In seiner Entscheidung vom 25. 10. 2012 – IX ZR 117/11 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung bestätigt. Das Urteil, dem vollumfänglich zuzustimmen ist, ist u. a. für Gläubiger interessant, die aufgrund einer rückständigen Forderung Insolvenzantrag gestellt haben. Schuldner versuchen häufig, die Insolvenzeröffnung durch die Befriedigung des antragstellenden Gläubigers abzuwenden. Die Freude des Gläubigers über die Befriedigung dürfte jedoch häufig nicht lange währen. Denn kommt es später doch noch zu einem Insolvenzverfahren, muss er – wie das Urteil anschaulich zeigt – mit der Anfechtung der Zahlung durch den Insolvenzverwalter rechnen, es sei denn er hatte ausnahmsweise keinen Anlass, an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu zweifeln.
Artikel mit dem Tag: Insolvenzanfechtung
BGH verschärft Anfechtungsrisiken im Zahlungsverkehr
Zu den besonderen Rechtsfolgen von Unternehmensinsolvenzen gehört es, dass der Insolvenzverwalter auch berechtigte Zahlungen an Gläubiger, die noch vor der Insolvenz erfolgt sind, anfechten und vom Zahlungsempfänger zurückverlangen kann. Das geht zwar nicht ohne Weiteres und erfordert neben der Insolvenz des Schuldners weitere Umstände, jedoch hat die Rechtsprechung diese Hürden immer weiter abgesenkt. Besonders weitgehend ist dabei die Rechtsprechung zur sog. Vorsatzanfechtung, die statt der bekannten 3 Monate vor Insolvenzantragstellung 10 Jahre zurückreicht. Der Vergleich zur 3-jährigen Regelverjährung zeigt, welche außergewöhnlichen Risiken dahinterstecken. Wer bildet schon Rückstellungen für Zahlungen, die er vor Jahren vereinnahmt hat?
Gesellschaftersicherheit in der Insolvenz – mitgegangen, mitgefangen
Tilgung eines abgetretenen Gesellschafterdarlehens – Rückerstattung in der Insolvenz?
Was passiert, wenn eine dem Gesellschafter zustehende Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kurz vor der Insolvenz an einen Dritten abgetreten wird und die Gesellschaft die Darlehensforderung begleicht? Kann der Insolvenzverwalter in diesem Fall – so als hätte die Abtretung nicht stattgefunden – gegenüber dem Gesellschafter die Anfechtung erklären und Rückzahlung verlangen?
Nach Auffassung des OLG Stuttgart, welches sich kürzlich mit dieser Rechtsfrage zu befassen hatte, ist dies nicht der Fall. In seinem Urteil vom 8. 2. 2012 – 14 U 27/11 stellt das Gericht klar, dass sowohl die Anfechtung als auch die Geltendmachung des Rückgewähranspruchs nur gegenüber dem Abtretungsempfänger erfolgen können.
Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde: » Weiterlesen
Lizenzen in der Insolvenz – verunglückter Versuch einer Neuregelung in der 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform
Das Bundesministerium der Justiz hat vor wenigen Tagen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vorgelegt. Auf das besondere Interesse des Wirtschaftsrechtlers stößt dabei der Vorschlag zur Neuregelung der „Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“, mit der – so die Pressemitteilung des BMJ – es einem Lizenznehmer ermöglicht werden soll, eine Lizenz auch in der Insolvenz des Lizenzgebers fortzunutzen, indem die Interessen der Gläubiger des Lizenzgebers mit den Interessen des Lizenznehmers in angemessenen Ausgleich gebracht werden, um damit zugleich den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland zu stärken.
Sanierungsfalle Vorsatzanfechtung?
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das in weiten Teilen am 1. 3. 2012 in Kraft tritt, schafft mehr Freiräume für eine Sanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens. Die Rahmenbedingungen für eine Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens bleiben von den Reformbemühungen unberührt. Die außergerichtliche Sanierung kann von den Beteiligten im Ausgangspunkt unverändert mit den Mitteln des Vertragsrechts frei gestaltet werden, insbesondere können die Beteiligten ihre eigenen Sanierungsbeiträge durch vertragliche Vereinbarungen weitgehend frei bestimmen. Die Unternehmenssanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens verspricht daher ein äußerstes Maß an Flexibilität und Effizienz. Gelingt die Sanierung, lösen sich die für Sanierungssituationen typischen Interessengegensätze der Beteiligten in Wohlgefallen auf.
Das Ende der Insolvenzantragspflicht?
Die Insolvenzantragspflicht gehört für viele zum „Urgestein“ des deutschen Kapitalgesellschafts- bzw. Insolvenzrechts. Im MoMiG („Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“) war es dem Gesetzgeber daher ein besonderes Anliegen, durch Verschiebung der früher gesellschaftsrechtlichen Regelungen in das Insolvenzrecht (heute: § 15a InsO) sicherzustellen, dass auch Kapitalgesellschaften mit ausländischem Satzungs-, aber inländischem Verwaltungssitz (Stichwort: Limited) von den Regelungen erfasst werden. Ob das, auch mit Blick auf die europäischen Grundfreiheiten, tatsächlich gelungen ist, sei hier dahin gestellt. » Weiterlesen
Rechtsweg bei Insolvenzanfechtung jetzt gespalten
Vor wenigen Tagen hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes eine lang erwartete Entscheidung getroffen (Beschluss vom 27. 9. 2010 – GmS-OGB 1/09, DB 2010 S. 2722): Klagt ein Insolvenzverwalter im Rahmen der Insolvenzanfechtung gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr zu viel geleisteter Vergütung nach § 143 InsO, so sei der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Damit setzt er sich in Widerspruch zur bisherigen Auffassung des für das Insolvenzrecht zuständigen IX. BGH-Zivilsenats, der darauf abgestellt hatte, dass das anfechtungsrechtliche Rückgewährschuldverhältnis gesetzlicher Natur sei, auch weil es erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehe und untrennbar mit der Person des Verwalters verbunden sei.







