Artikel zum Thema: Fischer, Hardy

Europarechtskonforme Besteuerung von fiktiven Zinsen auf zinslose Gesell- schafterdarlehen – Revival von § 8a KStG a. F.

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Ein zinsloses Gesellschafterdarlehen zwischen Körperschaften ist aus Sicht des Darlehensgebers steuerlich recht unspektakulär. Regelmäßig handelt es sich um eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung, die nicht einlagefähig ist und es kommt nicht zu gewinnerhöhenden Korrekturen, insbesondere findet keine Besteuerung von fiktiven Darlehenszinsen auf Ebene des Gesellschafters statt. Anders kann dies aber bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes (§ 1 Abs. 1 AStG) in grenzüberschreitenden Situationen aussehen, die jedoch wiederum durch das Europarecht überlagert wird. Hierzu hat das Schleswig-Holsteinische FG kürzlich eine interessante Entscheidung getroffen (Urteil vom 29. 11. 2012 – 1 K 118/07, DB0572915 = EFG 2013 S. 279). » Weiterlesen

Gesetzgeberische Maßnahmen seit 2009 – Rückblick auf den Koalitionsvertrag

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das Jahr 2013 wird ein Wahlkampfjahr. Gesetzgeberische Maßnahmen im Steuerrecht sind in solchen Jahren nicht oder nur sehr begrenzt konsensfähig, insbesondere wenn wie derzeit unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat bestehen. Einen ersten Vorgeschmack dieses Schauspiels bot bereits das JStG 2013, das kurz vor Weihnachten im Vermittlungsausschuss zum Spielball der verschiedenen politischen Interessen wurde. » Weiterlesen

Darlehenszinsen auch nach Verkauf fremdfinanzierter Immobilien steuerlich abzugsfähig – Rechtsprechungsänderung

 

 

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der BFH hat mit einem sehr lesenswertem Urteil vom 20. 6. 2012 (IX R 67/10, DB0490878) seine Rspr. zu Gunsten privater Vermieter geändert. Schuldzinsen können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch dann noch steuerlich abgezogen werden, nachdem die fremdvermietete Immobilie veräußert wurde, der Veräußerungserlös aber nicht ausreichte, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. » Weiterlesen

Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften – Die neuen DBA mit den Niederlanden und Luxemburg

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die im April unterzeichneten DBA mit den Niederlanden (12. 4. 2012, vgl. DB0470582) und Luxemburg (23. 4. 2012, vgl. Meldung unter DB0470947) enthalten hinsichtlich der Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften eine wesentliche Neuerung im Vergleich zu ihren Vorgängern.

Anteilsveräußerungsgewinne bei Immobiliengesellschaften

Art. 13 der DBA verteilt die Besteuerungsbefugnisse zwischen den DBA-Staaten bei der Veräußerung von Vermögen. Dabei werden Anteilsveräußerungsgewinne i. d. R. nur im Ansässigkeitsstaat des veräußernden Gesellschafters besteuert. Der neue Art. 13 Abs. 2 der beiden DBA macht hiervon eine Ausnahme: » Weiterlesen