
StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt
Am 5. 4. 2012 wurde in Bern ein Protokoll zur Änderung des am 21. 9. 2011 in Berlin unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt („Steuerabkommen“) unterzeichnet („Ergänzungsprotokoll“, vgl. DB0470249). Die Verhandlungen über das Steuerabkommen wurden ursprünglich am 10. 8. 2011 abgeschlossen (vgl. BMF, PM Nr. 32/2011 vom 10. 8. 2011). Am 22. 9. 2011 wurde das Steuerabkommen mit der Schweiz auf der Internetseite des BMF veröffentlicht, nachdem es am Tag zuvor von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und der Schweizer Finanzministerin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf in Berlin unterzeichnet wurde. Das Steuerabkommen soll am 1. 1. des nach beiderseitiger Notifikation folgenden Kalenderjahres in Kraft treten; von der Bundesregierung wird der 1. 1. 2013 angestrebt.
SPD, Bündnis 90/die Grünen sowie die Linke lehnen die geplante einmalige pauschale Nachzahlung ab und fordern weiterhin den Kauf von CDs aus der Schweiz mit den Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher aus Deutschland.
Zu dem nun unterzeichneten Ergänzungsprotokoll erklärte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble „Mit dem Ankommen werden wir in die Lage versetzt, für die Vergangenheit und für die Zukunft Kapitalanlagen deutscher Staatsbürger in der Schweiz zu besteuern. Das sind Steuereinnahmen, die ohne Abkommen laufend verjähren würden. So wird Gerechtigkeit hergestellt …“ (vgl. BMF, PM Nr. 12/2012 vom 5. 4. 2012). » Weiterlesen