschaftsteuer ist seit Jahren höchst umstritten. Unumstritten ist nur eine grundsätzliche, systemimmanente Doppelbelastung. Beim Erblasser unterliegen die Vermögenszuwächse der Ertragsteuer. Das ertragsversteuerte Vermögen unterliegt beim Erben sodann der Erbschaftsteuer. Diese Doppelbelastung ist unzweifelhaft verfassungsgemäß. » Weiterlesen

Steuerfreie Vermögens- und Unternehmensnachfolge durch disquotale Einlagen

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

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Als disquotal werden Einlagen bezeichnet, wenn Leistung und Beteiligung der Gesellschafter voneinander abweichen. Dadurch kann es zu ganz erheblichen Vermögensverschiebungen zwischen den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften kommen. Die schenkungsteuerlichen Folgen dieser Vermögensverschiebungen sind seit Mitte der 80er Jahre umstritten. Die Finanzverwaltung hatte die durch disquotale Einlagen ausgelösten Vermögensverschiebungen als schenkungsteuerpflichtigen Vorgang qualifiziert (R 18 ErbStR a. F.), befand sich jedoch mit dieser Auffassung jedoch seit mehr als 15 Jahren im Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung. Der BFH hatte bereits in zwei Entscheidungen Mitte der 80er Jahre betont, dass er Vermögensschiebungen zwischen Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft in Folge einer disquotalen Einlage nicht als schenkungsteuerbar ansieht. Es fehle an einer zivilrechtlichen Übertragung von Vermögen zwischen den Gesellschaftern. Die Werterhöhung in dem Anteil der – weniger einbringenden – Gesellschafter sei bloße Folge der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Kapitalgesellschaft.

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