Mit Urteil vom 26. 9. 2012 – 10 AZR 370/10 (DB0492237) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Schadensersatzforderung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens befasst. Diese Entscheidung des BAG bildet den Abschluss eines bemerkenswerten Verfahrens, welches zwischen zwei Straßenbauunternehmen um eine Gesamtsumme in Höhe von über 46 Mio. Euro geführt wurde. Solche Summen sind in der Arbeitsrechtsprechung äußerst selten. Juristisch schwierig ist der Fall deshalb gewesen, da der Schadensersatzforderung der Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verhaltens zugrunde lag. Bereits die Vorinstanz, das LAG Düsseldorf, hatte festgestellt, dass das beklagte Unternehmen zusammen mit den ehemaligen Mitarbeitern der Klägerin wettbewerbswidrig gehandelt hatte. An einem haftungsbegründenden Fehlverhalten gab es keinen Zweifel. Dennoch scheiterte die Schadensersatzklage. Warum? » Weiterlesen
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Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks
In seiner Entscheidung vom 19. 6. 2012 (1 AZR 775/10) sprach das BAG einem Unternehmen einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen die Gewerkschaft ver.di zu, weil diese zu einem rechtswidrigen Streik gegen dieses Unternehmen aufgerufen hatte.
Dass ein rechtswidriger Streik zu einer Schadensersatzforderung des Arbeitgebers führen kann, ist eine der stärksten Waffen der Arbeitgeberseite in einem Tarifkonflikt. Meist ist es auch nicht besonders schwierig, nachzuweisen, dass ein Schaden kausal auf einem Arbeitsausstand beruht. Die rechtliche Auseinandersetzung konzentriert sich dann auf die Frage, ob der Streik rechtmäßig war oder nicht. » Weiterlesen
Fristlose Kündigung nach langer Betriebszugehörigkeit
Im Jahr 2010 erschütterte der sog. „Emmely“-Fall (Az. 2 AZR 541/09) die Republik. Darin bestimmte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Arbeitnehmer auch bei nachgewiesener Straftat – dem Unterschlagen von Wertgutscheinen – nicht in jedem Fall entlassen werden dürfe, wenn er zuvor über einen längeren Zeitraum beanstandungslos für seinen Arbeitgeber tätig war. Auch eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ sei nicht immer geeignet, ein durch mehrere Jahre aufgebautes Vertrauen aufzuzehren. Viele unterinstanzliche Gerichte schienen nur auf ein solches Urteil gewartet zu haben und erklärten seitdem verhaltensbedingte Kündigungen wegen Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten reihenweise für unwirksam. Die Unternehmen sind verunsichert.
Da wirft die Entscheidung des BAG vom 9. 6. 2011 (Az. 2 AZR 381/10), welche jüngst im Wortlaut veröffentlicht wurde, ein wenig Licht ins Dunkel. » Weiterlesen



