Artikel mit dem Tag: Tariffähigkeit

Noch mehr Sprengstoff für die Zeitarbeitsbranche?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. André Zimmermann, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Die CGZP ist nicht tariffähig. Das ist ein alter Hut. Manche Gerichte zweifeln jetzt an der Tariffähigkeit und -zuständigkeit der DGB-Gewerkschaften in der Zeitarbeit, die in der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB zusammengeschlossen sind. Wären sie nicht tariffähig oder nicht tarifzuständig, kann das für Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen die aus den CGZP-Verfahren bekannten Folgen auslösen.Die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit besteht aus den acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften. Ihre Mitglieder – nicht die Tarifgemeinschaft selbst – schließen seit 2004 mit den großen Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit Tarifverträge.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat kürzlich – der Beschluss aus März 2012 wurde erst Ende 2012 veröffentlicht – einen Rechtsstreit um Differenzvergütung zu equal pay wegen Zweifeln an der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften in der Zeitarbeit ausgesetzt (Beschluss vom 20. 3. 2012 – 22 Sa 71/11, DB0572803). » Weiterlesen

Unwirksamkeit von Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bereits mit Beschluss des 1. Senats vom 14. 12. 2010 (1 ABR 19/10, DB 2011 S. 593, DB0407999) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht im eigenen Namen Tarifverträge schließen kann. Diese Entscheidung stellte für die betroffenen Personaldienstleister in der Zeitarbeitsbranche einen Paukenschlag dar. » Weiterlesen

Arbeitnehmerüberlassung – Quo Vadis?

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RA/FAArbR Daniela Gunreben, Rödl & Partner, Nürnberg

Personalleasing, Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung. Die Praxis nutzt verschiedene Begriffe, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsleistung seiner Arbeitnehmer an ein drittes Unternehmen zur Verfügung stellt. Die Grundlage dafür wurde durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erstmals 1972 geschaffen und mehrfach, zuletzt im Rahmen der Hartz-Reform in 2002 mit endgültiger Wirkung zum 1. 1. 2004 wesentlich geändert. Die früher nur befristet zulässige Überlassung wurde fortan dauerhaft ermöglicht. Die Grundsätze des „Equal-Pay“ und „Equal-Treatment“ wurden eingeführt. » Weiterlesen

Sprengstoff für die Zeitarbeitsbranche

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy, Frankfurt/M.

Die Tariffähigkeit einer von Gewerkschaften gebildeten Spitzenorganisation im Sinne des § 2 Abs. 3 TVG setzt voraus, dass deren Organisationsbereich mit dem ihrer Mitgliedsgewerkschaften übereinstimmt. Hinter diesem eher formaljuristisch anmutenden Leitsatz einer Entscheidung des 1. Senats des BAG vom 14. 12. 2010 (BAG-Beschluss – 1 ABR 19/10, DB 2011 S. 593, DB0407999) steckt mehr Sprengstoff für die gesamte Zeitarbeitsbranche als man vermuten könnte. Was ist der Hintergrund? » Weiterlesen