… wenn der Gesetzentwurf einer kleinen Aktienrechtsnovelle zum geltenden Recht wird. Danach soll die Inhaberaktie für nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften abgeschafft werden. Wie viele Gesellschaften sind betroffen und was kostet die Umstellung? Im Entwurf heißt es unter der Überschrift „Sonstige Kosten“: „Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien müssen bis zum 31. 12. 2014 auf Namensaktien umstellen. Dazu sind eine Satzungsänderung und der Umtausch etwa ausgegebener Aktienurkunden erforderlich. Die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten sind nicht seriös bezifferbar, weil weder bekannt ist, wie viele nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien es gibt, noch wie viele Aktionäre diese Gesellschaften durchschnittlich haben, noch inwieweit diese Gesellschaften Aktienurkunden ausgegeben haben.“ An anderer Stelle wird gesagt, dass „der Umstellungsaufwand gering und der Eingriff für die Wirtschaft nicht belastend sein wird.“ » Weiterlesen
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Abschaffung der Inhaberaktie bei börsenfernen Aktiengesellschaften
Die Inhaberaktie bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften soll abgeschafft werden; zugelassen wird künftig nur noch die Namensaktie; bestehende Gesellschaften müssen bis Ende 2014 umstellen. So sieht es der Referentenentwurf einer Aktiennovelle (DB0395158) vor . Begründung: “Auf internationaler Ebene wurde Kritik am deutschen Rechtssystem dahingehend geäußert, dass bei nichtbörsennotierten Gesellschaften mit Inhaberaktien keine ausreichenden Informationen über den Gesellschafterbestand verfügbar seien. » Weiterlesen


