Im März diesen Jahres hatten das Europäische Parlament und der Rat die sog. „Micro-RL“ („RL über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben“, RL 2012/6/EU) verabschiedet. Sie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Kapitalgesellschaften, die aufgrund ihrer geringen Größe typischerweise nicht grenzüberschreitend tätig sind und für die die Rechnungslegung nach den bisher geltenden Vorgaben mit übermäßigem Aufwand verbunden ist, von einigen in der RL genau bezeichneten Anforderungen zu befreien.



