Artikel mit dem Tag: Corporate Governance

Kodex-Verstoß: ein Anfechtungsgrund für die Aufsichtsratswahl?

Ist die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds anfechtbar, weil ein Verstoß gegen die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex vorliegt? Das ist ein neuerdings vieldiskutiertes und ersichtlich brisantes Thema. Das Landgericht Hannover urteilte vor Jahresfrist: „Werden … durch den Hauptaktionär benannte Mitglieder, bei denen ein dauerhafter Interessenkonflikt nicht auszuschließen ist, in den Aufsichtsrat gewählt, ohne dies durch Änderung der gemäß § 161 AktG abzugebenden Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex bekannt zu machen, ist dies als Gesetzesverstoß i.S.d. §§ 243 Abs. 1 S. 1, 252 Abs. 1 S. 1 AktG zu bewerten, der die Anfechtbarkeit des Wahlbeschlusses zum Aufsichtsrat zur Folge hat.“ (Urteil v. 17.03.2010, Az. 23 O 124/09 – Continental AG). » Weiterlesen

Kommt aus Brüssel eine Empfehlung zur externen Evaluierung von Aufsichtsräten?

Die Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit gehört seit dem Jahre 2002 zum festen Bestandteil der Corporate Governance für börsennotierte Gesellschaften. Nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen. Diese Empfehlung wird nach den Befunden des Kodex Reports 2009 in hohem Maße akzeptiert (100% im DAX, 97% im MDAX, 80% im TecDAX, vgl. v. Werder/Talaulicar, DB 2009, 193). Sie ist nach Entstehungsgeschichte und Wortlaut der Idee einer Selbstbewertung verpflichtet, auch wenn die Mitwirkung Dritter nicht verboten ist. Nach einer aktuellen Erhebung belassen es daher 70% der DAX und MDAX-Aufsichtsräte bei einer Eigenbeurteilung; eine externe Evaluierung erfolgt nur in etwa 16% der Fälle. » Weiterlesen