Artikel mit dem Tag: Geschäftsführer

Die Geschäftsführerauswahl und das AGG

Inwieweit gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Organmitglieder von Kapitalgesellschaften? § 6 Abs. 3 AGG ordnet eine entsprechende Geltung an, die sich auf „Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg“ bezieht. Das OLG Karlsruhe befand am 13.9.2011 (DB 2011, 2256) über den Fall einer Bewerberin, die sich vergeblich auf eine Stellenanzeige für einen „Geschäftsführer“ beworben hatte. Ihr wurde wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung ein Strafschadensersatz i.H. eines Monatsgehalts (ca. 13 000 €) zugesprochen. Das OLG Karlsruhe erklärt mit einem einzigen Satz den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich des AGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 3 für eröffnet. Das Gericht umgeht die vorgelagerte Frage, ob sich der „Zugang zur Erwerbstätigkeit“ nur auf den entgeltlichen Dienstvertrag bezieht, während die Bestellung als korporativer Akt gerade nicht dem AGG-Reglement unterfällt. » Weiterlesen

Han­deln­den­haf­tung des Geschäftsführers bei wirt­schaft­li­cher Neu­gründung

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Trotz Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spielt im Wirtschaftsleben der Kauf von Vorratsgesellschaften nach wie vor eine wichtige Rolle, stellen Vorratsgesellschaften doch eine einfache und rasche Möglichkeit zum Aufbau einer Gesellschaft dar. Unter Vorratsgesellschaft versteht man eine Gesellschaft, die entweder von einem Unternehmen selbst oder einem kommerziellen Dienstleister gegründet wurde, zu dem Zweck, sie selbst zu einem späteren Zeitpunkt schnell einsetzen oder einem Erwerber, z. B. einem Investor aus dem Ausland, rasch zur Verfügung stellen zu können. » Weiterlesen

Keine Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit Urteil vom 25. 1. 2011 (Az. II ZR 196/09, DB 2011 S. 462) stellte der BGH fest, dass der Geschäftsführer nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG haftet, wenn er die Zahlung rückständiger Umsatz- und Lohnsteuern sowie rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nach Eintritt der Insolvenzreife leistet. In dem vorliegenden Fall hatte der von dem Insolvenzverwalter auf Ersatz der geleisteten Zahlungen verklagte Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Insolvenzreife und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft rückständige Steuern und rückständige Sozialversicherungsbeiträge an das zuständige Finanzamt beziehungsweise eine gesetzliche Krankenkasse geleistet. » Weiterlesen

Haftung des faktischen Geschäftsführers in Sanierungssituationen

Eine neue Entscheidung des OLG München (Urteil vom 8. 9. 2010 – 7 U 2568/10) wirft ein Schlaglicht auf die schillernde Figur des faktischen Organs im Verantwortlichkeitsrecht der GmbH: Der Insolvenzverwalter der insolventen Könemann Verlagsgesellschaft mbH (KVG) hatte den Beklagten als faktischen Geschäftsführer der KVG auf Zahlung von 40 Mio. € in Anspruch genommen. Der Beklagte führte als Komplementär die Langenscheidt KG, die über eine Beteiligungsgesellschaft Geschäftsanteile in Höhe von 37,5% an der KVG erworben hatte. Zudem hatte sich die Langenscheidt KG mit einer stillen Einlage von etwa 20 Mio. € an der KVG beteiligt. Als sich die finanzielle Krise der KVG zuspitzte, schaltete sich der Beklagte durch verschiedene interne und externe Handlungen in deren Geschäftsführung ein. Der klagende Insolvenzverwalter sah bei dieser Sachlage die Voraussetzungen einer faktischen Organschaft als gegeben an und nahm den Beklagten nach § 64 Abs. 2 GmbHG a. F. (= § 64 Satz 1 GmbHG n. F.) auf Erstattung von Zahlungen in Anspruch, die nach Eintritt der Insolvenzreife der KVG gezahlt worden sein sollen. » Weiterlesen

Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose

RA Dr. Volker Römermann, Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover

Der Geschäftsführer einer überschuldeten oder zahlungsunfähigen GmbH muss unverzüglich Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Für die Überschuldung gilt derzeit (noch bis Ende 2013) die folgende Definition: „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“ Die rechnerische Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten allein begründet also (seit 2008) keine Antragspflicht mehr. Vielmehr muss eine negative Fortführungsprognose hinzu kommen. Hierzu äußert sich der BGH in einer neuen Entscheidung, die zwar noch zum alten Recht erging, der aber einige Lehren für die heutige Praxis entnommen werden können (Urteil vom 18. 10. 2010 – II ZR 151/09, DB 2010 S. 2661). » Weiterlesen