Artikel mit dem Tag: BaFin

Sanierungspläne systemrelevanter deutscher Banken

RA Dr. Berthold Kusserow, LL.M. (McGill), Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Bis zum 30. 11. 2012 konsultiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen“ (MaSan). Das Schreiben richtet sich an systemrelevante deutsche Kreditinstitute und deutsche Tochterbanken ausländischer systemrelevanter Institutsgruppen. Die betroffenen Institute erhalten (bzw. erhielten) von der BaFin eine Aufforderung, Sanierungspläne zu erstellen.

Grundlage der Konsultation ist das am 4. 11. 2012 durch die Staats- und Regierungschefs der G20 verabschiedete und vom Financial Stability Board (FSB) erarbeitete Papier zu den Kernelementen für ein effizientes Abwicklungsregime. Es empfiehlt u. a., Sanierungspläne zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren. Bislang war geplant, die Vorgaben des Papiers zum 1. 1. 2013 durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz in nationales Recht zu überführen. Im Vorfeld hierzu stützt die BaFin ihre Konsultation nunmehr jedoch auf die seit langem im Kreditwesengesetz enthaltenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.

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Anspruch der Aktionäre auf Einschreiten der BaFin?

RA Dr. Philipp Derst, Associate, Baker & McKenzie, Düsseldorf

Wer die Kontrolle über eine börsennotierte Aktiengesellschaft erlangt, hat den übrigen Aktionären ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien, ein sog. Pflichtangebot nach § 35 WpÜG zu unterbreiten. Doch was geschieht, wenn der Bieter die Abgabe eines Pflichtangebots pflichtwidrig unterlässt und die BaFin nicht einschreitet, da sie fälschlicherweise davon ausgeht, die Voraussetzungen der Angebotspflicht bzw. der Kontrollerlangung lägen nicht vor? Können die Aktionäre der Zielgesellschaft von der BaFin ein Einschreiten gegen den säumigen Bieter verlangen?

Der Wertpapiererwerbs- und Übernahmesenat des OLG Frankfurt/M. hat diese Frage im Beschluss vom 5. 12. 2011 – WpÜG 1/11, DB 2012 S. 275 (betreffend das Übernahmeangebot der Deutsche Bank an die Aktionäre der Postbank) verneint und entschieden, dass die Aktionäre keinen Anspruch auf ein Tätigwerden der BaFin haben. Damit bestätigt der Senat seine bisherige Rechtsprechung in den Verfahren  ProSieben/Sat1 und Wella (DB 2003 S. 1373 – Wella I; DB 2003 S. 1371 – ProSieben I; DB 2003 S. 1782 – Wella II; DB 2003 S. 2537 – ProSieben II), wonach die Vorschriften des WpÜG keinen öffentlich-rechtlichen Drittschutz vermitteln. Nach Ansicht des Senats habe sich daran auch durch das zwischenzeitliche Inkrafttreten der EU-Übernahmerichtlinie und des darauf beruhenden Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes nichts geändert.

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