Artikel aus dem September 2011

Fragwürdige Gesetzgebungsinitiative zur Schenkungsteuer auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge

RA/StB Jochen Bohne, LL.M., Handelsverband Deutschland HDE, Berlin

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat der Bundesrat vorgeschlagen, § 7 ErbStG durch einen neuen Absatz 8 zu ergänzen, der sich mit disquotalen Einlagen und verdeckter Gewinnausschüttungen befasst. Satz 1 des geplanten § 7 Abs. 8 ErbStG soll disquotale Einlagen als Schenkung i. S. des ErbStG erfassen und zielt auf Umgehungsgestaltungen, bei denen Zuwendungen nicht direkt an den Bedachten, sondern an dessen Kapitalgesellschaft geleistet werden. » Weiterlesen

Finales Anwendungsschreiben zur E-Bilanz veröffentlicht

Mit Datum vom 28. 9. 2011 hat das BMF auf seinen Internetseiten die finale Fassung des Anwendungsschreibens zur E-Bilanz veröffentlicht. Verglichen mit dem letzten verfügbaren Entwurf vom 1. 7. 2011 sind einige Klarstellungen aber auch nicht unerhebliche materielle Änderungen enthalten. Die Bereitstellung der für das erste Anwendungsjahr verbindlich zu verwendenden Taxonomien (Kerntaxonomie für alle Unternehmen und Branchentaxonomien für bestimmte Wirtschaftszweige) auf www.esteuer.de steht allerdings noch aus.

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Medienfonds erneut auf dem Prüfstand oder nur ein Sturm im Wasserglas?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Zwischen 1998 und 2005 haben mehr als 250.000 Anleger mehr als  15 Mrd. € in Medienfonds investiert; gut 6 Mrd. € flossen in leasingähnliche Strukturen. Da das Gesetz keine Aktivierung der Herstellungskosten selbst hergestellter Filme erlaubt, führen die Kosten zu sofort abzugsfähigem Aufwand. Daraus sich ergebende Verlustzuweisungen spart Steuern im Jahr der Zeichnung des Engagements, jedoch nur vorübergehend. Denn Grundvoraussetzung für eine steuerliche Anerkennung ist die Absicht, über die Laufzeit des Engagements einen Totalgewinn zu erzielen. Die Gewinnbesteuerung wird also nur in die Zukunft verschoben; bei Medienfonds ganz überwiegend an das Ende einer in der Regel fest vereinbarten Laufzeit der Lizenzverträge. » Weiterlesen

Bei Auslandsdividenden mindert Quellensteuer die Rendite

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Am 22. 9. 2011 war die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen aus Angst vor einer neuen Rezession auf ein Rekordtief bei 1,65% gesunken und bei 30 Jahren waren es 2,43%. Zur gleichen Zeit brachten zehnjährige US-Staatsanleihen über zehn Jahre 1,75%. Abzüglich Steuern und der Inflationsrate lässt sich hier netto kaum noch etwas verdienen. Im Vergleich zu den Erträgen aus Festgeld oder Anleihen erscheint eine Dividendenrendite vieler europäischer Aktien mit über 5% dagegen lukrativ. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass von der Ausschüttung unabhängig von der Vorlage eines Freistellungsauftrags meist weniger als einkalkuliert auf das Konto des Aktionärs fließen. Denn die einzelnen Länder halten gleich eine Quellensteuer von bis zu 35% der Dividende ein. » Weiterlesen

Wann können Wertpapiere steuerrechtlich abgeschrieben werden?

In den Zeiten der andauernden Finanzmarkt- und Schuldenkrise stellt sich steuerrechtlich die Frage, ob und wie Wertpapiere des Betriebsvermögens abgeschrieben werden. Je nachdem, wie diese Frage beantwortet wird, können sich für den Fiskus und die Steuerpflichtigen erhebliche finanzielle Auswirkungen ergeben. Es erstaunt daher, dass diese Fragestellung seitens der Rechtsprechung nicht hinreichend geklärt ist. Mit einem aktuellen Urteil ist der BFH einer Lösung näher gekommen. » Weiterlesen

Reinvestitionsklausel versus Lohnsummenprüfung

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Wird unternehmerisches Vermögen (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, inländisches Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25%) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes wegen auf die nächste Generation oder einen Dritten übertragen, können weitgehende steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden. Im Grundsatz bleiben 85% des unternehmerischen Vermögens von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer verschont (Regelverschonung), auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen alternativ eine vollständige Verschonung erreicht werden (Optionsverschonung). » Weiterlesen

Zur schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Begünstigung im Fall einer Kapitalerhöhung

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen schenkungsteuerlich „begünstigt“. Entsprechendes gilt im Fall einer Übertragung von Todes wegen. Eine Begünstigung in Form einer vollständigen Vermeidung von Schenkungsteuer ist nicht ausgeschlossen. Voraussetzungen für eine begünstigte Schenkung sind u. a. eine unmittelbare Beteiligung des Schenkers in Höhe von mehr als 25% am Nennkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung (Mindestbeteiligung, § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG) und ein „Behalten“ der schenkweise erworbenen Anteile durch den Beschenkten für fünf oder sieben Jahre (Behaltensfrist, § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 ErbStG). Wird die Behaltensfrist verletzt, kommt es (nachträglich) zu einem (anteiligen) Wegfall der Begünstigung (Nachversteuerung).

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Die Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz - Erststudium und beruflicher Aufwand? -

Die rechtsprechende Gewalt ist nach dem Grundgesetz an das Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Deshalb bleiben der Rechtsprechung, die sich vom Gesetzeswortlaut lösen will, nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie hält die Vorschrift für verfassungswidrig und legt sie dem BVerfG nach Art. 100 GG vor, oder sie legt die Vorschrift „gegen den Wortlaut“ aus und gibt ihr einen Sinn, der ihr nach der Gesetzesfassung  und  nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zukommt. Der zweite Weg ist ganz offensichtlich höchst fragwürdig, da er unter Umgehung des BVerfG die verfassungsrechtlich festgeschriebene Gesetzesbindung negiert und dadurch in die Gefahrenzone einer verfassungswidrigen Spruchpraxis gerät. Dennoch hat ihn der 6. Senat des BFH jüngst eingeschlagen, als er die Kosten für ein Erststudium für abzugsfähig erklärte (BFH-Urteil vom 28. 7. 2011 - VI R 38/10, DB0427278 und VI R  7/10, DB 2011 S. 1836). Man kann nur darüber rätseln, warum sich der 6. Senat des BFH auf diesen zweifelhaften Pfad begeben hat. » Weiterlesen