Dem BVerfG wurden jetzt zwei Verfassungsbeschwerden zur Grunderwerbsteuer vorgelegt, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5% vom Veräußerungspreis beträgt. Dabei geht es um steuerfreie Immobiliengeschäfte zwischen Personen einer eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Diese immer weiter zunehmende Lebensform wurde bei der Einführung im Jahre 2001 vom Fiskus zunächst überhaupt nicht berücksichtigt und in allen Bereichen wie die Verbindung von fremden Personen eingestuft. Insbesondere gab es keine Gleichstellung mit Eheleuten, was nur im Familien- und Erbrecht erfolgte. » Weiterlesen
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