Artikel zum Thema: Pupeter, Alexander

Grenzen im Netz

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Transparenz des Internets endet an der Landesgrenze. Dieser Befund lässt sich jedenfalls im Steuerrecht treffen. Ein interessantes Beispiel hierfür ist eine kürzlich vom Niedersächsischen FG entschiedene Klage gegen ein Sammelauskunftsersuchen.

Das Auskunftsersuchen betraf eine Internetplattform, über die verschiedene Anbieter aus Deutschland Waren verkauften. Das Finanzamt verlangte von einer deutschen Gesellschaft Angaben darüber, welche Nutzer mit Wohn- oder Geschäftssitz in Niedersachsen im streitigen Zeitraum 2007–2009 für mehr als 17.500 € pro Jahr Verkäufe über diese Plattform getätigt hatten. Zu den einzelnen Nutzern wurden u. a. Name, Vorname und Geburtsdatum abgefragt, bei Gesellschaften zusätzlich Name, Vorname und das Geburtsdatum der Gesellschafter, darüber hinaus Telefon- und E-Mail-Adressen, Bankverbindungen sowie Kreditkartennummern und Einzelaufstellungen der Verkäufe. Das Finanzamt begründete das Verlangen damit, es sei festgestellt worden, Nutzer von Internetplattformen, auf denen Wirtschaftsgüter unter Pseudonym verkauft werden könnten, würden die Verkäufe nicht immer ordnungsgemäß steuerlich deklarieren. » Weiterlesen

Rückwirkung im Vermittlungsausschuss

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Unlängst hat sich das BVerfG in einem Beschluss zur Bedeutung des Vermittlungsausschusses bei rückwirkenden Gesetzen geäußert; dieser Beschluss kann für die sich ankündigenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses wichtige Hinweise geben. » Weiterlesen

Rückwirkung ohne Ende – Rückwirkende Abschaffung des Mitunternehmererlasses verfassungsgemäß?

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der BFH hat jüngst in mehreren Entscheidungen dazu beigetragen, das Steuerrecht wieder etwas an die Maßstäbe der Rechtsstaatlichkeit anzupassen (Walter, Steuerboard DB0474401 und Pupeter, Steuerboard DB0474603). Nun hat er ein Urteil veröffentlicht (BFH-Urteil vom 21. 6. 2012 – IV R 1/08, DB0483622), das im Verhältnis hierzu einen erheblichen Rückschritt bedeutet. Es ging wieder einmal um die Rückwirkung des StEntlG 1999/2000/2002, diesmal in Zusammenhang mit der Abschaffung des Mitunternehmererlasses. » Weiterlesen

Zinsschranke – Gesellschaftersicherheit auf dem Prüfstand

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Am 9. 5. 2012 hat der BFH mit zwei Paukenschlägen daran erinnert, dass auch das Steuerrecht nicht außerhalb des Verfassungsrechts steht. Neben dem Treaty Override (BFH-Urteil vom 10. 1. 2012 – I R 66/09, DB0474325) stellt er die Zinsschranke, oder genauer die Schädlichkeit einer Gesellschaftersicherheit auf den Prüfstand (BFH-Urteil vom 13. 3. 2012 – I B 111/11, DB 2012 S. 1071). » Weiterlesen

Passivposten im Umwandlungssteuerrecht

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der neue Umwandlungssteuererlass (BMF-Schreiben vom 11.11.2011, DB0464115; vgl. auch Momen/Kröner, DB0464195 und Blumenberg u. a., DB 2012 Beil. 1) hat nahezu fünf Jahre auf sich warten lassen. Kaum ist er in der Welt, ist er in einem wichtigen Punkt durch die Rspr. des BFH überholt.

Der neue Umwandlungssteuererlass enthält für Umwandlungen, die zum gemeinen Wert (oder zum Zwischenwert) erfolgen, eine arge Falle. Bei Ansatz des gemeinen Werts sind auch der Firmenwert und andere selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wie beispielsweise Patente etc. bei der übertragenden Gesellschaft anzusetzen (§ 3 Abs. 1 UmwStG), obwohl für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach den normalen Regeln ein Aktivposten nur angesetzt werden kann, wenn diese entgeltlich erworben worden sind (§ 5 Abs. 2 EStG). Spiegelbildlich ist die Buchung auf der Passivseite. Das Bilanzsteuerrecht enthält eine größere Aufzählung von Passivposten, die in der Steuerbilanz nicht gebildet werden dürfen, z. B. Drohverlustrückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG). Auch diese Passivposten sind bei einer Umwandlung zum gemeinen Wert anzusetzen. Der Ansatz der bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgewiesene Passivposten reduziert den Gewinn, der bei der übertragenen Einheit durch die Umwandlung zum gemeinen Wert entsteht.

Eine Überraschung bietet die von der Verwaltung vorgesehene Behandlung bei der übernehmenden Gesellschaft: Sie tritt zwar in die Rechtstellung der übertragenden Gesellschaft ein und übernimmt zunächst deren Bilanzpositionen. Bei ihr sind jedoch die Passivierungsverbote nach § 5 EStG wieder zu beachten. Die Passivposten, also insbesondere Drohverlustrückstellungen, sind in der Bilanz des Übernehmers aufzulösen, und zwar gewinnerhöhend. Mit anderen Worten: Diese stillen Lasten reduzieren zwar den Übertragungsgewinn bei der übertragenden Gesellschaft, führen jedoch zu einem (fiktiven) Gewinn bei der übernehmenden Gesellschaft. » Weiterlesen

Fallstrick beim streitigen Ausscheiden aus einer Personengesellschaft

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der Gesellschafter eine Personengesellschaft versteuert seinen Gewinnanteil, auch wenn er ihn nicht entnehmen kann. Dieser steuerliche “Normalfall” bekommt eine besondere Spannung, wenn ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft ausscheidet und sein Gewinnanspruch aufgrund von Streitigkeiten für eine längere Zeit nicht ausbezahlt wird. Der BFH hat unlängst (Urteil v. 15. 11. 2011 – VIII R 12/09, DB 2012 S. 23) diese allgemeinen Grundsätze bestätigt. Das gibt Anlass, über die Ausgestaltung von Steuerklauseln in Gesellschaftsverträgen noch einmal nachzudenken. » Weiterlesen

Unternehmensbewertung für Historiker

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Absenkung der “Wesentlichkeitsgrenze” von 25% auf unter 10% für die steuerfreie Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Privatvermögen (§ 17 EStG) im Jahr 1999 war verfassungswidrig, soweit sie Wertzuwächse betrifft, die bis zum 31. 3. 1999 entstanden sind und die damals hätten steuerfrei realisiert werden können. Diese Wertzuwächse bleiben nach einer Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 7. 7. 2010 – 2 BvR 748/05, DB0364511) steuerfrei. Der Beschluss wirft für die Praxis vor allem die Frage auf, wie der steuerfreie bzw. steuerpflichtige Wertzuwachs zu bestimmen ist. Da Verkäufe, bei denen diese Frage eine Rolle spielt, auch jetzt und in Zukunft noch stattfinden können, kann eine Anteils- oder Unternehmensbewertung auf einen mehr als zwölf Jahre zurückliegenden Zeitpunkt erforderlich werden. Bei dem Zustand mancher Unternehmensarchive könnten hier die Arbeitsmethoden der Historiker zum Einsatz kommen. » Weiterlesen

Einbringung – Steuervereinfachung mit bösen Konsequenzen

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann seine Beteiligung steuerneutral in eine andere Kapitalgesellschaft einbringen. Voraussetzung ist vor allem, dass die aufnehmende Gesellschaft nach der Einbringung die Mehrheit der Stimmrechte an der eingebrachten Gesellschaft hält, sog. “qualifizierter Anteilstausch”, § 21 UmwStG. Die praktischen Schwierigkeiten ergeben sich vor allem aus der Missbrauchsvermeidungsklausel des § 22 UmwStG.  » Weiterlesen