Artikel zum Thema: Urban-Crell, Sandra

Neues vom BAG zur Pauschalabgeltung von Überstunden

RA/FA für ArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

„Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ – so oder so ähnlich steht es in tausenden Arbeitsverträgen. Das Risiko, gleichwohl zur Zahlung von Überstunden verpflichtet zu sein, vermeiden Arbeitgeber dadurch nicht. Dies ist keine neue Erkenntnis. Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits vor einiger Zeit entschieden, Klauseln zur Pauschalabgeltung von Überstunden seien unwirksam (BAG, Urteil vom 1.9.2010 – 5 AZR 517/09, DB 2011 S. 61). Zwei jüngere Entscheidungen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 22.2.2012 – 5 AZR 765/10, DB 2012 S. 1932; BAG, Urteil vom 17.8.2011 – 5 AZR 406/10, DB 2011 S. 2550) bestätigen diese Rechtsprechung, bringen aber zugleich Klarheit in einige Fragen, welche die Praxis bis vor Kurzem vor praktische Probleme beim arbeitsrechtlichen Dauerbrenner „Überstundenabgeltung“ stellte.

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BAG billigt kurzfristigen Verbandsaustritt von Arbeitgebern

RA FAArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin bei McDermott Will & Emery, Rechts¬anwälte Steuerberater LLP, Düsssseldorf

RAìn FAArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin bei McDermott Will & Emery, Düsseldorf

Durch den Austritt aus dem Arbeitgeberverband meinen viele tarifgebundene Arbeitgeber, die Fesseln der Tarifbindung gänzlich abstreifen zu können. Dies ist ein Trugschluss. Aufgrund sogenannter Nachbindung bleiben sie unverändert an bereits bestehende Tarifwerke gebunden. Der „rechtzeitige“ Austritt kann allerdings dann helfen, wenn Tarifverträge erst nach dem Verbandsaustritt abgeschlossen werden. Gerade die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen lässt sich dadurch häufig vermeiden. » Weiterlesen