Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. 12. 2009 (BGBl. I S. 3950) wurde § 6a in das Grunderwerbsteuergesetz eingefügt, der Steuervergünstigungen bei Umstrukturierungen im Konzern nach nationalem oder dem Recht eines EU/EWR-Mitgliedsstaates vorsieht. Ausweislich der Gesetzbegründung wollte der Gesetzgeber schnell und effektiv Wachstumshemmnisse beseitigen, um krisenfeste, planungssichere und mittelstandsfreundliche Bedingungen für Umstrukturierungen im Unternehmensverbund zu schaffen. Dieses Ziel ist noch nicht erreicht, denn in der Praxis erwies sich, dass § 6a GrEStG – wie viele Reformvorschriften – eine Reihe von auslegungsbedürftigen Begriffen enthält, die einer rechtssicheren Umsetzung der Vergünstigung im Wege stehen. » Weiterlesen


