Geschäfte mit dem Vorstand: Zustimmung des Aufsichtsrats oder Vertretung durch ihn

„Wesentliche Geschäfte sollen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.“ So lautet die Empfehlung des Deutsche Corporate Governance-Kodex Nr. 4.3.4. Satz 3. Gemeint sind nach dem Satz zuvor u.a „alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern (…)“. Angenommen: (1) Das Vorstandsmitglied V möchte Urlaub in einem Chalet machen, das der AG gehört; (2) V möchte das Chalet von der AG erwerben. Nach dem Kodex wäre im ersten Fall der Aufsichtsrat wegen Unwesentlichkeit wohl nicht zu beteiligen, im zweiten Fall könnte ein wesentliches Geschäft zu bejahen sein, weshalb der Aufsichtsrat zuzustimmen hat. Leider ist beides aktiengesetzlich falsch. Die Kodex-Empfehlung führt insoweit in die Irre. » Weiterlesen

Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffes

RA Dr. Peter de Bra, Partner, Schultze & Braun, Achern

Am 9. 11. 2012 hat der Deutsche Bundestag – versteckt im „Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess“ – in zweiter und dritter Lesung die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffes (§ 19 Abs. 2 InsO) beschlossen. Der in Folge der Weltwirtschaftskrise mit Wirkung ab 18. 10. 2008 durch Art. 5 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in die Insolvenzordnung eingefügte Wortlaut, der ursprünglich auf einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 31. 12. 2010 befristet war und zwischenzeitlich bis zum 31. 12. 2013 verlängert wurde, wird nun auch über das Jahresende 2013 hinaus unbefristet Bestand haben. Danach liegt Überschuldung (nur) vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

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EU-Kommission kann EU bei Schadensersatzklagen gegen Kartellmitglieder vertreten

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. 11. 2012 entschieden, dass die Europäische Kommission (Kommission) die Europäische Union (EU) in einer Schadensersatzklage gegen Mitglieder von Kartellen vor nationalen Gerichten vertreten kann. Außerdem steht nach Auffassung des EuGH die Charta der Grundrechte der EU einer solchen Klage nicht entgegen, auch wenn die Klage auf einer Kartellentscheidung der Kommission beruht. Unternehmen sollten daher bedenken, dass die Kommission nicht nur als zuständige Behörde über einen Wettbewerbsverstoß entscheidet, sondern in derselben Sache auch potenzieller Klägervertreter in einem Schadensersatzprozess ist.

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BAG: Attest schon ab dem ersten Krankheitstag – Arbeitgeber im Vorteil?

Ralf Fuhrmann, Partner bei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart

Arbeitgeber dürfen ohne weitere Begründung die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) schon vom ersten Tag der Erkrankung verlangen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der vergangenen Woche (5 AZR 886/11, DB 0556613).

Was auf den ersten Blick für viele Arbeitgeber ein wichtiges und als positiv empfundenes Signal beim Kampf gegen hohe Krankenstände in einem Unternehmen empfunden werden mag, ist auf den zweiten Blick nicht unproblematisch.  » Weiterlesen

MiFID2/MiFIR: Abstimmung im Europäischen Parlament – Provisionsverbote und Honorarberatung

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Am 26. 10. 2012 hat sich das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) mit den im Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID2) sowie einer ergänzenden, unmittelbar anwendbaren Verordnung (MiFIR) befasst. Die unter Federführung des deutschen Europaabgeordneten Markus Ferber (CSU) im ECON-Ausschuss erarbeiteten Kompromisstexte wurden mit breiter Mehrheit angenommen.

Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hinsichtlich der inhaltlichen Positionen noch einige Mühen erforderlich sein werden, um das Gesetzgebungsverfahren mit dem Erlass von MiFID2 und MiFIR zu einem Abschluss zu bringen. Der jetzt verabschiedete Standpunkt des EP geht in vielerlei Hinsicht über die ursprünglichen Vorschläge der Kommission hinaus und weicht zugleich erheblich von den parallel erarbeiteten – wenn auch noch vorläufigen – Kompromisspositionen des Rates ab.

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Die “persönlichen und geschäftlichen Beziehungen” des Aufsichtsratskandidaten

Im Herbst muss das Frühjahr vorbereitet werden. Die Rede ist nicht vom Gärtner, sondern vom Planer der Hauptversammlung 2013. In der kommenden Saison sind zahlreiche neue Aufsichtsräte zu wählen. Wer sind die Kandidaten? Anders als im politischen Wahljahr 2013 gibt es, von Ausnahmen abgesehen, keinen Wahlkampf um das Amt. Dennoch wollen und sollen die Aktionäre wissen, wen sie in das Gremium bestellen. Von Gesetzes wegen sind Name, ausgeübter Beruf und Wohnort mitzuteilen (§ 124 Abs. 3 AktG). Bei börsennotierten Gesellschaften kommen noch Angaben über Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten dazu (§ 125 Abs. 1 AktG). Damit gewinnt man ein ungefähres, aber noch bruchstückhaftes Bild vom künftigen Mandatsträger. Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat das Defizit erkannt und empfiehlt seit Juni 2012: „Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen.“ Diese Empfehlung Nr. 5.4.1 hat es in sich, denn was sind wohl „persönliche und geschäftliche Beziehungen“?

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OLG Hamburg: Verfassungsmäßigkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs

RA Dr. Cédric Müller, Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf

Zur Erleichterung von Konzernverschmelzungen wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes die Vorschrift des § 62 Abs. 5 UmwG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) geschaffen (vgl. dazu auch Bungert/Wettich, DB 2011 S. 1500). Aufgrund dieser Regelung können Minderheitsaktionäre bereits ab einer Beteiligungsquote von 90% ausgeschlossen werden, während die §§ 327a ff. AktG, 39a ff. WpÜG eine Beteiligung i. H. von 95% voraussetzen. Hauptaktionär kann allerdings nur eine AG, KGaA oder SE sein. Des Weiteren ist das Ausschlussverfahren nur zulässig, wenn es im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Tochtergesellschaft auf den Hauptaktionär (upstream merger) erfolgt.

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Wichtige Neuregelungen der 8. GWB-Novelle

RA Dr. Thorsten Mäger, Partner, Hengeler Müller, Düsseldorf

Die 8. GWB-Novelle war in vielen Eckpunkten heftig umstritten. Erst nach langen Diskussionen wurde sie am 18. 10. 2012 vom Bundestag beschlossen. Da nicht damit gerechnet wird, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft, wird sie aller Voraussicht nach am 1. 1. 2013 in Kraft treten. Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom November 2011 (vgl. dazu den Beitrag von Grave) hat sich eine Reihe von wichtigen Änderungen ergeben.

Pressespezifische Regelungen 

Eine wichtige Neuregelung betrifft das Presse-Grosso. Der Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften erfolgt in Deutschland seit Jahrzehnten im Presse-Grosso-System. In Deutschland gibt es ca. 70 weit überwiegend mittelständisch strukturierte Grossisten, die fast alle jeweils über ein ausschließliches Vertriebsgebiet verfügen und dort sämtliche Presseerzeugnisse aller Verlage flächendeckend an die Verkaufsstellen des Einzelhandels ausliefern.

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Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer

RA, FAArbR, Solicitor (England & Wales) Tobias Neufeld, LL.M., Partner, Allen & Overy LLP, Düsseldorf

Zum 1. November 2012 treten die ersten beiden der derzeit fünf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen (Branchentarifverträge) in Kraft: in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie. Die weiteren Branchentarifverträge für die Kunststoff verarbeitende Industrie, Kautschukindustrie und den Schienenverkehrsbereich treten einige Monate später in Kraft. Tarifgespräche für weitere Branchen laufen noch.

Nach den Neuregelungen können (nach Stufen gestaffelte) Branchenzuschläge anfallen, wenn ein Zeitarbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen bei einem seiner Kunden für eine längere Dauer ununterbrochen eingesetzt ist und der Einsatzbetrieb des Kunden (Kundenbetrieb) zu einer einschlägigen Branche gehört. Die Zuschläge werden auf das tarifliche Stundenentgelt des Zeitarbeitnehmers aufgeschlagen. Zudem werden andere Zuschläge, wie z.B. für Mehrarbeit, auf der Basis des so erhöhten tariflichen Stundenentgelts berechnet. Übergangsregelungen bewirken für einige Zeitarbeitnehmer eine Anwendung der Branchenzuschläge bereits ab dem 1. November 2012. » Weiterlesen

Englischer Administrator darf Interessenausgleich mit Namensliste schließen

Rechtsanwältin Frauke Heudtlaß, Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Frankfurt

Mit Urteil vom 20.  9. 2012 (6 AZR 253/11, DB 2012 Heft 39 S. M 17, Pressemitteilung Nr. 67/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Zielsetzung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO; EG Nr. 1346/2000), effiziente und grenzüberschreitende Insolvenzverfahren sicherstellen zu wollen, hervorgehoben und klargestellt, dass vor diesem Hintergrund auch ein Administrator nach englischem Recht bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der EU als Insolvenzverwalter i. S. des § 125 der Insolvenzordnung (InsO) anzusehen ist und somit einen Interessenausgleich mit Namensliste abschließen kann, dem die Wirkungen des § 125 InsO, insbesondere die Vermutungswirkung der dringenden betrieblichen Erfordernisse als Grundlage für Kündigungen, zukommen.
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