Artikel mit dem Tag: Frauenquote

Jahresrückblick 2012 und Ausblick 2013

Das Jahr 2012 ist aus unternehmensrechtlicher Warte ohne Höhepunkte verlaufen. Die Gesetzgebung hat eine Pause eingelegt. Die Aktienrechtsnovelle, vgl. Merk­ner/Schmidt-Ben­dun, DB 2012, 98   (zuerst 2011, dann 2012) ändert abermals ihre Jahreszahl und wird wohl im Jahr 2013 das eine und andere renovieren (auch im Umwandlungsrecht). Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist überwiegend am 1. 3. 2012 in Kraft getreten und hat neben einem lebhaften fachwissenschaftlichen Echo (z.B. Brinkmann DB 2012, 1313; Marotzke, DB 2012, 560; Vallender, DB 2012, 1609) schon einige praktische Anwendung erfahren. Rechtspolitisch hat die Geschlechterquote für den Aufsichtsrat/Vorstand die Gemüter bewegt, was sich im Wahljahr 2013 fortsetzen dürfte. Der 69. Deutsche Juristentag lehnt eine gesetzliche Quotierung ab, im Übrigen fasste er moderate Beschlüsse zur Corporate Governance. » Weiterlesen

Der Teilzeitvorstand und sein Dienstvertrag

Kann ein Mitglied der Geschäftsführung einer GmbH oder des Vorstands einer AG in Teilzeit tätig sein? Grundsätzlich soll zwar die ganze Arbeitskraft der Top-Führungskraft dem Unternehmen gewidmet werden. Das gilt für den Regelfall, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der insbesondere im Konzern vorkommende Mehrfach-Geschäftsführer/-Vorstand zeigt, dass eine Aufteilung möglich ist. Eine Reduktion der auf eine Gesellschaft bezogenen Arbeitszeit ist also auch bei Organpersonen nicht ausgeschlossen. Eine Teilzeitvorstandschaft wäre familienfreundlich und würde die gesellschaftspolitisch gewünschte Beförderung von Frauen in die Leitungsorgane flankieren. Freilich sind die organschaftlichen Pflichten nicht auszublenden. Immerhin gilt das Prinzip der Gesamtverantwortung. Wenn eine dringende Beschlussfassung ansteht, kann das arbeitsfreie Mitglied der Geschäftsleitung gehalten sein, daran mitzuwirken. In diesem Sinne besprechen die Kommentare die Pflichtenlage beurlaubter und dienstbefreiter Organpersonen. Der Pflicht zum Insolvenzantrag wäre jedenfalls nicht mit dem Hinweis auf Freizeittage zu entkommen. » Weiterlesen

Gesetzliche Frauenquote für deutsche Aufsichtsräte?

In diesen Tagen berät der Deutsche Bundestag – auf Antrag der Opposition – über die Einführung einer gesetzlichen Geschlechterquote in den Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften, die bekanntermaßen die Förderung der Frauengleichstellung in den Fokus rückt. Vor allem die zwingende Quote, die Norwegen vor einiger Zeit eingeführt, wird dabei als Vorbild angeführt. Das mit den vorgeschlagenen Regelungen betreffend die Gleichstellung berufstätiger Frauen und Männer verfolgte generelle Anliegen, die Gleichstellung von Frauen in den Fokus zu nehmen und zu fördern, verdient dabei sicher nachdrückliche Unterstützung. Ob aber eine Quote hierfür das richtige Mittel ist, ist sehr fraglich. » Weiterlesen