Ein Unternehmen, das sich im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verpflichtet, Arbeitnehmern verbilligt Aktien zu überlassen, kann bei der Gestaltung des Plans entscheiden, diese Verpflichtung durch Überlassung bereits bestehender Aktien oder durch junge Aktien zu erfüllen. Bei der Überlassung bestehender Aktien wird das Unternehmen sich diese entweder bei Gewährung, bei Überlassung oder zu einem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums beschaffen, sofern sich die Aktien nicht bereits im Bestand des Unternehmens befinden. Junge Aktien werden dagegen im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen, bei der das Bezugsrecht der Altgesellschafter zugunsten eines Bezugsrechts der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Der Mitarbeiter hat stets die Verbilligung als Arbeitslohn zu versteuern, unabhängig davon, ob ihm junge oder bestehende Aktien überlassen werden. » Weiterlesen
Artikel aus dem März 2011
Schweizer Unternehmen dürfen steuerlich nicht diskriminiert werden
Das höchste deutsche Finanzgericht, der BFH in München, hat mit einem viel beachteten Urteil (vom 8. 9. 2010 – I R 6/09, DB 2010 S. 2703, DB0395572) steuerliches Neuland betreten. Im Streitfall ging es – vereinfacht – um die Tochtergesellschaft eines Schweizer Unternehmens in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Die deutsche Aktiengesellschaft wurde allein deshalb steuerlich schlechter behandelt als eine “normale” deutsche Kapitalgesellschaft, weil ihr Alleingesellschafter nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz ansässig war. Der BFH sah hierin einen klaren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz.
Finanztransaktionssteuer: Die richtige Antwort auf die Finanzkrise?
In der Debatte über die Besteuerung des Finanzsektors wird immer wieder die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ins Spiel gebracht. Die Idee einer solchen Steuer ist nicht neu. Seit der Finanzkrise hat sie aber deutlich an politischer Unterstützung gewonnen. Kürzlich hat sich sogar das Europäische Parlament für eine Einführung dieser Steuer ausgesprochen. Was ist von dem Konzept einer Finanztransaktionssteuer zu halten? » Weiterlesen
Doppelbesteuerung von Einlagen und verdeckten Gewinnausschüttungen?
In Zeiten knapper Haushalte ergreift die Finanzverwaltung gern jeden sich bietenden Strohhalm zur Kassensanierung. Einen solchen hat der Fiskus in einigen BFH-Urteilen zur Frage der schenkungssteuerrechtlichen Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen durch Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter und/oder den Gesellschaftern nahestehenden Personen erkannt. Im Wege eines bisher durch die Steuerliteratur kaum beachteten Erlasses vom 20. 10. 2010 (BStBl. I 2010 S. 1207) haben die obersten Finanzverwaltungen der Länder einerseits die diesbezüglich geltenden Regelungen in Abschnitt 18 ErbStR aufgehoben und andererseits eine Reihe sehr weit reichender Änderungen zur schenkungssteuerrechtlichen Einordnung von disquotalen Einlagen und verdeckten Gewinnausschüttungen in die Erbschaftssteuer-Hinweise (H 18 ErbStH) aufgenommen.
» Weiterlesen
Erbschaftsteuerliche Aspekte der Risikolebensversicherung
Mit Risikolebensversicherung sollen wenigsten die wirtschaftlichen Folgen derartiger Situationen für die Hinterbliebenen abgesichert werden. Versicherte Person ist stets diejenige Person, deren Ableben abgesichert werden soll. Ist diese Person zugleich auch Versicherungsnehmer, so wird der Versicherungsbetrag an diese Person “ausbezahlt”, d. h. fällt in deren Nachlass. Sofern der Verstorbene Schulden hatte dient der Versicherungsbetrag in der Regel dazu diese Schulden zu tilgen, d. h. das Geld wird verbraucht und erbschaftsteuerliche Konsequenzen stellen sich nicht. Sofern jedoch der Erlös aus der Risikolebensversicherung dazu dienen soll die Hinterbliebenen abzusichern, z.B. den Lebensunterhalt der verbliebenen Familie und/oder künftige Ausbildung etc. muss der Versicherungserlös diesen Personen zugutekommen. In diesem Fall ist der vereinnahmte Versicherungserlös Teil des Nachlasses und unterliegt, sofern die Freibeträge überschritten sind, der Erbschaftsteuer. » Weiterlesen
Familienstiftungen haften für die Kapitalertragsteuer
Gesetzesnormen haben zumeist eine sogenannte „Wenn-Dann-Struktur“: wenn x (der Tatbestand) eintritt, so gilt y (die Rechtsfolge). Besonderes Augenmerk wird daher immer auf die Prüfung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzung gelegt. Denn liegt sie nicht vor, tritt auch nicht die Rechtsfolge ein.
Vorschlag einer GKKB-Richtlinie
Der von der neuen EU-Kommission für das Ende des I. Quartals 2011 angekündigte Vorschlag einer Richtlinie für eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ist am 16. März veröffentlicht worden. Damit hat eine mehr als zehnjährige fachliche Diskussion einen vorläufigen Abschluss gefunden, der allerdings nur den Auftakt für eine umfassende Debatte bildet, die stärker politisch akzentuiert sein wird. » Weiterlesen
EU-Kommission nimmt weiteren Meilenstein – Verabschiedung des Richtlinienvorschlags zur GKKB
Die EU-Kommission hat ihren Zeitplan zur Vorlage des Richtlinienvorschlags über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) eingehalten. Dies lässt vermuten, dass sie nachhaltig von den Vorteilen der GKKB überzeugt ist (vgl. hierzu ausführlich Fuhrmann, Steuerboard vom 17. 2. 2011). Nach dem nun vorliegenden Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission soll die GKKB als fakultatives System ausgestaltet werden. Ein Unternehmen, das nicht für die Regelungen der GKKB qualifiziert oder hierfür nicht optiert, hat nach wie vor die nationalen Steuervorschriften anzuwenden. Eine GKKB-Unternehmensgruppe soll lediglich mit der Steuerverwaltung (sog. Hauptsteuerbehörde) des Mitgliedstaats zu tun haben, in dem die Muttergesellschaft steuerlich ansässig ist. Steuerprüfungen sollen grds. von der Hauptsteuerbehörde initiiert und koordiniert werden.
» Weiterlesen




