Artikel mit dem Tag: Lastschrift

SEPA und die Folgen für die Internet-Einzugsermächtigung

RA Dr. Jörg Schwerdtfeger, PwC Legal, Frankfurt/M

RA Dr. Jörg Schwerdtfeger, PwC Legal, Frankfurt/M

Das Konzept der Single European Payment Area (SEPA) soll europaweit den Zahlungsverkehr für alle Beteiligten vereinheitlichen und vereinfachen. Auf Unternehmensseite löst es derzeit eher Sorgen aus, vor allem, soweit es um die Zahlung per Einzugsermächtigung geht und diese vom Kunden nicht schriftlich erteilt wurde (vgl. dazu auch den Beitrag von Walter in DB 2013 S. 385 (390)). Das vom deutschen Bundestag am 28. 2. 2013 zuletzt verabschiedete SEPA-Begleitgesetz ändert daran nichts. Dort werden insbesondere Übergangsfristen geregelt. Eine verbindliche Vorgabe zur Form bei Einrichtung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens findet sich nicht. Bis zum 1. 2. 2014 wird es noch ein Nebeneinander des bisherigen Einzugsermächtigungsverfahrens und des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens geben.

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Konkludente Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften

RA Dr. Stefan Proske, Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Berlin

Mit Urteil vom 3. 4. 2012 – XI ZR 39/11, DB 2012 S. 1144, hatte der BGH erneut Gelegenheit sich zur konkludenten Genehmigung von Lastschriftbuchungen auf einem Bankkonto zu äußeren. Insbesondere im Rahmen der Insolvenz eines Vertragspartners besteht häufig Unsicherheit darüber, welche Zahlungen, die im Lastschriftverfahren realisiert werden konnten, Bestand haben und welche durch einen pauschalen Widerruf eines vorläufigen Insolvenzverwalters rückgängig gemachten werden können. Seit den Grundsatzentscheidungen des BGH vom 20. 7. 2010 – IX ZR 37/09, DB 2010 S. 1814, und XI ZR 236/07, DB 2010 S. 1817) gilt für die Beständigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift Folgendes:

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