Artikel mit dem Tag: Kündigungsschutz

Leiharbeitnehmer wählen – und zählen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. André Zimmermann, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Das BAG hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb für den Schwellenwert des Kündigungsschutzgesetzes mitzuzählen sind, wenn ihr Einsatz auf einem in der Regel vorhandenen Personalbedarf beruht (Urt. vom 24. 1. 2013 – 2 AZR 140/12, DB v. 26.01.2013, PM Nr. 6/13). Damit bricht das Gericht mit der nahezu einhelligen Meinung und der Rechtsprechung mehrerer Landesarbeitsgerichte. Das kann dazu führen, dass nun wesentlich mehr Betriebe unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen.

Der allgemeine Kündigungsschutz gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Das BAG musste jetzt entscheiden, ob im Einsatzbetrieb Leiharbeitnehmer mitzuzählen sind.

Die Beklagte beschäftigte zehn Arbeitnehmer. Im November 2009 kündigte sie das Arbeitsverhältnis ordentlich fristgemäß. Mit seiner Kündigungsschutzklage hat der Kläger geltend gemacht, bei der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer seien auch die Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, so dass die Schwelle von 10 Arbeitnehmern überschritten sei. » Weiterlesen

Dem Arbeitgeber wird ein Recht zur Frage nach einer Schwerbehinderung zugestanden – Jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Spätestens seit dem in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Arbeitgeber das Recht zusteht, den Kandidaten/Bewerber und/oder den Arbeitnehmer nach einer Schwerbehinderung zu fragen, immer wieder intensiv diskutiert worden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gesteht einem Arbeitgeber in einer aktuellen Entscheidung – unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden – jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis das Recht zu, den Arbeitnehmer nach einer etwaig bestehenden Schwerbehinderung zu befragen. » Weiterlesen

Fristlose Kündigung nach langer Betriebszugehörigkeit

Dr. Paul de Beauregard

RA/FAArbR Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., Partner, McDermott Will & Emery, München

Im Jahr 2010 erschütterte der sog. „Emmely“-Fall (Az. 2 AZR 541/09) die Republik. Darin bestimmte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Arbeitnehmer auch bei nachgewiesener Straftat – dem Unterschlagen von Wertgutscheinen – nicht in jedem Fall entlassen werden dürfe, wenn er zuvor über einen längeren Zeitraum beanstandungslos für seinen Arbeitgeber tätig war. Auch eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ sei nicht immer geeignet, ein durch mehrere Jahre aufgebautes Vertrauen aufzuzehren. Viele unterinstanzliche Gerichte schienen nur auf ein solches Urteil gewartet zu haben und erklärten seitdem verhaltensbedingte Kündigungen wegen Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten reihenweise für unwirksam. Die Unternehmen sind verunsichert.

Da wirft die Entscheidung des BAG vom 9. 6. 2011 (Az. 2 AZR 381/10), welche jüngst im Wortlaut veröffentlicht wurde, ein wenig Licht ins Dunkel. » Weiterlesen