Kein zivilrechtlicher Individualanspruch im Übernahmefall

Wer 30% der Aktien einer börsennotierten AG erwirbt, muss den übrigen Aktionären ein entsprechendes Angebot machen. So lautet die in § 35 WpÜG enthaltene Grundregel. Aber wenn kein Angebot ausgelegt wird? Kann dann der Kontrollinhaber einfach auf Abnahme der Aktien verklagt werden? Über diese umstrittene Rechtsfrage hatte der BGH am 11.6.2013 zu befinden (II ZR 80⁄12). Der II. Zivilsenat verneinte. § 35 WpÜG enthält keinen zivilrechtlichen Individualanspruch der übrigen Aktionäre. Schon nach dem Wortlaut ist der Kontrollinhaber nicht unmittelbar zum Ankauf, sondern zur Übermittlung einer „Angebotsunterlage“ an die BaFin und deren Veröffentlichung verpflichtet. Wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wird, verliert der Kontrollinhaber seine „Rechte aus Aktien“ (§ 59 WpÜG) und ihm droht ein Bußgeld der Behörde. » Weiterlesen

8. GWB-Novelle: Kompromiss in letzter Minute

RA Dr. Ingo Brinker, LL.M.. Partner, Gleiss Lutz, München

RA Dr. Ingo Brinker, LL.M.. Partner, Gleiss Lutz, München

Dank eines im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in letzter Minute gefundenen Kompromisses kann die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Nach Referentenentwurf 2011, RegE Anfang 2012, Ausschussberatung und Bundestagsbeschluss im Oktober 2012 entzündeten sich die Meinungsverschiedenheiten zwischen Regierungskoalition und SPD/GRÜNEN-regierten Ländern im Bundesrat vor allem an den Plänen, das Kartellrecht ganz weitgehend auf die gesetzlichen Krankenkassen anzuwenden. Nun kommt für die Kassen nur die Fusionskontrolle. Das Kartellrecht dagegen wird auch zukünftig nicht im Verhältnis der Krankenkassen untereinander und zu den Versicherten Anwendung finden. Weitere Änderungen in letzter Minute können Kommunen und kommunale Betriebe aufatmen lassen.

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Ad-hoc-Publizität: Zum Zeitpunkt der Pflichtveröffentlichung bei zeitlich gestrecktem Vorgang

RA Dr. Klaus-Dieter Stephan, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt/M.

RA Dr. Klaus-Dieter Stephan, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt/M.

Der BGH hat ein Jahr nach dem Urteil des EuGH das Verfahren zwecks Feststellung des richtigen Zeitpunkts der Pflichtveröffentlichung nach § 15 WpHG (“Ad hoc-Veröffentlichung”) im Fall des Rücktritts des damaligen Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG, Prof. Jürgen Schrempp, erneut an das OLG Stuttgart verwiesen. Dabei geht es um Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Ad hoc-Veröffentlichung. Das OLG Stuttgart wird in diesem Verfahren die siebte Gerichtsentscheidung liefern. Das Bußgeldverfahren hatte ebenfalls die Gerichte, abschließend das OLG Frankfurt/M., beschäftigt. Beide Verfahren verdeutlichen die große Bedeutung der Ad hoc-Meldepflichten.

Zur Erinnerung: Am 28. 7. 2005 beschloss der Aufsichtsrat im Einvernehmen mit Prof. Schrempp, dass er zum Jahresende aus dem Amt ausscheiden solle. Die Ad-hoc-Veröffentlichung erfolgte unmittelbar danach. Bereits seit dem 17. 5. hatte es vorbereitende Gespräche und Informationen unter Beteiligung von Prof. Schrempp, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat gegeben. Am 27. 7. hatte der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats sich mit der Sache befasst. Die bisherigen Gerichtsentscheidungen umfassen hinsichtlich des richtigen Zeitpunkts die volle Spanne vom 17. 5. bis zum 28. 7. 2005.

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Betriebsratswahlen 2014: Da kommt was auf uns zu

Alexander R. Zumkeller RA, MBA, Wirtschaftsmediator Präsident des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) Head of HRPolicies, Rewards & Benefits, Deutsche ABB

Alexander R. Zumkeller
RA, MBA, Wirtschaftsmediator
Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU)
Head of HRPolicies, Rewards & Benefits, Deutsche ABB

Die Betriebsratswahl ist (neben der Aufsichtsratswahl) leider mit die komplizierteste Wahl, die es im deutschen Wahlrecht gibt; selbst die Wahl des Bundespräsidenten gestaltet sich einfacher. Das Positive daran ist, dass der Gesetzgeber den Unternehmen, Betriebsräten und Wahlausschüssen offenbar mehr zutraut als sich selbst.

Die „berühmtesten“ Hürden, die es regelmäßig zu nehmen gilt, wenn man sich Anfechtungsanträge ansieht, sind wohl die zu berücksichtigenden Fristen, das Thema ‚Gemeinsame Betriebe‘, die Abgrenzung zwischen leitenden Angestellten und anderen Mitarbeitern, die Wahlberechtigung der Leiharbeitnehmer und die Ermittlung der relevanten Schwellenwerte, neuerdings auch unter Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer. » Weiterlesen

Neugestaltung des Bankenaufsichts-rechts – CRD-IV Umsetzungsgesetz vom Bundestag beschlossen

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Am 26. 5. 2013 beschloss der Bundestag das CRD IV-Umsetzungsgesetz. Der Bundesrat wird am 7. 6. 2013 über die Einberufung des Vermittlungsausschusses entscheiden. Damit soll die grundlegende Neugestaltung des EU-Bankenaufsichtsrechts in deutsches Recht umgesetzt werden. Änderungen ergeben sich im Wesentlichen hinsichtlich der Höhe und der Anforderungen an die aufsichtsrechtlich bereitzuhaltenden Eigenmittel und der eigenmittelbezogenen Risikovorschriften. Zudem werden Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen sowie für die Struktur der mit der Leitung und Aufsicht von Instituten vorgesehenen Organe gemacht.

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Limited vs. UG (haftungsbeschränkt)

Eine Zeitlang war sie in Deutschland groß in Mode: die englische Private Limited Company. Verlässliche Zahlen über den gegenwärtigen Bestand sind nicht zu bekommen. Ein Anbieter spricht davon, mehr als 60 000 deutsche Unternehmer hätten sich für eine Ltd. entschieden. Jedenfalls hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2008 dagegengehalten. Seine Erfindung, die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ hat ebenfalls eine beeindruckende Karriere hingelegt. Mittlerweile sind deutlich über 70 000 UG (haftungsbeschränkt) in den Handelsregistern eingetragen. Hat also gerade die MoMiG-Reform des GmbH-Rechts (§ 5a GmbHG) die Limited hierzulande zurückgedrängt?

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Kapitalanlagegesetzbuch: Chancen, enttäuschte Hoffnungen, viel Arbeit

RA Dr. Detmar Loff, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Detmar Loff, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Am 16. 5. 2013 hat der Bundestag das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verabschiedet, welches ab dem 22. 7. 2013 Anwendung finden wird. Das KAGB ist ein einheitliches Gesetzbuch für kollektive Vermögensanlagen und erfasst die Verwalter von OGAW einerseits und offenen und geschlossenen Immobilienfonds, Private Equity Fonds sowie anderen alternativen Investmentvermögen (AIF) andererseits. Zudem werden für Verwalter sog. Risikokapitalfonds (Venture Capital Fonds) und Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum Verweisungen in die ohnehin unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU geltenden EU-Verordnungen vorgenommen und das diesbezügliche Registrierungsverfahren normiert. Der Bundesrat wird am 7. 6. 2013 noch über das Gesetz zu entscheiden haben, Branchenvertreter rechnen aber nicht mehr mit einem Einspruch.

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Das „richtige“ Gericht bei Klagen von GmbH-Geschäftsführern

RA/FA für ArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

RA/FA für ArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

Für Klagen von GmbH-Geschäftsführern sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Dies ist keine neue Erkenntnis und doch mussten sich die Gerichte für Arbeits- und Zivilsachen in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Frage des „richtigen“ Rechtswegs auseinandersetzen. Klassiker bei Rechtswegstreitigkeiten sind die Fälle der Beförderung von Arbeitnehmern auf die Position des Geschäftsführers. Genau mit einem solchen Sachverhalt – in der Insolvenz der GmbH – hatte sich das BAG in seinem jüngsten Beschluss vom 4. 2. 2013 (Az.: 10 AZB 78/12, DB 2013 S. 521) zu befassen. Danach steht fest: Auf die Organstellung kommt es an. Ist der Geschäftsführer im Zeitpunkt der Klageerhebung (noch) nicht vom Amt abberufen, sind die Landgerichte zuständig. » Weiterlesen

Wann haften Bankmitarbeiter für die Steuerhinterziehung ihrer Kunden?

RA Dr. Hilmer Erb, FA f. Steuer- und Strafrecht, PwC Legal, Frankfurt/M.

RA Dr. Hilmar Erb, FA f. Steuer- und Strafrecht, PwC Legal, München

Wer einem anderen hilft, Steuern zu hinterziehen, haftet gegenüber dem Fiskus für die verkürzten Steuern und die Hinterziehungszinsen (§ 71 AO). Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der Bereichsleiter der Wertpapieradministration einer Bank als Haftungsschuldner nach dieser Regelung in Anspruch genommen werden durfte (BFH-Urteil vom 15. 1. 2013 – VIII R 22/10, DB 2013 S. 796).

Der Bereichsleiter hatte mit mehreren Organisationsanweisungen den anonymen Transfer von Kapital und Wertpapieren zu ausländischen Tochterunternehmen der Bank ermöglicht, was viele Kunden genutzt hatten. Dem Finanzamt gelang es trotz der Verschleierung, 75% der Transaktionen einzelnen Kunden zuzuordnen. Die wenigsten Kunden hatten ihre ausländischen Erträge versteuert, allerdings resultierte daraus in 6% der Fälle kein Steuerschaden. Die übrigen Kunden konnten nicht ermittelt werden.

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Trennbankengesetz durch Bundestag verabschiedet

RA Dr. Tim Oliver Brandi, Partner, Hogan Lovells, Frankfurt/M.

RA Dr. Tim Oliver Brandi, Partner, Hogan Lovells, Frankfurt/M.

Der Bundestag hat am 17. 5. 2013 mit den Stimmen der Regierungskoalition ein “Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen” (Trennbankengesetz) beschlossen, dessen Entwurf am 6. 2. 2013 von der Bundesregierung veröffentlicht worden war. Nachdem der RegE im Konsultationsverfahren vor dem Finanzausschuss des Bundestages teilweise erheblicher Kritik aus der Wissenschaft und der Finanzbranche ausgesetzt war, schien die Zukunft des Trennbankengesetzes zeitweise unsicher. Mit dem Beschluss des Bundestages hat das Gesetzgebungsvorhaben wieder Fahrt aufgenommen. Allerdings bleibt fraglich, ob es am 7. 6. 2013 auch den Bundesrat passieren wird.

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Steuergerechtigkeit um jeden Preis!?

Vor einigen Tagen hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die einem Steuerpflichtigen vor dem 1. Januar 2009 zugeflossen sind, weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden können. Das im Jahr 2009 mit der Abgeltungssteuer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eingeführte Abzugsverbot für Werbungskosten (§ 20 Abs. 9 EStG) finde auf diese Ausgaben keine Anwendung (FG Köln v. 17.4.2013 – 7 K 244/12 [nicht rechtskräftig]).

Die auf den ersten Blick technische Aussage wird interessant, wenn man den Hintergrund näher betrachtet: » Weiterlesen

Vertrauen auf Rechtsrat im europäischen Kartellrecht

RA Dr. Thorsten Mäger, Partner, Hengeler Müller, Düsseldorf

RA Dr. Thorsten Mäger, Partner, Hengeler Müller, Düsseldorf

Das europäische Kartellrecht ist komplex. Ob eine bestimmte Verhaltensweise zulässig oder unzulässig ist, lässt sich nicht immer leicht abschätzen. Verstößt ein Unternehmen gegen das europäische Kartellverbot, drohen hohe Bußgelder. Ob ein solcher Verstoß vorliegt, müssen die Unternehmen selbst prüfen und beurteilen (“Selbsteinschätzung”). Dies ist nicht überraschend, sondern gilt seit jeher bei jeder “normalen” Rechtsnorm. Im Kartellrecht war es früher aber anders. Denn bis zum 1. 5. 2004 konnten wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen bei der Europäischen Kommission angemeldet werden. Seitdem gilt jedoch das Prinzip des Genehmigungsvorbehalts nicht mehr, sondern das Prinzip der Legalausnahme, also die Selbsteinschätzung.

Bei schwierigen Zweifelsfragen liegt es für Unternehmen deshalb nahe, fachkundigen Rechtsrat einzuholen. Dies führt zu der Frage, ob eine Kartellbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängen darf, wenn es auf einen Rechtsrat vertraut hat, der sich später als unzutreffend herausgestellt hat. Darum geht es im Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen OGH im Fall Schenker, in dem die Generalanwältin Kokott am 28. 2. 2013 – Rs. C-681/11 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ihre Schlussanträge vorgelegt hat. Abzuwarten bleibt die Entscheidung des EuGH. Das Gericht folgt indessen häufig den Schlussanträgen der Generalanwälte.

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Rentenversicherung: Die fehlgeschlagene berufsständische Versorgung

RA Dr. Jochen Leßmann, Partner, SCHWEIBERT LESSMANN, Frankfurt/Main

RA Dr. Jochen Leßmann, Partner, SCHWEIBERT LESSMANN, Frankfurt/Main

Bestimmte „Arbeitnehmer der freien Berufe“ können sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, wenn sie Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und – kraft Gesetzes – einer berufsständischen Kammer sind. Typischerweise wird eine solche Befreiung von Rechtsanwälten, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind (sog. „Syndikusanwälte“), beantragt. Aber auch für alle anderen Angehörigen der kammerfähigen Berufe (wie z. B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten) ist regelmäßig eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Angestelltenverhältnis wirtschaftlich interessant. Die in Aussicht gestellte Altersrente der Versorgungswerke ist bei gleichem Beitragsaufkommen regelmäßig höher als die zu erwartende Altersrente der staatlichen Rentenversicherung.

Lange Zeit war es allgemeiner Konsens, dass für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht lediglich eine „berufsspezifische Tätigkeit“ erforderlich sei. In den letzten Jahren hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ihre diesbezügliche Beurteilung aber augenscheinlich geändert. Die Folge sind aktuell zahlreiche Verfahren vor den Sozialgerichten, die Angehörige der sogenannten Kammerberufe gegen ablehnende Befreiungsbescheide der DRV führen.

Die sozialgerichtliche Rechtsprechung scheint dabei zunehmend ebenfalls der Auffassung zu sein, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht alles andere als selbstverständlich ist. » Weiterlesen

SEPA und die Folgen für die Internet-Einzugsermächtigung

RA Dr. Jörg Schwerdtfeger, PwC Legal, Frankfurt/M

RA Dr. Jörg Schwerdtfeger, PwC Legal, Frankfurt/M

Das Konzept der Single European Payment Area (SEPA) soll europaweit den Zahlungsverkehr für alle Beteiligten vereinheitlichen und vereinfachen. Auf Unternehmensseite löst es derzeit eher Sorgen aus, vor allem, soweit es um die Zahlung per Einzugsermächtigung geht und diese vom Kunden nicht schriftlich erteilt wurde (vgl. dazu auch den Beitrag von Walter in DB 2013 S. 385 (390)). Das vom deutschen Bundestag am 28. 2. 2013 zuletzt verabschiedete SEPA-Begleitgesetz ändert daran nichts. Dort werden insbesondere Übergangsfristen geregelt. Eine verbindliche Vorgabe zur Form bei Einrichtung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens findet sich nicht. Bis zum 1. 2. 2014 wird es noch ein Nebeneinander des bisherigen Einzugsermächtigungsverfahrens und des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens geben.

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Die Beschallungsrüge …

… scheint ihr Ende gefunden zu haben. Dabei handelt es sich um eine besonders skurrile Erscheinung im Kontext der aktienrechtlichen Anfechtungsklage. Seit das Landgericht München im Jahr 2009 die Nicht-Beschallung des Foyers als Anfechtungsgrund für HV-Beschlüsse ansah, wird immer mal wieder der fehlende gute Ton beklagt. Jetzt hat das OLG München befunden, dass der laute Handtrockner auf dem Klo die Eintragung der Beschlüsse der Siemens-Hauptversammlung (OSRAM-Abspaltung) nicht hindert (Freigabebeschluss v. 10.4.2013). Zu leise oder zu laut, das wollte das Gericht offenbar nicht im Ernst für justitiabel halten. Die klagenden Aktionäre hätten sich in der HV schließlich nicht zu Wort gemeldet und Fragen gestellt (mitgeteilt von Wilsing, Gastkommentar DB v. 3.5.2013). Diese Erwägung des Senats deutet auf das zutreffende Verständnis hin, dass der Aktionär nicht freudig vermeintliche Fehler registrieren und für seine Klage notieren darf. Vielmehr ist er gehalten, in zumutbarer Weise an der Mängelbeseitigung mitzuwirken, etwa durch Hinweise an die Versammlungsleitung (s. Noack/Zetzsche, Kölner Kommentar, 3. Aufl. 2011, vor §§ 121 ff AktG, Rn. 24). Ist also der Ton im Versammlungsraum tatsächlich unverständlich, so muss dies an Ort und Stelle moniert werden. » Weiterlesen

Betriebliche Altersversorgung: Kehrtwende des BAG zur gespaltenen Rentenformel

Dr. Nicolas Rößler, LL.M. (University of Notre Dame) Rechtsanwalt/Partner Mayer Brown LLP

Dr. Nicolas Rößler, LL.M. (University of Notre Dame)
Rechtsanwalt/Partner
Mayer Brown LLP, Frankfurt/M

Viele Versorgungsordnungen enthalten eine sog. „gespaltene Rentenformel“. Nach einer solchen gespaltenen Rentenformel fällt der Teil des ruhegehaltsfähigen Einkommens, der oberhalb der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) liegt, bei der Bemessung der Leistungshöhe überproportional ins Gewicht. Vor vier Jahren, am 21. 4. 2009, hat der Ruhegeldsenat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in diesem Kontext zwei Entscheidungen (3 AZR 471/07 = DB0334673 und 3 AZR 695/08 = DB0334672) getroffen, die in der Praxis der betrieblichen Altersversorgung für erhebliches Aufsehen gesorgt haben. Die Erfurter Richter entschieden seinerzeit, Versorgungsordnungen mit einer „gespaltenen Rentenformel“ seien durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (um 6.000 Euro proJahr) im Jahr 2003 regelmäßig lückenhaft geworden und entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan im Wege der Auslegung zu ergänzen (detaillierter hierzu Rößler, DB 2009 S. 2490 = DB0338616). Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze war nicht vorhersehbar, da der Gesetzgeber von der gesetzlichen Berechnungsmethode (vgl. § 159 SGB VI) abgewichen ist, nach der die BBG für das Jahr 2003 auf Grund der Gehaltsentwicklung auf 55.200 Euro jährlich festzusetzen gewesen wäre – tatsächlich wurde sie aber auf 61.200 Euro erhöht. Deshalb führt diese Auslegung in den meisten Fällen dazu, dass die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der Anhebung der BBG zu berechnen ist. Von dieser errechneten Rente wird sodann der Betrag abgezogen, um den sich die gesetzliche Rente infolge höherer Beitragszahlungen erhöht hat.Nachdem das LAG Niedersachsen bereits im Dezember 2009 (11 Sa 1783/07) und die LAG Baden-Württemberg (2 Sa 115/10) und Hessen (8 Sa 1832/10) im Mai bzw. Juni 2011 die BAG-Entscheidungen nicht übernommen und eine ergänzende Vertragsauslegung abgelehnt haben, haben nunmehr auch die Erfurter Richter eine Kehrtwende vollzogen. In ihrer Entscheidung 3 AZR 475/11 vom 23. 4. 2013 (DB0589663) geben sie ausdrücklich die bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema auf. » Weiterlesen

Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber

Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt

Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt

Bewerbungsunterlagen anderer Personen bleiben auch weiterhin vertraulich. Unternehmen müssen diese nicht an abgelehnte Mitbewerber herausgeben. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. 4. 2013 (Az.: 8 AZR 287/08, DB v. 25. 4. 2013 =  DB0590393 ) können Arbeitgeber aufatmen: Sie müssen weder Informationen aus dem Bewerbungsprozess noch nähere Gründe dafür preisgeben, ob und nach welchen Kriterien sie Bewerber eingestellt oder abgelehnt haben. » Weiterlesen

Der Gesetzgeber muss die Abgeltungsteuer zu Ende denken!

Die Abgeltungsteuer vereinfacht zwar die Steuererhebung, nicht aber die Abwicklung streitiger Verfahren – und von diesen gibt es immer noch (zu) viele.

Die mit dem UntStRefG 2008 eingeführte und seit 2009 geltende Abgeltungsteuer hat von juristischer wie ökonomischer Seite Lob wie Kritik erfahren. Vernachlässigt wurde aber bisher die Frage, ob das vom Gesetzgeber mit der Abgeltungsteuer verfolgte Ziel, nämlich die Kapitalertragsteuer effizienter zu erheben, erreicht wurde.

Die Effizienz bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer wurde vordergründig zwar zweifellos verbessert; doch auf den zweiten Blick zeigt sich, dass ein zentrales Problem der Besteuerung der Kapitalerträge nicht gelöst wurde: die vielen finanzgerichtlichen Verfahren, die nach wie vor im Zusammenhang mit Kapitalerträgen entstehen. Ursache ist teilweise die mangelhafte Abstimmung des Steuer- auf das Gesellschaftsrecht, teilweise liegen sie aber auch in Abzugsbeschränkungen begründet. Diese Verfahren führen nach wie vor zu erheblichem Arbeits- und Verwaltungsaufwand – sowohl bei den Steuerpflichtigen als auch bei den Finanzämtern. Sie konterkarieren Sinn und Zweck der Abgeltungsteuer. » Weiterlesen

Verzinsung kartellrechtlicher Geldbußen verfassungsgemäß

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Verzinsung von kartellrechtlichen Geldbußen mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluss vom 19. 12. 2012 – 1 BvL 18/11; dazu unter 1.). Praktische Folge dieser Entscheidung ist, dass die betroffenen Unternehmen nun noch mehr als bisher den Faktor Zeit – die Verfahrensdauer – in ihre Überlegungen einstellen müssen, ob sie gegen eine Bußgeldentscheidung des Bundeskartellamts (BKartA) ein Rechtsmittel einlegen (dazu unter 2.). Gegenwärtig belaufen sich die in Rede stehenden Zinsen der bereits laufenden Verfahren auf etwa 50 Mio. €.

1. Am 17. 3. 2005 setzte das BKartA gegen ein betroffenes Unternehmen wegen Kartellverstößen eine Geldbuße von 6,4 Mio. € fest. Das Unternehmen legte Einspruch ein. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens stellte das OLG Düsseldorf das Verfahren hinsichtlich einer Tat ein, auf die ein Teilbetrag der Geldbuße von 0,4 Mio. € entfiel. Im Juli 2009 nahm das Unternehmen wegen der Gefahr einer Erhöhung der verbleibenden Geldbuße durch das OLG Düsseldorf („Verböserung“ oder reformatio in peius) den Einspruch zurück und zahlte die vom Bundeskartellamt festgesetzte Geldbuße für die übrigen Taten.

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Facebook als Medium aktien- und kapitalmarktrechtlicher Mitteilungen

Die Hauptversammlung kann statt über den Internet-Bundesanzeiger mit eingeschriebenem Brief einberufen werden (§ 121 Abs. 4 S. 2 AktG). Das ist eher umständlich, doch die Satzung kann etwas „anderes“ bestimmen – und das tut sie auch, insbesondere die E-Mail wird verbreitet als Mittel der Information bestimmt. Könnte die Klausel auch lauten, dass eine Facebook-Nachricht genügt? Wenn auf diese Weise alle Aktionäre erreicht werden können, sollte dem nichts entgegenstehen. Voraussetzung wäre also, dass die Aktionäre eine entsprechende Facebook-Gruppe bilden oder die Seite subskribiert haben. Eine öffentliche Einladung auf der Facebook-Seite der Gesellschaft würde nicht genügen, denn die Nachricht soll den Aktionären überbracht werden („push“), die Erwartung, dass sie abgerufen werde („pull“) reicht nicht. Damit ist klar, dass die Facebook-Alternative nicht für Gesellschaft mit großem Aktionärskreis, wohl aber für kleine „personalistische“ AG in Betracht kommt. » Weiterlesen

Kostenerstattungsklauseln für gescheiterte “Deals” – an den Notar gedacht?

RA Dr. Cédric Müller, LL.M., Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf

RA Dr. Cédric Müller, LL.M., Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf

Es gibt viele Gründe, weshalb M&A-Transaktionen scheitern können. Zu nennen sind insbesondere unterschiedliche Kaufpreisvorstellungen der Parteien sowie eine fehlende Finanzierung seitens des Käufers. Was auch immer der Grund sein mag, ein Abbruch der Transaktion bedeutet, dass die Aufwendungen für die Vorbereitung der Transaktion vergebens waren. Aus diesem Grund vereinbaren die Parteien oft frühzeitig in einem sog. Letter of Intent (“LOI”) Kostenerstattungs- bzw. Break-up-Fee-Klauseln, wonach z. B. der Kaufinteressent im Falle des Scheiterns der Transaktion vom Verkäufer Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen kann.

Derartige Klauseln können grds. formfrei in einem LOI vereinbart werden. Dies gilt auch dann, wenn der später abzuschließende Unternehmenskaufvertrag notariell beurkundet werden müsste. Eine Beurkundung des LOI kann allerdings ausnahmsweise dann erforderlich sein, wenn aufgrund der vereinbarten Kostenerstattungsklausel bzw. Break-up-Fee-Klausel ein mittelbarer wirtschaftlicher Zwang entsteht, einen beurkundungspflichtigen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen. Eine Fehleinschätzung bei der Frage der Beurkundungsbedürftigkeit eines LOI wiegt schwer, denn im Falle eines Formverstoßes ist der gesamte LOI nichtig.

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Sollte jedes Übernahmeangebot eine Hauptversammlung auslösen?

Sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot lediglich beraten? Wenn es nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) geht, wird die Frage künftig stets mit ja zu beantworten sein. Eine entsprechende Änderung der Anregung Nr. 3.7 DCGK ist für Sommer 2013 vorgesehen. Nun ermöglicht § 16 WpÜG eine Hauptversammlung (HV) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und erleichtert deren Einberufung durch Abkürzung von Fristen und anderen Regularien. Eine HV wird notwendig sein, wenn „gesellschaftsrechtliche Maßnahmen“ (Kodex, a.a.O.) zur Beschlussfassung stehen. Aber es ist doch sehr fraglich, ob eine HV nur zur Unterhaltung über das Angebot geboten sein kann. Gut, dass wir darüber gesprochen haben – das darf  doch nicht das HV-Motto sein. Die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Angebot erfahren Aktionäre außerhalb der HV durch Bekanntgabe im Internet (§§ 27, 13 Abs. 3 WpÜG). Für eine abermalige Präsentation und ggf. mündliche Erläuterung wäre die HV ein teuer bezahlter Ort. Die Durchführung der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft ist keine Kleinigkeit, sondern bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. » Weiterlesen

Rentennahe Mitarbeiter ziehen bei Sozialplanabfindungen den Kürzeren

Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt

Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält die Gestaltungshoheit von Arbeitgebern und Betriebsräten bei Sozialplanabfindungen weiter hoch. Am 26. 3. 2013 hat das BAG entschieden, dass die Abfindung eines über 58-jährigen Mitarbeiters eines Luft- und Raumfahrtunternehmens nach einer anderen Formel berechnet werden darf als die Abfindung für jüngere Mitarbeiter. Sozialpläne dürfen bei der Bemessung der Abfindungssumme die Möglichkeit der Mitarbeiter berücksichtigen, eine vorgezogene gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Dies gilt auch dann, wenn der vorzeitige Rentenbezug für den betroffenen Mitarbeiter eine lebenslange Rentenkürzung zur Folge hat, im entschiedenen Fall in Höhe von 7,2%. Der seit knapp 37 Jahren im Unternehmen angestellte Mitarbeiter empfand die Bestimmungen im Sozialplan als altersdiskriminierend, weil diese eine andere Formel für die Abfindungsberechnung für über 58-jährige Mitarbeiter vorsahen. Dies führte dazu, dass der betreffende Mitarbeiter nach der für ihn anwendbaren Formel nur eine Abfindung von rund 5.000 Euro erhielt, während die reguläre Formel eine Zahlung in Höhe von rund 235.000 Euro ergeben hätte. Die Differenz machte er gerichtlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend. » Weiterlesen

Gesetz zum Hochfrequenzhandel verabschiedet

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Am 28. 2. 2013 beschloss der Bundestag in dritter Lesung das Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) mit den vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen; es passierte den Bundesrat am 22. 3. 2013.

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die an einer deutschen Börse oder einem MTF (Multilateral Trading Facility) in Deutschland algorithmischen Handel betreiben, sowie an Börsenträger und die Betreiber von MTFs.

Charakteristisches Merkmal des algorithmischen Handels ist die automatische Generierung und Versendung von Aufträgen (Orders) durch einen Computeralgorithmus. Reine Order-Routing-Systeme und Systeme, die lediglich Transaktionsbestätigungen versenden, werden nicht erfasst. Der Hochfrequenzhandel stellt einen Unterfall des algorithmischen Handels dar. Er ist durch die Nutzung besonderer Infrastruktur zur Verringerung von Latenzzeiten (z. B. Co-Locations), das Fehlen jeglicher menschlicher Intervention und ein hohes Ordervolumen im Verhältnis zur Gesamtzahl der auch tatsächlich ausgeführten Aufträge geprägt.

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Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

RA Dr. Doris-Maria Schuster, Partnerin, Gleiss Lutz, Frankfurt/M.

RAin Dr. Doris-Maria Schuster, Partnerin, Gleiss Lutz, Frankfurt/M.

Mit einem ganzen Bündel an Rechtsfragen zur Leiharbeit hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. 3. 2013 zu befassen. In fünf Verfahren ging es um Equal Pay für Leiharbeitnehmer. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verpflichtet in § 10 Abs. 4 Satz 1 Verleiher u. a. dazu, ihren Leiharbeitnehmern für die Zeit ihrer Überlassung diejenige Vergütung zu zahlen, die vergleichbare Arbeitnehmer beim Entleiher erhalten (Equal Pay). Von diesem Gleichbehandlungsgebot dürfen Verleiher nur abweichen, wenn auf die Arbeitsverhältnisse mit ihren Leiharbeitnehmern Tarifverträge anwendbar sind und wenn diese Tarifverträge niedrigere Löhne vorsehen. Um eine solche Abweichung von der Equal Pay-Verpflichtung herbeizuführen, reicht es nach § 9 Nr. 2 AÜG aus, wenn ein Verleiher arbeitsvertraglich auf Tarifverträge mit schlechteren Arbeitsbedingungen Bezug nimmt und die Leiharbeitsverhältnisse in den tarifvertraglichen Geltungsbereich fallen.

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Gesetzentwurf zur Abtrennung spekulativer Handelsaktivitäten der Banken vom Einlagengeschäft – viele offene Umsetzungsfragen

RA Dr. Andreas Wieland, Counsel, Shearman & Sterling LLP, Frankfurt/M.

Im Nachgang zur Finanzkrise und der darauf folgenden Welle gesetzgeberischer Maßnahmen kam auch die Trennung bestimmter Investmentbanking-Aktivitäten von bestimmten Retail-Bankgeschäften auf die politische Agenda. Vorreiter für diese Entwicklung sind die Vereinigten Staaten. Nach der im Dodd-Frank Act verankerten Volcker Rule werden in den USA Vollbanken künftig u.a. spekulative Eigenhandelsaktivitäten verboten. Im Vereinigten Königreich sollen auf der Grundlage des sog. Vickers Report künftig Retail Banking Aktivitäten vom Investmentgeschäft getrennt betrieben werden. Auf Europäischer Ebene empfiehlt der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Liikanen-Report eine rechtliche Trennung des spekulativen Eigenhandels vom übrigen Bankgeschäft.

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Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

RA Hans-Ulrich Wilsing, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Am 5. 2. 2013 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Vorschläge zu möglichen Änderungen ihres Regelwerks veröffentlicht. Neue Regeln möchte sie vor allem im Bereich der Vorstandsvergütung schaffen. Zum einen soll der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütung das Verhältnis zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft berücksichtigen (Ziff. 4. 2.2 Abs. 2 Satz 3). Eine besondere Rolle soll bei diesem Vergleich der „zeitlichen Entwicklung“ zukommen. Zum anderen soll die Transparenz der Vorstandsvergütung für die Aktionäre weiter erhöht werden. Dazu dient die Empfehlung, über die bereits im Gesetz und im Kodex vorgesehenen Angaben hinaus weitere Details in den Vergütungsbericht aufzunehmen: z. B. die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen sowie die Maximal- und Minimalvergütung bei variablen Vergütungen (Ziff. 4. 2.5 Abs. 3 Satz 1). Flankiert wird diese Regelung durch die Anregung, diese Informationen in Mustertabellen aufzubereiten (Ziff. 4. 2.5 Abs. 3 Satz 2).

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Aktionärsforum im Bundesanzeiger: ein Flop

Vor knapp 8 Jahren wurde das offizielle Aktionärsforum im Bundesanzeiger eingerichtet. Es hat sich als Friedhof herausgestellt. So gut wie keine Beiträge sind dort zu verzeichnen (nur drei in den letzten beiden Jahren). Was war die Intention für das Forum und warum funktioniert es nicht? Das Gesetz (§ 127a AktG) bestimmt: Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können dort andere Aktionäre auffordern, einen Antrag oder ein Verlangen zu stellen oder in einer Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben. Der Gesetzgeber wollte ausweislich der amtlichen Begründung ein sinnvolles Korrelat zum zunehmend breiten Streubesitz und einer fortschreitenden Internationalisierung der Aktionärsstruktur bieten. Ziel der Vorschrift sei es, die Kommunikation unter den Aktionären zu erleichtern und ihnen die Stimmrechtsausübung zu erleichtern. Das Forum könne zudem zur Behebung eines grundlegenden Corporate Governance-Defizits beitragen: der mangelnden Eigentümerkontrolle. Dies gelte insbesondere da, wo das Gesetz Schwellenwerte für die Ausübung von Aktionärsrechten vorsieht. » Weiterlesen

Größe des Betriebsrats – Leiharbeitnehmer zählen im Einsatzbetrieb mit

RA/Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. André Zimmermann, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer im Einsatzbetrieb zu berücksichtigen, wenn sie in der Regel beschäftigt werden. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden (Beschluss vom 13. 3. 2013 – 7 ABR 69/11, DB0581585).

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt in § 9 die Zahl der Betriebsratsmitglieder nach der Anzahl der im Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer fest: Je mehr Arbeitnehmer beschäftigt werden, desto mehr Betriebsratsmitglieder gibt es. Der Gedanke dahinter ist einfach – und richtig: Je größer ein Betrieb ist, desto mehr Aufgaben muss der Betriebsrat wahrnehmen und desto mehr Mitglieder braucht er. Bei 5 bis 100 Arbeitnehmern kommt es darüber hinaus auch auf die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer an.

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Managervergütung jetzt in die Hände der Aktionäre legen!

Die Vergütungsstruktur von Managern – insbesondere von Banken – provoziert. Das zeigen die mit großer Mehrheit angenommene „Abzocker-Inititative“ in der Schweiz und die auf dem Fuße folgende Reaktion der EU-Kommission, Banker-Boni zu begrenzen. Dabei spielt kaum (noch) eine Rolle, ob die Vergütungsgestaltung wirklich einen ursächlichen Beitrag zur Finanzkrise geleistet hat und dass die Zahlungen selbst in ihrer Summe weit hinter dem zurückbleiben, was etwa für die Rettung maroder Staaten aufgebracht wurde.

Volkes Stimme hat hier durchaus zu Recht das Gefühl, dass nicht nur Leistung entgolten wird und dass das System zum Missbrauch an manchen Stellen geradezu einlädt. Denn schließlich geht es in den meisten Fällen um die Bezahlung von „Angestellten“ und nicht von Menschen, die – wie Bill Gates – ihren Reichtum durch eigener Hände Arbeit geschaffen haben.

Auch der deutsche Gesetzgeber sollte daher handeln – und zwar schnell. Dabei drängt sich in erster Linie auf, die Versäumnisse zu korrigieren, die bei der Einführung des „Vergütungsvotums“ in § 120 Abs. 4 AktG durch das das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) im Jahre 2009 gemacht wurden.

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Beschlussmängelklagen und ihre Reform (Dissertationen)

Vor einer Woche berichtete das Handelsblatt (Dossier v. 25.2.: „Die Abzocker“) über eine haarsträubende Geschichte: Wegen eines angeblich lauten Föns auf der Toilette des Versammlungsgebäudes seien die Beschlüsse der Siemens-Hauptversammlung über die Osram-Abspaltung angefochten worden. Ferner wird die Masche aufgedeckt, dass sich Berufskläger und Anwaltskanzlei die mittels hoher Vergleichswerte erzielten Gebühren aufteilen. Diese und weitere skandalöse Begebenheiten richten den Blick erneut auf das Beschlussmängelrecht bei der Aktiengesellschaft. U.a. hat der Deutsche Juristentag 2012 eine Reform angemahnt. Da passt es gut, wenn Studien aus der Rechtswissenschaft sich um die konzeptionellen Grundlagen bemühen. In letzter Zeit sind gleich drei ausgezeichnete Dissertationen erschienen, die sich dem Gegenstand widmen und rechtspolitische Alternativen präsentieren. Sie seien hier in knapper Weise vorgestellt: » Weiterlesen

Drohende Zufallsmehrheiten in der Hauptversammlung

RA Dr. Markus Stephanblome, LLM., Counsel, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Frankfurt/M.

Die Präsenz bei der diesjährigen Hauptversammlung der Siemens AG war mit 33,82% die niedrigste der letzten sieben Jahre. Bei geringer Präsenz können Aktionäre bereits mit vergleichsweise geringer Beteiligung Abstimmungen beeinflussen. Gesellschaften ohne verlässliche Großaktionäre drohen dann Zufallsmehrheiten. Das kann bei der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat oder dringend benötigten Kapitalmaßnahmen zu unangenehmen Überraschungen führen. Eine ähnlich niedrige Präsenz droht in der anstehenden Hauptversammlungssaison auch anderen Gesellschaften, die Namensaktien ausgegeben haben. Auslöser dafür ist das Urteil des OLG Köln vom 6. 6. 2012 – 18 U 240/11.

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Frauenquote oder bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie?

1. Die Oppositionsfraktionen haben vor einigen Wochen im Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur „Frauenquote“ im Aufsichtsrat und – zum Teil – auch in weiteren Führungsgremien von Unternehmen vorgelegt (Entwürfe eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien [GlTeilhG, BT-Drucks. 17/11139] und eines Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen [ChGlFöG, BT-Drucks. 17/8878]). Auch wenn die Entwürfe in einigen Punkten der Kritik an früheren Entwürfen mit gleichem Ziel Rechnung tragen, können Sie in der vorliegenden Form nicht überzeugen.

Zunächst aber gilt es festzuhalten: Das mit den vorgeschlagenen Regelungen betreffend die Gleichstellung berufstätiger Frauen und Männer verfolgte generelle Anliegen, die Gleichstellung von Frauen in den Fokus zu nehmen und zu fördern, verdient nachdrückliche Unterstützung. Die Entwürfe verfehlen aber das selbstgesetzte Ziel einer Gleichstellung der Geschlechter, weil sie die Ursachen für die mangelnde Präsenz von Frauen in Führungspositionen in Deutschland – die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere Kindern – überhaupt nicht in den Blick nehmen und andererseits den Fokus mit Führungspositionen in der Wirtschaft willkürlich auf einen kleinen Teil der Führungspositionen beschränken, bei denen sich das gleiche Problem stellt.

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Entwurf eines deutschen Trennbankengesetzes

RA Dr. Dirk H. Bliesener, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt/M.

Die Bundesregierung hat am 6. 2. 2013 den „Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“ vorgelegt. Der Entwurf ist der vorläufige Kulminationspunkt der Reformbestrebungen zur Abwendung und Bewältigung von Bankenkrisen in Deutschland. Die Bundesregierung greift damit Diskussionsvorschläge der Liikanen-Expertengruppe vom Oktober 2012 auf, die die Abtrennung spekulativer Handelsgeschäfte von Einlagenkreditinstituten gefordert hatte. Zugleich setzt das Vorhaben die vom Financial Stability Board 2011 veröffentlichten Prinzipien der Sanierungs- und Abwicklungsplanung um, auf die sich die G20 geeinigt haben. Darüber hinaus soll die Verletzung von Mindeststandards im Risikomanagement durch Geschäftsleiter im Falle der Bestandsgefährdung eines Instituts unter Strafe gestellt werden.

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Gerichtliche Überprüfung von Durchsuchungen durch die Europäische Kommission

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Das Gericht der Europäischen Union („EuG“) hat in einem Urteil vom 19. 11. 2012 (Rs. T-135/09 – Nexans / Kommission) erörtert, in welchem Umfang Unternehmen Durchsuchungen durch die Europäische Kommission gerichtlich überprüfen lassen können. Es hat dabei der Kommission gewisse Grenzen gezogen. Aber weiterhin tragen die Unternehmen das erhebliche Risiko einer (selbst unverschuldeten) falschen Einschätzung der Ermittlungsbefugnisse der Kommission. Der Entscheidung lag eine Durchsuchung („Nachprüfung“) mehrerer Unternehmen wegen Preisabsprachen im Bereich Stromkabel im Jahr 2009 zugrunde. Die Entscheidung, mit welcher die Kommission die Nachprüfung anordnete, nannte als Gegenstand der Untersuchung „elektrische Kabel [...], u. a. einschließlich unterseeischer und unterirdischer Hochspannungskabel“. Nexans verlangte vor Gericht die Aufhebung der Nachprüfungsentscheidung, denn der Untersuchungsgegenstand sei zu unbestimmt und zu weit gefasst. Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Kartellrecht hätten nur für die ausdrücklichen genannten Kabelarten vorgelegen. Letzteres ergebe sich aus den im Einzelnen durchsuchten Büros und aus einer Pressemitteilung der Kommission.

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BAG zum Rechtsweg des gekündigten GmbH-Geschäftsführers

Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst im Beschluss v. 4.2.2013 (10 AZB 789/12) erneut klargestellt, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet ist, wenn der Geschäftsführer noch amtiert. Dies folge aus § 5 I 3 ArbGG, wonach Mitglieder des Vertretungsorgans nicht als Arbeitnehmer gelten. Das betrifft, jetzt wird es etwas kompliziert, nur den Rechtsweg. Sachlich kann das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers „wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit“ (BAG) als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein. Dann haben die zuständigen ordentlichen Zivilgerichte eben materielles Arbeitsrecht anzuwenden. » Weiterlesen

Vorsicht bei Zahlungsversprechen an Gesellschafter: BGH konkretisiert Anforderungen

RA Christian A. Krebs, Jones Day, Frankfurt/M.

Bedarf die Zusage einer Sonderzahlung an einen stillen Gesellschafter, der wegen eines Jahresfehlbetrags der Gesellschaft keinen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung hat, einer besonderen Form, um wirksam zu sein? Dies ist im Kern die Frage, die der BGH mit Urteil vom 18. 9. 2012 – II ZR 50/11, DB 2013 S. 45 zu entscheiden hatte.

Hintergrund war eine von insgesamt sieben Klagen von Sparkassen und Versicherungsunternehmen, die im Jahr 2008 mit einer Vermögenseinlage stille Gesellschafter der HSH Nordbank AG (HSH) waren. Im entschiedenen Fall stand der stillen Gesellschafterin laut Gesellschaftsvertrag eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 6,32% ihrer Einlage zu, soweit hierdurch bei der HSH kein Jahresfehlbetrag entstehen oder erhöht würde.

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Praxistipps für den Umgang mit schwerbehinderten Menschen im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Da schwerbehinderte Menschen – wie alle anderen Mitarbeiter – für Unternehmen eine große Bereicherung sein können, wurden die Rechte schwerbehinderter Menschen in der Vergangenheit richtigerweise immer weiter gestärkt und durch die Rechtsprechung konkretisiert. Auf der Arbeitgeberseite ist dies verbunden mit der Notwendigkeit, im Umgang mit Bewerbungen und Einstellungen von schwerbehinderten Menschen einen besonderen Sorgfaltsmaßstab anzulegen.

Ausgangspunkt ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), überschrieben mit dem Titel „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, d.h. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, in Ausnahmefällen bereits mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 30 (gleichgestellte behinderte Menschen). Das SGB IX regelt unterschiedliche arbeitgeberseitige Pflichten. » Weiterlesen

Generalanwalt befürwortet Akteneinsicht im Fall Donau Chemie

RA Dr. Thomas Kapp, Partner, Leiter der Kartellrechtspraxis, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart

Kartellrechtler verfolgen das Vorlageverfahren Donau Chemie (Rs. C-536/11) seit längerem gespannt: Schließlich geht es um die Frage, ob die gesetzlichen österreichischen Zugangsregelungen zu Kartellverfahrensakten gegen Unionsrecht verstoßen.

 Jetzt hat der Generalanwalt endlich die Schlussanträge verkündet (Stellungnahmen vom 7. 2. 2013). Er argumentiert, dass die gesetzliche Regelung in Österreich, welche das Akteneinsichtsrecht von Kartellgeschädigten grundsätzlich ausschließt, nicht mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz (Art. 19 Abs. 1 EUV) vereinbar ist.

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Rechtsrahmen für Konzerninsolvenzen – Diskussionsentwurf des BMJ

RA Dr. Matthias Nicht, Senior Associate, CMS Hasche Sigle, Frankfurt am Main

Die unkoordinierte Eröffnung und Durchführung einer Mehrzahl von Insolvenzverfahren im Konzern kann dazu führen, dass „wertmaximierende Verwertungsstrategien“ behindert oder unterbunden werden, weil eine Mehrzahl von Gerichten und Insolvenzverwaltern − jeweils auf das eigene Insolvenzverfahren und dessen richtige Durchführung fokussiert – das Gesamtbild des Konzerns aus dem Auge verliert. Es wurde bereits hervorgehoben, dass „Reibungs- und Wertverluste“ zu befürchten sind, vor allem aber der Verlust der Synergien, die den Konzernaufbau ehemals gekennzeichnet haben.

Bislang hat sich die Praxis bei (grenzüberschreitenden) Konzerninsolvenzen durch den Einsatz informeller Koordinationsmittel beholfen. So haben etwa Gerichte sich bei mehreren Insolvenzanträgen verschiedener Konzerngesellschaften abgestimmt. Waren die Insolvenzanträge bei einem Insolvenzgericht oder in der Hand eines Insolvenzrichters gebündelt, konnte ein einheitlicher Insolvenzverwalter bestellt werden oder zumindest Sozien aus einer Verwalterkanzlei, was dazu führt, dass in Anlehnung an die ehemals vorhandene einheitliche Leitung im Konzern wenigstens eine personell koordinierte Insolvenzverwaltung stattfinden konnte. Hierdurch konnte der Verbundwert gesichert werden.

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EU-Konsultation zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung

Die EU-Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt) hat im Internet eine Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von „Firmensitzen“ (so lautet die Übersetzung von „registered offices“) gestartet, die bis Mitte April 2013 läuft. Damit kommt ein Jahr nach der Aufforderung durch das EU-Parlament die Sache entsprechend der Ankündigung im Aktionsplan 2012 wieder etwas in Schwung. Die Konsultation wird durch das Ausfüllen eines Online-Fragebogens durchgeführt. Der Fragebogen befasst sich mit folgenden Themen: Ist eine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene erforderlich? Wie sollte eine solche Regelung aussehen? Welchen Hindernissen sehen sich Firmen derzeit gegenüber, die ihren Firmensitz in andere Länder verlegen möchten? Es soll ermittelt werden, welche Vorteile ein Eingreifen der EU bei der grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen bringen könnte. Die Antworten sollen dazu dienen, die Notwendigkeit einer neuen Rechtsvorschrift zu beurteilen und ihre möglichen Auswirkungen zu ermitteln. Auch will die Kommission „detaillierte Informationen zu den Kosten erhalten, die Unternehmen derzeit für die Verlegung ihrer Firmensitze in andere Länder tragen müssen.“

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Leiharbeitnehmer wählen – und zählen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. André Zimmermann, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Das BAG hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb für den Schwellenwert des Kündigungsschutzgesetzes mitzuzählen sind, wenn ihr Einsatz auf einem in der Regel vorhandenen Personalbedarf beruht (Urt. vom 24. 1. 2013 – 2 AZR 140/12, DB v. 26.01.2013, PM Nr. 6/13). Damit bricht das Gericht mit der nahezu einhelligen Meinung und der Rechtsprechung mehrerer Landesarbeitsgerichte. Das kann dazu führen, dass nun wesentlich mehr Betriebe unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen.

Der allgemeine Kündigungsschutz gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Das BAG musste jetzt entscheiden, ob im Einsatzbetrieb Leiharbeitnehmer mitzuzählen sind.

Die Beklagte beschäftigte zehn Arbeitnehmer. Im November 2009 kündigte sie das Arbeitsverhältnis ordentlich fristgemäß. Mit seiner Kündigungsschutzklage hat der Kläger geltend gemacht, bei der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer seien auch die Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, so dass die Schwelle von 10 Arbeitnehmern überschritten sei. » Weiterlesen

Bundesarbeitsgericht verschärft Maßstab für AGG-konforme Stellenanzeigen

RA/FAArbR Maximiliane Kempermann, Assoziierte Partnerin, Flick Gocke Schaumburg, Bonn/Berlin

Hinweise in Stellenanzeigen auf die erwünschte Berufserfahrung von Bewerbern sind in Deutschland noch gängige Unternehmenspraxis. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem in einer aktuellen Entscheidung nun Grenzen gesetzt (Az. 8 AZR 429/11).

Der damals 36jährige Kläger hatte sich bei der Berliner Charité für ein Traineeprogramm beworben, das sich an „Hochschulabsolventen/Young Professionals“ und Berufsanfänger richtete. Der Kläger verfügte über circa acht Jahre Berufserfahrung. Auf seine Bewerbung erhielt er eine Absage und verklagte die Charité auf Schadenersatz. Dabei berief sich der Kläger unter anderem auf eine Altersdiskriminierung und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch die Beschränkung des Traineeprogrammes auf Berufseinsteiger. » Weiterlesen

BGH: Anforderungen an Plausibilitätsprüfung eines Prospekts durch Anlageberater

RA Dr. Thorsten Voß, Partner, Mayer Brown LLP, Frankfurt/M.

Der BGH hat mit Urteil vom 15. 11. 2012 – III ZR 55/12, DB 2012 S. 2862 entschieden, dass die aus einem Anlageberatungsvertrag folgende Pflicht zur objektgerechten Beratung sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken des Anlageobjekts bezieht, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.

Deshalb sei ein Anlageberater verpflichtet, ein Kapitalanlageprodukt, das er empfehlen möchte, mit üblichem kritischem Sachverstand zu prüfen. Je nach Ausgang der Prüfung sei der Anleger auch auf ein diesbezügliches Unterlassen hinzuweisen. Jedoch könne eine unterlassene Prüfung nur dann zu einer Haftung führen, wenn bei dieser ein Risiko erkennbar war, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Anlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist.

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LAG Berlin-Brandenburg setzt Leiharbeit enge Grenzen

Rechtsanwältin Lioba Grünberg, Noerr LLP, Berlin

Die Arbeitnehmerüberlassung kommt nicht zur Ruhe. Der Gesetzgeber hat bei seiner letzten Novellierung des AÜG einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, deren Bedeutung und Folgen in Literatur und Rechtsprechung strittig sind und in der Praxis für Unsicherheit sorgen.

So hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG ergänzt, dass die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher „vorübergehend“ erfolgt. Was aber ist „vorübergehend“? Und was gilt, wenn ein Leiharbeitnehmer nicht nur „vorübergehend“ überlassen wird? Das AÜG schweigt sich hierzu aus. Es enthält weder eine Definition, noch eine Rechtsfolgenanordnung für den Fall einer nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung. In der Literatur gibt es unterschiedliche Meinungen und eine höchstrichterliche Entscheidung, die in der Praxis für Klarheit sorgen würde, gibt es noch nicht – scheint durch zwei widersprüchliche Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg nun aber in greifbare Nähe zu rücken: » Weiterlesen

Abschied von der Partenreederei

Der Gesetzgeber ist grundsätzlich frei darin, Rechtsformen für die gesellschaftsrechtliche Assoziation anzubieten oder abzuschaffen (nur kein oder ein ganz unzweckmäßiges Angebot vorzuhalten, wäre mit Art. 9 GG nicht vereinbar). Für dieses Jahr ist eine Streichung aus dem Bouquet zu verzeichnen. Die Partenreederei, eine „eigentümliche Gesellschaftsrechtsform des Seehandelsrechts“ (K. Schmidt), wird ganz abgeschafft. Die Reform des Seehandelsrechts krempelt das (im Binnenland wenig bekannte) Fünfte Buch des HGB gründlich um.

„Nicht beibehalten werden sollen die Rechtsform der Reederei (Partenreederei) (§§ 489 bis 508 HGB) … Die Partenreederei ist ein aus dem Mittelalter stammendes Rechtsinstitut, für das heute kein Bedürfnis mehr besteht. Im Gegensatz zu den Handelsgesellschaften ist die Partenreederei sachenrechtlich auf das Eigentum am Schiff gegründet und hierauf beschränkt; sie ist nicht auf Innehabung und Verwaltung eines Gesellschaftsvermögens neben dem Schiff angelegt. Angesichts dessen, dass heute die Rechtsformen der Handelgesellschaften zur Verfügung stehen, die nach der Entstehung der Partenreederei geschaffen wurden und nicht mehr auf dem überholten Modell mehrerer sich zum Bau eines Schiffes für oft nur eine Reise zusammenfindender Eigentümer beruhen, hat die Partenreederei heute ihre Berechtigung verloren.“ (Regierungsbegründung zur Streichung der §§ 489 ff. HGB, BT-Drucks. 17/10309, S. 43). » Weiterlesen

Vor und Zurück im Arbeitnehmerdatenschutz – was gilt derzeit?

Christian Gleich
Rechtsanwalt
McDermott Will & Emery
München

Die Verabschiedung eines neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes ist nun wieder in unbestimmte Ferne gerückt. Nachdem sich die Regierungsparteien nach jahrelangem Stillstand überraschend auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf geeinigt hatten, rechneten viele noch mit einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bis Ende Januar 2013. Da das Thema aber nun ohne Vorankündigung von der Tagesordnung des federführenden Innenausschusses verschwunden ist – wohl aufgrund der anstehenden Landtagswahl in Niedersachsen – erscheint eine zeitnahe Verabschiedung wieder mehr als unsicher. Daneben ist auch fraglich, ob aufgrund der Änderungsanträge der Oppositionsparteien und der sowohl von Arbeitgeberseite als auch von den Gewerkschaften geäußerten Kritik, der Inhalt des Entwurfs von der Regierung aufrechterhalten werden kann.

Solange aber das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nicht in Kraft ist, haben sich die Arbeitgeber jedenfalls an die noch geltenden Vorgaben des BDSG und die hierzu einschlägige Rechtsprechung zu halten. Die geplanten Änderungen und die daran geäußerte Kritik haben bei Arbeitgebern allerdings vermehrt die Frage aufgeworfen, wie sich die Rechtslage hinsichtlich des Arbeitnehmerdatenschutzes derzeit aber nun tatsächlich darstellt. Nachfolgend ist deswegen der rechtlichen Status Quo bezüglich drei relevanter Themen im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes näher zu erläutern. » Weiterlesen

Noch mehr Sprengstoff für die Zeitarbeitsbranche?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. André Zimmermann, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Die CGZP ist nicht tariffähig. Das ist ein alter Hut. Manche Gerichte zweifeln jetzt an der Tariffähigkeit und -zuständigkeit der DGB-Gewerkschaften in der Zeitarbeit, die in der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB zusammengeschlossen sind. Wären sie nicht tariffähig oder nicht tarifzuständig, kann das für Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen die aus den CGZP-Verfahren bekannten Folgen auslösen.Die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit besteht aus den acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften. Ihre Mitglieder – nicht die Tarifgemeinschaft selbst – schließen seit 2004 mit den großen Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit Tarifverträge.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat kürzlich – der Beschluss aus März 2012 wurde erst Ende 2012 veröffentlicht – einen Rechtsstreit um Differenzvergütung zu equal pay wegen Zweifeln an der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften in der Zeitarbeit ausgesetzt (Beschluss vom 20. 3. 2012 – 22 Sa 71/11, DB0572803). » Weiterlesen

Gesetzentwurf zur Verbraucherrechterichtlinie

Das BGB steht gut zehn Jahre nach der Schuldrechtsreform wieder vor erheblichen Umbrüchen. Die Bundesregierung hat kurz vor Jahresende den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie eingebracht (BR-Drucks. 817/12). Damit soll insbesondere die Richtlinie 2011/83/EU vom Oktober 2011 umgesetzt werden. Die §§ 312 ff und 355 ff BGB werden neu gegliedert und gefasst. Ferner kommt es zu Änderungen im sog. Verbrauchsgüterkaufrecht. Im EGBGB werden die Informationspflichten geregelt. » Weiterlesen

Jahresrückblick 2012 und Ausblick 2013

Das Jahr 2012 ist aus unternehmensrechtlicher Warte ohne Höhepunkte verlaufen. Die Gesetzgebung hat eine Pause eingelegt. Die Aktienrechtsnovelle, vgl. Merk­ner/Schmidt-Ben­dun, DB 2012, 98   (zuerst 2011, dann 2012) ändert abermals ihre Jahreszahl und wird wohl im Jahr 2013 das eine und andere renovieren (auch im Umwandlungsrecht). Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist überwiegend am 1. 3. 2012 in Kraft getreten und hat neben einem lebhaften fachwissenschaftlichen Echo (z.B. Brinkmann DB 2012, 1313; Marotzke, DB 2012, 560; Vallender, DB 2012, 1609) schon einige praktische Anwendung erfahren. Rechtspolitisch hat die Geschlechterquote für den Aufsichtsrat/Vorstand die Gemüter bewegt, was sich im Wahljahr 2013 fortsetzen dürfte. Der 69. Deutsche Juristentag lehnt eine gesetzliche Quotierung ab, im Übrigen fasste er moderate Beschlüsse zur Corporate Governance. » Weiterlesen

Das neue EU-Patentsystem und seine Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis

RA Alexander Harguth, Partner, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

Das Europäische Parlament hat am 11. 12. 2012 den Regelungsrahmen für einen neuen einheitlichen Patentschutz in der EU verabschiedet. Der seit 40 Jahren andauernde Streit über diese einheitliche Lösung wird durch das verabschiedete „EU-Patentpaket“ beendet. Das geschieht nicht i. S. aller EU-Staaten. Italien und Spanien haben sich an der Lösung nicht beteiligt und wehren sich derzeit, wohl aber vergeblich, beim Europäischen Gerichtshof gegen den Alleingang der anderen EU Staaten.

Im Wesentlichen beinhaltet das EU-Patentpaket ein „Unionspatent“, das über die Landesgrenzen hinaus in 25 EU-Staaten Geltung haben wird. Ferner ist ein „Unionspatentgericht“ vorgesehen, das zentral für Patentstreitigkeiten mit Gerichtsgewalt über 25 EU-Saaten ausgestattet ist. Das Unionspatentgericht wird auf die Grundlage eines internationalen Übereinkommens gestellt, während sich die Rahmenbedingungen für das neue Unionspatent und die zugehörigen Sprachenreglungen in gesonderten EU-Verordnungen finden. Die EU erhofft sich mit dem neuen EU-Patentsystem, dass die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und Japan gestärkt wird. Die Erlangung von europaweitem Patentschutz soll günstiger und einfacher werden, was vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zu Gute kommen soll.

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EMIR-Ausführungsgesetz vom Bundestag beschlossen

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Am 13. 12. 2012 wurde das Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch den Bundestag beschlossen. Der Bundesrat berät das Gesetz voraussichtlich Anfang 2013. Es ist nicht zustimmungsbedürftig. Mit seinem Inkrafttreten ist im ersten Quartal 2013 zu rechnen.

Das Ausführungsgesetz ergänzt die unter dem Namen European Market Infrastructure Regulation (EMIR) bekannt gewordene Verordnung (EU) Nr. 648/2012, die die von den G20 beschlossenen Vorgaben zu OTC-Derivaten umsetzt. Im Detail begründet die EMIR z. B. eine Meldepflicht für Derivatepositionen an Transaktionsregister und die Pflicht, bestimmte standardisierte OTC-Derivate künftig über zentrale Gegenparteien zu clearen (Clearingpflicht). Darüber hinaus werden zahlreiche Risikominderungstechniken für OTC-Derivate eingeführt. Diese Vorgaben der EMIR erfassen die Marktteilnehmer in den nächsten Monaten sukzessive. So tritt z. B. die Risikominderungstechnik der Versendung von Transaktionsbestätigungen voraussichtlich im März/April 2013 in Kraft, während mit dem Entstehen der Clearingpflicht aktuell erst Ende 2013/Anfang 2014 zu rechnen ist.

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MiFID2/MiFIR: Abstimmung im EP – Hochfrequenzhandel, Warenderivate, Handelsplattformen, Transparenz

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Der am 26. 10. 2012 vom Plenum des Europäischen Parlaments (EP) verabschiedete Standpunkt zur Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID2) sowie einer ergänzenden, unmittelbar anwendbaren Verordnung (MiFIR) beinhaltet auch im Hinblick auf die Regelungsbereiche Handel, Derivate und Marktinfrastrukturen ebenso zahlreiche wie weit reichende Änderungen und Ergänzungen gegenüber den im Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission.

Für diese Regelungsbereiche ist das mit Blick auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise im Rahmen der G20-Übereinkünfte geprägte und von dem für MiFID2/MiFIR verantwortlichen Berichterstatter MEP Markus Ferber (CSU) wiederholt in Erinnerung gerufene Leitmotiv „kein Markt, kein Marktteilnehmer, kein Marktgeschäft ohne Regulierung“ prägend. Umgesetzt werden soll dieser Grundsatz im Hinblick auf die Finanz- und Terminmärkte durch weiter reichende und möglichst umfassende Regulierungen (neben MiFID2/MiFIR sind hier u. a. EMIR, MAD/MAR und der US-amerikanische Dodd Frank Act zu nennen), flankiert durch die weitere regulatorische Durchdringung des sog. Schattenbankensektors (hierzu zählt man derzeit u. a. Geldmarktfonds, Verbriefungen oder Repogeschäfte).

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Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss – so regelt es § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO – mindestens Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken, § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO.

In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über den Zeugnisinhalt. häufig geht es dabei auch um die Frage, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann, einen Schlusssatz in das Zeugnis aufzunehmen, wonach der Arbeitgeber ihm für die geleistete Arbeit dankt und ihm für die private und/oder berufliche Zukunft alles Gute wünscht.

Mit Urteil vom 11. 12. 2012 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr klargestellt, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, Arbeitszeugnisse mit Formulierungen abzuschließen, in denen dem Arbeitnehmer für geleistete Dienste gedankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute gewünscht wird. » Weiterlesen

Weitere Erleichterung bei der Organhaftung auf dem Wege …

… aber nur im ehrenamtlichen Bereich. Die Haftung von Organmitgliedern zu erleichtern liegt sonst gewiss nicht im Trend der Zeit. Anderes gilt für Vereine und Stiftungen. Hier haftet der Vorstand für einen Schaden intern nicht bei leicht fahrlässiger Verursachung. So hat es der Gesetzgeber im Jahre 2009 mit § 31a BGB angeordnet. Diese Privilegierung gegenüber dem allgemeinen Haftungsregime soll weiter ausgebaut werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GemEntBG; dazu Hüttemann, DB 2012 S. 2592) sieht vor, dass alle „Organmitglieder“ (Beirat, Aufsichtsrat, Kuratorium) für leichte Fahrlässigkeit dem Verein bzw. der Stiftung gegenüber nicht haften. Außerdem sollen „besondere Vertreter“ (§ 30 BGB) an der Haftungsprivilegierung teilhaben. Eine solche Erweiterung des Anwendungsbereichs ist in der Fachliteratur gegen den engen Wortlaut, der nur vom „Vorstand“ spricht, vertreten worden und wird jetzt vom Gesetzgeber aufgegriffen. Das Gesetz ist vor kurzem in 1. Lesung im Bundestag behandelt worden. » Weiterlesen

Steuergerechtigkeit in beide Richtungen!

Vor einigen Tagen hat die SPD gefordert, die Verjährungsfrist in Fällen von Steuerhinterziehung bei fehlenden bzw. fehlerhaften Angaben (noch) weiter auszudehnen. Das hört sich im ersten Moment plausibel an, wird aber vermutlich einen ganz anderen Effekt haben: Die Finanzverwaltung wird sich nämlich dann noch leichter zurücklehnen und darauf vertrauen können, dass sich – insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen – solche fehlenden oder fehlerhaften Angaben immer leicht finden lassen. Dies braucht sie im Veranlagungsverfahren nicht einmal nachzuweisen: Denn Steuerbescheide sind erst einmal sofort vollziehbar, und es obliegt dem Steuerpflichtigen, durch Einspruch bzw. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung binnen kurzer Fristen zu rügen, dass es an fehlerhaften Angaben seinerseits fehlte. Das muss er zwar – formal gesehen – nicht selbst nachweisen; faktisch hat die ihm obliegende „Initiativlast“ jedoch diesen Effekt.  » Weiterlesen

Insolvenzantrag – untaugliches Mittel zum Forderungseinzug

RA Dr. Maximilian Baier, Associate, Hogan Lovells, München

In seiner Entscheidung vom 25. 10. 2012 – IX ZR 117/11 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung bestätigt. Das Urteil, dem vollumfänglich zuzustimmen ist, ist u. a. für Gläubiger interessant, die aufgrund einer rückständigen Forderung Insolvenzantrag gestellt haben. Schuldner versuchen häufig, die Insolvenzeröffnung durch die Befriedigung des antragstellenden Gläubigers abzuwenden. Die Freude des Gläubigers über die Befriedigung dürfte jedoch häufig nicht lange währen. Denn kommt es später doch noch zu einem Insolvenzverfahren, muss er – wie das Urteil anschaulich zeigt – mit der Anfechtung der Zahlung durch den Insolvenzverwalter rechnen, es sei denn er hatte ausnahmsweise keinen Anlass, an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu zweifeln.

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Änderungen für Minijobber ab dem 1. Januar 2013

RA/FAinArbR Cornelia Schmid, Attorney at Law, Associate Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Der Bundestag hat am 25. Oktober 2012 den Gesetzesentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen (BT-Drucksache 17/10773), welchem der Bundesrat am 23. November 2012 zugestimmt hat. Ab dem 1. Januar 2013 ergeben sich nun zwei wesentliche gesetzliche Änderungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte.

Zum einen steigt die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung ab dem 1. Januar 2013 von derzeit 400,00 Euro auf 450,00 Euro monatlich. Zum anderen wird die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2013 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen – im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage – der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen (Wechsel von sog. Opt-in zu Opt-out). Die Versicherungspflicht wird nach der Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2013 folglich zur Regel. » Weiterlesen

Leiharbeitnehmer wählen und zählen – auch nach dem MitbestG?

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy, Frankfurt/M.

Die Behandlung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung betrieblicher Schwellenwerte beschäftigt erneut die Arbeitsgerichte. Nach § 7 Satz 2 BetrVG sind zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer bei einer Einsatzdauer von mehr als drei Monaten wahlberechtigt, werden dadurch aber nicht zu Arbeitnehmern. Das ist allseits bekannt. Das BAG hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei einer Überlassungsdauer von mehr als drei Monaten bei der Ermittlung des Schwellenwerts zur Sozialplanpflichtigkeit mitzuzählen seien. Begründet hat das BAG dies mit Sinn und Zweck des Schwellenwerts nach § 111 BetrVG, kleinere Unternehmen vor einer Überforderung durch Sozialplanleistungen zu schützen.

Gestützt auf diese Entscheidung hat das ArbG Offenbach mit seinem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 22. 8. 2012 – 10 BV 6/11 nunmehr Leiharbeitnehmer auch im Rahmen des Schwellenwerts nach § 9 MitbestG berücksichtigt. Nach dieser Vorschrift werden in Unternehmen mit “i. d. R. mehr als 8.000 Arbeitnehmern” die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte gewählt. Daher wies das Arbeitsgericht Offenbach das Ansinnen einiger Arbeitnehmer zurück, die den Hauptwahlvorstand verpflichten wollten, eine unmittelbare Wahl durchzuführen.

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BGH zur spe­zi­al­ge­setz­li­chen Pro­spekt­haf­tung

RA Dr. Thorsten Voß, Partner, Mayer Brown LLP, Frankfurt/M.

Der BGH hat mit Urteil vom 18. 9. 2012 – XI ZR 344/11, DB 2012 S. 2622, entschieden, dass in Fällen, in denen sich der Emittent von Wertpapieren ausdrücklich auch an das unkundige und börsenunerfahrene Publikum wendet, sich der Empfängerhorizont für Prospekterklärungen nach den Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen (Klein-)Anlegers richtet, der sich allein anhand der Prospektangaben über die Kapitalanlage informiert und über keinerlei Spezialkenntnisse verfügt. Zu den für die Beurteilung der Wertpapiere notwendigen und daher im Prospekt korrekt darzustellenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen gehört auch der Umstand, dass die Möglichkeit einer Erteilung nachteiliger Weisungen durch eine beherrschende Konzernmuttergesellschaft an eine beherrschte Konzerntochtergesellschaft besteht und damit eine erhöhte Gefährdung der Rückzahlung der Anlegergelder einhergeht.

Zudem wurde entschieden, dass als Prospektverantwortliche bzw. –veranlasser auch die Personen erfasst werden, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Emission haben und auf die Veröffentlichung – eines unrichtigen oder unvollständigen – Prospektes hinwirken. » Weiterlesen

Sanierungspläne systemrelevanter deutscher Banken

RA Dr. Berthold Kusserow, LL.M. (McGill), Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Bis zum 30. 11. 2012 konsultiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen“ (MaSan). Das Schreiben richtet sich an systemrelevante deutsche Kreditinstitute und deutsche Tochterbanken ausländischer systemrelevanter Institutsgruppen. Die betroffenen Institute erhalten (bzw. erhielten) von der BaFin eine Aufforderung, Sanierungspläne zu erstellen.

Grundlage der Konsultation ist das am 4. 11. 2012 durch die Staats- und Regierungschefs der G20 verabschiedete und vom Financial Stability Board (FSB) erarbeitete Papier zu den Kernelementen für ein effizientes Abwicklungsregime. Es empfiehlt u. a., Sanierungspläne zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren. Bislang war geplant, die Vorgaben des Papiers zum 1. 1. 2013 durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz in nationales Recht zu überführen. Im Vorfeld hierzu stützt die BaFin ihre Konsultation nunmehr jedoch auf die seit langem im Kreditwesengesetz enthaltenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.

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Geschäfte mit dem Vorstand: Zustimmung des Aufsichtsrats oder Vertretung durch ihn

„Wesentliche Geschäfte sollen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.“ So lautet die Empfehlung des Deutsche Corporate Governance-Kodex Nr. 4.3.4. Satz 3. Gemeint sind nach dem Satz zuvor u.a „alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern (…)“. Angenommen: (1) Das Vorstandsmitglied V möchte Urlaub in einem Chalet machen, das der AG gehört; (2) V möchte das Chalet von der AG erwerben. Nach dem Kodex wäre im ersten Fall der Aufsichtsrat wegen Unwesentlichkeit wohl nicht zu beteiligen, im zweiten Fall könnte ein wesentliches Geschäft zu bejahen sein, weshalb der Aufsichtsrat zuzustimmen hat. Leider ist beides aktiengesetzlich falsch. Die Kodex-Empfehlung führt insoweit in die Irre. » Weiterlesen

Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffes

RA Dr. Peter de Bra, Partner, Schultze & Braun, Achern

Am 9. 11. 2012 hat der Deutsche Bundestag – versteckt im „Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess“ – in zweiter und dritter Lesung die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffes (§ 19 Abs. 2 InsO) beschlossen. Der in Folge der Weltwirtschaftskrise mit Wirkung ab 18. 10. 2008 durch Art. 5 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in die Insolvenzordnung eingefügte Wortlaut, der ursprünglich auf einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 31. 12. 2010 befristet war und zwischenzeitlich bis zum 31. 12. 2013 verlängert wurde, wird nun auch über das Jahresende 2013 hinaus unbefristet Bestand haben. Danach liegt Überschuldung (nur) vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

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EU-Kommission kann EU bei Schadensersatzklagen gegen Kartellmitglieder vertreten

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. 11. 2012 entschieden, dass die Europäische Kommission (Kommission) die Europäische Union (EU) in einer Schadensersatzklage gegen Mitglieder von Kartellen vor nationalen Gerichten vertreten kann. Außerdem steht nach Auffassung des EuGH die Charta der Grundrechte der EU einer solchen Klage nicht entgegen, auch wenn die Klage auf einer Kartellentscheidung der Kommission beruht. Unternehmen sollten daher bedenken, dass die Kommission nicht nur als zuständige Behörde über einen Wettbewerbsverstoß entscheidet, sondern in derselben Sache auch potenzieller Klägervertreter in einem Schadensersatzprozess ist.

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BAG: Attest schon ab dem ersten Krankheitstag – Arbeitgeber im Vorteil?

Ralf Fuhrmann, Partner bei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart

Arbeitgeber dürfen ohne weitere Begründung die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) schon vom ersten Tag der Erkrankung verlangen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der vergangenen Woche (5 AZR 886/11, DB 0556613).

Was auf den ersten Blick für viele Arbeitgeber ein wichtiges und als positiv empfundenes Signal beim Kampf gegen hohe Krankenstände in einem Unternehmen empfunden werden mag, ist auf den zweiten Blick nicht unproblematisch.  » Weiterlesen

MiFID2/MiFIR: Abstimmung im Europäischen Parlament – Provisionsverbote und Honorarberatung

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Am 26. 10. 2012 hat sich das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) mit den im Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID2) sowie einer ergänzenden, unmittelbar anwendbaren Verordnung (MiFIR) befasst. Die unter Federführung des deutschen Europaabgeordneten Markus Ferber (CSU) im ECON-Ausschuss erarbeiteten Kompromisstexte wurden mit breiter Mehrheit angenommen.

Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hinsichtlich der inhaltlichen Positionen noch einige Mühen erforderlich sein werden, um das Gesetzgebungsverfahren mit dem Erlass von MiFID2 und MiFIR zu einem Abschluss zu bringen. Der jetzt verabschiedete Standpunkt des EP geht in vielerlei Hinsicht über die ursprünglichen Vorschläge der Kommission hinaus und weicht zugleich erheblich von den parallel erarbeiteten – wenn auch noch vorläufigen – Kompromisspositionen des Rates ab.

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Die “persönlichen und geschäftlichen Beziehungen” des Aufsichtsratskandidaten

Im Herbst muss das Frühjahr vorbereitet werden. Die Rede ist nicht vom Gärtner, sondern vom Planer der Hauptversammlung 2013. In der kommenden Saison sind zahlreiche neue Aufsichtsräte zu wählen. Wer sind die Kandidaten? Anders als im politischen Wahljahr 2013 gibt es, von Ausnahmen abgesehen, keinen Wahlkampf um das Amt. Dennoch wollen und sollen die Aktionäre wissen, wen sie in das Gremium bestellen. Von Gesetzes wegen sind Name, ausgeübter Beruf und Wohnort mitzuteilen (§ 124 Abs. 3 AktG). Bei börsennotierten Gesellschaften kommen noch Angaben über Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten dazu (§ 125 Abs. 1 AktG). Damit gewinnt man ein ungefähres, aber noch bruchstückhaftes Bild vom künftigen Mandatsträger. Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat das Defizit erkannt und empfiehlt seit Juni 2012: „Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen.“ Diese Empfehlung Nr. 5.4.1 hat es in sich, denn was sind wohl „persönliche und geschäftliche Beziehungen“?

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OLG Hamburg: Verfassungsmäßigkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs

RA Dr. Cédric Müller, Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf

Zur Erleichterung von Konzernverschmelzungen wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes die Vorschrift des § 62 Abs. 5 UmwG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) geschaffen (vgl. dazu auch Bungert/Wettich, DB 2011 S. 1500). Aufgrund dieser Regelung können Minderheitsaktionäre bereits ab einer Beteiligungsquote von 90% ausgeschlossen werden, während die §§ 327a ff. AktG, 39a ff. WpÜG eine Beteiligung i. H. von 95% voraussetzen. Hauptaktionär kann allerdings nur eine AG, KGaA oder SE sein. Des Weiteren ist das Ausschlussverfahren nur zulässig, wenn es im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Tochtergesellschaft auf den Hauptaktionär (upstream merger) erfolgt.

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Wichtige Neuregelungen der 8. GWB-Novelle

RA Dr. Thorsten Mäger, Partner, Hengeler Müller, Düsseldorf

Die 8. GWB-Novelle war in vielen Eckpunkten heftig umstritten. Erst nach langen Diskussionen wurde sie am 18. 10. 2012 vom Bundestag beschlossen. Da nicht damit gerechnet wird, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft, wird sie aller Voraussicht nach am 1. 1. 2013 in Kraft treten. Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom November 2011 (vgl. dazu den Beitrag von Grave) hat sich eine Reihe von wichtigen Änderungen ergeben.

Pressespezifische Regelungen 

Eine wichtige Neuregelung betrifft das Presse-Grosso. Der Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften erfolgt in Deutschland seit Jahrzehnten im Presse-Grosso-System. In Deutschland gibt es ca. 70 weit überwiegend mittelständisch strukturierte Grossisten, die fast alle jeweils über ein ausschließliches Vertriebsgebiet verfügen und dort sämtliche Presseerzeugnisse aller Verlage flächendeckend an die Verkaufsstellen des Einzelhandels ausliefern.

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Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer

RA, FAArbR, Solicitor (England & Wales) Tobias Neufeld, LL.M., Partner, Allen & Overy LLP, Düsseldorf

Zum 1. November 2012 treten die ersten beiden der derzeit fünf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen (Branchentarifverträge) in Kraft: in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie. Die weiteren Branchentarifverträge für die Kunststoff verarbeitende Industrie, Kautschukindustrie und den Schienenverkehrsbereich treten einige Monate später in Kraft. Tarifgespräche für weitere Branchen laufen noch.

Nach den Neuregelungen können (nach Stufen gestaffelte) Branchenzuschläge anfallen, wenn ein Zeitarbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen bei einem seiner Kunden für eine längere Dauer ununterbrochen eingesetzt ist und der Einsatzbetrieb des Kunden (Kundenbetrieb) zu einer einschlägigen Branche gehört. Die Zuschläge werden auf das tarifliche Stundenentgelt des Zeitarbeitnehmers aufgeschlagen. Zudem werden andere Zuschläge, wie z.B. für Mehrarbeit, auf der Basis des so erhöhten tariflichen Stundenentgelts berechnet. Übergangsregelungen bewirken für einige Zeitarbeitnehmer eine Anwendung der Branchenzuschläge bereits ab dem 1. November 2012. » Weiterlesen

Englischer Administrator darf Interessenausgleich mit Namensliste schließen

Rechtsanwältin Frauke Heudtlaß, Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Frankfurt

Mit Urteil vom 20.  9. 2012 (6 AZR 253/11, DB 2012 Heft 39 S. M 17, Pressemitteilung Nr. 67/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Zielsetzung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO; EG Nr. 1346/2000), effiziente und grenzüberschreitende Insolvenzverfahren sicherstellen zu wollen, hervorgehoben und klargestellt, dass vor diesem Hintergrund auch ein Administrator nach englischem Recht bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der EU als Insolvenzverwalter i. S. des § 125 der Insolvenzordnung (InsO) anzusehen ist und somit einen Interessenausgleich mit Namensliste abschließen kann, dem die Wirkungen des § 125 InsO, insbesondere die Vermutungswirkung der dringenden betrieblichen Erfordernisse als Grundlage für Kündigungen, zukommen.
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Zehn Antithesen zu den Thesen von Peer Steinbrück zur „Bändigung der Finanzmärkte“

„[E]ntgrenzte Finanzmärkte getrieben von anonymen Managern, die unter weitgehender Haftungsfreistellung mit unvorstellbaren Summen auf Renditejagd gehen,“ bedürfen der Regulierung. Das fordert Peer Steinbrück, nunmehr Kanzlerkandidat der SPD, in einem am 26. September 2012 veröffentlichten Papier (S. 1). Die Finanzmärkte hätten „Maß und Mitte verloren“ (S. 2) und dieses „System der kurzfristigen Renditemaximierung unter einer ausgeprägten Risikoignoranz“ stelle sich nicht einmal selbst in Frage (S. 2), sondern einige Banken förderten mit dem Ziel zusätzlicher Gewinne sogar den Steuerbetrug oder zählten kriminelle Organisationen oder politisch fragwürdige Regime zu ihren Geschäftspartnern (S. 2).

Was ist von diesen Überlegungen zu halten? Dieser Frage soll hier nach­gegan­gen werden – wobei nicht jeder einzelne seiner Vorschläge aufgegriffen werden soll. Denn manche seiner Überlegungen sind – das sei ausdrücklich gesagt – nicht kontrovers oder befinden sich gar schon in der Phase der gesetzgeberischen Regulierung. Andere – wie sein (bekannter) Hinweis auf die Mitwirkung von Banken an Steuerhinterziehung und anderen kriminellen Aktivitäten – tauchen demgegenüber in seinen einzelnen Vorschlägen gar nicht mehr auf.

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Eine Fundgrube: Festschrift für Peter Hommelhoff

Festschriften für verdiente Wissenschaftler sind eine (in Deutschland) gerne gepflegte Tradition. Neben Grundsatzausführungen finden sich dort oft praxiswichtige Beiträge zu aktuellen Themen. Diese Studien erreichen die Praxis aber erst mit gehöriger Verzögerung. Die Wahrnehmung von Festschriften (und ganz praktisch: ihr Besitz) ist meistens auf einen engen Zirkel beschränkt, bis nach Jahr und Tag die Kommentare darauf Bezug nehmen, Doktoranden sich damit befassen und mit viel Glück eine BGH-Entscheidung daraus zitiert. Die Online-Portale der Verlage machen zwar Handbücher und Kommentare zugänglich, aber keine Festschriftbeiträge (warum eigentlich nicht?). Es geht die Redeweise um, bei diesen akademischen Festgaben handele es sich um apokryphe Schriften. Um dieses Schicksal der Festschrift für den bekannten Unternehmensrechtsjuristen Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Hommelhoff zu ersparen sei sie hier annociert, natürlich auch deshalb, weil das Werk randvoll mit wirtschaftsrechtlich wichtigen Themen ist. » Weiterlesen

Wieso nur Nebentätigkeiten?

Die Debatte um die (Vortrags‑)Nebentätigkeiten des SPD-Kanzlerkandidaten Steinbrück nimmt geradezu paranoide Züge an. Jedwede potentielle Einflussnahme auf Abgeordnete müsse offengelegt werden, und Vertreter von „abgeordnetenwatch.de“ wollen dazu schon Geschenke ab einem Wert von 50 Euro zählen.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass die Offenlegung eines ganz zentralen Einflussfaktors noch nicht gefordert wurde – der Einkünfte der Abgeordneten aus der Zeit vor ihrer Wahl ins Parlament. Wenn es bei der Offenlegung von Einkünften tatsächlich darum geht, (mögliche) unsachliche Einflussnahmen auf Abgeordnete offenzulegen (und nicht nur den allgemeinen Neidkomplex zu schüren), spielen diese früheren Einkünfte eine Schlüsselrolle: Denn wenn ein Abgeordneter vor seinem Wechsel ins Parlament weniger verdient hat als jetzt aufgrund seines Mandats, ist dies jedenfalls ein Indiz dafür, dass er auf seine Abgeordnetenbezüge „angewiesen“ ist – und deshalb in Abhängigkeit von seiner Partei geraten kann. Umgekehrt gilt dies naturgemäß nicht. » Weiterlesen

Aktienrechtsnovelle 2012 und Umwandlungsrecht

Die Arbeiten an dem schon vor vielen Monaten vorgelegten Regierungsentwurf einer Aktienrechtsnovelle 2012 sind schon lange ins Stocken gekommen. Wer etwas recherchiert, wird schnell darauf stoßen, dass die Gründe gar nicht in den bisherigen Regelungspunkten der Aktienrechtsnovelle 2012 selbst liegen, sondern in „unerledigten Restanden“ der letzten Reform des Umwandlungsrechts (durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes v. 11. Juli 2011), mit denen sich die CDU-/CSU-Fraktion seinerzeit nicht durchsetzen konnte (siehe Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 17/5930, S. 8). Nachdem sich inzwischen aber auch der 24. Parteitag der CDU Deutschlands im November 2011 der Position der CDU‑/CSU-Fraktion angeschlossen hat, dürfte ein Fortgang der Arbeiten an der Aktienrechtsnovelle 2012 von der Lösung der umwandlungsrechtlichen Fragen abhängen.

Vor diesem Hintergrund sollen hier die einzelnen CDU-Parteitagsbeschlüsse vorgestellt und Lösungsmöglichkeiten erörtert werden.

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Kapitalaufbringung: Verdeckte Sacheinlage bei fehlgeschlagener Einlageleistung

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Der BGH hat mit Beschluss vom 10. 7. 2012 – II ZR 212/10, DB 2012 S. 2157 entschieden, ob eine Zahlung im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur Erfüllung der Einlagepflicht führt, wenn die Einlageleistung im ersten Versuch nicht wirksam erbracht wurde und im Anschluss an den zweiten Versuch der fehlgeleistete Betrag an den Gesellschafter zurückgewährt wird. Der BGH wertete dies als eine verdeckte Sacheinlage in Form des „Hin- und Herzahlens“.Eine Gesellschafterin einer GmbH hatte noch vor der Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses einen Geldbetrag mit dem Vermerk „Stammkapitalerhöhung“ auf das Gesellschaftskonto eingezahlt. Das Geld stammte aus einem Darlehen, das sie zur Finanzierung aufgenommen hatte. Als der Kapitalerhöhungsbeschluss gefasst wurde, hatte die Gesellschaft das Geld nahezu verbraucht.

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Aufklärungspflichten bei einfachen Zinssatzswaps zu Sicherungszwecken

RA/FA f. GesellR Michael K. Schneider, Partner, Raupach & Wollert-Elmendorff, Stuttgart

Bislang ist umstritten, ob eine Aufklärungspflicht über den negativen Marktwert eines Swap-Vertrages auch dann besteht, wenn der Swap einfach strukturiert ist und aus Sicht des Bankkunden lediglich ein variabler Zinssatz gegen einen Festzinssatz getauscht wird. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 27. 6. 2012 -9 O 140/11 entschieden, dass bei solchen sog. Plain Vanilla Swaps zumindest dann keine Aufklärungspflicht besteht, wenn diese zur Zinssicherung eines Darlehens eingesetzt werden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

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Die Zukunft der europäischen Bankenaufsicht

RA Andreas Steck, Partner, Linklaters LLP, Frankfurt/M.

Auf dem Weg zu einer einheitlichen Finanzmarktregulierung und Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurden auf Vorschlag der europäischen Staats- und Regierungschefs von der Europäischen Kommission am 12. 9. 2012 ein Fahrplan für eine gemeinsame Bankenunion sowie zwei Verordnungsentwürfe vorgelegt. Der Entwurf einer Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank sieht einen sog. einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) vor, der eine harmonisierte Bankenaufsicht in allen Ländern der Eurozone unter der Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) gewährleisten soll.

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Der GmbH-Geschäftsführer – ein schutzwürdiger Chef?

Ist der Chef doch nicht der Chef? Sondern ein schutzwürdiger Arbeitnehmer? Der BGH (DB 2012, 1499) lässt dem GmbH-Geschäftsführer die Segnungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zuteilwerden, wenn es um die Auswahl des – nun ja – Chefs geht. Diese problematische Anwendung des AGG beruht darauf, dass dort (§ 6 Abs. 3) „Organpersonen“ eigens adressiert werden. Im Übrigen hält der BGH daran fest, dass der Dienstvertrag des Geschäftsführers kein Arbeitsverhältnis begründet; der gesetzliche Vertreter der juristischen Person kann als deren Organ nicht zugleich Arbeitnehmer sein. Das sehen BAG und BSG fallweise anders. Für das Bundessozialgericht ist jedenfalls der Fremd-Geschäftsführer ein abhängig Beschäftigter der GmbH und sozialversicherungspflichtig. Das Bundesarbeitsgericht (DB 1999, 1811) nimmt ein Arbeitsverhältnis an, wenn über die allgemeine gesellschaftsrechtliche Weisungsbefugnis hinaus die Tätigkeit des Geschäftsführers im Hinblick auf Zeit, Dauer, Ort und Art dirigiert wird. Und dem EuGH (DB 2011, 2270) genügt schon die Weisungsbefugnis der Gesellschafter als solche.

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Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

Dr. Paul de Beauregard

RA/FAArbR Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., Partner, McDermott Will & Emery, München

Mit Urteil vom 26. 9. 2012 – 10 AZR 370/10 (DB0492237) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit einer Schadensersatzforderung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens befasst. Diese Entscheidung des BAG bildet den Abschluss eines bemerkenswerten Verfahrens, welches zwischen zwei Straßenbauunternehmen um eine Gesamtsumme in Höhe von über 46 Mio. Euro geführt wurde. Solche Summen sind in der Arbeitsrechtsprechung äußerst selten. Juristisch schwierig ist der Fall deshalb gewesen, da der Schadensersatzforderung der Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verhaltens zugrunde lag. Bereits die Vorinstanz, das LAG Düsseldorf, hatte festgestellt, dass das beklagte Unternehmen zusammen mit den ehemaligen Mitarbeitern der Klägerin wettbewerbswidrig gehandelt hatte. An einem haftungsbegründenden Fehlverhalten gab es keinen Zweifel. Dennoch scheiterte die Schadensersatzklage. Warum? » Weiterlesen

Kartellverfahren: Neue Wege bei der Bußgeldreduzierung?

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Die immer höheren Bußgelder, welche die Europäische Kommission für Verstöße gegen das Kartellrecht verhängt, sind von vielen Stimmen und mit gewichtigen Argumenten beklagt worden (siehe u. a. Feld/Möschel/Wieland/Wigger [„Kronberger Kreis“], Reform der Geldbußen im Kartellrecht überfällig, 2012). Zwar hat die Europäische Kommission nie eingeräumt, dass die Bußgelder überhöht seien, hat aber gleichzeitig Instrumente entwickelt um zu verhindern, dass Bußgelder eine volkswirtschaftlich unerwünscht hohe Zahl von Insolvenzen auslösen. Hierzu gehören (a) die Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Unternehmens, (b) „besondere Umstände des Einzelfalls“ und (c) nun auch Modifikationen der Bußgeldberechnung für „Einproduktunternehmen“.

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Sitzungsgeld – Zur Strafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern wegen Untreue

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Das OLG Braunschweig hat durch Beschluss vom 14. 6. 2012 (Az. WS 44/12, 45/12) entschieden, dass sich der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft wegen Untreue strafbar machen kann, wenn er die Auszahlung einer Vergütung an die Aufsichtsratsmitglieder veranlasst oder duldet, die im Widerspruch zu der in der Satzung geregelten Vergütung steht. Die Aufsichtsratsmitglieder trifft dann auch in eigenen Vergütungsangelegenheiten eine Vermögensbetreuungspflicht.

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Die Reform der Europäischen Insolvenzverordnung

RA Dr. Martin Prager, Partner, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, München

Große Unternehmen wachsen international, aber wer ist eigentlich zuständig, wenn solche Firmen insolvent gehen, nach welchen Regeln wird das Verfahren abgewickelt und welche Befugnisse haben Insolvenzverwalter jenseits der Grenzen? Mit diesen Fragen kann man den Regelungsbereich der europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) gut beschreiben. Vor zehn Jahren, am 31. 5. 2002, ist die Verordnung in allen Ländern der EU – mit Ausnahme Dänemarks – in Kraft getreten. Damit wurden grenzüberschreitende Insolvenzen innerhalb der EU rechtlich geregelt. Nun geht es darum, die EUInsVO zu modernisieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren. Die EU-Kommission beabsichtigt bis zum Ende des Jahres einen Entwurf zur Reform der EuInsVO vorzulegen.

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Letzter Aufruf nach München

Vergangene Woche stand „Karlsruhe“ im Mittelpunkt. Solche Aufmerksamkeit wird „München“ nicht erhalten. Dort wird beraten, nicht (verbindlich) entschieden. Aber es sind doch wichtige Weichen, die auf dem rechtspolitischen Plenum gestellt werden. Die Rede ist vom 69. Deutschen Juristentag, der morgen in der bayerischen Hauptstadt beginnt. Die unternehmensrechtlich Interessierten können zwischen zwei Themen wählen. Die zivilrechtliche Abteilung fragt: „Brauchen Konsumenten und Unternehmen eine neue Architektur des Verbraucherrechts?“ Der Gegenstand der wirtschaftsrechtlichen Abteilung lautet: „Möglichkeiten und Grenzen für staatliche und halbstaatliche Eingriffe in die Unternehmensführung“. Im Zentrum steht der Deutsche Corporate Governance Kodex. Nach zehn Jahren ist es Zeit für eine gründliche Evaluation und Weiterentwicklung, die im DJT-Gutachten von Mathias Habersack nachzulesen ist. Auf der Tagung werden aus der Unternehmenspraxis Peter Hemeling (Allianz SE) dazu Stellung nehmen sowie Daniela Weber-Rey (Anwältin und Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance). » Weiterlesen

Unterstützung der NPD in der Freizeit kann eine Kündigung rechtfertigen

RA/FAinArbR Cornelia Schmid, Attorney at Law, Associate Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Das BAG hat mit Urteil vom 06.09.2012 (Az.: 2 AZR 479/09 = DB0417372) entschieden, dass eine personenbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers des öffentlichen Diensts gerechtfertigt ist, wenn sich der Arbeitnehmer in seiner Freizeit aktiv für eine verfassungsfeindliche Partei einsetzt und dadurch zum Ausdruck kommt, dass ihm die Eignung für die vertraglich geschuldete Leistung fehlt. Dies gilt selbst dann, wenn die Partei nicht durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist. Das beklagte Land kann nicht verpflichtet werden, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der aktiv dessen Abschaffung anstrebt, so das BAG.

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Neues vom BAG zur Pauschalabgeltung von Überstunden

RA/FA für ArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

„Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ – so oder so ähnlich steht es in tausenden Arbeitsverträgen. Das Risiko, gleichwohl zur Zahlung von Überstunden verpflichtet zu sein, vermeiden Arbeitgeber dadurch nicht. Dies ist keine neue Erkenntnis. Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits vor einiger Zeit entschieden, Klauseln zur Pauschalabgeltung von Überstunden seien unwirksam (BAG, Urteil vom 1.9.2010 – 5 AZR 517/09, DB 2011 S. 61). Zwei jüngere Entscheidungen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 22.2.2012 – 5 AZR 765/10, DB 2012 S. 1932; BAG, Urteil vom 17.8.2011 – 5 AZR 406/10, DB 2011 S. 2550) bestätigen diese Rechtsprechung, bringen aber zugleich Klarheit in einige Fragen, welche die Praxis bis vor Kurzem vor praktische Probleme beim arbeitsrechtlichen Dauerbrenner „Überstundenabgeltung“ stellte.

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BGH: Zahlung von Beratungshonorar an Aufsichtsratsmitglied erst nach Zustimmung des Aufsichtsrats

RA Dr. Martin Schockenhoff, Partner, Gleiss Lutz, Stuttgart

Beratungsverträge zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Aufsichtsratsmitglied bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Ohne Zustimmung gezahlte Beraterhonorare sind zurückzuzahlen – es sei denn, der Aufsichtsrat hat den Beratungsvertrag im Nachhinein genehmigt (§ 114 Abs. 2 Satz 1 AktG). Bedeutet dies, dass der Vorstand das Beratungshonorar auch schon vor der – als sicher erwarteten – Genehmigung auszahlen darf? Die Praxis hat dies bislang so gesehen, aber der BGH hat jetzt klargestellt, dass der Vorstand pflichtwidrig handelt, wenn er Zahlungen vor der Genehmigung durch den Aufsichtsrat vornimmt (BGH-Urteil vom 10. 7. 2012 – II ZR 48/11, DB0491448).

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Rechtsscheinhaftung bei Verwendung eines falschen Rechtsformzusatzes

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Der BGH hatte kürzlich Gelegenheit, zur Rechtsscheinhaftung des Handelnden für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu entscheiden. Dem Urteil vom 12. 6. 2012 – II ZR 256/11, DB 2012 S. 1916 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte war alleiniger Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt), die im Handelsregister mit einem Stammkapital von 100 € eingetragen war. Unter der Bezeichnung „H-GmbH, u. G. (i. G.), M. H.“ hatte der Beklagte für die UG (haftungsbeschränkt) Werkverträge abgeschlossen, auf die Vorschüsse gezahlt wurden. Da die Arbeiten jedoch nie beendet wurden, kündigte der Kläger und verlangte Schadensersatz von dem Beklagten. Das Berufungsgericht hatte die Klage dem Grund nach für gerechtfertigt erklärt. Die hiergegen gerichtete Revision des Beklagten hatte keinen Erfolg.

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Kein Akteneinsichtsrecht in Kartell-Bonusanträge in Verfahren vor deutschen Gerichten

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Abnehmer des Kaffeeröster-Kartells sind mit ihren Anträgen auf Offenlegung der Gerichtsakten und Bonusanträge in einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf in den wesentlichen Punkten gescheitert. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22. 8. 2012 – V-4 Kart 5 + 6/11 (OWi) festgestellt, dass eine Offenlegung von Anträgen nach der Bonusregelung des Bundeskartellamts (Bekanntmachung Nr. 9/2006 vom 7. 3. 2006) auch in Gerichtsverfahren nicht in Frage kommt.

Im Jahr 2009 stellten mehrere Kaffeeröster Bonusanträge beim Bundeskartellamt, das gegen drei Kartellanten in der Folge wegen Preisabsprachen Geldbußen i. H. von ca. 160 Mio. € verhängte. Die Kartellanten erhoben gegen diese Bußgeldbescheide Einspruch beim OLG Düsseldorf.

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BGH: Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern ist zulässig

RA Dr. Christian Arnold, Partner, Gleiss Lutz, Stuttgart

Der BGH hat in der seit Jahrzehnten umstrittenen Frage der vorzeitigen Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern Klarheit geschaffen: Die Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft für höchstens fünf Jahre ist nach einvernehmlicher Amtsniederlegung auch früher als ein Jahr vor Ablauf der ursprünglichen Bestelldauer zulässig. Sie stellt auch dann keine unzulässige Umgehung des § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG dar, wenn für diese Vorgehensweise keine besonderen Gründe vorliegen (BGH-Urteil vom 17. 7. 2012 – II ZR 55/11, DB 2012 S. 2036).

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EuGH: Internetseite ist keine Verbraucherbelehrung

Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem eine für den E-Commerce wichtige Frage entschieden. Vor 15 Jahren wurde die Fernabsatzrichtlinie erlassen, die u.a. § 312c BGB zugrunde liegt. Art. 5 der Richtlinie verlangt, dass der Verbraucher gewisse Informationen auf einem „für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger erhalten“ muss. Seither ist umstritten, ob die Internetseite des anbietenden Unternehmens als ein „dauerhafter Datenträger“ gelten kann. Schließlich ist der Inhalt der Internetseite in aller Regel beim Aufrufenden speicherbar, sodass er die Möglichkeit hat, den Text in seinem Machtbereich zu konservieren. Dieser Auslegung ist vor zwei Jahren der BGH entgegengetreten (BGH v. 29. 4. 2010 – I ZR 66/08; DB0391259) und ebenso jetzt der EuGH (Urt. v. 5 .7. 2012 – Rs. C-49/11: „Content Service“). » Weiterlesen

Kapitalanlagegesetzbuch: Regelungs-vorschlag erschwert Vertrieb von ausländischen Fonds in Deutschland

Patricia Volhard, LL.M., Partner, P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Am 20. 7. 2012 hat das BMF einen ersten Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie zur Regulierung Alternativer Investmentfonds Manager („AIFM-RL“) vorgelegt, der u. a. den Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB-E“) enthält.

Der KAGB-E soll das bisher nur für deutsche offene Fonds mit bestimmten Anlageschwerpunkten geltende Investmentgesetz ablösen und die rechtliche Grundlage für sämtliche künftigen deutschen Fondsstrukturen und den Vertrieb aller deutschen und ausländischen Fonds sein. Die AIFM-RL ist bereits am 21. 7. 2011 in Kraft getreten. Bis zum 22. 7. 2013 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht einen einheitlichen Vertriebspass in der EU für von EU-Managern verwaltete EU-Fonds vor, soweit die Fonds nur an sog. „professionelle Anleger“ i. S. einer weiteren Richtlinie (der MiFID-RL) vertrieben werden.

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Keine Aufklärungspflicht über Provisionen beim Vertrieb von Lehman-Zertifikaten

RA/FA f. GesellR Michael K. Schneider, Partner, Raupach & Wollert-Elmendorff, Stuttgart

Gleich vier bankenfreundliche Urteile hat der XI. Zivilsenat des BGH am 26. 6. 2012 gefällt (XI ZR 316/11, DB 2012 S. 1862, XI ZR 259/11, DB0485140, XI ZR 355/11, DB0485141, XI ZR 356/11, DB0485142).

 In den zugrunde liegenden Sachverhalten ging es jeweils um Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Lehmann-Zertifikaten. Die Anleger hatten jeweils Anfang 2007 unterschiedliche Beträge – bis zu 300.000 € – in „Global Champion Zertifikate“ investiert. In den vorangegangenen Beratungsgesprächen zwischen den Anlegern und Mitarbeitern der beklagten Bank, deren Inhalt im Einzelnen streitig blieb, waren die Anleger nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Bank von der Emittentin der Zertifikate eine Vertriebsprovision i. H. von 3,5% erhielt.

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Betriebsfortführung in der Insolvenz – Nutzung von geleasten Fahrzeugen

RA Dr. Hendrik Boss, Partner, Taylor Wessing, München

Vor kurzen hat der BGH (BGH-Urteil vom 28. 6. 2012 – IX ZR 219/10, DB 2012 S. 1740) Gelegenheit gehabt offene Fragen zur Abwicklung eines nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO fortgesetzten Nutzungsverhältnisses zu klären. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Leasinggeber den Insolvenzverwalter eines Speditionsunternehmens auf Zahlung der Kosten der Abholung von geleasten Nutzfahrzeugen und Wertersatz wegen Beschädigung der Nutzfahrzeuge während des vorläufigen Insolvenzverfahrens verklagt. Schon vor Beantragung des Insolvenzverfahrens hatte der Leasinggeber die Leasingverträge fristlos gekündigt.

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Neuregelung des Rechtsrahmens für Fonds in Deutschland – Das Kapitalanlagegesetzbuch

RA Markus Wollenhaupt, Partner, Linklaters LLP, Frankfurt/M.

Der kürzlich vom BMF vorgelegte Diskussionsentwurf eines Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) schafft einen teilweise neuen und erstmals umfassenden Regulierungsrahmen für deutsche Fonds sowie den Vertrieb von in- und ausländischen Fondsanteilen in Deutschland. Anhand des Entwurfs soll die EU-RL über die Verwalter alternativer Investmentfonds, kurz AIFM-RL, bis Juli 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das KAGB soll für alle Arten von Investmentfonds gelten und damit gleichermaßen für offene und geschlossene Fonds, unabhängig davon, ob diese für Institutionelle oder Privatanleger ausgestaltet sind. Gleichzeitig kehrt das KAGB aufgrund europarechtlicher Vorgaben zum sog. materiellen Fondsbegriff zurück. Danach fällt jeder Organismus für gemeinsame Anlagen unter den Begriff des Investmentvermögens des KAGB, wenn er von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gem. einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren. Fonds, die den materiellen Anforderungen des KAGB nicht genügen, stellen unerlaubtes Investmentgeschäft dar.

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Massenentlassungsanzeige: Bei Formfehlern hilft auch kein bestandskräftiger Bescheid der Arbeitsagentur

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28. 6. 2012 (6 AZR 780/10) den Streit geklärt, ob ein bestandskräftiger Verwaltungsakt (Bescheid der Agentur für Arbeit) nach § 20 i. V. mit § 18 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) die Arbeitsgerichte hinsichtlich der Frage nach einer wirksamen Massenentlassungsanzeige bindet.

 Laut Pressemitteilung des BAG werden Fehler des Arbeitgebers bei Erstattung einer nach § 17 KSchG erforderlichen Massenentlassungsanzeige durch einen solchen bestandskräftigen Bescheid nicht geheilt. Die Arbeitsgerichte seien durch einen solchen Bescheid nicht gehindert, die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige festzustellen. Auch ein Bescheid der Agentur für Arbeit über die Verkürzung der Sperrfrist heile einen Formfehler nicht. Die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige sei von der Bindungswirkung eines solchen Bescheids nicht umfasst.

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BGH: Fortbestand von Unterlizenzen bei Wegfall der Hauptlizenz – und die Folgen für die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform

1. Am 18. Juli hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Anders als der Referentenentwurf (des [damals noch] Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungs-verfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen) enthält der Entwurf keine Regelungen mehr, die die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen in der Insolvenz eines Lizenzgebers verbessern sollen. Das ist politisch nicht überraschend, standen sich die Protagonisten der verschiedenen Positionen unversöhnlich gegenüber: Während im Insolvenzrecht – gestützt auch auf eine frühere Entscheidung des IX. Zivilsenats – vorwiegend auf den schlicht vertraglichen Charakter von Lizenzen hingewiesen wurde, die deshalb dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 Abs. 1 InsO unterlägen, wurde von anderer Seite angeführt, dass die Lizenz eher einem aus dem Vermögen des Lizenzgebers endgültig ausgeschiedenen „Gegenstand“ gleiche und deshalb quasi ausgesondert werden könne. Dieses von Seiten der Wirtschaft (und politisch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgetragene Verständnis) konnte sich nicht nur auf ähnliche Regelungen im Ausland, sondern auch auf Entscheidungen des für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats berufen (vor allem BGH, Urt. v. 26.3.2009 – I ZR 153/06, DB0333543 = WRP 2009, 1278 = GRUR 2009, 946 [„Reifen Progressiv“]).

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Keine Modellpflege für die UG (haftungsbeschränkt)

Seit November 2008 kann die persönliche Nichthaftung bereits “für eine Handvoll Euro” erreicht werden, indem man eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründet. Haftungsbeschränkt ist hier übrigens nichts: die UG haftet voll, der UG-Gesellschafter haftet nicht. In Deutschland gibt es deutlich über 60 000 Unternehmergesellschaften (Stand Januar 2012; Bayer/Hoffmann GmbHR 2012 R 51). Wäre es nach vier Jahren Zeit für eine “Modellpflege”? Nein, kein Bedarf. erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine parlamentarische Anfrage der Grünen (BT-Drucks. 17/10329).  Sie weist darauf hin, dass die UG (haftungsbeschränkt) “keine neue vollständig durchregulierte Rechtsform, sondern nur eine GmbH-Variante (ist), deren Regelung sich in einem Paragraphen mit fünf Absätzen findet”.

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Erleichterung der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Im März diesen Jahres hatten das Europäische Parlament und der Rat die sog. „Micro-RL“ („RL über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben“, RL 2012/6/EU) verabschiedet. Sie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Kapitalgesellschaften, die aufgrund ihrer geringen Größe typischerweise nicht grenzüberschreitend tätig sind und für die die Rechnungslegung nach den bisher geltenden Vorgaben mit übermäßigem Aufwand verbunden ist, von einigen in der RL genau bezeichneten Anforderungen zu befreien.

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Doch keine unbegrenzte Ansammlung von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankten

RA Dr. Thomas Puffe, Partner, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin

Das BAG hatte sich in seiner Entscheidung vom 7. 8. 2012 – 9 AZR 353/10 primär mit der Frage zu befassen, ob im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen können. Konkret ruhte der Vertrag aufgrund einer tariflichen Regelung während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente. Während des Ruhens sind die Hauptleistungspflichten (Entgeltzahlung und Arbeitsleistung) suspendiert, nicht aber die Nebenpflichten. Das BAG hat die umstrittene Frage, ob in der Phase des Ruhens dennoch Urlaubsansprüche entstehen, bejaht. Allein dieser Teil der Entscheidung ist schon bemerkenswert.
Die Musik spielt aber eigentlich an anderer Stelle: Das BAG hat eine unbegrenzte Ansammlung von Urlaubsansprüchen Langzeiterkrankter, die derzeit Unternehmen zu hohen Rückstellungen zwingt, beseitigt und einen generellen Verfall 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres etabliert – eine kleine Sensation.

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Das Mediationsgesetz ist in Kraft – Bedeutung für die Praxis

RA Dr. Andreas Hacke, Partner, Zwanzig Hacke Meilke & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf

Am 26. 7. 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Begleitend wurden Bestimmungen der verschiedenen Gerichtsverfahrensgesetze geändert. Mit dem Mediationsgesetz erhält das Verfahren der Mediation nun erstmals in Deutschland eine eigene gesetzliche Regelung.

 Was sind die für die Praxis wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes?

 Das Gesetz stellt klar, dass Mediationsverfahren vertraulich sind, ihre Inhalte also grundsätzlich nicht öffentlich werden dürfen. Das war auch bislang in der Praxis die Regel und war und ist häufig ein wesentlicher Grund dafür, dass gerade auch die an Wirtschaftskonflikten Beteiligten vor einem öffentlich ausgetragenen Rechtsstreit den Versuch einer Mediation unternehmen. Schließlich können sie so Lösungen ihrer Konflikte ohne Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeiten und dadurch Betriebsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen schützen.

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Das neue Kapitalanlagegesetzbuch – Der Diskussionsentwurf

RA Dr. Sven Zeller, Partner, Clifford Chance, Frankfurt/M.

Das BMF hat zur Umsetzung der AIFM-RL am 20. 7. 2012 den lang erwarteten Diskussionsentwurf des “Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)” herausgebracht, ein abschließendes Regelwerk für den Investmentfondsbereich. Ob das KAGB diesen großen Erwartungen tatsächlich gerecht wird, ist zweifelhaft. Bislang ist es nur ein Diskussionsentwurf. Das lässt hoffen!

Durch die AIFM-RL sollten eigentlich nur “Alternative Investment Manager” erfasst werden, nicht aber Fondsprodukte. Dennoch enthält das KAGB dazu viele einschneidende Regelungen bis hin zu einem starren Numerus Clausus möglicher Investments bei geschlossenen Fonds, bei dem gerade die erfolgversprechenden außen vor gelassen wurden. Dies gilt besonders für Immobilienfonds, die es hart getroffen hat.

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Zum Umfang der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats

RA Rainer Schaaf, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 19. 6. 2012 – 20 W 1/12 entschieden, dass der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft grundsätzlich nicht zur laufenden Überwachung des Vorstandes in allen Einzelheiten verpflichtet ist. Zwar ist in Krisenzeiten, in der Gründungsphase einer Gesellschaft oder bei Anhaltspunkten für eine Verletzung von Geschäftsführungspflichten, z. B. existenzgefährdende Maßnahmen, eine intensivere Überwachung des Vorstandes erforderlich. Solange derartige Umstände jedoch nicht für den Aufsichtsrat erkennbar sind, ist er nicht verpflichtet, einzelne Geschäftsvorfälle und Zahlungseingänge im Detail zu überprüfen.

 Der Insolvenzverwalter der insolventen Aktiengesellschaft hatte gegen deren Aufsichtsräte auf Schadensersatz geklagt, da diese nicht verhindert hätten, dass der Vorstand, der Gesellschaft Schaden zufügt; auch hätten sie ihn für diese Schäden nicht in Haftung genommen.

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Kommissionsvorhaben bringen Bewegung in das europäische Unternehmensrecht

Im europäischen Unternehmensrecht zeichnet sich für den Herbst 2012 einige legislatorische Bewegung ab. Für das Gesellschaftsrecht kündigt die EU-Kommission einen neuen Aktionsplan an (der letzte stammt aus dem Jahr 2003). Im Übernahmerecht soll insbesondere das „gemeinsame Handeln“ der Aktionäre präzisiert werden.
Die Vorhaben im europäischen Gesellschaftsrecht beruhen auf den Ergebnissen der Konsultation, die im Frühjahr 2012 abgehalten wurde. Soeben ist dazu das “Feedback Statement” der Generaldirektion Binnenmarkt veröffentlich worden. Die Auswertung der Generaldirektion ergibt, dass von den 500 Stellungnahmen am meisten die Verbesserung der “corporate mobility” angeregt wurde. Mit dem neuesten EuGH-Urteil („VALE“) ist wieder ein Mosaikstein hinzugefügt worden, der allerdings das Bedürfnis nach einer Richtlinie über die Sitzverlegung nicht mindert. Es ist daher zu erwarten, dass der Aktionsplan einen Schwerpunkt bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen/Transaktionen haben dürfte. Geht man von dem Report aus, dann ist die vor Jahren intensiv geführte Diskussion über die Kapitalrichtlinie (Beibehaltung oder Aufgabe des Systems eines festen Grundkapitals für AG) kein relevantes Thema mehr. Neu sind Überlegungen einer „EU intervention in the area of groups of companies.”

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Gründungsgesellschafter geschlossener Immobilienfonds haften für Vertrieb

RA Dr. Holger Weiß, Partner, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

Der BGH hat mit Urteil vom 14. 5. 2012 – II ZR 69/12, DB 2012 S. 1565) entschieden, dass Gründungsgesellschafter, die sich zu den vertraglichen Verhandlungen über den Beitritt von Anlegern zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedienen und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlassen, für deren unrichtige oder unzureichende Angaben haften. Dies gilt auch dann, wenn der Prospekt eine hinreichende Aufklärung der Beitrittsinteressenten enthält.

Im entschiedenen Fall hatte der Anlagevermittler gegenüber den Beitrittsinteressenten erklärt, dass die Anlage eine gute Rentenanlage sei, die todsicher eine gute Rendite erwirtschaften würde und keinerlei Risiken aufweise. Dass diese Information fehlerhaft war, war unbestritten.

 Das OLG München hatte die Haftung der Gründungsgesellschafter noch mit der Begründung abgelehnt, dass der Vermittler nicht Erfüllungsgehilfe der Gründungsgesellschafter gewesen sei, da sich dessen Tätigkeit nicht als eine von ihnen gewollte Mitwirkung bei der Vertragserfüllung dargestellt habe.

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Betriebsübergang und Informationsschreiben – ein Hoffnungsschimmer für den Arbeitgeber

Cornelia Schmid, Rechtsanwältin, Attorney at Law, FAinArbR, Associate Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Bei einem Betriebsübergang sind immer wieder die ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitnehmers und die damit zusammenhängende Widerspruchsfrist Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB ab ordnungsgemäßer Unterrichtung innerhalb einer Monatsfrist widersprechen. Veräußerer und Erwerber müssen deshalb darauf achten, dass die in § 613a Abs. 5 BGB vorgeschriebene Unterrichtung ordnungsgemäß erfolgt. Wie die Verfasserin bereits mit ihrem Beitrag vom 21. 2. 2012 analysierte, ist es für den Veräußerer bzw. Erwerber oft eine unüberwindliche Hürde, ein solches Informationsschreiben korrekt zu gestalten. Gelingt dies nicht, kann der Widerspruch grundsätzlich unbefristet ausgeübt werden.

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Regulierung von Investmentfonds – Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

RA Dr. Carsten Fischer, LL.M. (Eur.), Partner, Dechert LLP, Frankfurt

Nach der im Jahre 2009 beschlossenen OGAW IV-Richtlinie (2009/65/EG), deren Vorgaben in Deutschland zum 22. 6. 2011 in nationales Recht umgesetzt worden sind, beabsichtigt die Europäische Union eine weitere Überarbeitung des Rechts der Investmentfonds. Mit dem kürzlich vorgelegten Entwurf der OGAW V-Richtlinie (COM [2012] 350/2) werden die regulatorischen Themenkomplexe der Verwahrstelle, der Managervergütung und der Sanktion von Gesetzesverstößen aufgegriffen bzw. umfassend überarbeitet. Neben einer noch tiefer gehenden Harmonisierung der europäischen Rahmenbedingungen für Investmentfonds soll zusätzlich die Herstellung eines rechtlichen Gleichlaufs des OGAW- und des AIFM- Regimes erreicht werden.

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Regulierung des OTC-Derivatemarktes

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Am 27. 7. 2012 wurde die unter dem Namen „EMIR“ (European market infrastructure regulation) bekannt gewordene Verordnung im Amtsblatt der EU als Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien (central counterparties – CCPs) und Transaktionsregister veröffentlicht. Sie tritt zum 16. 8. 2012 in Kraft und wird den OTC-Derivatemarkt revolutionieren.

Die Parteien eines Derivates werden durch die Verordnung verpflichtet, wesentliche Inhalte ihrer Derivatekontrakte (und zugehöriger Sicherheiten) an Transaktionsregister zu melden. Die Meldepflicht wird mit einer Bestandsmeldung für alle offenen Derivatepositionen starten. Sie erfasst die Parteien eines Derivates unabhängig von der Frage, ob sie dem Finanzsektor angehören oder nicht, also z. B. auch Industrieunternehmen und andere Unternehmen der Realwirtschaft (Corporates). Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der Meldepflicht steht noch nicht fest. Er wird in einem von der Europäischen Kommission zu erlassenden, technischen Regulierungsstandard festgelegt. Mit dem Inkrafttreten der Verpflichtung ist aktuell nicht vor Ende 2012 zu rechnen.

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Strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Wer ein Handelsgewerbe betreibt oder als Organ eine juristische Person leitet, bietet nach Ansicht des BGH (Urteil vom 20. 10. 2011 – 1 StR 354/11) i. d. R. Gewähr dafür, dass er wenn nötig ohne professionelle Hilfe in der Lage ist, die Bücher der Gesellschaft zu führen und die Bilanzen zu erstellen. Verfügt die Gesellschaft nicht mehr über genügend finanzielle Mittel, um sich bei der Vorbereitung und Erstellung der Bilanz Unterstützung durch einen Steuerberater zu holen, sieht der BGH den Geschäftsführer in der Pflicht, die Buchhaltung und die Aufstellung der Bilanz selbst zu übernehmen, insbesondere wenn der Umfang der Geschäftsvorfälle noch überschaubar ist.

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“Crisis Management Directive” – Ein letzter Wille, der es in sich hat

RA Dr. Berthold Kusserow, LL.M. (McGill), Partner, Allen & Overy LLP

Kürzlich veröffentlichte die Europäische Kommission den mit Spannung erwarteten Entwurf einer RL “zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen”, die unter dem Namen “Crisis Management Directive” (CMD) bekannt wurde. Sie erweitert bereits bestehende Krisenbewältigungstools erheblich und verpflichtet Banken und Finanzdienstleister (Institute), sich präventiv mit möglichen Krisenszenarien auseinanderzusetzen – wie dies in den USA und in UK heute schon verpflichtend ist.

Institute müssen unter der CMD einen sog. “Living Will” (Sanierungsplan) erstellen, der auf der Basis unterschiedlicher (Krisen-)Szenarien Rettungsmaßnahmen und deren Umsetzung aufzeigt. Er unterscheidet sich grundlegend von den im deutschen Recht vorgesehenen Krisenbekämpfungs- und -bewältigungsplänen, insbesondere auch vom deutschen Sanierungs- bzw. Reorganisationsplan gemäß den Regelungen des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes. Ein “Living Will” ist präventiv vorzuhalten und laufend zu aktualisieren. Er beinhaltet Vorkehrungen und Maßnahmen, die es dem Institut im Falle einer wesentlichen Verschlechterung seiner Finanzlage ermöglichen, seine langfristige Lebensfähigkeit wiederherzustellen.

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Delisting, Downgrading und Spruchverfahren: BVerfG entscheidet über Macrotron-Rechtsprechung

RA Dr. Patrick Oliver Nordhues, PricewaterhouseCoopers Legal AG, Düsseldorf

Der Erste Senat des BVerfG hat mit Urteil vom 11. 7. 2012 zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 3142/07 sowie 1 BvR 1569/08, DB 2012 S. 1618) zurückgewiesen, die die Folgen des Widerrufs der Börsenzulassung von Aktien zum Handel im sog. regulierten Markt auf Antrag der Gesellschaft betreffen (freiwilliges Down- bzw. Delisting).

In der ersten Verfassungsbeschwerde hatte das BVerfG über den Fall eines Rückzugs vom regulierten Markt (Downgrading) zu entscheiden. Geklagt hatte eine Minderheitsaktionärin, deren Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Spruchverfahren nach einem Downgrading von den Fachgerichten für unzulässig gehalten wurde. Diese argumentierten, dass die Aktien nach dem Rückzug vom regulierten Markt noch im „m:access“ der Börse München, d. h. in einem standardisierten Segment des qualifizierten Freiverkehrs gehandelt wurden und daher die Verkehrsfähigkeit der Aktien nicht beeinträchtigt und eine Anwendung der „Macrotron“-Rechtsprechung des BGH (BGH-Urteil vom 25.11.2002 – II ZR 133/01, BGHZ 153 S. 47 = DB 2003 S. 544) nicht geboten sei.

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Anlegerinformation – Übersicht im Blätterwald behalten

RA Dr. André Hofmann, Linklaters LLP, Frankfurt/M.

Im Rahmen von insgesamt drei Gesetzgebungsvorschlägen hat die Europäische Kommission am 3. 7. 2012 einen Vorschlag für eine Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Transparenz für Kleinanleger auf dem Anlagemarkt.

Bisher bestehen je nach Branche und nationaler Regulierung unterschiedliche Anforderungen. So gibt es in Deutschland gegenwärtig drei verschiedene gesetzliche Regelungen zu Produktinformationsblättern: Das PIB für Finanzinstrumente unter dem Wertpapierhandelsgesetz (z. B. für Aktien oder Anleihen), das VIB für Vermögensanlagen unter dem Vermögensanlagengesetz (z. B. für Unternehmensbeteiligungen oder Anteile an geschlossenen Fonds), sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) für Anteile an Investmentvermögen unter dem Investmentgesetz.

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Existenzvernichtender Eingriff – BGH zeigt Grenzen auf

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Sowohl der existenzvernichtende Eingriff als auch die sog. Unterbilanzhaftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern ist seit langem immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und juristischen Diskussion. Der BGH hatte kürzlich in einem Urteil Gelegenheit, zu beidem erneut Stellung zu nehmen und einige Streitfragen diesbezüglich zu entscheiden.

 Hintergrund des Urteils vom 23. 4. 2012 – II ZR 252/10, DB 2012 S. 1261) war die Klage eines Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter und Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin. Diese hatten zunächst eine Vorabgewinnausschüttung an sich ausgezahlt, aber ca. 5 Monate später aufgrund der schlechten Auftragslage die Liquidation der Insolvenzschuldnerin beschlossen. Wenige Tage später wurde die Geschäftsausstattung der Insolvenzschuldnerin an eine Verwertungsgesellschaft veräußert und wiederum wenige Wochen später gründeten sie eine neue Kommanditgesellschaft mit gleichgelagertem Geschäftszweck. Diese neue Gesellschaft trat in die bestehenden Verträge der Insolvenzschuldnerin ein und übernahm deren Mitarbeiter.

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EuGH zur grenzüberschreitenden Umwandlung („VALE“)

Der EuGH hat am 12.7.2012 entschieden, dass die grenzüberschreitende Umwandlung (Wechsel in eine ausländische Rechtsform) grundsätzlich möglich ist. Darunter ist die Verlegung des Satzungs-/Registersitzes zu verstehen. Die Gesellschaft erlischt im Herkunftsstaat (nach dessen Regeln) und entsteht neu im Aufnahmestaat (nach dessen Regeln). Der Witz an der Sache ist, dass Alt- und Neugesellschaft im Verhältnis Rechtsvorgänger/Rechtsnachfolger stehen (Universalsukzession) bzw. es sich (nach hiesiger Umwandlungsterminologie und -dogmatik) um denselben Rechtsträger handelt. » Weiterlesen

Kein Schadensersatz für Geschäftsführer nach außerordentlicher Kündigung

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Der BGH hat am 6. 3. 2012 (Az. II ZR 76/11, DB 2012 S. 973) entschieden, dass ein Geschäftsführer einer GmbH keinen Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft hat, wenn er selbst wegen einer massiven Beschränkung seiner Kompetenzen außerordentlich kündigt.

 Im zugrundeliegenden Fall waren der klagende Geschäftsführer und seine Ehefrau Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Nachdem beide sämtliche ihrer Geschäftsanteile an eine andere Gesellschaft, eine GmbH & Co. KG, verkauft und abgetreten hatten, waren beide weiterhin als Geschäftsführer in der Gesellschaft tätig. Beide schlossen für die Laufzeit von fünf Jahren einen neuen Anstellungsvertrag, wonach sie die Geschäfte „selbstständig“ und „verantwortlich“ führen sollten.

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Unwirksame Auslagenersatzklausel bei Sparkassen und Banken

RA/FA f. GesellR Michael K. Schneider, Partner, Raupach & Wollert-Elmendorff, Stuttgart

Erneut hatte sich der BGH mit der AGB-Inhaltskontrolle zu befassen und hat am 8. 5. 2012 entschieden, dass die inhaltsgleichen Klauseln in Nr. 18 AGB-Sparkassen und Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam sind und nicht verwendet werden dürfen (BGH, Urteile vom 8. 5. 2012 – XI ZR 61/11, DB0480945 und XI ZR 437/11, DB0483137).

 Den Entscheidungen des unter anderem für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats des BGH lagen zwei Unterlassungsklagen eines Verbraucherschutzvereins auf Grundlage des UKlaG gegen eine Sparkasse und eine Bank zugrunde. Das UKlaG (Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen) gewährt Verbraucherschützern ein im deutschen Verfahrensrecht nur ausnahmsweise zulässiges Verbandsklagerecht, von welchem diese in den letzten Jahren regen Gebrauch gemacht haben.

Die Instanzgerichte hatten den Verbandsklagen jeweils stattgegeben. Die von den Beklagten eingelegte Revision hat der BGH nunmehr zurückgewiesen.

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EuGH billigt Anwendung des Privatinvestortests bei hoheitlichen Maßnahmen

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) billigte am 5. 6. 2012 in der Rs. C-124/10 P EDF/Kommission die Anwendung des beihilferechtlichen Privatinvestortests auf gesetzgeberische und steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaates. Er bestätigte damit die Aufhebung einer Kommissionsentscheidung durch das Gericht. Die EU-Kommission durfte die Anwendung des Privatinvestortests nicht alleine deswegen ablehnen, weil der Mitgliedstaat Frankreich dem Unternehmen EDF wirtschaftliche Vorteile aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen gewährt hatte. Das Urteil weitet den Anwendungsbereich für den Privatinvestortest aus und wird erhebliche praktische Bedeutung für die Einstufung staatlicher Maßnahmen als Beihilfen haben. Dies wird auch Konsequenzen für die Möglichkeit von Wettbewerbern haben, sich gegen solche Maßnahmen vor nationalen Gerichten zu wehren.

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Diskriminierungsschutz für Geschäftsführer – Konsequenzen für Altersgrenzen?

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy, Frankfurt/M.

Auf den Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung und Anstellung infolge einer Befristung abläuft und der sich erneut um das Amt des Geschäftsführers bewirbt, sind die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) anwendbar. Dies hat der BGH in einem viel beachteten Urteil vom 23. 4. 2012 entschieden.

Zur Entscheidung stand folgender Fall: Der Kläger war medizinischer Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH, die mehrere kommunale Krankenhäuser betrieb. Alleingesellschafterin ist die Stadt L. Der Dienstvertrag des Klägers war auf fünf Jahre befristet. Der Aufsichtsrat der Beklagten lehnte eine Verlängerung des Dienstvertrags mit der Begründung ab, der Kläger sei mit 62 Jahren zu alt. Die “Umbruchsituation im Gesundheitsmarkt” und die “Herausforderungen im Gesundheitswesen” verlangten eine Kontinuität in der Geschäftsführung über das 65. Lebensjahr des Klägers hinaus. Der BGH sah darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters und sprach dem Kläger Schadenersatz zu.

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Zeitpunkt einer Ad hoc-Meldung: EuGH entscheidet zum Schrempp-Rücktritt

RA Dr. Klaus-Dieter Stephan, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt/M.

Mit Urteil vom 28. 6. 2012 – Rs. C-19/11, DB 2012 S. 1496 hat der EuGH zum richtigen Zeitpunkt der Pflichtveröffentlichung nach § 15 WpHG (“Ad hoc-Veröffentlichung”) entschieden. Das Urteil betrifft den Rücktritt des damaligen Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG, Jürgen Schrempp. Dabei geht es zum einen um Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Ad hoc-Veröffentlichung nach § 37b WpHG und zum anderen um bußgeldrechtliche Aspekte derselben Ausgangsfrage. Beide Stränge verdeutlichen die große Bedeutung der Ad hoc-Meldepflichten.

Der Sachverhalt ist bekannt und vielfach publiziert: Am 28. 7. 2005 beschloss der Aufsichtsrat im Einvernehmen mit Herrn Schrempp, dass er zum Jahresende aus dem Amt ausscheiden solle. Die Ad hoc-Veröffentlichung erfolgte unmittelbar danach. Bereits seit dem 17. 5. hatte es vorbereitende Gespräche und Informationen unter Beteiligung von Herrn Schrempp, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat gegeben. Am 27. 7. hatte der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats sich mit der Sache befasst.

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Haftungsfalle Ltd.

Der Fall ist typisch. In England wurde eine Solartechnik Ltd. gegründet, die in Niedersachsen tätig geworden ist. Im Mai 2010 wird sie aus dem englischen Register (Companies House in Cardiff) gelöscht (zu vermuten ist: wegen nicht eingereichter – englischsprachiger – Unterlagen der Rechnungslegung). Bis Dezember 2010 setzt sie ihre Geschäftstätigkeit fort. Damit wird die volle persönliche Haftung der Gesellschafter begründet. Das ist die Haftungsfalle, in der schon viele deutsche Limited-Gründer sich verfangen haben. Sie rechneten nicht mit der Konsequenz des englischen Rechtssystems, das mit Löschungen wegen nicht eingehaltener Pflichten schnell und hart reagiert. Mit dem Wegfall der Limited ist der weiter aktive unternehmerische Zusammenschluss nach deutschem Recht zu bestimmen. Es kommen je nach Art oder Umfang des Gewerbes in Betracht die OHG oder die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Bei beiden Rechtsformen kommt es zur persönlichen Haftung (§ 128 HGB direkt bzw. analog). » Weiterlesen

Geschäftsführerpflichten in der Unternehmenskrise

RA Rainer Schaaf, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27. 3. 2012 – II ZR 171/10, DB 2012 S. 1320 den Sorgfaltsmaßstab konkretisiert, an dem ein Geschäftsführer im Fall der Krise sein Verhalten auszurichten hat. Er entschied, dass ein Geschäftsführer einer GmbH, der nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse verfügt, um selbst zu prüfen, ob er Insolvenzantrag für die Gesellschaft stellen muss, sich unverzüglich von einer unabhängigen, fachlich qualifizierten Person beraten lassen muss. Dieser Person gegenüber muss er die Verhältnisse der Gesellschaft umfassend darstellen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Er muss nicht nur unverzüglich den Beratungsauftrag erteilen, sondern auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfungsergebnisses hinwirken.

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Krankenkassen und Fusionskontrolle – Entscheidung zugunsten des Wettbewerbs

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Die Bundesregierung hat das laufende Gesetzgebungsverfahren betreffend das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die sog. „8. GWB-Novelle“, zum Anlass genommen, dem Streit über die Anwendung kartellrechtlicher Vorschriften auf die gesetzlichen Krankenversicherungen ein Ende zu setzen. Neue Streitpunkte zeichnen sich jedoch bereits ab und der Streit um die genauen Grenzen des Kartellrechts wird die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens auch weiter „bereichern“.

Der Gesetzesentwurf von März 2012 sieht vor, dass die Regelungen des GWB über die Zusammenschlusskontrolle bei der freiwilligen Vereinigung von Krankenkassen entsprechend anwendbar sind (§ 172a SGB V n. F.). Zudem wird die Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften über das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (bisher § 69 SGB V) auf das Verhältnis der Krankenkassen untereinander und das Verhältnis zu den Versicherten ausgedehnt (§ 4 Abs. 3 SGB V n. F.).

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BGH verschärft Anfechtungsrisiken im Zahlungsverkehr

RA Dr. Dr. Thomas Hoffmann, Partner, Noerr LLP, Frankfurt/M.

Zu den besonderen Rechtsfolgen von Unternehmensinsolvenzen gehört es, dass der Insolvenzverwalter auch berechtigte Zahlungen an Gläubiger, die noch vor der Insolvenz erfolgt sind, anfechten und vom Zahlungsempfänger zurückverlangen kann. Das geht zwar nicht ohne Weiteres und erfordert neben der Insolvenz des Schuldners weitere Umstände, jedoch hat die Rechtsprechung diese Hürden immer weiter abgesenkt.  Besonders weitgehend ist dabei die Rechtsprechung zur sog. Vorsatzanfechtung, die statt der bekannten 3 Monate vor Insolvenzantragstellung 10 Jahre zurückreicht. Der Vergleich zur 3-jährigen Regelverjährung zeigt, welche außergewöhnlichen Risiken dahinterstecken. Wer bildet  schon Rückstellungen für Zahlungen, die er vor Jahren vereinnahmt hat?

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Stimmverbot: Richten in eigener Sache bei gemeinsamen Verfehlungen

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Geht es um die eigene Verfehlung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, liegt auf der Hand, dass er bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ihn aufgrund dieser Verfehlung befangen ist und einem Stimmverbot unterliegt. Was jedoch, wenn ein solcher Beschluss über ein Fehlverhalten eines anderen Geschäftsführers gefasst wird und dem Gesellschafter-Geschäftsführer Mittäterschaft in derselben Angelegenheit zur Last gelegt wird? Ist er stimmberechtigt, weil eigentlich nur gegen eine andere Person vorgegangen werden soll, oder ist er nicht stimmberechtigt, weil ihn eigentlich derselbe Vorwurf trifft? Diese Frage hat jüngst der BGH zu beantworten gehabt.

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Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks

Dr. Paul de Beauregard

RA/FAArbR Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., Partner, McDermott Will & Emery, München

In seiner Entscheidung vom 19. 6. 2012 (1 AZR 775/10) sprach das BAG einem Unternehmen einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen die Gewerkschaft ver.di zu, weil diese zu einem rechtswidrigen Streik gegen dieses Unternehmen aufgerufen hatte.

Dass ein rechtswidriger Streik zu einer Schadensersatzforderung des Arbeitgebers führen kann, ist eine der stärksten Waffen der Arbeitgeberseite in einem Tarifkonflikt. Meist ist es auch nicht besonders schwierig, nachzuweisen, dass ein Schaden kausal auf einem Arbeitsausstand beruht. Die rechtliche Auseinandersetzung konzentriert sich dann auf die Frage, ob der Streik rechtmäßig war oder nicht. » Weiterlesen

Leerverkaufsverbote nach neuer EU-Rechtslage

RA Dr. Frederik Winter, Partner, Linklaters LLP. Frankfurt/M.

Die Bundesregierung hat am 16. 5. 2012 den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur EU-Leerverkaufsverordnung in den Bundestag eingebracht. Nach diesem sollen die Beschränkungen bzw. Transparenzvorgaben für Leerverkäufe in Aktien und bestimmte öffentliche Schuldtiteln (§§ 30h ff. WpHG) im Wesentlichen gestrichen und durch einen Verweis auf die EU-Verordnung ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund werden sich die Marktteilnehmer auf neue Vorgaben einstellen müssen.

Seit Beginn der Finanzkrise sind in der EU unterschiedliche nationale Maßnahmen zur Begrenzung von Leerverkäufen in Kraft gesetzt worden. In Deutschland hatte die BaFin bereits im September 2008, auf dem Höhepunkt der Lehman-Krise, ungedeckte Leerverkäufe von Aktien von elf Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors verboten. In der Folgezeit hat sie – jeweils wiederum durch sog. Allgemeinverfügungen – weitere Verbote erlassen, die 2010 durch eine gesetzliche Regelung ersetzt wurden (§§ 30h ff. WpHG).

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Persönliche Haftung bei Fehlbezeichnung der Rechtsform des Unternehmens

Die Falschbezeichnung der Rechtsform des Unternehmens kann zur persönlichen Haftung führen. Das ist selbstverständlich, wenn jemand eine Personengesellschaft nennt, obwohl eine Kapitalgesellschaft vorliegt. Aber was gilt, wenn zwar eine Kapitalgesellschaft bezeichnet wurde (der Vertragspartner also nicht mit einer Gesellschafterhaftung rechnen durfte), aber leider die falsche? So ist es einem Dachdecker aus Braunschweig ergangen, der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) war, aber als „GmbH uG (i.G.)“ auftrat. Ein Bauherr verlangte Schadensersatz wegen schlechter Werkleistung. Unstreitig haftet dafür der wahre Unternehmensträger, nämlich die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), denn mit ihr wurde der Vertrag geschlossen (unternehmensbezogenes Geschäft). Aber auch der Dachdecker muss für den Schaden aufkommen, obwohl er nicht Vertragspartner war. Der BGH hat am 12.6.2012 (II ZR 256/11) entschieden, dass er entsprechend § 179 BGB einzustehen hat.  Es sei der Rechtsschein erweckt worden, dass mit einer GmbH kontrahiert werde. Die GmbH ist mit mindestens 25 000 € Stammkapital auszustatten, während im vorliegenden Fall die UG (haftungsbeschränkt) nur 100 € Stammkapital auswies. » Weiterlesen

Kein Betriebsübergang bei bloßem Erwerb von Betriebsmitteln

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tritt ein neuer Inhaber, auf den durch Rechtsgeschäft ein Betrieb oder Betriebsteil übergegangen ist, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Angesichts dieser weiten Formulierung und der erheblichen Rechtsfolgen verwundert es nicht, dass diese Vorschrift regelmäßig Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist.
So hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich jüngst erneut hiermit auseinanderzusetzen (BAG, Urteil vom 10. 5. 2012 – 8 AZR 639/10). » Weiterlesen

Regulierung des sog. grauen Kapitalmarktes

RA Dr. Sven Zeller, Partner, Clifford Chance, Frankfurt/M.

Am 1. 6. 2012 ist das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinVermG) in großen Teilen in Kraft getreten.
Ziel des FinVermG ist es, Produkte aus dem Bereich des sog. grauen Kapitalmarktes einer staatlichen Regulierung zu unterwerfen. Dies soll insbesondere durch die Einführung von Erlaubnis- und Verhaltenspflichten für Anbieter und Vermittler dieser Produkte erreicht werden. Bislang war weder die Vermittlung noch der Vertrieb z. B. von Anteilen an geschlossenen Fonds reguliert. Derartige Produkte konnten bislang ohne Beachtung besonderer aufsichtsrechtlicher Regelungen vertrieben werden. Dies hat sich nun seit dem 1. 6. 2012 geändert.

Zukunftsperspektiven des Zweitlistings in Asien

RA Dr. Herbert Harrer, Partner, Linklaters LLP, Frankfurt/M.

In Deutschland haben die Allianz und die Deutsche Post in ihren diesjährigen Hauptversammlungen Beschlüsse gefasst, die die Möglichkeit eines Zweitlistings in Asien eröffnen. Eine Notierung an einem Börsenplatz in Asien ermöglicht den Zugang zu einem stark wachsenden Markt mit großen Kapitalressourcen und ermöglicht eine erhöhte Visibilität in Asien. Zudem würde diesen Gesellschaften der Zugang zu internationalen Investoren und Millionen von Privatanlegern in Asien eröffnet.
Besonders im Fokus deutscher Unternehmen ist China, wobei dort neben dem auch für Notierungen ausländischer Unternehmen etablierten Börsenplatz Hong Kong gerade Shanghai auf sehr großes Interesse stößt. Es wird allgemein erwartet, dass auch in Shanghai in den nächsten 18 Monaten für ausländische Unternehmen eine Notierung in einem International Board möglich sein wird.

BGH äußert sich zum Oligopol auf dem deutschen Tankstellenmarkt

RA Dr. Thorsten Mäger, Partner, Hengeler Müller, Düsseldorf

In einer Entscheidung vom 6. 12. 2011 – KVR 95/10, DB0479373, die erst jetzt veröffentlicht wurde, neigt der BGH der Auffassung des Bundeskartellamtes (“BKartA”) zu, dass der Tankstellenmarkt in Deutschland von einem Oligopol beherrscht wird, das aus den fünf großen Betreibern besteht, also BP/Aral, Shell, ExxonMobil/Esso, Total und ConocoPhillips/Jet. Ein marktbeherrschendes Oligopol ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Mitglieder des Oligopols untereinander keinen Wettbewerb machen (kein Binnenwettbewerb) und die übrigen Konkurrenten auf dem Markt zu schwach sind, um ausreichenden Wettbewerbsdruck auszuüben (kein Außenwettbewerb). Diese Einschätzung des Tankstellenmarktes dürfte den Beifall vieler Kommentatoren aus Politik und Medien finden, die sich regelmäßig zur Entwicklung der Kraftstoffpreise in Deutschland äußern. Betrachtet man die Gerichtsentscheidung jedoch näher, ergeben sich offene Fragen.

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Konkludente Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften

RA Dr. Stefan Proske, Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Berlin

Mit Urteil vom 3. 4. 2012 – XI ZR 39/11, DB 2012 S. 1144, hatte der BGH erneut Gelegenheit sich zur konkludenten Genehmigung von Lastschriftbuchungen auf einem Bankkonto zu äußeren. Insbesondere im Rahmen der Insolvenz eines Vertragspartners besteht häufig Unsicherheit darüber, welche Zahlungen, die im Lastschriftverfahren realisiert werden konnten, Bestand haben und welche durch einen pauschalen Widerruf eines vorläufigen Insolvenzverwalters rückgängig gemachten werden können. Seit den Grundsatzentscheidungen des BGH vom 20. 7. 2010 – IX ZR 37/09, DB 2010 S. 1814, und XI ZR 236/07, DB 2010 S. 1817) gilt für die Beständigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift Folgendes:

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Ausschließlich elektronische Mitteilungen für die Aktionäre

Der Saisonhöhepunkt für die Hauptversammlungen 2012 ist erreicht. Kaum ist die Veranstaltung vorbei geht es schon an die Planung der nächsten. Eine Frage wird sein: Soll man an dem Aufwand festhalten, den Aktionären eine papierschriftliche Einladung (mit Formularen und Erläuterungen) zuzusenden? Der Druck und Versand kostet die Gesellschaft einen namhaften Betrag, er verbraucht nicht nur monetäre Ressourcen und vor allem: der Effekt einer solchen Mitteilung im Briefkasten ist überaus zweifelhaft. Die Annahme ist wohl nicht verkehrt, dass in den meisten Fällen damit der heimische Papierkorb befüllt wird. Daher wird zunehmend der elektronische Versand der Mitteilungen angestrebt. Mit einer entsprechenden Satzungsklausel (§§ 125 II 2, 128 I 2 AktG) steht dieser modernen Variante der Aktionärskommunikation an sich nichts mehr im Wege. Das ist die gute Nachricht. Gibt es auch eine schlechte?

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Weiterentwicklung des Risikomanagements im Finanzsektor

Thilo Kasprowicz, Partner, Leiter Regulatory & Compliance, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M.

Ende April 2012 hat die BaFin den Konsultationsentwurf für eine Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanangement (MaRisk) veröffentlicht. Es ist damit zu rechnen, dass die überarbeitete Fassung der MaRisk am 1. 1. 2013 in Kraft tritt. Hintergrund der Novellierung sind insbe­sondere die Überarbeitung der Bankenrichtlinie („CRD IV“ – Umsetzung der im Rahmen von Basel III beschlossenen Regeln), die „EBA Guidelines on Internal Governance“, die „CEBS Guidelines on Liquidity Cost Benefit Allocation“ sowie die Empfehlungen des European Systemic Risk Board (ESRB) zu Fremdwährungsdarlehen und USD-Re­finanzierungen.

Der prinzipienorientierte Charakter der Regelungen sowie das Proportionalitätsprinzip bleiben erhalten. Dies drückt sich insbesondere durch diverse Öffnungsklauseln für kleinere Institute aus. Klar wird auch, dass das Proportionalitätsprinzip zweiseitig wirkt: Von großen, komplexen oder international tätigen Banken wird er­wartet, dass ihre Vorkehrungen bezogen auf das Risikomanangement deutlich über die Mindest­an­forderungen hinausgehen. Aus dem Konsultationsentwurf ergibt sich eine Reihe von bislang noch nicht normierten Organisationspflichten, die die Institute in unterschiedlichem Ausmaß betreffen. Dies gilt vor allem für die im Folgenden dargestellten vier Kernthemen.

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Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung – lückenhafte Buchführung rettet nicht

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Im Falle der Insolvenz einer GmbH droht dem Geschäftsführer u. U. die Inanspruchnahme wegen Insolvenzverschleppung und / oder Eingehungsbetrug. Doch was passiert, wenn die Umstände, die die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin belegen würden, den Büchern der Gesellschaft nicht zu entnehmen sind, eine ausreichende Dokumentation der Vermögensverhältnisse schlichtweg nicht vorhanden ist oder sogar vorsätzlich vernichtet wurde?

Der Gläubiger, der den Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung in die Haftung nehmen möchte, steckt dann in einem Dilemma. Er kann unter diesen Umständen kaum nachweisen, dass die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig oder überschuldet war und der Geschäftsführer längst Insolvenzantrag hätte stellen müssen. Als Anspruchssteller wäre er jedoch grundsätzlich verpflichtet, die anspruchsbegründenden Voraussetzungen im Prozess darzulegen und zu beweisen.

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Zur Errichtung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Die Errichtung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften hat in den letzten Jahren, unter anderem bedingt durch die Flucht in die Limited, stark zugenommen. Dennoch ist sie immer wieder mit Hindernissen behaftet. Dies betrifft sowohl die Errichtung von Zweigniederlassungen einer englischen Limited, die von deutschen Gesellschaftern gegründet wurde, um die früher strengen Kapitalanforderungen bei der Errichtung einer GmbH zu umgehen und die letztlich ausschließlich in Deutschland tätig ist, als auch die tatsächliche Errichtung der Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Was sonst als einfacherer Weg im Vergleich zur Errichtung einer Gesellschaft, z. B. einer GmbH gesehen wird, erweist sich oft als langwieriger und mühsamer, von hohem Verwaltungsaufwand begleiteter Prozess. Dies liegt nicht zuletzt an einer sehr uneinheitlichen Rechtspraxis der Registergerichte.

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Gesellschaftersicherheit in der Insolvenz – mitgegangen, mitgefangen

RA Dr. Peter de Bra, Partner, Schultze & Braun, Achern

Bei Gesellschaften, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und bei denen demzufolge keine natürliche Person unbeschränkt für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet, werden Gläubiger der Gesellschaft primär durch die Vorschriften über die Kapitalaufbringung geschützt. So haben etwa im Falle der GmbH, die Gesellschafter die Gesellschaft mindestens mit einem Stammkapital i. H. von 25.000 € auszustatten (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Häufig allerdings wird dieses Mindeststammkapital zur Finanzierung der der Gesellschaft zugedachten Geschäftstätigkeit nicht ausreichen. Die Gesellschafter können der Gesellschaft dann von vornherein ein höheres Stammkapital in der benötigten Höhe zur Verfügung stellen. Genauso gut können sie der Gesellschaft die benötigten Gelder jedoch auch als Fremdkapital zur Verfügung stellen. Dabei kommen grundsätzlich zwei Varianten in Betracht: Zum einen können die Gesellschafter selber der Gesellschaft ein Darlehen gewähren, zum anderen können sie einen dritten Darlehensgeber – insbesondere eine Bank – veranlassen, dies zu tun. Da jener Dritte einer Gesellschaft mit beschränktem Haftungsfundus jedoch regelmäßig ohne Sicherheiten kein Darlehen gewähren wird, ist die Darlehensgewährung durch den Dritten typischerweise durch die Gesellschafter – dann häufig in Form einer Bürgschaft – zu besichern.

Whistleblowing nach Kündigung – eine gefährliche Revanche

RA, FAArbR, Solicitor  Tobias Neufeld, LL.M., Partner, Allen & Overy LLP, Düsseldorf

Wie das LAG Schleswig-Holstein jüngst entschied, kann pflichtwidriges Whistleblowing zur gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers führen, obwohl an einen solchen Antrag strenge Anforderungen zu stellen sind. Ausschlaggebend war vor allem, dass die Anzeige des Arbeitnehmers bei der Bundesagentur für Arbeit wegen Kurzarbeit-Missbrauchs eine Revanche für eine vorherige Kündigung seitens des Arbeitgebers war.

Der als Vertriebsingenieur Beschäftigte war wegen eines Freizeitunfalls für mehrere Monate arbeitsunfähig krank. Nach seiner Genesung wurde für ihn Kurzarbeit Null angeordnet. Vor Ablauf der Kurzarbeit kündigte der Arbeitgeber mit der Begründung, zwei Kollegen des Ingenieurs hätten gedroht, bei dessen Rückkehr ihrerseits zu kündigen. Nur wenige Tage nach der Kündigung und ohne vorherige Rücksprache zeigte der Ingenieur den Arbeitgeber bei der Bundesagentur wegen Missbrauchs der Kurzarbeit an. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Die zuvor vor dem Arbeitsgericht Lübeck erhobene Kündigungsschutzklage des Ingenieurs hatte Erfolg. Der Arbeitgeber legte dagegen Berufung ein und beantragte hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. » Weiterlesen

Weite Beraterhaftung bei Fusionsvorgängen

Die Gesellschafter beschließen einstimmig eine Verschmelzung, die sich wegen des maroden Partners als schädlich erweist: haftet der Berater? Ja, sagt der BGH (Urt. v. 19.4.2012, III ZR 224/10). Das Argument, dass der Berater nicht die Verhältnisse einer anderen Gesellschaft aktiv zu recherchieren brauche, ließ der III. Senat nicht gelten. Die Entscheidung erweitert die vertragliche Haftung auf erkennbare Mängel beim Transaktionsvehikel.

Der Beklagte, ein Wirtschaftsprüfer, beriet eine – inzwischen insolvente – AG & Co. KG. Er wurde im Wege der Teilklage auf 2,5 Mio. DM in Anspruch genommen (die Klage war noch zu DM-Zeiten erhoben und ist nach 14 Jahren immer noch nicht rechtskräftig entschieden, da zurückverwiesen wurde!). Sein Vertrag umfasste die Beratung “in sämtlichen Fragen des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Beratung, der Wirtschaftsberatung, der Finanzberatung und dergleichen mehr”. Die Bilanz der zur Verschmelzung gelangten GmbH wurde von dem Beklagten geprüft, wobei ihm ihre Überschuldung pflichtwidrig entging. » Weiterlesen

Stalking kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Cornelia Schmid, Rechtsanwältin, Attorney at Law, FAinArbR, Associate Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Das BAG hat klargestellt, dass Stalking grundsätzlich einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellt, der eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen kann (BAG vom 19. 4. 2012 – 2 AZR 258/11, DB0470836)

 Wer einer bestimmten Person bewusst und wiederholt nachstellt, verwirklicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur den Straftatbestand der Nachstellung § 238 StGB. Der Täter verletzt dadurch auch seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, indem er durch die Belästigungen beharrlich den Betriebsfrieden stört.

 In der Regel wird allerdings ein solches Verhalten zuvor vom Arbeitgeber erfolglos abgemahnt werden müssen. Die Abmahnung hat die Funktion, den Arbeitnehmer zu warnen und ihm unmissverständlich klar zu machen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Gleichwohl bedarf es nach der Entscheidung des BAG nicht unbedingt einer förmlichen Abmahnung. Die Warnfunktion könne im Falle von Stalking auch in anderer Art und Weise genüge getan werden. » Weiterlesen

Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: Vorübergehende Überlassung – Der Nebel beginnt sich zu lichten

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Im Kalenderjahr 2011 hat der Gesetzgeber das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in vielerlei Hinsicht reformiert. Anlass für die Reform war einerseits der Zwang zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie Leiharbeit bis zum 5. 12. 2011, andererseits jedoch auch die teilweise sehr intensive Berichterstattung über vermeintliches Lohndumping durch Leiharbeit. Aber auch die vollumfängliche Geltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht osteuropäische EU-Mitgliedstaaten zum 1. 5. 2011 hat den Gesetzgeber dazu bewogen, das AÜG zu überarbeiten.

Ein Baustein der Gesetzes-Reform ist die Neufassung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, wonach die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nunmehr „vorübergehend“ erfolgen muss. Im Gegensatz dazu war es bisher zulässig, Arbeitnehmer unbefristet zu überlassen. Mit der zeitlichen Einschränkung auf eine vorübergehende Überlassung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, zu verhindern, dass Stammarbeitnehmer eines Betriebs durch Leiharbeitnehmer substituiert werden.

Leider hat es der Gesetzgeber – sei es unbewusst oder bewusst – versäumt, den Begriff „vorübergehend“ zu definieren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die einzige Unsicherheit, mit der der Gesetzgeber den Anwender des Gesetzes allein lässt. » Weiterlesen

MiFID2/MiFIR Update: Entwürfe der ECON-Stellungnahmen liegen vor

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Zu den im Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID2) sowie einer ergänzenden, unmittelbar anwendbaren Verordnung (MiFIR) liegen mittlerweile Entwürfe der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) vor. Der „Draft Report” zu MiFID2 datiert vom 16. 3. 2012, der „Draft Report” zu MiFIR vom 27. 3. 2012. Federführender Berichterstatter („Rapporteur”) für dieses Regulierungsvorhaben ist der deutsche Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU). Die beiden Draft Reports sind am 25. 4. 2012 im ECON-Ausschuss diskutiert worden, eine Frist für das Einbringen etwaiger weiterer Änderungsvorschläge läuft bis 10. 5. 2012. Voraussichtlich Anfang Juli 2012 soll dann im ECON-Ausschuss über die Stellungnahmen abgestimmt werden. 

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Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber – aber eine Auskunftsempfehlung für Arbeitgeber

Dr. Gudrun Germakowski, RAin, FAinArbR, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Ein abgelehnter Bewerber hat keinen Anspruch auf Auskunft darüber, warum er den erhofften Arbeitsplatz nicht erhalten hat.

Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43/EG und Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG schreiben einen solchen Anspruch auch dann nicht vor, wenn kein Grund für die fehlende Berücksichtigung des Bewerbers ersichtlich ist. Dies sagt die Entscheidung des EuGH vom 19. 4. 2012 (Az.: C-415/10 “Meister”, DB0470840). Dem Urteil liegt eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugrunde. » Weiterlesen

BGH behindert Generationswechsel in Unternehmensleitung

Der II. Zivilsenat hat entschieden, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers anzuwenden (Urt. v. 23.4.2012; II ZR 163/10: „Kliniken Köln“, Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht). Ein 62-Jähriger klagte erfolgreich, weil ihm ein 41-Jähriger vorgezogen wurde. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hatte erklärt, man wolle einen Jüngeren „in den Wind stellen“. Dies wurde offenbar als Indiz für eine Altersdiskriminierung gewertet. Aber warum eigentlich? Denn umgekehrt wäre der Jüngere „diskriminiert“, wenn man den Älteren nimmt. Ein anderes Beispiel: Wenn ein Unternehmen einen Frauenförderplan verkündet und bei der Besetzung der Führungspositionen beachtet, wird ein männlicher Kandidat die Gerichte mit Blick auf das AGG erfolgreich anrufen (§§ 1, 6, 22 AGG). Hier beißen sich offenbar zwei gutgemeinte Linien des rechtspolitischen Zeitgeistes. » Weiterlesen

Supranationale Rechtsformen: Neue Pläne für die Europäische Stiftung

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Die Europäische Kommission hat am 8. 2. 2012 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates der Europäischen Union veröffentlicht, durch die eine Europäische Stiftung (Fundatio Europaea – „FE“) als supranationale europäische Rechtsform geschaffen werden soll.

Die Idee zur Schaffung einer Europäischen Stiftung ist nicht unbedingt neu. Der Gedanke einer eigenständigen europäischen Rechtsform wird seit längerem für diverse Gesellschaftsformen diskutiert. Umgesetzt wurde davon bereits die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – „SE“), die Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – „SCE“) sowie die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung („EWIV“). Geplant ist auch die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea – „SPE“) für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Umsetzung hat sich jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten der Mitgliedstaaten immer wieder verzögert.

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Tilgung eines abgetretenen Gesellschafterdarlehens – Rückerstattung in der Insolvenz?

RA/FA f. GesellR Michael K. Schneider, Partner, Raupach & Wollert-Elmendorff, Stuttgart

Was passiert, wenn eine dem Gesellschafter zustehende Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kurz vor der Insolvenz an einen Dritten abgetreten wird und die Gesellschaft die Darlehensforderung begleicht? Kann der Insolvenzverwalter in diesem Fall – so als hätte die Abtretung nicht stattgefunden – gegenüber dem Gesellschafter die Anfechtung erklären und Rückzahlung verlangen?

Nach Auffassung des OLG Stuttgart, welches sich kürzlich mit dieser Rechtsfrage zu befassen hatte, ist dies nicht der Fall. In seinem Urteil vom 8. 2. 2012 – 14 U 27/11 stellt das Gericht klar, dass sowohl die Anfechtung als auch die Geltendmachung des Rückgewähranspruchs nur gegenüber dem Abtretungsempfänger erfolgen können. 

Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde: » Weiterlesen

Doppelsicherheiten in der Insolvenz

RA Dr. Uwe Goetker, Partner, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am 1. 11. 2008 bestand erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Frage, ob ein Gesellschafter bei der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den an den Gläubiger ausgekehrten Betrag zur Insolvenzmasse erstatten muss. Der BGH hat diese Frage nun mit Urteil vom 1. 12. 2011 – IX ZR 11/11, DB 2011 S. 2832 entschieden und eine Erstattungspflicht, gestützt auf eine analoge Anwendung des § 143 Abs. 3 InsO, bejaht.

Die T-GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) erhielt ein Darlehen von der S-Bank. Zur Sicherung bestellte ihr Alleingesellschafter Grundschulden an Grundstücken, die in seinem Eigentum standen. Zusätzlich war das Darlehen durch eine Sicherungsübereignung von Fahrzeugen besichert, die im Eigentum der Schuldnerin standen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin verwertete der später klagende Insolvenzverwalter die Fahrzeuge, zahlte den Verwertungserlös an die S-Bank aus und begehrte sodann von dem beklagten Gesellschafter Erstattung des ausgekehrten Verwertungserlöses zur Insolvenzmasse.

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Der elek­tro­nisch her­aus­ge­ge­bene Bun­des­an­zei­ger als Gesellschaftsblatt

Die Ein­be­ru­fung der Haupt­ver­samm­lung ist gem. §§ 121 IV 1, 25 S. 1 AktG in den “Bun­des­an­zei­ger ein­zu­rü­cken”. Nicht etwa in den “elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger”. Die­sen gibt es seit dem 1.4.2012 als Begriff nicht mehr – aber ganz in der Sache: Der Bun­des­an­zei­ger wird vom Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz nur noch “elek­tro­nisch her­aus­ge­ge­ben” (Art. 1 Nr. 8 Gesetz zur Ände­rung von Vor­schrif­ten über Ver­kün­dung und Bekannt­ma­chun­gen v. 22.12.2011, BGBl. I 3044). Abge­schafft wurde die Druck­aus­gabe und die im Inter­net ist seit­her das ein­zige Medium: www​.bun​des​an​zei​ger​.de. Als Fol­ge­än­de­rung war u.a. in § 25 S.1 AktG das Wort “elek­tro­ni­schen” zu strei­chen (Art. 2 Abs. 49 Nr. 3). » Weiterlesen

Grenzüberschreitende Sitzverlegung unter Formwechsel

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Im Laufe der letzten zehn Jahre ergaben sich im Rahmen der europarechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit immer wieder Probleme, wenn eine Gesellschaft ihren Satzungs- oder auch Verwaltungssitz in einen anderen Staat verlegen wollte oder einen grenzüberschreitenden Formwechsel beabsichtigte. Immer wurde der Europäische Gerichtshof mit diesen Fragen befasst, z. B. in Sachen „Cartesio“, DB 2009 S. 52 oder „Überseering“, DB 2002 S. 2425. Die Frage der Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung unter Statuten- und Formwechsel ist derzeit beim EuGH anhängig (C-378/10 – Vale, Schlussanträge des Generalanwalts, DB 2012 S. 733).

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Änderung von Anleihebedingungen – Geltungsbereich des neuen Schuldverschreibungsgesetzes

RA Sacha Lürken, Partner, Kirkland & Ellis International LLP, München

Selten hat ein Urteil zu einem juristischen Meinungsstreit im Wertpapierrecht so unmittelbare praktische Auswirkungen gezeitigt: Ein Beschluss des OLG Frankfurt/M. in einem Beschwerdeverfahren zum neuen Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) hat die Sanierungspläne zweier börsennotierter Unternehmen scheitern lassen. Der Oberpfälzer Holzverarbeiter Pfleiderer AG –Beschwerdeführer in dem OLG-Verfahren – und das Bitterfelder Solarunternehmen Q-Cells SE stellten jeweils kurz danach Insolvenzantrag.

Hintergrund ist die durch § 24 SchVG eröffnete Möglichkeit – der sog. “Opt In” –, nachträglich sog. “Collective Action Clauses” durch Mehrheitsbeschluss der Anleihegläubiger und mit Zustimmung des Emittenten in Anleihen einzuführen, die schon vor dem Inkrafttreten des SchVG begeben wurden. “Collective Action Clauses” – in § 5 SchVG geregelt – erlauben die Änderungen der Anleihebedingungen mit Wirkung für alle Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss, der regelmäßig mindestens 75% der Stimmen der anwesenden und stimmberechtigten Anleihegläubiger bedarf. Manche neuen Anleihebedingungen sehen sogar Stimmrechtshürden von 85% oder 90% vor.

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Karfreitag: Ein stiller Feiertag?

Sind die Vorschriften der Landes-Feiertagsgesetze, nach denen der Karfreitag ein „stiller Feiertag“ ist, noch zeitgemäß, so wurde in den Kartagen wieder einmal – und zunehmend lauter – gefragt? Das mit diesen Vorschriften einhergehende Verbot etwa von Tanzveranstaltungen sei nicht mehr zeitgemäß.

Ja, die Kritik ist berechtigt – doch die Konsequenz ist eine andere: Wer unter Verweis auf die Entchristlichung unserer Gesellschaft den Charakter des Karfreitags als eines stillen Feiertags in Frage stellt, stellt in Wirklichkeit die Grundfrage, ob der Karfreitag – und Gleiches gilt für andere christliche Feiertage – überhaupt noch Feiertag sein muss. » Weiterlesen

Insolvenzfestigkeit der Pfändung von Versicherungsforderungen

RA Dr. Maximilian Baier, Associate, Hogan Lovells, München

In einer beachtenswerten Entscheidung vom 26. 1. 2012 – IX ZR 191/10, DB 2012 S. 684 hat der BGH zur Insolvenzfestigkeit der Pfändung aufschiebend bedingter Forderungen Stellung genommen und die bisherige Kasuistik zu § 91 Abs. 1 InsO, der grundsätzlich den Erwerb von Rechten an Gegenständen der Insolvenzmasse nach Verfahrenseröffnung ausschließt, um einen Anwendungsfall bereichert.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Schuldner sämtliche ihm aufgrund eines Lebensversicherungsvertrags zustehenden Ansprüche für den Todesfall und weitere Ansprüche für den Erlebensfall zur Sicherheit an eine Bank abgetreten. Zudem sollte der Schuldner den Versicherungsvertrag nur mit Zustimmung der Bank kündigen dürfen. Später pfändete das Finanzamt des klagenden Landes alle Ansprüche und Rechte (einschließlich der Gestaltungsrechte) des Schuldners aus der Lebensversicherung. Im sich anschließenden Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners zog der beklagte Insolvenzverwalter nach Kündigung der Lebensversicherung den Rückkaufswert zur Masse. Nach Ansicht des BGH nahm der Kläger den Insolvenzverwalter zurecht hinsichtlich des Rückkaufswerts in Anspruch, obwohl die Kündigung der Versicherung erst nach Verfahrenseröffnung erfolgt war.

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ESUG: Brauchen die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses überhaupt eine Versicherung?

Ein zentraler Aspekt der Insolvenzrechtsreform durch das „Gesetz zur wei­teren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) zum 1. März 2012 ist die Schaffung eines vorläufigen Gläubigerausschusses durch § 22a InsO n.F. Er dient der stärkeren Einbeziehung der Gläu­biger bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren, vor allem mit dem Ziel, Einfluss auf die Entscheidung zur Auswahl des Insolvenzverwalters zu nehmen.

Eines der Praxisprobleme, mit dem Gläubiger hier zu kämpfen haben, ist die Frage der Versicherung. » Weiterlesen

Kleine GmbH künftig ohne Bundesanzeigerpublizität ihrer Bilanz

Kapitalgesellschaften, die „Kleinstbetriebe“ sind, können künftig von der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger (s. § 325 HGB) ausgenommen werden. Zur neuen Kategorie der Kleinstbetriebe gehören Unternehmen, die mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz, zehn Mitarbeiter; in Deutschland sollen das über 1 Mio. sein. Die Änderungs-Richtlinie 2012/6/EU vom 14.3.2012 eröffnet die Option für die mitgliedstaatliche Gesetzgebung zur Befreiung von der regulären Offenlegung (gem. Richtlinie 78/660/EWG). Die Bundesregierung wird davon voraussichtlich Gebrauch machen; jedenfalls hat das BMJ die neue Richtlinie sehr gelobt und Berlin als treibende Kraft für die Ausnahmeregelung bezeichnet.

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Kündigung wegen Facebook-Post?

RA, FAArbR Dr. Arno Frings, Partner bei Orrick Hölters & Elsing, Düsseldorf

Die Fälle, in denen beleidigende Facebook-Beiträge oder der Klick auf den Gefällt-mir-Button zur Abmahnung oder Kündigung führen, häufen sich. Erstmals hat nun ein Gericht klären müssen, ob der Arbeitgeber wegen Bemerkungen auf einer privaten Facebook-Pinnwand fristlos kündigen darf.

Die Arbeitnehmerin war als Sicherheitsmitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitgeber setzte sie in der Filiale eines Mobilfunkunternehmens („X“) ein. Sie schrieb auf ihrer Facebook-Pinnwand:

„Boah kotzen die mich an von X, da sperren sie mir einfach das Handy, obwohl man schon bezahlt hat. Und dann behaupten die es wären keine Zahlungen da. Solche Penner. Naja ab nächsten Monat habe ich einen neuen Anbieter.“

Ob die Arbeitnehmerin diese Aussagen nur ihren „Freunden“ oder allen Facebook-Nutzern zuganglich gemacht hatte, blieb im Prozess streitig. Binnen 5 Stunden leitete ein Facebook-„Freund” die Bemerkung an X weiter, der sich beim Arbeitgeber beschwerte. Dieser wollte eine fristlose Kündigung aussprechen. Da die Mitarbeiterin schwanger war, bedurfte die Kündigung der behördlichen Zustimmung, die nur in einem „besonderen Fall“ erteilt werden kann. Das Gewerbeaufsichtsamt erteilte die Zustimmung. Dagegen erhob die Mitarbeiterin vor dem Verwaltungsgericht Klage. Gleichzeitig beantragte sie Prozesskostenhilfe, die nur gewährt wird, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. » Weiterlesen

Zustimmung des Arbeitgebers zu einer Verlängerung der Elternzeit – Ermessenentscheidung

Cornelia Schmid, Rechtsanwältin, Attorney at Law, FAinArbR, Associate Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gibt vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder Rätsel auf. Einige dieser Unklarheiten konnten in den letzten Jahren durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) glücklicherweise geklärt werden. Mit Urteil vom 18. 10. 2011 – 9 AZR 315/10, hat das BAG abermals dazu beigetragen, eine Unklarheit des BEEG zu beseitigen. In dieser Entscheidung stellte es klar, dass die Zustimmung des Arbeitgebers zu einer begehrten Verlängerung der für die ersten 2 Jahre nach Geburt des Kindes ursprünglich nur für 1 Jahr genommenen Elternzeit nach billigem Ermessen des Arbeitgebers zu treffen sei. Der Arbeitgeber könne gerade nicht bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs die Verlängerung der Elternzeit ablehnen. » Weiterlesen

Heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern ohne konkreten Tatverdacht

RA/FAArbR Hendrik Bourguignon, Partner bei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

Bei einer heimlichen Videoüberwachung der Verkaufsräume war einem Einzelhändler aufgefallen, dass zwei Zigarettenschachteln unter der Bluse einer Angestellten und nicht wie üblich im Kassenregal steckten. Aufgrund der Videobeweise kündigte er der Filialleiterin fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die Revision zum obersten Arbeitsgericht war wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falles zugelassen worden. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das insbesondere für den Einzelhandel und die Gastronomie Klarheit im Umgang mit Videoüberwachung geschaffen hätte, erging jedoch nicht, weil sich Arbeitgeber und Mitarbeiterin in dem Verfahren (Az. 2 AZR 153/11) auf einen Vergleich geeinigt hatten. Die Erfurter Richter hätten darüber entscheiden sollen, inwieweit das verdeckte Filmen des Verkaufsraums erlaubt war und der Arbeitgeber das Filmmaterial als Beweis verwenden durfte. » Weiterlesen

Wird das ESUG dem Insolvenzplan zum Durchbruch verhelfen?

RA Dr. Sven Schelo, Partner, Linklaters LLP, Frankfurt/M.

Bislang fristet das Insolvenzplanverfahren im deutschen Insolvenzrecht eher ein Schattendasein und wird kaum jemals genutzt. Dies hat seinen Grund sicherlich (auch) in dem recht komplizierten Verfahren und der Möglichkeit von „Akkordstörern“, das Verfahren dauerhaft zu blockieren. Das ESUG bringt hier zwei Neuerungen. Zum einen wird die Durchführung des sog. Debt-Equity-Swap im Insolvenzplanverfahren vereinfacht, zum anderen werden die Möglichkeiten für die Gläubiger und Gesellschafter, die Rechtskraft des Insolvenzplans durch Rechtsmittel zu blockieren, eingeschränkt.

Zur Erinnerung: der Debt-Equity-Swap ist wirtschaftlich gesehen die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital; die Gläubiger des Unternehmens werden also seine Eigentümer. Er kann durch eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung erfolgen, wobei die Gläubigerforderung als Sacheinlage eingebracht wird. In der Vergangenheit wurde dieser Weg jedoch selten beschritten. Der Grund dafür war, dass Sacheinlagen, also die Forderung, bewertet werden müssen und daher im Fall der Überbewertung dem künftigen Gesellschafter stets das Damokles-Schwert der Differenzhaftung drohte (vgl. § 9 GmbHG).  Ansonsten besteht die Möglichkeit, Gesellschaftsanteile oder Aktien auf den Gläubiger zu übertragen, der im Gegenzug auf seine Forderung ganz oder teilweise verzichtet oder dem Unternehmen überträgt.  » Weiterlesen

Streik im öffentlichen Dienst und „Drittbetroffenheit“: Die Städte machen ein Geschäft

Es ist wieder Streikzeit im öffentlichen Dienst. Ganz gleich ob man mit der einen oder anderen Seite sympa­thi­siert, ist sicher: Die Hauptleidtragenden sind diejenigen, die von den bestreikten öf­fent­lichen Unternehmen abhängig sind, weil sie deren Dienste nut­zen wollen. Denn sie bekommen das, was ihnen versprochen wurde (und was sie zum Teil dort „bestellen“ mussten!), nicht oder jedenfalls nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Und um deren Rechts­stellung soll es daher im Folgenden gehen.

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“Aus” für gestaffelten Urlaub

Dr. Alexius Leuchten, RA, FAArbR und Partner der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft, München

Das BAG hat mit seiner jüngsten Entscheidung vom 20. 3. 2012 nach dem Lebensalter der Arbeitnehmer gestaffelte Urlaubsansprüche endgültig “beerdigt”. Die Vorinstanz, das LAG Berlin-Brandenburg, hatte die Staffelung noch durchgehen lassen. Dagegen hatte bereits das LAG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 18. 1. 2011 dem BAG den Weg zu einer Unwirksamkeit der Staffelungen gewiesen: Dem LAG Düsseldorf hatte der Manteltarifvertrag Einzelhandel vorgelegen, der eine Urlaubsstaffelung enthielt, nach der der Urlaubsanspruch zwischen dem zwanzigsten und dem dreißigsten Lebensjahr um 6 Werktage ansteigen sollte. » Weiterlesen

Keine Erweiterung des Aufsichtsrates einer mitbestimmten GmbH um Mitglieder mit beratender Funktion

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Der Aufsichtsrat bei kommunalen Unternehmen ist immer wieder Gegenstand von Rechtsprechung und Literatur. So war im vergangenen Jahr die Weisungsgebundenheit von kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern Gegenstand der Rechtsprechung. In einer kürzlich verkündeten Entscheidung hatte der BGH über eine Satzungsbestimmung zu entscheiden, die die Berufung weiterer Aufsichtsratsmitglieder mit beratender Funktion vorsah.

Dem Beschluss vom 30. 1.  2012 – II ZB 20/11, DB 2012 S. 568 lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die alleinige Gesellschafterin der Beteiligten, eine Stadt, hatte eine Änderung des Gesellschaftsvertrages dahingehend beschlossen, dass dem mitbestimmten Aufsichtsrat der Gesellschaft künftig neben den 20 stimmberechtigten Mitgliedern bis zu vier weitere Mitglieder mit beratender Funktion angehören sollten. Die beratenden Mitglieder sollten jeweils von den Ratsfraktionen, die im Aufsichtsrat noch nicht vertreten waren, benannt und dann vom Rat der Stadt entsandt werden. Das Registergericht beanstandete die beschlossene Erweiterung als unzulässige Satzungsänderung und lehnte die Eintragung ab. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hatte in keiner Instanz Erfolg.

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Indien weicht Patentschutz auf – Indisches Patentamt erteilt erste Pharma- Zwangslizenz!

RA Alexander Harguth, Partner, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

Das indische Patentamt räumte dem Generikahersteller Natco Pharma Ltd. die Befugnis ein, das Medikament Nexavar der Firma Bayer in Indien herzustellen und zu verkaufen. Nexavar, das gegen Leber- und Nierenkrebs eingesetzt wird, wird durch ein Patent von Bayer geschützt. Bayer kann den Vertrieb des Krebs-Medikaments durch den Generikahersteller in Indien nun nicht mehr verhindern.

Dieses Novum in der Geschichte des indischen Patentrechts hat daher nicht nur in der deutschen Pharmabranche für großes Aufsehen gesorgt. Noch lassen sich die Auswirkungen der Entscheidung nicht absehen. Die Frage ist, ob es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt oder ob sich Generikahersteller nun generell durch staatlich oktroyierte Zwangslizenzen dem Patentschutz großer Pharmaunternehmen entziehen können? Pfizer könnte mit seinem HIV-Medikament Maraviroc das nächste Angriffsziel von Generikaherstellern sein.

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Selbstständige in der Insolvenz – Gestaltungsspielraum durch Freigabe ihrer Tätigkeit

RA Stephan Ries, Insolvenzverwalter, Schultze & Braun, Wuppertal

Wer bisher schon beruflich selbstständig gewesen ist oder es künftig sein möchte, aber derzeit ein persönliches Insolvenz­verfahren durchläuft, hat oftmals keine andere Wahl: zur künftigen Sicherung der eigenen Existenz, d. h. zur Beschaffung notwendiger Einnahmen, aber auch zur Erlangung der Wohltat einer Restschuldbefreiung, muss er weiterhin beruflich aktiv sein. Insoweit obliegt es dem Schuldner, durch angemessene Anstren­gungen der Insol­ven­zmasse pfändbare Beträge zuzuführen. Hierzu bieten sich in der wirtschaftlichen Krise sichere neue Berufsperspektiven in fester Anstellung als abhängig Beschäftigter eher selten. Das klassische Existenzsicherungskonzept der Zivil­pro­zess­­ordnung gibt zwar für insolvent gewordene Arbeitnehmer eine feste Orientierung  mittels klar definierter Tabellenwerte (§ 850c ZPO). Bei beruflich selbstständigen Personen  wird es dagegen schwierig (§ 850i ZPO). Mit Beschluss vom 20. 3. 2003 – IX ZB 388/02, DB 2003 S. 1507 hatte der BGH festgestellt, der Insolvenzbeschlag erfasse sehr weitgehend alle bereits entstandenen wie auch künftigen Einnahmen, insbesondere sämtliche Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten. Diese fallen somit ohne Abzug voll in die Masse. Zur Erlangung eines existenzsichernden Pfändungsschutzes muss der Schuldner einen gesonderten Antrag stellen und diesen sachgerecht begründen. Das Gesetz spricht insoweit von „freier Schätzung des Gerichts“, also letztlich von einer Frage richtiger Ermessens­be­tätigung. » Weiterlesen

Haftung bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 6. 3. 2012 – II ZR 56/10 einen weiteren Schritt zur Klärung der Haftung im Fall der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH getätigt. Bereits seit einiger Zeit ist klar, dass die Gesellschafter einer GmbH eine etwaige wirtschaftliche Neugründung der Gesellschaft gegenüber dem Handelsregister offenlegen müssen. Welche Folgen allerdings das Versäumnis der für die Haftung der Gesellschafter hat, ist noch nicht in allen Details entschieden.

Wirtschaftliche Neugründung bedeutet, dass entweder eine nicht mehr aktiv am Geschäftsleben teilnehmende GmbH (eine sog. Mantelgesellschaft) oder eine als leere Hülle gegründete Vorratsgesellschaft aufgekauft und durch diverse Satzungsanpassungen und Organisationsakte an die Bedürfnisse des Erwerbers angepasst wird, so z. B. die Anpassung des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstandes, Verlegung des Geschäftssitzes, Bestellung neuer Geschäftsführer etc. Ein zuvor unternehmensloser Rechtsträger wird wieder mit einem Unternehmen ausgestattet. Da dieser wirtschaftliche Neustart mit einer formellen Neugründung einer Gesellschaft vergleichbar ist, sind nach inzwischen ständiger Rechtsprechung die Gründungsvorschriften zum Teil entsprechend anwendbar, so auch die Kapitalaufbringungs- und Haftungsvorschriften in der Gründungsphase. So bedarf es bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG der Versicherung der Geschäftsführer über den ungeschmälerten Bestand des Stammkapitals. Ist im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung das Gesellschaftsvermögen nicht mehr in dem Umfang des satzungsmäßigen Stammkapitals vorhanden, ist das Gesellschaftsvermögen wieder bis zu dieser Grenze aufzufüllen (sog. Unterbilanzhaftung). » Weiterlesen

Der Teilzeitvorstand und sein Dienstvertrag

Kann ein Mitglied der Geschäftsführung einer GmbH oder des Vorstands einer AG in Teilzeit tätig sein? Grundsätzlich soll zwar die ganze Arbeitskraft der Top-Führungskraft dem Unternehmen gewidmet werden. Das gilt für den Regelfall, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der insbesondere im Konzern vorkommende Mehrfach-Geschäftsführer/-Vorstand zeigt, dass eine Aufteilung möglich ist. Eine Reduktion der auf eine Gesellschaft bezogenen Arbeitszeit ist also auch bei Organpersonen nicht ausgeschlossen. Eine Teilzeitvorstandschaft wäre familienfreundlich und würde die gesellschaftspolitisch gewünschte Beförderung von Frauen in die Leitungsorgane flankieren. Freilich sind die organschaftlichen Pflichten nicht auszublenden. Immerhin gilt das Prinzip der Gesamtverantwortung. Wenn eine dringende Beschlussfassung ansteht, kann das arbeitsfreie Mitglied der Geschäftsleitung gehalten sein, daran mitzuwirken. In diesem Sinne besprechen die Kommentare die Pflichtenlage beurlaubter und dienstbefreiter Organpersonen. Der Pflicht zum Insolvenzantrag wäre jedenfalls nicht mit dem Hinweis auf Freizeittage zu entkommen. » Weiterlesen

Auswirkungen eines unterjährigen Arbeitgeberwechsels – Doppelansprüche sind ausgeschlossen

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Der deutsche Gesetzgeber ist dafür bekannt, seiner Regelungskompetenz zuweilen mehr als im erforderlichen Umfang zu entsprechen. So ist – in unterschiedlichem Zusammenhang – immer wieder von der „Überregulierung“ oder „Regulierungswut“ die Rede, wenn es um gesetzgeberische Aktivitäten geht. Dennoch stellt sich – auch in der arbeitsrechtlichen Realität – immer wieder heraus, dass es gesetzgeberische Lücken gibt, die von der Rechtsprechung auszufüllen sind. Eine solche Lücke hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 21. 2. 2012, von der bislang lediglich eine Pressemitteilung, nicht jedoch der Volltext vorliegt, geschlossen. » Weiterlesen

Geänderte Anforderungen an Wertpapierprospekte

RA Dr. Oliver Seiler, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Zum 1. 7.  2012 soll die Änderungsrichtlinie (RL 2010/73/EU) zur EU-Prospektrichtlinie (RL 2003/71/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden. Seit dem 30. 11. 2012 liegt ein entsprechender RegE vor. Am 1. 3. 2012 wurde das Gesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Es sieht insbesondere Änderungen des WpPG vor und strebt ausweislich der Gesetzesbegründung eine “eins-zu-eins”-Umsetzung der Änderungsrichtlinie an. Ziel ist es, Emittenten von unnötigem bürokratischem Aufwand zu entlasten, die Effizienz und Klarheit einzelner Regelungen zu erhöhen und den Anlegerschutz zu verbessern. Aus Sicht der Praxis dürfte dies weitgehend gelingen. Der folgende Beitrag weist auf verbleibende Unklarheiten hin, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des geänderten WpPG ergeben könnten.

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Mehr Rechtssicherheit bei der Einziehung von Geschäftsanteilen

RA Eike Fietz, Partner, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Die Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen stellt die die Einziehung betreibenden Gesellschafter immer wieder vor ganz erhebliche Hürden. Davon liegen zwei ganz wesentliche Problempunkte im Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters begründet: Zunächst muss die Gesellschaft in der Lage sein, den zu zahlenden Betrag aus freien Mittel zu leisten, die nicht der Kapitalbindung des § 30 Abs. 1 GmbHG unterliegen (§ 34 Abs. 3 GmbHG). Andernfalls ist der Einziehungsbeschluss bereits entsprechend § 241 Nr. 3 AktG nichtig. Ferner gingen die Rechtsprechung und weite Teile der schreibenden Fachwelt über Jahrzehnte davon aus, dass die Zahlung unter Beachtung dieser Vorgabe auch tatsächlich erfolgen muss, damit der Beschluss überhaupt wirksam wird.
Die Notwendigkeit dieser Anforderung hatte eine Reihe von Autoren bereits länger bezweifelt. Der BGH hat nun mit Urteil vom 24. 1. 2012 – II ZR 109/11, DB 2012 S. 504 entschieden, dass ein (nicht nichtiger) Einziehungsbeschluss bereits mit seiner Bekanntgabe gegenüber dem ausscheidenden Gesellschafter wirksam wird. Der II. Zivilsenat erleichtert damit die Einziehung von Geschäftsanteilen und das Loswerden unliebsamer Gesellschafter ganz erheblich.

Konzernhaftung für Joint Ventures nach EU-Kartellrecht

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Das Europäische Gericht hat eine Entscheidung der Europäischen Kommission bestätigt, wonach die Chemieunternehmen El du Pont de Nemours und Dow Chemical gesamtschuldnerisch für eine Strafe i. H. von € 44.25 Mio. haftbar sind, welche aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten gegen ihr 50/50-Gemeinschaftsunternehmen DDE verhängt wurde (EI du Pont de Nemours and Company v Commission T-76/08 and The Dow Chemical Company v Commission T-77/08). Das Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die Praxis, da es der Kommission erleichtern wird, die Haftung von Muttergesellschaften für ihre 50/50-Gemeinschaftsunternehmen zu begründen.

Nach EU-Kartellrecht kann das wettbewerbswidrige Verhalten eines rechtlich selbstständigen Tochterunternehmens dem Mutterunternehmen zugerechnet werden, wenn das Mutterunternehmen einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten des Tochterunternehmens ausübt. In solchen Situationen bestimmt das Tochterunternehmen sein Verhalten in wesentlichen Punkten nicht selbstständig, sondern führt lediglich Anweisungen des Mutterunternehmens aus. Bei hundertprozentigen Tochtergesellschaften gilt die widerlegliche Vermutung, dass das Mutterunternehmen nicht nur theoretisch einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten des Tochterunternehmens ausüben kann, sondern auch tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

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Beschlussmängelklagen auf dem Rückzug – heile Welt im Anflug?

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung haben in den vergangenen drei Jahren stark abgenommen, so das Jenaer Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht. Im Auftrag des BMJ hat das Institut eine Studie über die Auswirkungen des ARUG auf Beschlussmängelklagen gefertigt. Die Erhebung stellt einen „Rückgang der Beschlussmängelklagen zwischen 2008 und 2011 um fast 80 %; Rückgang der Zahl beklagter Aktiengesellschaften (inkl. SE u. KGaA) um fast 70 %; Rückgang der Zahl angegriffener Hauptversammlungsbeschlüsse um rund 75 %; Rückgang der Zahl angegriffener Strukturbeschlüsse um rund 80 %“ fest (Bayer, AG 2012 S. 141, Fn. 11). Auch habe sich offensichtlich das Aktivitätsspektrum sog. „Berufskläger” deutlich reduziert. » Weiterlesen

BGH stärkt Stellung des Geschäftsführers bei Haftungsfällen aus fehlerhafter Steuerberatung

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Die Haftung und Haftungsbeschränkung von Geschäftsführern ist immer wieder Gegenstand von Rechtsprechung und Literatur. Wird ein Mitglied der Geschäftsführung in Anspruch genommen, so stellt sich für ihn bzw. sie die Frage, ob er oder sie Berater der GmbH in Anspruch nehmen kann, wenn diese falsch beraten haben und die Haftung der Geschäftsführung darauf beruht. Dies ist selbstverständlich dann der Fall, wenn direkt mit dem Geschäftsführer ein Beratungsmandat abgeschlossen wurde. Allerdings ist dies in den seltensten Fällen so, vielmehr wird in aller Regel der Beratungsvertrag mit der GmbH geschlossen, für die das Mitglied der Geschäftsführung als Organ tätig ist. Fraglich ist daher, ob über die Konstruktion des „Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ ein Rückgriff des in Anspruch genommen Geschäftsführers gegenüber den Beratern möglich ist.

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Unterbeteiligungen als Schenkung unter Lebenden

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Am 29. 11. 2011 hat der BGH (II ZR 306/09, DB 2012 S. 394) entschieden, dass die Einräumung von Unterbeteiligungen an einer Gesellschaft, die aufschiebend bedingt auf den Tod des Gesellschafters geschieht, eine Schenkung unter Lebenden darstellt und nicht in den Nachlass fällt, da die Zuwendung mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, durch den die jeweilige Unterbeteiligung entsteht, vollzogen ist i. S. von §§ 2301 Abs. 2, 518 Abs. 2 BGB.

Anlass für diese Entscheidung war der Streit über den Nachlass des Suhrkamp-Verlegers Siegfried Unseld. Dieser hatte im Jahre 2001 in einem notariellen Vertrag die folgende Regelung getroffen: Die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung wurde als seine Alleinerbin eingesetzt. Außerdem wurde einer weiteren Stiftung, der Siegfried Unseld Stiftung, unentgeltlich und aufschiebend bedingt auf seinen Todesfall diverse Unterbeteiligungen i. H. von je 30% an anderen zugehörigen Gesellschaften eingeräumt. Nach seinem Tode ein Jahr später kam es zum Streit darüber, ob es sich bei diesem Rechtsgeschäft um eine Schenkung unter Lebenden handelt oder eine Verfügung von Todes wegen, d. h. ob die Beteiligungen letztendlich in den Nachlass fallen und dementsprechend einen höheren Pflichtteilsanspruch auslösen. » Weiterlesen

Lizenzen in der Insolvenz – verunglückter Versuch einer Neuregelung in der 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform

Das Bundesministerium der Justiz hat vor wenigen Tagen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vorgelegt. Auf das besondere Interesse des Wirtschaftsrechtlers stößt dabei der Vorschlag zur Neuregelung der „Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“, mit der – so die Pressemitteilung des BMJ – es einem Lizenznehmer ermöglicht werden soll, eine Lizenz auch in der Insolvenz des Lizenzgebers fortzunutzen, indem die Interessen der Gläubiger des Lizenzgebers mit den Interessen des Lizenznehmers in angemessenen Ausgleich gebracht werden, um damit zugleich den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland zu stärken.

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Dem Arbeitgeber wird ein Recht zur Frage nach einer Schwerbehinderung zugestanden – Jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Spätestens seit dem in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Arbeitgeber das Recht zusteht, den Kandidaten/Bewerber und/oder den Arbeitnehmer nach einer Schwerbehinderung zu fragen, immer wieder intensiv diskutiert worden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gesteht einem Arbeitgeber in einer aktuellen Entscheidung – unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden – jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis das Recht zu, den Arbeitnehmer nach einer etwaig bestehenden Schwerbehinderung zu befragen. » Weiterlesen

Gesetzlicher Schutz für Whistleblower

Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der SPD haben in engen zeitlichem Zusammenhang einen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (BT-Drucks. 17/6492) bzw. eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern – Whistleblowern (BT-Drucks. 17/8567) vorgelegt. Die Entwürfe werden gemeinsam in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 5. 3. 2012 mit Sachverständigen diskutiert werden.

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Betriebsübergang und Informationsschreiben – Verwirkung oft die letzte Rettung des Arbeitgebers

Cornelia Schmid, Rechtsanwältin, Attorney at Law, FAinArbR, Associate Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

In der Terminübersicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26. 1. 2012 wurde noch eine anstehende Entscheidung zum Betriebsübergang mit den Einzelthemen „Verwirkung des Widerspruchsrechts“ und „ordnungsgemäße Unterrichtung“ angekündigt. Zu einer Entscheidung kam es laut Pressemitteilung des BAG Nr. 7/12 nicht mehr, da die Parteien die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung durch Vergleich erledigt haben.

Zwar ist bereits mit dem Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze zum 1. 4. 2002 die Regelung des § 613a Abs. 5 BGB (Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers) sowie Abs. 6 BGB (Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers) in Kraft getreten. Bis heute beschäftigen aber die erforderlichen Inhalte des Unterrichtungsschreibens und Widerspruchsmöglichkeiten des Arbeitnehmers die Arbeitsgerichte bis in die höchste Instanz. Nach den oben genannten Regelungen setzt erst eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitgebers über den Betriebsübergang die Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses von einem Monat in Gang. » Weiterlesen

Auf dem Weg zur Partnerschaftsgesellschaft “mit beschränkter Berufshaftung”

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat in der vergangenen Woche einen Gesetzesvorschlag zur “Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung” vorgelegt. Der Referentenentwurf will die Vari­ante ein­füh­ren, dass für “Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung” nur die Part­ner­schaft mit ihrem Ver­mö­gen haftet, falls sie eine gesetzliche Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung unter­hält; fer­ner ist der Name mit einem Zusatz (“mit beschränk­ter Berufs­haf­tung”; mbB) zu ver­se­hen (§ 8 Abs. 4 PartGG-​E). Die Min­dest­summe der Ver­si­che­rung muss 2,5 Mio. € je Fall betra­gen (§ 51a Abs. 2 BRAO-​E). Nach bisherigem Recht haf­ten die Part­ner (z. B. Rechts­an­wälte, Steuerberater) persönlich für  alle Ver­bind­lich­kei­ten der Partnerschaft; für “beruf­li­che Feh­ler” kann die Haf­tung  allerdings auf den Part­ner beschränkt wer­den, der “mit der Bear­bei­tung eines Auf­trags befasst” war (§ 8 Abs. 2 PartGG). » Weiterlesen

Due Diligence – Mitwirkungspflichten der Gesellschafter?

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Bei Unternehmenskäufen wird heute in den meisten Fällen eine Due Diligence Prüfung durchgeführt. Dies betrifft sowohl sog. Share Deals, d.h. den Erwerb von Geschäftsanteilen, als auch sog. Asset Deals, d. h. den Erwerb eines überwiegenden Teils des Betriebsvermögens. Wörtlich bedeutet „Due Diligence“, ein aus dem US-amerikanischen Kapitalmarktrecht stammender Begriff, „die gebotene Sorgfalt“. In der Praxis versteht man darunter, dass dem Käufer des Unternehmens detaillierte und ausführliche Informationen über das Unternehmen zur Vorbereitung des Unternehmenskaufs zur Verfügung gestellt werden. Der Übernehmer wird dann nach dieser Analyse der Betriebs- und Geschäftsdaten die Werthaltigkeit des Unternehmens als auch mögliche Risiken bewerten und in das Kaufpreisangebot einfließen lassen. 

Soweit es sich bei der Zielgesellschaft um eine Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern handelt und sich alle Gesellschafter über die Einleitung eines Verkaufsprozesses einig sind, gibt es in der Regel keine Probleme. Rechtliche Probleme ergeben sich jedoch beispielsweise dann, wenn nicht alle Gesellschafter ihre Anteile veräußern möchten, sondern wenn nur ein Teil der Gesellschafter möglicherweise auch nur Minderheitsgesellschaftsanteile an der Zielgesellschaft an einen Dritten veräußern will. In dieser Konstellation stellt sich insbesondere auch die Frage der Mitwirkungspflicht der Geschäftsführung und der übrigen Gesellschafter bei der Vorbereitung und Durchführung eines Due Diligence Prozesses, da ein potentieller Erwerber auch bei dem Erwerb von Minderheitsanteilen in aller Regel zumindest eine eingeschränkte Due Diligence durchführen möchte (eingehend dazu Mielke/Molz, DB 2008 S. 1955 ff.).  

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Mediationsgesetz im Vermittlungsausschuss

Der Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde am 10. 2. 2012 vom Bundesrat gestoppt und in den Bund-Länder-Vermittlungsausschuss geschickt. Ob das Gesetz in der vom Bundestag in der Sitzung vom 15. 12. 2011 verabschiedeten Fassung in Kraft treten kann, erscheint daher fraglich.

Obwohl der Bundestag das Gesetz in seltener parteiübergreifender Einmütigkeit beschlossen hatte, kam das Veto des Länderparlaments nicht ganz überraschend. Immerhin hatte das Gesetz während des Gesetzgebungsverfahrens grundlegende Veränderungen erfahren, vom ursprünglichen Konzept des Regierungsentwurfes war nach den vom Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen nur noch wenig wiederzuerkennen. Stein des Anstoßes ist aus Ländersicht und aus Sicht der Richterschaft die Abschaffung der gerichtsinternen Mediation, die in ein erweitertes Güterichterkonzept überführt worden ist. Dass sich aber 10 Jahre erfolgreiche Richtermediation nicht mit einem Federstrich des Gesetzgebers einfach beiseiteschieben lassen würden, damit musste gerechnet werden. Eine Initiative von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein hatte sich schon im Vorfeld der Bundesratssitzung für den Erhalt der gerichtsinternen Mediation eingesetzt. Diesen Ländern gelang es schließlich mit Unterstützung des Richterbundes, die Mehrheit der Länderkammer davon zu überzeugen, dass die vom Bundestag verabschiedete Fassung des Mediationsgesetzes Änderungsbedarf aufweist.

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BAG bestätigt uneingeschränktes Überwachungsrecht des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

RA, FAArbR, Solicitor (England & Wales) Tobias Neufeld, LL.M., Partner, Allen & Overy LLP, Düsseldorf

Wie aus einer Pressemitteilung des BAG vom 7. 2. 2012 ersichtlich, hat das BAG mit Beschluss vom 7. 2. 2012 (- 1 ABR 46/10, DB0466488) entschieden, dass der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber aus einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) einen Informationsanspruch auf Angabe derjenigen Mitarbeiter hat, die für die Durchführung eines bEM in Betracht kommen. Der Arbeitgeber darf die Benennung der Mitarbeiter nicht von deren Einverständnis abhängig machen. Das gesetzliche Überwachungsrecht des Betriebsrats im Rahmen des bEM ist nicht aus datenschutzrechtlichen oder europarechtlichen Gründen eingeschränkt. » Weiterlesen

Anspruch der Aktionäre auf Einschreiten der BaFin?

RA Dr. Philipp Derst, Associate, Baker & McKenzie, Düsseldorf

Wer die Kontrolle über eine börsennotierte Aktiengesellschaft erlangt, hat den übrigen Aktionären ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien, ein sog. Pflichtangebot nach § 35 WpÜG zu unterbreiten. Doch was geschieht, wenn der Bieter die Abgabe eines Pflichtangebots pflichtwidrig unterlässt und die BaFin nicht einschreitet, da sie fälschlicherweise davon ausgeht, die Voraussetzungen der Angebotspflicht bzw. der Kontrollerlangung lägen nicht vor? Können die Aktionäre der Zielgesellschaft von der BaFin ein Einschreiten gegen den säumigen Bieter verlangen?

Der Wertpapiererwerbs- und Übernahmesenat des OLG Frankfurt/M. hat diese Frage im Beschluss vom 5. 12. 2011 – WpÜG 1/11, DB 2012 S. 275 (betreffend das Übernahmeangebot der Deutsche Bank an die Aktionäre der Postbank) verneint und entschieden, dass die Aktionäre keinen Anspruch auf ein Tätigwerden der BaFin haben. Damit bestätigt der Senat seine bisherige Rechtsprechung in den Verfahren  ProSieben/Sat1 und Wella (DB 2003 S. 1373 – Wella I; DB 2003 S. 1371 – ProSieben I; DB 2003 S. 1782 – Wella II; DB 2003 S. 2537 – ProSieben II), wonach die Vorschriften des WpÜG keinen öffentlich-rechtlichen Drittschutz vermitteln. Nach Ansicht des Senats habe sich daran auch durch das zwischenzeitliche Inkrafttreten der EU-Übernahmerichtlinie und des darauf beruhenden Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes nichts geändert.

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Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

RA Dr. Rüdiger Schmidt-Bendun, Associate, Shearman & Sterling LLP, Düsseldorf

Kürzlich hat die Bundesregierung ihren Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (RegE bzw. KapMuG-E) beschlossen (BR-Drucks. 851/11) und beabsichtigt damit das KapMuG dauerhaft in die deutsche Rechtsordnung zu implementieren.

Das KapMuG wurde im Jahr 2005 zunächst als “Experimentiergesetz” mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren geschaffen, um Massenverfahren zu bewältigen, in denen es eine Vielzahl vermeintlich geschädigter Anleger gibt, die oftmals nur einen geringen Schaden erlitten haben. Auch wenn der Bedarf für ein Instrument zur kollektiven Rechtsdurchsetzung schon längere Zeit diskutiert wurde, war letztlich das sog. Telekom-Verfahren und die damit einhergehende Überlastung des LG Frankfurt am Main Auslöser für die Schaffung des KapMuG. Denn in dem Verfahren haben zwischen 2001 und 2002 rund 17.000 Anleger wegen eines angeblich fehlerhaften Börsenprospekts im Zusammenhang mit dem dritten Börsengang Klage gegen die Deutsche Telekom AG eingereicht. Ziel des KapMuG war und ist es daher, gleichgerichtete Ansprüche von Anlegern zu bündeln und somit eine effektive Klärung kapitalmarktrechtlicher Streitigkeiten zu erreichen.

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Haftung von Vereinsmitgliedern – BGH bestätigt Beschränkung

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Die Haftung von ehrenamtlich Tätigen, sei es als Vereinsvorstand oder Vereinsmitglied, ist seit einigen Jahren Gegenstand sowohl von Rechtsprechung als auch von Gesetzesinitiativen. So liegt seit letztem Jahr ein Gesetzentwurf des Bundesrates beim Bundestag, der die Haftung von ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern beschränken soll (siehe dazu auch den Beitrag von Noack im Rechtsboard vom 27. 6. 2011).

Für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder wurde im Jahr 2009 mit dem neuen § 31a BGB eine Haftungsbeschränkung eingeführt. Diese haften dabei für Schäden, die sie in Wahrnehmung ihrer Vorstandspflichten verursacht haben, nur dann, wenn dies vorsätzlich oder grob fahrlässig geschah. Dies gilt sowohl gegenüber dem Verein als auch gegenüber seinen Mitgliedern. Wird ein Vorstandsmitglied von einer außenstehenden Person für Schäden in Anspruch genommen, die in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten entstanden sind, so muss der Verein das Vorstandsmitglied von der Verbindlichkeit freistellen, es sei denn, es hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

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Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform – Insolvenzfestigkeit von Lizenzen

RA Dr. Gregor Schmid, LL.M. (Cambridge), Partner, Taylor Wessing, Berlin

„Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt“ – Mit dieser Ankündigung hat das  BMJ am 23. 1. 2012 einen Referentenentwurf für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgelegt (Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen, DB0466327).  Der Referentenentwurf enthält auch eine Neuregelung für Lizenzverträge in der Insolvenz des Lizenzgebers.

Die Problematik von Lizenzen in der Insolvenz – insbesondere des Lizenzgebers – ist seit längerem bekannt. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung unterliegt ein gegenseitiger Vertrag, der noch von keiner Seite vollständig erfüllt wurde, dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters (§ 103 InsO). Dem Wahlrecht unterfallen, anders als nach der zuvor geltenden Konkursordnung, auch Lizenzverträge. Wählt der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung, wird der Lizenzvertrag dauerhaft undurchsetzbar. Zugleich entfallen – nach überwiegend vertretener Ansicht – die eingeräumten Nutzungsrechte. Für den Lizenznehmer des insolventen Lizenzgebers kann der Wegfall der Nutzungsrechte einschneidende, teils ruinöse Folgen haben. Forschungs- oder Vertriebsinvestitionen, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Rechte getätigt wurden, drohen wertlos zu werden. Auch bereits erteilte Unterlizenzen sind gefährdet. » Weiterlesen

Öffentliche Kodex-Konsultation angelaufen

Die Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex ist angelaufen. Bis Anfang März kann die „interessierte Öffentlichkeit“ zu den Änderungsplänen der Regierungskommission schriftlich Stellung nehmen. Die eingereichten Stellungnahmen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen, verspricht der Kommissionsvorsitzende. Ein Schwerpunkt der Kodexrevision liegt bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der AR soll dafür konkrete Ziele benennen, u.a. künftig die „Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder“. Diese Unabhängigkeit wird ausführlich umschrieben (Ziff. 5.4.2). Dabei ist die Mitbestimmung ausdrücklich ausgeklammert; die Abhängigkeit von einer Gewerkschaft wird also wegdefiniert. Nicht unabhängig soll sein, wer „mit 10 Prozent der Aktien oder mehr an der Gesellschaft beteiligt ist“. Das verwundert, denn von wem ist der Großaktionär abhängig? Er hat in die Gesellschaft investiert, insofern bestehen gewiss wirtschaftliche Interessen. Aber diese zu wahren ist doch legitim. Die Restriktion für größere Anteilseigner, an der Kontrolle ihres Investments mitzuwirken, ist schwerlich als gute Unternehmensverfassung zu verstehen.

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Zur Akteneinsicht in Kronzeugenanträge beim Bundeskartellamt

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Das Amtsgericht Bonn hat mit Beschluss vom 18. 1. 2012 (51 Gs 53/09, DB0466282) einer dritten Partei (Pfleiderer) die Akteneinsicht in Bonusanträge verweigert, welche Kartellteilnehmer beim Bundeskartellamt nach der Bonusregelung zum Erlass oder der Reduzierung von Kartellbußgeldern eingereicht haben. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Beschluss stellt die erste Anwendung der Grundsätze an, die der Europäische Gerichtshof in seinem Pfleiderer-Urteil (Pfleiderer AG v. Bundeskartellamt, Rs. C-360/09 – 14. 6. 2011, DB0423438) auf Vorlage des Amtsgerichts Bonn aufgestellt hat. Nach Ansicht des EuGH ist es Sache der jeweiligen nationalen Gerichte, im Einzelfall und auf Grundlage des nationalen Rechts zu entscheiden, ob einem Dritten Zugang zu Bonusanträgen bei nationalen Behörden zu gewähren ist.

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Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis – BAG sorgt für Klarheit

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Immer wieder kommt in der betrieblichen Praxis die Frage auf, ob es zulässig ist, in Arbeitsverträgen die Zahlung von Sonderzuwendungen – wie z.B. einer Weihnachtsgratifikation – davon abhängig zu machen, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Stichtag, häufig das Ende des Kalenderjahres, noch ungekündigt besteht. Generell ist mit Blick auf die Frage der Wirksamkeit einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Klausel nach dem mit der Sonderzuwendung verbundenen Leistungszweck zu differenzieren. 

Sofern die Einmalzahlung nur dem Zweck dient, die vom Arbeitnehmer erbrachten Leistungen zu honorieren, besteht ein nicht ausschließbarer anteiliger Zahlungsanspruch, da der Leistungszweck zumindest zum Teil erbracht wurde. Ein anteiliger Zahlungsanspruch kann hingegen ausgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber mit der Sonderzuwendung allein die Betriebstreue des Arbeitnehmers belohnen will. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer nämlich die bezweckte Leistung, d.h. die Erbringung der Betriebstreue bis zum Stichtag, nicht erbracht. 

Nunmehr sorgt das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 18. 1. 2012, DB0465049 für noch weitergehende Klarheit. » Weiterlesen

EuGH zur Zulässigkeit wiederholter Befristung von Arbeitsverträgen

RA, FAArbR, Solicitor (England & Wales) Tobias Neufeld, LL.M., Partner, Allen & Overy LLP, Düsseldorf

Mit seinem Urteil vom 26. 1. 2012 (C-586/10, Kücük, DB 2012 S. 290, DB0465333) hat der EuGH ein bedeutsames Urteil zur Frage der Zulässigkeit wiederholter Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung anderer Arbeitnehmer gefällt. Der EuGH hat entschieden, dass es mit EU-Recht vereinbar ist, dass ein die wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigender sachlicher Grund gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG auch dann vorliegt, wenn ein Arbeitgeber wiederholt oder dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückgreift, selbst wenn diese Vertretungen durch die Einstellung von Arbeitnehmern mit unbefristeten Verträgen gedeckt werden könnten. » Weiterlesen

Sanierungsfalle Vorsatzanfechtung?

RA Dr. Sven-Holger Undritz, Partner, White & Case Insolvenz GbR, Hamburg

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das in weiten Teilen am 1. 3. 2012 in Kraft tritt, schafft mehr Freiräume für eine Sanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens. Die Rahmenbedingungen für eine Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens bleiben von den Reformbemühungen unberührt. Die außergerichtliche Sanierung kann von den Beteiligten im Ausgangspunkt unverändert mit den Mitteln des Vertragsrechts frei gestaltet werden, insbesondere können die Beteiligten ihre eigenen Sanierungsbeiträge durch vertragliche Vereinbarungen weitgehend frei bestimmen. Die Unternehmenssanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens verspricht daher ein äußerstes Maß an Flexibilität und Effizienz. Gelingt die Sanierung, lösen sich die für Sanierungssituationen typischen Interessengegensätze der Beteiligten in Wohlgefallen auf.

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Fristlose Kündigung nach langer Betriebszugehörigkeit

Dr. Paul de Beauregard

RA/FAArbR Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., Partner, McDermott Will & Emery, München

Im Jahr 2010 erschütterte der sog. „Emmely“-Fall (Az. 2 AZR 541/09) die Republik. Darin bestimmte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Arbeitnehmer auch bei nachgewiesener Straftat – dem Unterschlagen von Wertgutscheinen – nicht in jedem Fall entlassen werden dürfe, wenn er zuvor über einen längeren Zeitraum beanstandungslos für seinen Arbeitgeber tätig war. Auch eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ sei nicht immer geeignet, ein durch mehrere Jahre aufgebautes Vertrauen aufzuzehren. Viele unterinstanzliche Gerichte schienen nur auf ein solches Urteil gewartet zu haben und erklärten seitdem verhaltensbedingte Kündigungen wegen Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten reihenweise für unwirksam. Die Unternehmen sind verunsichert.

Da wirft die Entscheidung des BAG vom 9. 6. 2011 (Az. 2 AZR 381/10), welche jüngst im Wortlaut veröffentlicht wurde, ein wenig Licht ins Dunkel. » Weiterlesen

Der „EU Risikokapitalfonds“ – Förderung des Venture Capital-Segments

Patricia Volhard, LL.M., Partner, P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Die Europäische Kommission hat am 7. 12. 2011 einen ersten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regulierung von europäischen Managern  von Venture Capital Fonds veröffentlicht. Der Vorschlag soll als lex specialis der jüngst verabschiedeten AIFM-RL gelten und EU-Manager von Venture Capital Fonds erfassen, die den Schwellenwert von 500 Mio. € zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vorschlags nicht überschreiten. Es ist ein Vorschlag zur Einführung eines optionalen aufsichtsrechtlichen Regelwerks für Manager von Venture Capital Fonds (unterhalb des Schwellenwertes), die bestimmte Anforderungen erfüllen und im Gegenzug in den Nutzen eines europäischen Vertriebspasses kommen. Der europäische Vertriebspass ermöglicht es, den Fonds in anderen Mitgliedstaaten zu vermarkten und dort institutionelle Investoren anzusprechen, ohne lokale Prospektregistrierungs- oder sonstige Erlaubnispflichten in dem anderen Mitgliedstaat zu erfüllen. Manager dieser Fonds, die als „EU Risikokapitalfonds“ firmieren, unterliegen damit einer Aufsicht in ihrem Heimatstaat, die allerdings nicht so hohe Anforderungen stellt wie die AIFM-RL, welche am 21. 7.  2011 in Kraft getreten und bis zum 22. 7. 2013 in nationales Recht umzusetzen ist. Die Kommission reagiert damit u. a. auf die Kritik der Branche an dem „one size fits all“-Ansatz der AIFM-RL. Die Branche fürchtet, dass infolge der Umsetzung der AIFM-RL und der dadurch geschaffenen neuen Maßstäbe institutionelle Investoren nicht mehr in unregulierte Fondsstrukturen investieren werden. Der in der AIFM-RL vorgesehene Opt-in für kleine Manager läuft aber in der Praxis leer, da die Richtlinie gleiche Anforderungen für alle setzt, unabhängig von der Größe und Investmentstrategie der Fonds. » Weiterlesen

Die Reform des deutschen Geldwäschegesetzes

Rechtsanwältin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin, Taylor Wessing Düsseldorf

Neue Pflichten für Wirtschaftsunternehmen

Das deutsche „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ (Geldwäschegesetz – GwG) ist durch den deutschen Gesetzgeber zur Optimierung der Geldwäscheprävention überarbeitet worden: Anlass gab der Prüfungsbericht der bei der OECD ansässigen Financial Action Task Force (FATF) vom 19. 2. 2010: Der Bericht wies der Bundesrepublik Deutschland große Defizite bei der Beaufsichtigung insbesondere von Unternehmen des Nichtfinanzsektors und der freien Berufe auf. Da die nächste Prüfung der FATF für Februar 2012 ansteht, bestand Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber: Die aktuelle GwG-Reform wurde zum 29. 12. 2011 in Kraft gesetzt; die für den Güterhandel wesentlichen Neuregelungen treten allerdings erst am 1. 3. 2012 in Kraft.    » Weiterlesen

Corporate Governance – ein Dauerbrenner

Im jungen Jahr 2012 setzt sich die Corporate-Governance-Debatte munter fort. Den Anfang macht die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance, die Neuigkeiten verkündete, den Höhepunkt dürfte der 69. Deutsche Juristentag im Herbst bilden, der u.a. „staatliche und halbstaatliche Eingriffe in die Unternehmensführung“ zu seinem Thema hat. Offenbar ist „halbstaatlich“ das, was die besagte Kommission tut. Ihre Legitimation, ihre (soeben teilweise veränderte) Zusammensetzung und ihr Verfahren dürften im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Beim Verfahren der Regelsetzung gibt es eine Innovation. Erstmals wird der Beschlussfassung im Mai ein schriftliches Konsultationsverfahren vorausgehen. Ab dem kommenden Monat bis Anfang März kann die „interessierte Öffentlichkeit“ Stellung nehmen. » Weiterlesen

Zulässigkeit einer Rechtsanwaltsgesellschaft bestehend aus Patent- und Rechtsanwälten

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Die Zulassung von Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung ist erst seit 1998 im Gesetz geregelt. Damals wurden in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die §§ 59c ff. eingeführt. Danach kann eine sog. Rechtsanwalts-GmbH unter bestimmten Voraussetzungen zur Berufsausübung zugelassen werden. Zu diesen gehört u. a., dass Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft nur Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie die entsprechenden Berufsangehörigen aus dem europäischen Ausland sein dürfen
(§§ 59a, 59e). Gemäß § 59f BRAO muss die Rechtsanwaltsgesellschaft darüber hinaus von Rechtsanwält(inn)en verantwortlich geführt werden und muss die Geschäftsführung mehrheitlich aus Rechtsanwält(inn)en bestehen.

Die gesetzlichen Regelungen hat der Anwaltssenat des BGH in einem Urteil vom Oktober letzten Jahres im Hinblick auf die Beteiligung von Patentanwälten bestätigt (Urteil vom 10. 10. 2011 – AnwZ (Brfg) 1/10, DB0463376). Hintergrund war die beantragte Zulassung einer GmbH als Rechtsanwaltsgesellschaft. Die GmbH war von zwei Patentanwälten und einem Rechtsanwalt gegründet worden, von denen jeder einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer war. Die Gesellschaft hatte gegen die Ablehnung ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft geklagt. Unter anderem wurde argumentiert, dass die zitierten Vorschriften gegen das Grundgesetz, namentlich die Berufswahl- und die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG, verstießen. » Weiterlesen

Dienstleistungskonzessionen – mehr Bürokratie aus Brüssel?

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Kurz vor den vergangenen Weihnachtsfeiertagen, am 20. 12. 2011, hat die Europäische Kommission [KOM(2011) 897 endgültig] erstmals einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe veröffentlicht. Konzessionen unterfallen grundsätzlich nicht dem europäischen Vergaberecht; sie sind keine öffentlichen Aufträge. Für Konzessionen gelten daher generell keine europäischen Vergaberichtlinien. Lediglich Baukonzessionen unterliegen bislang einigen wenigen Bestimmungen des europäischen Vergaberechts. Die Europäische Kommission meint, mit der Richtlinie deshalb eine für den EU-Binnenmarkt bedeutsame Regelungslücke schließen zu können. Die Reaktionen auf den Richtlinienentwurf könnten allerdings unterschiedlicher nicht sein. Während die einen (i. d. R. Unternehmen) auf eine größere Transparenz und Fairness bei Konzessionsvergaben hoffen, lehnen die anderen (in der Hauptsache öffentliche Auftraggeber) den Richtlinienvorschlag reflexartig als zusätzliche „bürokratische Fessel“ ab.

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Diskriminierungsvorwürfe bei Nichteinstellung: Auskunftsansprüche abgelehnter Bewerber?

 

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy, Frankfurt/M.

Mit den viel beachteten Schlussanträgen vom 12. 1. 2012 verneint der Generalanwalt des EuGH in der Rechtssache Galina Meister (C 415/10) einen allgemeinen Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber über den erfolgreichen Konkurrenten, weil sich der abgelehnte Bewerber im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) benachteiligt fühlt. Kann die Praxis jetzt aufatmen? Dafür besteht leider kein Grund. Die Sache ist nämlich komplizierter: Das Schweigen des Arbeitgebers bleibt nicht notwendig ohne rechtliche Folgen. » Weiterlesen

Unwirksamkeit von Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bereits mit Beschluss des 1. Senats vom 14. 12. 2010 (1 ABR 19/10, DB 2011 S. 593, DB0407999) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht im eigenen Namen Tarifverträge schließen kann. Diese Entscheidung stellte für die betroffenen Personaldienstleister in der Zeitarbeitsbranche einen Paukenschlag dar. » Weiterlesen

Bankenregulierung: Trennung des Kreditgeschäfts vom Investmentbanking

Nicolai Moriz Mertz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bucerius Law School, Hamburg

Das Augenmerk der Medien liegt gegenwärtig auf der Bewältigung der Staatsschuldenkrise. Das lenkt die öffentliche Diskussion von der Frage ab, wie es zu den Verwerfungen im Bankensektor, die eine der Hauptursachen der Staatsschuldenkrise sind, kommen konnte und wie ähnliche Entwicklungen in Zukunft effektiv verhindert werden können. Analysiert man die Bankenregulierung von einem ordnungsökonomischen Standpunkt aus, zeigt sich einer der wahren Schwachpunkte: im Bankensektor wird – legal – das marktwirtschaftliche Grundprinzip der Haftung durchbrochen.

Banken sind Finanzintermediäre, die Geld von Sparern einsammeln und gebündelt an Kreditsuchende gegen Zahlung eines Zinses weiterreichen. Problematisch ist daran, dass die Kredite an die Realwirtschaft risikobehaftet sind – sie können ausfallen -, während die Sicht- und Spareinlagen der Bankkunden, mit denen die Kredite finanziert werden, risikolose Geldanlagen sind. Das ist solange vernachlässigbar, wie die Bank den Ausfall eines Kredites durch Gewinne aus anderen Krediten und insbesondere Eigenkapital ausgleichen kann. Eine Eigenkapitalquote von ca. 8% der ausstehenden risikogewichteten Kredite, wie sie mit Basel III geplant ist, stellt für das klassische Kreditgeschäft eine recht hohe Sicherheit dar. Auf diese Weise lässt sich mit relativ geringem Haftungskapital ein hohes Kreditvolumen zu günstigen Zinssätzen bewältigen – was einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen darstellt.

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Grenzen der kartellrechtlichen Bußgeldhaftung bei Verschmelzung von Unternehmen

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem im August 2011 ergangenen Beschluss (KRB 55/10 – HDI-Gerling = DB0462305) die Grenzen der Bußgeldhaftung nach deutschem Kartellrecht bei der Verschmelzung von Unternehmen aufgezeigt.

Nach §§ 81f. GWB i.V. mit  § 30 OWiG kann das Bundeskartellamt (BKartA) Geldbußen gegen Unternehmen verhängen, deren Organe oder leitende Mitarbeiter einen Kartellrechtsverstoß begangen haben. Ist das Unternehmen erloschen, etwa durch Verschmelzung des Unternehmens mit einem anderen Unternehmen, haftet der Gesamtrechtsnachfolger nur im Ausnahmefall, nämlich dann, wenn „zwischen der früheren und der neuen Vermögensverbindung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahezu Identität besteht.“ Dies entspricht ständiger Rechtsprechung. Identität besteht etwa bei bloßer Änderung der Firma oder Wechsel der Rechtsform. Eine weitergehende Haftung scheitert nach BGH am Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG, da der Wortlaut von § 30 Abs. 1 OWiG die Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen wegen einer Organtat nur bei Identität des Rechtsträgers erlaubt. » Weiterlesen

BGH: Schadenersatzpflicht wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung

RA Dr. Sylko Winkler, Partner bei BMH Bräutigam & Partner, Berlin

Am 13. 12. 2011 hat der Bundesgerichtshof ein maßgebliches Grundsatzurteil zu den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG gefällt (XI ZR 51/10). In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin Schadenersatz aus abgetretenem Recht im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der beklagten IKB am 26. 7. 2007. Mitte 7. 2007 stuften Rating-Agenturen erstmals sogenannte Subprimes (Hypothekenkredite minderer Qualität) wegen erhöhter Ausfallrisiken herab. Zum gleichen Zeitpunkt sank auch der Preis der von der Beklagten emittierten Anleihen und es gab Gerüchte, dass die Beklagte substantielle Risiken im Hinblick auf den US-Subprime-Markt treffen. Um die Gerüchte auszuräumen und die Marktsituation zu beruhigen, veranlasste der damalige Vorstandsvorsitzende der IKB am 20. 7. 2007 die Herausgabe einer Pressemitteilung, in der nur eine geringe Betroffenheit der Beklagten durch US-Subprimes behauptet wurde.

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Zulässiger Vergleich über Differenzhaftungsanspruch

Dr. Cédric Müller, Rechtsanwalt, Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft oder bei einer späteren Kapitalerhöhung können Aktionäre ihre Einlageverpflichtungen in bar oder in Form von Sachwerten erbringen. Bei Sacheinlagen kann es allerdings sein, dass der als Sacheinlage eingebrachte Vermögensgegenstand nicht den dafür angegebenen Wert erreicht. In einem solchen Fall haftet der Aktionär auf die Wertdifferenz, wenn der Wert der Sacheinlage nicht unwesentlich hinter dem Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien zurückbleibt. Diesbezüglich hat der BGH mit Urteil vom 15. 11. 2011 (II ZR 149/10) entschieden, dass eine Aktiengesellschaft mit ihrem Aktionär über den Anspruch der Aktiengesellschaft auf Zahlung der Wertdifferenz zwischen der bei einer Sachkapitalerhöhung übernommenen Einlageverpflichtung und dem tatsächlichen Wert der zur Erfüllung erbrachten Sachleistung (Differenzhaftung) einen Vergleich schließen kann.

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Rechtskraft eines Urteils gegen die Gesellschafter erstreckt sich nicht auf die GbR

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Trotz der jüngeren Rechtsprechung des BGH, die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als eigenes Rechtsubjekt anerkannt hat, ist im Verhältnis zwischen Gesellschafterin und Gesellschaft – jedenfalls im Prozess – noch längst nicht alles geklärt. Bereits Anfang des Jahres hat der BGH Gläubigern einer GbR quasi eine zweite Chance eingeräumt, wenn ein Anspruch gegen die GbR-Gesellschafter aus persönlicher Haftung für eine Gesellschaftsschuld abgelehnt wird.

Hintergrund des Urteils vom 22. 3. 2011 (Az.: II ZR 249/09 = DB0422771) war die Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages der mit einer GbR und ihren vier Gesellschaftern geschlossen worden war. Die Klägerin hatte zunächst die vier Gesellschafter als Gesamtschuldner auf Zahlung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns aus einem ihr möglichen Weiterverkauf des Grundstückes in Anspruch genommen. Diese Klage war in der Berufungsinstanz rechtskräftig abgewiesen worden. Daraufhin verfolgte die Klägerin den Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft. Das Berufungsgericht hatte die Klage als unzulässig abgewiesen, weil über denselben Streitgegenstand bereits im Vorprozess zur Lasten der Klägerin entschieden worden sei.

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Gesetzgebung im Gesellschaftsrecht 2012

Gesetzgeberisch herrschte 2011 im Gesellschaftsrecht die von vielen ersehnte Sendepause. Auch die Rechtsprechung des BGH war nicht mit den ganz großen Fällen befasst. Umso mehr interessiert der Ausblick 2012. Hier ist die kurz vor Weihnachten bescherte Aktienrechtsnovelle (RegE) zu erwähnen, die jetzt in das Gesetzgebungsverfahren geht. Bei normalem Gang der Dinge sollte diese wenig Zündstoff bietende Reform bis zur Jahresmitte in Kraft treten. Die im Referentenentwurf durchaus vorhandenen Streitpunkte wurden entfernt (öffentliche Aufsichtsratssitzungen bei gemischtwirtschaftlichen Unternehmen) oder entschärft (Totaluntersagung der Inhaberaktie bei nichtbörsennotierten Gesellschaften). Die zahlreichen Detailregelungen zur Hauptversammlung werden von der Praxis als Klarstellungen dankbar aufgenommen (mit der Nebenwirkung, dass der üppige Gesetzestext abermals zunimmt). Eine gesetzliche Regelung zur Frauenquote ist zunächst nicht vorgesehen – aber wer weiß, wie sich die politischen Verhältnisse auch schon mit Blick auf das Wahljahr 2013 entwickeln? » Weiterlesen

Darlehen als zulässige Gegenleistung bei Ausgliederung

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Das OLG München hat kürzlich (Beschluss vom 15. 11. 2011 – 31 Wx 482/11) zu der umwandlungsrechtlichen Frage Stellung genommen, ob bei der Ausgliederung von Vermögen zur Aufnahme durch eine andere Gesellschaft dem übertragenden Rechtsträger neben der Gewährung von Geschäftsanteilen und Mitgliedschaftsrechten auch ein Darlehen als Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden darf. Zugrunde lag ein Fall, in dem ein Einzelkaufmann das gesamte Vermögen seines Betriebs im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf eine GmbH übertragen wollte. Bei der GmbH sollte die Aufnahme dieser Vermögensgesamtheit eine Kapitalerhöhung von 25.000 auf 100.000 € bewirken, wobei dem Einzelkaufmann im Gegenzug zur Vermögensübertragung ein neuer Geschäftsanteil in Höhe von 75.000 € gewährt werden sollten. Soweit der tatsächliche Wert des übertragenen Vermögens den Nennbetrag des Geschäftsanteils übersteigt, sollte der Differenzbetrag laut des Ausgliederungsvertrages wie ein von der Gesellschaft gewährtes Darlehen behandelt werden. » Weiterlesen

Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Mit anderen Worten: Die Durchführung einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl ist in Zusammenhang mit dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung unabdingbare Voraussetzung. » Weiterlesen

Drohen weitere Belastungen für den Stromverbraucher?

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Regelungen (BGBl. 2011 Teil I, 1554) ist am 4. 8. 2011 in Kraft getreten. Neben weiteren, viel diskutierten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde eine Änderung im § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in das Gesetz aufgenommen. Diese verdient eine nähere Betrachtung, führt sie doch – neben EEG-Belastung und KWK-Aufschlag – zu einer weiteren „§19-Umlage“, die letztlich auf die Letztverbraucher weitergewälzt und dadurch generell die Stromkosten ansteigen lassen wird. » Weiterlesen

„Break-up Fee“ – ein Trostpflaster für die Telekom?

Dr. Carsten Böhm, Partner, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

Mit dem möglichen Scheitern des geplanten Verkaufs der US-Tochter T-Mobile der Deutschen Telekom an die amerikanische AT&T sind sog. „Break-up Fees“ wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Laut Presseberichten muss AT&T im Falle des Scheiterns der 39 Mrd. US-Dollar schweren Transaktion eine „Break-up Fee“ in einer Gesamthöhe von ca. 6 Mrd. US-Dollar an die Deutsche Telekom zahlen. Inzwischen haben sowohl das US-Justizministerium als auch die US-Regulierungsbehörde FCC (Federal Communication Commission) kartellrechtliche Bedenken gegen die Transaktion geäußert. Daneben traten auch Wettbewerber gerichtlich auf den Plan. AT&T hat daher inzwischen Rückstellungen in Höhe von 4 Mrd. US-Dollar für das 4. Quartal 2011 angekündigt. Ein Grund mehr, sich einmal generell mit Break-up Fees zu befassen. » Weiterlesen

Functional Food oder Arzneimittel?

 

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Der vor allem von den USA und Japan ausgelöste Trend zu Functional Foods hält auch in Deutschland an. Lebensmittel mit Zusatznutzen sind bei den Verbrauchern gefragter denn je. Der Ursprung der Functional Foods liegt dabei in Japan, wo Functional Foods unter der Bezeichnung „Foshu“ (Food for specific health use) erstmals 1993 vermarktet wurden. In Deutschland und der Europäischen Union bestehen für die Produktgruppe der Functional Foods bisher weder eine verbindliche Definition noch spezifische rechtliche Rahmenbedingungen. » Weiterlesen

Private Hausbaudarlehen – rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Bundespräsident Wulff hatte ein Privatdarlehen über 500.000 € zur Finanzierung seines Hausbaus aufgenommen. Ob er sich darüber im Landtag hätte erklären müssen, ist Gegen­stand einer politischen, hier nicht zu kommentierenden Debatte. Eine andere Frage ist, welches die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine derartige Gestaltung sind; davon soll hier die Rede sein. » Weiterlesen

Das neue Mediationsgesetz

In seltener Einmütigkeit haben alle fünf Fraktionen am 30.11.2011 im Rechtsausschuss für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation gestimmt, so dass das Gesetz am 15. 12. 2011 in letzter Lesung den Bundestag passieren konnte. Damit neigt sich ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren mit einer deutlichen Verspätung seinem Ende zu, war doch die Umsetzungsfrist für die Mediationsrichtlinie 2008/52/EG schon am 20. Mai 2011 abgelaufen. Es steht allerdings noch die Zustimmung der Länderkammer aus, die angesichts der Zumutungen, die das Gesetz für die Mediationsprojekte der Länder bereithält, durchaus offen ist. Stimmt der Bundesrat zu, so wird das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. » Weiterlesen

Weisungen an kommunale Aufsichtsräte können zulässig sein – sinnvoll sind sie damit noch nicht!

 

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Dass Weisungen gegenüber kommunalen Aufsichtsräten zulässig sein können, wurde jüngst wieder mit der Entscheidung des BVerwG vom 31. 8. 2011 (Az. 8 C 16.10) betont (vgl. Noack, Rechtsboard, DB0459024). Aus der (fallgestaltungsabhängigen) Zulässigkeit solcher Weisungen auf deren Sinnhaftigkeit zu schließen, wäre jedoch verfehlt.

Gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats einer AG ebenso wie den Mitgliedern eines obligatorischen Aufsichtsrats kommen Weisungen nicht in Betracht. Denn bei ihnen gelten zwingend § 111 Abs. 5 AktG und §§ 116, 93 AktG, aus denen der aktienrechtliche Grundsatz hergeleitet wird, dass Aufsichtsratsmitglieder allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind und im Rahmen der ihnen persönlich obliegenden Amtsführung keinen Weisungen unterliegen (vgl. BGH-Urteil v. 18. 9. 2006, II ZR 137/05, DB0189965). Auch für freiwillig eingerichtete (fakultative) Aufsichtsräte – der Regelfall bei kommunalen Gesellschaften – ist im Gesetz die Weisungsfreiheit als Regel angelegt. Denn für sie verweist § 52 Abs. 1 GmbHG auf eine Reihe aktienrechtlicher Normen, u.a. auf die genannten §§ 93, 111, 116 AktG, woraus sich dann wieder die Weisungsfreiheit ergibt.

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Schuldrechtliche Gesellschaftervereinbarungen zugunsten der GmbH

Der schuldrechtliche Vertrag der Gesellschafter untereinander zugunsten „ihrer“ GmbH kann eine interessante Gestaltungsalternative sein. Die förmliche Änderung des Gesellschaftsvertrags (der Satzung) wird vermieden, vor allem: die Abrede ist nicht via Handelsregisterauskunft publik. Der Nachteil der Vereinbarungen gegenüber einer Satzungsklausel liegt allerdings auch auf der Hand: rechtsgeschäftliche Nachfolger sind daran nicht gebunden, es sei denn, sie treten der Abrede bei. Gegenstand solcher Regelungen können Geld- und Sachleistungen der Gesellschafter sein, ferner das Recht der Gesellschaft, ein Handeln (Geschäftsführung) oder Unterlassen (Wettbewerb) zu verlangen. Ein vom BGH bereits im Jahr 2010 entschiedener Fall (II ZR 4/09; DB 2010, 1749) macht darauf aufmerksam, dass auch die Verkürzung eines Mitgliedschaftsrechts vereinbart werden kann: Es ging dabei um die Limitierung des Abfindungsanspruchs bei Ausscheiden. Zugunsten der GmbH wird insoweit ein Leistungsverweigerungsrecht begründet. Die mitgliedschaftliche Natur steht einer Vertragsregelung außerhalb der Satzung nicht entgegen; Drittinteressen werden nicht berührt. » Weiterlesen

Unteilbarkeit der Mitgliedschaft bei einer Personengesellschaft

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Das OLG Jena hat kürzlich in einem Beschluss (vom 31. 8. 2011 – 6 W 181/11) die in der Rechtsprechung und in der Literatur bestehende herrschende Meinung bestätigt, wonach die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft nicht teilbar ist.  In dem Beschluss zugrundegelegten Sachverhalt war die Beteiligte zunächst als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden. Einige Jahre später wurde sie zusätzlich als Kommanditistin eingetragen. Knapp vier weitere Jahre später teilte ihr das Registergericht mit, dass es beabsichtige, ihre Eintragung als Kommanditistin zu löschen. Hiergegen hatte die Beteiligte Beschwerde erhoben. Das OLG Jena bestätigte die Entscheidung des Registergerichts, wonach grundsätzlich der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft nicht gleichzeitig auch der Kommanditist dieser sein kann. » Weiterlesen

Verstoß gegen Kartellverbot durch Preisabsprachen und Informationsaustausch

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im November 2011 Bußgelder von ca. 24 Mio. € gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH, Hersteller des Maschinengeschirrspülmittels „Calgonit“, wegen Verstößen gegen das Kartellrecht verhängt. Bereits im Februar 2008 hatte das BKartA Bußgelder in Höhe von ca. 37 Mio. € gegen Hersteller von Drogerieartikeln verhängt.

Gegenstand beider Verfahren waren nach den Pressemitteilungen des Bundeskartellamts vom 20. 2. 2008 und 23. 11. 2011 „Preisabsprachen“ und „Informationsaustausch“. Es überrascht niemanden, dass Vereinbarungen, für konkurrierende Produkte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Preise um eine bestimmte Spanne anzuheben, verboten sind. Aber das Kartellverbot erfasst darüber hinaus bestimmte Vereinbarungen über andere Wettbewerbsparameter, also Produkteigenschaften, mit denen ein Hersteller sich vom Wettbewerb abzuheben und Nachfrage auf sich zu ziehen sucht (z. B. die Packungsgröße). Das wird nicht nur dann geahndet, wenn die vereinbarte Reduzierung der Packungsgröße von einer Vereinbarung über konstante Preise flankiert wird (und aus Sicht der Verbraucher damit eine Preiserhöhung darstellt), sondern auch wenn allein die Packungsgröße gemeinsam festgelegt wird.

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BGH weist Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern ab

RA Dr. Sylko Winkler, Partner bei BMH Bräutigam & Partner, Berlin

In zwei lang erwarteten Urteilen hat der BGH am 27. 9. 2011 – XI 182/10, DB 2011 S. 2649 und  XI ZR 178/10, DB 0459112 über die Klagen zweier Bankkunden entschieden, die als „Zertifikate“ bezeichnete Anleihen der inzwischen insolventen Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (nachfolgend nur „Emittentin“) im Zweiterwerb von ihrer Bank erworben hatten. Die Rückzahlung sollte in Abhängigkeit von der Entwicklung eines virtuellen Aktienkorbes erfolgen. Im ungünstigsten „Normalfall“ wäre lediglich das eingesetzte Kapital zurückbezahlt worden. Nach der Insolvenz der Emittentin waren die Anleihen weitestgehend wertlos. Die Kläger behaupteten, die Bank habe ihre Aufklärungspflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt und machten Schadensersatz geltend. Das LG hatte den Klägern zunächst Recht gegeben, in der Berufung vor dem OLG Hamburg unterlagen sie jedoch. Der BGH wies die Revisionen der Kläger als unbegründet zurück. Zusammengefasst führte er folgende Gründe an:

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Zeitliche Beschränkung der Arbeitnehmerüberlassung

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Schon Ende April 2011 hat der deutsche Gesetzgeber das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch das „Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung“ geändert. Die Neuregelungen betreffen unterschiedliche Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, wie z.B. den Anwendungsbereich des AÜG, Ausnahmen von der Erlaubnispflicht oder auch Informationspflichten des Entleihers.

Eine wesentliche Änderung tritt jedoch erst mit Wirkung zum 1. 12. 2011 in Kraft. So lautet der neue § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG wie folgt: „Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend.“. Gänzlich unbeantwortet lässt der Gesetzgeber jedoch die Frage, welche Bedeutung dem Begriff „vorübergehend“ zukommt. » Weiterlesen

Compliance contra Arbeitnehmerdatenschutz

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy, Frankfurt/M.

Gesetzmäßiges Handeln im Unternehmen, Schutz des Gesellschaftsvermögens, Verbraucherschutz – hehre Ziele, die zu verfolgen jedermann begrüßen wird. Wenn aber zur Aufdeckung ungesetzlichen Handelns personenbezogene Daten von Arbeitnehmern verarbeitet werden müssen, ist zumindest die öffentliche Meinung merkwürdig widersprüchlich. Und wenn ein Arbeitnehmer Gesetzesverstöße im Unternehmen öffentlich anprangert, halten die deutschen Arbeitsgerichte eine verhaltensbedingte Kündigung für wirksam, während der EuGH dem Whistleblower eine Entschädigung zuspricht. Wie so häufig werden in der Diskussion oft vermeintlich zwingend erscheinende Lösungsvorschläge unterbreitet, ohne die Auswirkungen auf andere Rechtsgüter zu berücksichtigen. » Weiterlesen

Anhäufung von Urlaub bei Langzeiterkrankung: EuGH erlaubt Einschränkung

RA Markulf Behrendt, Allen & Overy LLP, Hamburg

Mit seinem Urteil vom 22. 11. 2011 (AZ C-214/10, Rs “KHS”, DB0462342) hat der EuGH eine zeitliche Beschränkungsmöglichkeit für die Ansammlung wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubs bejaht. Dieses begrüßenswerte Urteil dürfte bundesweit zu einem erleichterten Aufatmen unter Arbeitgebern geführt haben.

Als zeitlichen Richtwert für eine Beschränkung halten die Richter in Luxemburg 15 Monate für angemessen, d.h. ein Verfall nicht genommenen Urlaubs nach 15 Monten würde nach Auffassung der EuGH nicht gegen europäische Grundsätze verstoßen. » Weiterlesen

Die Geschäftsführerauswahl und das AGG

Inwieweit gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Organmitglieder von Kapitalgesellschaften? § 6 Abs. 3 AGG ordnet eine entsprechende Geltung an, die sich auf „Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg“ bezieht. Das OLG Karlsruhe befand am 13.9.2011 (DB 2011, 2256) über den Fall einer Bewerberin, die sich vergeblich auf eine Stellenanzeige für einen „Geschäftsführer“ beworben hatte. Ihr wurde wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung ein Strafschadensersatz i.H. eines Monatsgehalts (ca. 13 000 €) zugesprochen. Das OLG Karlsruhe erklärt mit einem einzigen Satz den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich des AGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 3 für eröffnet. Das Gericht umgeht die vorgelagerte Frage, ob sich der „Zugang zur Erwerbstätigkeit“ nur auf den entgeltlichen Dienstvertrag bezieht, während die Bestellung als korporativer Akt gerade nicht dem AGG-Reglement unterfällt. » Weiterlesen

Zusammenarbeit europäischer Wettbewerbsbehörden bei grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlüssen

RA Martina Maier, Partnerin bei McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Am Ende eines Transaktionsprozesses muss vor der tatsächlichen Übernahme des Zielunternehmens oft noch die Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden abgewartet werden. In manchen Fällen ist nur eine Wettbewerbsbehörde zuständig, in anderen müssen gleich mehrere Wettbewerbsbehörden den Zusammenschluss freigeben. Im letzteren Fall können Fusionskontrollverfahren sehr aufwendig und zeitraubend sein. Bei problematischeren Zusammenschlüssen, insbesondere beim Zusammenschluss von Wettbewerbern, kommt es auch durchaus vor, dass die parallel zuständigen Behörden verschiedener Länder in der inhaltlichen Beurteilung des Vorhabens zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und divergierende Vorstellungen haben, wie die wettbewerblichen Bedenken ausgeräumt werden könnten. Für die beteiligten Unternehmen, die Wettbewerbsbehörden und auch am Ausgang der Verfahren interessierte Dritte können solche Divergenzen sehr unbefriedigend sein. » Weiterlesen

Aktuelle Entwicklungen bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Das  Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) ist am 1. 1. 2011 in Kraft getreten und zielt vordergründig darauf ab, den Preis eines Arzneimittels an dessen Nutzen zu koppeln und dadurch die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel einzudämmen. So soll ein Ausgleich zwischen innovativen Arzneimitteln einerseits und bezahlbaren Arzneimitteln andererseits erreicht werden, der insbesondere zu einem fairen Wettbewerb, aber auch zu einer stärken Orientierung am Wohl des Patienten führen soll. » Weiterlesen

Ohne „Checkliste“ kein Vergabeausschluss

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Verlangen öffentliche Auftraggeber von den Bietern bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen Nachweise, müssen diese nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) in einer abschließenden Liste zusammengestellt werden. Diese auf den ersten Blick selbstverständliche Regelung hat für die Teilnehmer eines Ausschreibungswettbewerbs große Bedeutung. Die Regelung ist Ausfluss des vergaberechtlichen Anliegens, die gemäß der VOL/A durchzuführenden Beschaffungsverfahren transparent zu gestalten und die Quote formal fehlerhafter Angebote zu senken. Denn nur ein vollständiges und formal einwandfreies Angebot kann von den öffentlichen Auftraggebern gewertet werden. Andernfalls droht dem betroffenen Bieter der Angebotsausschluss. » Weiterlesen

Referentenentwurf der 8. GWB-Novelle

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat kürzlich den Referentenentwurf der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) veröffentlicht. Die Novelle soll am 1. 1. 2013 in Kraft treten. Sie betrifft im Wesentlichen die Fusionskontrolle. Weitere wichtige Änderungen beziehen sich auf die Rechte im Kartellordnungswidrigkeitsverfahren.

Fusionskontrolle

Die Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen wird an die europäische Fusionskontrolle angepasst. Das GWB übernimmt das ökonomisch ausgerichtete Untersagungskriterium der „erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs“ (engl. significant impediment to effective competition oder kurz „SIEC“). Nach geltendem Recht ist ein Zusammenschluss gem. § 36 Abs. 1 GWB vom Bundeskartellamt zu untersagen, wenn die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu erwarten war; dieser Tatbestand wird künftig – ebenso wie auf europäischer Ebene – als Regelbeispiel beibehalten. Die neue Vorschrift soll die Erfassung komplexer Oligopolprobleme verbessern. Mit ihr wird eine Verschiebung der Prüfung von Marktstrukturen auf tatsächliches Verhalten der Unternehmen im Wettbewerb einhergehen. Die Verfahren könnten damit aufwändiger werden, die Ergebnisse allerdings auch besser. Anders als die europäische Fusionskontrolle hält das GWB an den gesetzlichen Vermutungen für Marktbeherrschung fest. Die Schwelle für die vermutete Einzelmarktbeherrschung wird auf einen Markanteil von 40% angehoben.

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Bundesrat will ESUG an Vermittlungsausschuss überweisen

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat vor einigen Tagen angeregt, das ESUG an den Vermittlungsausschuss zu überweisen, und zwar aus drei Gründen: Zum einen müsse die Restschuldbefreiung (deren Neuregelung im Übrigen gar nicht Gegenstand des ESUG ist) in 174 Abs. 2, 302 Nr. 1 InsO auch hinsichtlich Verbindlichkeiten aus einer (vorsätzlichen) Steuerhinterziehung versagt werden. Weiter sollen Steuerforderungen in § 225a Abs. 2 Satz 1 InsO kraft Gesetzes von der Möglichkeit einer Beteiligung an einem Debt-Equity-Swap ausgeschlossen werden. Schließlich seien die im RegE-ESUG statuierten Anforderungen an die Qualifikation des Insolvenzrichters (§ 22 Abs. 6 GVG-E) mit dem dem Deutschen Richtergesetz zugrunde liegenden Bild des Einheitsjuristen nicht vereinbar. » Weiterlesen

Gesetzgebungsverfahren zu EU-Bilanzregeln nimmt Fahrt auf

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

In das festgefahrene Gesetzgebungsverfahren zur Ausnahme von Kleinstunternehmen von EU-Bilanzregeln ist inzwischen Bewegung gekommen. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte die Empfehlungen der Experten-Gruppe zum Bürokratieabbau (Stoiber-Gruppe) aufgegriffen. Kleinstunternehmen (laut Vorschlag wenn sie zwei von drei Kriterien nicht überschreiten: 500.000 € Bilanzsumme, 1 Mio. € Nettoumsatzerlöse, durchschnittlich 10 Arbeitnehmer im Geschäftsjahr) sollten komplett von den EU-Bilanzvorschriften (RL 78/660/EWG) befreit werden. Die Befreiung hätte dann noch von den Mitgliedstaaten an die Unternehmen weitergegeben werden müssen, da es sich um ein Wahlrecht der Mitgliedstaaten handelte.In erster Lesung hatte das Europäische Parlament den Kommissionsvorschlag mit fast 2/3-Mehrheit unterstützt. Ziel war es u. a., den Unternehmen die aufwendige doppelte Buchführung zu ersparen. Im Rat hat eine Sperrminderheit bestehend aus u. a. Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Belgien und Luxemburg den Entbürokratisierungsvorschlag lange Zeit blockiert.  » Weiterlesen

GbR im Mietrecht – Stolpersteine im Zusammenhang mit dem Schriftformerfordernis

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Sowohl das mietrechtliche Schriftformerfordernis in § 550 BGB als auch die Rechtsfähigkeit und Vertretungsberechtigung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind seit Jahren Dauerbrenner in der Rechtsprechung. In Kombination potenziert sich die Gefahr eines Fehlers und bedarf daher in der Praxis besonderer Aufmerksamkeit. Das OLG Hamm hat sich Anfang des Jahres (Urteil vom 16. 2. 2011, Az. I-30 U 53/10) in eine lange Reihe BGH-Entscheidungen zum Thema eingeordnet und die vom BGH aufgestellten strengen Anforderungen bestätigt. » Weiterlesen

OLG Düsseldorf spricht Machtwort in Sachen Konzessionsabgabe Gas

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Das OLG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung in der Beschwerdesache GAG Gasversorgung Ahrensburg GmbH vom 19. 10. 2011 ein (allerdings wohl erst vorläufiges) Machtwort zu der seit Jahren sehr umstrittenen Frage gesprochen, ob ein Netzbetreiber im Bereich Gas gegenüber Dritten im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 2 KAV dem Netznutzungsentgelt die Konzessionsabgabe entsprechend einer im Konzessionsvertrag festgelegten Mengengrenze für die Einstufung als Lieferungen an Tarifkunden (entsprechend § 2 Abs. 7 KAV im Bereich Strom) oder aber stets die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden hinzugerechnet werden darf. » Weiterlesen

Reformbedarf im Übernahmerecht

In der jüngeren Vergangenheit haben Übernahmen und Übernahmeversuche in Bezug auf börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften erheblich zugenommen. Diese werden in vielen Fällen als „schädigend“ bzw. als „ungerecht“ empfunden. Hintergrund dieser Einschätzung ist, dass Übernahmen börsennotierter Kapitalgesellschaften auf der Grundlage von Börsenkursen stattfinden, und dass diese Börsenkurse angesichts der Finanzkrise in vielen Fällen den „wahren Unternehmenswert“ nicht oder nicht richtig reflektieren. Das weicht diametral von der jahre- oder jahrzehntelang vorherrschenden Lage ab, in der die Börsenkurse vielfach über den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Unternehmenswerten lagen und deshalb das Bestreben dahin ging, diese höheren Kurse im Rahmen der Preisbildung und für die Ermittlung von Abfindungen zu berücksichtigen (bestätigt durch die Judikatur des BVerfG). » Weiterlesen

Künftig kein “europäisches Medienbündel” bei Namensaktien-Gesellschaften

Für börsennotierte Gesellschaften mit Namensaktien soll es eine Klarstellung des Anwendungsbereichs der Pflicht zur EU-weiten Verbreitung von HV-Bekanntmachungen (§ 121 IVa AktG) geben. Dies sieht – wie man hört – der im Dezember zu erwartende Regierungsentwurf der „Aktienrechtsnovelle 2012“ vor. Ein Wegfall der Versorgung eines „europäischen Medienbündels“ mit der Nachricht, dass eine Hauptversammlung bevorsteht, ist zu begrüßen. Schließlich können die Namensaktionäre mit Hilfe des Aktienregisters persönlich adressiert werden. Für börsennotierte Gesellschaften mit Inhaberaktien bleibt es bei der vierfachen (!) Ankündigung der Hauptversammlung: auf der Internetseite des elektronischen Bundesanzeigers, auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG), durch Mitteilungen an die Banken zur Weiterleitung (§ 125 I AktG) und zusätzlich durch Zuleitung an das Medienbündel. » Weiterlesen

Kein absoluter Gebietsschutz für Exklusivlizenzen im Satellitenfernsehen

RA Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Im Oktober 2011 entschied der EuGH in den verbundenen Rechtssachen Football Association Premier League vs. QC Leisure und andere, C-403/08, und Karen Murphy vs. Media Protection Service Ltd, C-429/08 (AfP 2011 S. 462), dass territoriale Exklusivlizenzen für die Satellitenübertragung von Fußballspielen mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar sind. Darüber hinausgehende Beschränkungen für den Vertrieb und die Nutzung von Dekoderkarten, durch die ein absoluter Gebietsschutz und eine Marktaufteilung erreicht werden sollen, verstoßen aber nach der Entscheidung gegen das EU Kartellrecht. Nationale Gesetze, aufgrund derer solche Beschränkungen durchgesetzt werden könnten, verstoßen gegen die Dienstleistungsfreiheit. » Weiterlesen

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – Helfen neue gesetzliche Regelungen?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bereits zum 1. 7. 2008 ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten, das die bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege bezweckt. Im Wesentlichen sieht das PflegeZG zwei arbeitnehmerseitige Ansprüche vor, die dazu dienen sollen, die Umsetzung der sozialpolitisch vorrangig erwünschten häuslichen Pflege zu fördern. So regelt § 2 des PflegeZG, dass ein Arbeitnehmer berechtigt ist, wegen eines akut eingetretenen familiären Pflegefalls bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Darüber hinaus sieht § 3 des PflegeZG einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Pflegezeit, nämlich auf befristete (maximal 6-monatige) unbezahlte Freistellung zur Betreuung oder Sterbebegleitung je pflegebedürftigem nahen Angehörigen vor.

Offensichtlich hat der Gesetzgeber angesichts der demographischen Entwicklung und des steigenden Bedarfs, insbesondere für häusliche Betreuung, die gesetzlichen Regelungen des PflegeZG nicht für ausreichend erachtet. Daher hat der Bundestag am 20. 10. 2011 mit dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) die Einführung der sog. „Familienpflegezeit“ beschlossen. Das Gesetz wird zum 1. 1. 2012 in Kraft treten. Es soll neben den bereits vorhandenen Regelungen des PflegeZG die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit bei teilweisem Lohnausgleich ermöglichen. » Weiterlesen

Englisch als Verfahrenssprache vor deutschen Gerichten

Dr. Martin Illmer, MJur (Oxford), Wiss. Referent, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

Am 9. 11. 2011 hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG, BT-Drucks. 17/2163) durchgeführt. Dazu waren von den Fraktionen benannte Sachverständige geladen, zu denen der Autor gehörte. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der sich verschärfende Wettbewerb nicht mehr nur um das anwendbare Recht, sondern auch um den in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten von den Parteien frei wählbaren Gerichtsstand. Da die englische Sprache die unangefochtene lingua franca des internationalen Wirtschaftsverkehrs ist, haben Gerichtsstände, an denen in englischer Sprache verhandelt wird, und Schiedsgerichte (vor denen die Verhandlungssprache frei wählbar ist) in diesem Wettbewerb einen natürlichen Vorteil. Der Rechtsstreit kann dort in der Vertrags- und Verhandlungssprache der Parteien geführt werden. Da die Parteien häufig einen Gleichlauf von Gerichtsstand und anwendbarem Recht anstreben, wird durch die Wahl eines solchen Gerichtsstandes auch das dortige materielle Recht gestärkt. Diesen Wettbewerbsnachteil aufgrund der Verfahrenssprache möchte der Gesetzentwurf beseitigen.

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Kein gutgläubiger Erwerb eines aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Anteils

RA Dr. Alexander Veith, Partner, Allen & Overy LLP

Eine bedeutsame Frage für die M&A-Praxis ist mit Beschluss des BGH vom 20. 9. 2011 (II ZB 17/10, DB 2011 S. 2481) geklärt worden: ob ein aufschiebend bedingt abgetretener GmbH-Anteil vor Bedingungseintritt gutgläubig durch einen Dritten erworben werden kann.

In der Praxis werden Geschäftsanteile häufig aufschiebend bedingt abgetreten, z. B. wenn die Zustimmung einer Kartellbehörde erforderlich ist oder um die Zahlung des Kaufpreises sicherzustellen. Die Abtretung wird dann erst mit Zustimmungserteilung oder Kaufpreiszahlung wirksam. Bis zum Eintritt der aufschiebenden Bedingung bleibt der Veräußerer Eigentümer des Geschäftsanteils. Nach allgemeinem Zivilrecht sind weitere Verfügungen des Veräußerers in dieser Schwebezeit gegenüber dem Erwerber unwirksam (§ 161 Abs. 1 BGB). Die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb sollen jedoch entsprechende Anwendung finden (§ 161 Abs. 3 BGB). Inwiefern die genannten Normen einen gutgläubigen Erwerb eines Geschäftsanteils durch einen Dritten in der Schwebezeit zwischen der Abtretung des Geschäftsanteils und dem Bedingungseintritt ermöglichen, ist umstritten.

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Kein Interessenkonflikt bei Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Wurde im Konzern zwischen zwei GmbHs ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen und ist die durch diesen Vertrag begünstigte GmbH Mehrheitsgesellschafterin der anderen, war lange Zeit unklar, ob die Entscheidung über die Kündigung des Vertrages der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung obliegt und ob die herrschende Gesellschafterin im letzteren Fall stimmberechtigt ist. Aus ihrem Eigeninteresse als begünstigte Partei wurde teilweise geschlossen, dass sie dem Stimmverbot aus § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG unterliegt. In der Praxis wurde die Entscheidung bisher aber häufig den Geschäftsführern überlassen. » Weiterlesen

Aktuelle EuGH-Entscheidung zur Patentierbarkeit

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Mit seinem Urteil vom 18. 10. 2011 hat der EuGH (Rs. C-34/10) entschieden, dass grundsätzlich ein Verfahren zur Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen von der Patentierung für die wissenschaftliche Forschung auszuschließen ist, wenn hierdurch die menschlichen Embryonen zerstört werden. Nicht von diesem Ausschluss umfasst sind nach Ansicht der Richter allerdings Erfindungen, die therapeutische oder diagnostische Zwecke verfolgen und auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen angewandt werden. » Weiterlesen

Bonuszahlungen in der Finanzkrise

 

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RAin/FAinARbR Daniela Gunreben, , Rödl & Partner Nürnberg

Im Zusammenhang mit der aktuellen Finanzkrise sind zahlreiche Geldinstitute in die Kritik geraten. Im Fokus stehen insbesondere die Finanzmanager und Investmentbanker, die weitgehend für die Krise verantwortlich gemacht werden. In der Öffentlichkeit besteht daher häufig Unverständnis darüber, dass diese trotz der Finanzkrise umfangreiche Bonuszahlungen verlangen. Aber haben Bänker trotz gefühlter Ungerechtigkeit hierauf in der Krise einen Anspruch? » Weiterlesen

MiFID 2: Neue Regeln für Finanzmärkte und Wertpapierdienstleistungen

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Am 20. 10. 2011 hat die EU-Kommission Vorschläge für eine weitergehende Regulierung von Finanzmärkten und Wertpapierdienstleistungen vorgelegt. Anknüpfungspunkt sind die bestehenden Regeln der RL über Märkte für Finanzinstrumente (RL 2004/39/EG vom 21. 4. 2004; Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID“). Das vorhandene Regelungsgerüst der MiFID soll zwar bestehen bleiben, inhaltlich ist aber eine grundlegende Überarbeitung beabsichtigt (die Kommission spricht selbst von einer „Neufassung“). Hinzu kommen soll eine – zu gegebener Zeit unmittelbar anwendbare – Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – „MiFIR“). Dies ist zu berücksichtigen, wenn im allgemeinen Sprachgebrauch (und auch hier) vereinfachend und schlagwortartig von „MiFID II“ die Rede ist. Den aktuellen Vorschlägen vorausgegangen war eine öffentliche Konsultation seitens der EU-Kommission („MiFID-Review“, Konsultationspapier vom 8. 12. 2010).

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ESUG im Bundestag beschlossen

Am 27.10.2011 wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in dritter Lesung vom Deutschen Bundestag angenommen. Aus unternehmensrechtlicher Sicht ist die zentrale Neuerung, dass künftig über einen Insolvenzplan in die Anteilsrechte der an der insolventen Gesellschaft beteiligten Personen eingegriffen werden kann, insbesondere die Möglichkeit besteht, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln. Gegenüber dem RegE hat es (nach den Beratungen im Rechtsausschuss) noch wichtige Änderungen gegeben. Flankierende Regelungen sollen sicherstellen, dass der Insolvenzplan alsbald vollzogen werden kann. Dafür werden die Auswirkungen auf Verträge der insolventen Gesellschaft begrenzt und mögliche Abfindungsansprüche der Altgesellschafter limitiert; ferner wird die Beschwerde gegen den Insolvenzplan nach dem Vorbild des aktienrechtlichen Freigabeverfahrens eingeschränkt. » Weiterlesen

Han­deln­den­haf­tung des Geschäftsführers bei wirt­schaft­li­cher Neu­gründung

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Trotz Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spielt im Wirtschaftsleben der Kauf von Vorratsgesellschaften nach wie vor eine wichtige Rolle, stellen Vorratsgesellschaften doch eine einfache und rasche Möglichkeit zum Aufbau einer Gesellschaft dar. Unter Vorratsgesellschaft versteht man eine Gesellschaft, die entweder von einem Unternehmen selbst oder einem kommerziellen Dienstleister gegründet wurde, zu dem Zweck, sie selbst zu einem späteren Zeitpunkt schnell einsetzen oder einem Erwerber, z. B. einem Investor aus dem Ausland, rasch zur Verfügung stellen zu können. » Weiterlesen

Europäische Kommission veröffentlicht Leitfaden zur ÖÖP

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Aufträge zwischen öffentlichen Auftraggebern, wie z. B. Kommunen, sind nicht automatisch von den Bestimmungen des europäischen Vergaberechts ausgenommen. Allerdings erkennt der EuGH bestimmte Formen der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP) an, bei denen Vergaberecht nicht anzuwenden ist. Die Frage, ob im Einzelfall ein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, ist wegen der vielfältigen EuGH-Rechtsprechung oftmals schwierig. Das Europäische Parlament hat deshalb die Europäische Kommission aufgefordert, einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung allgemein zu verbreiten. » Weiterlesen

Bestehen einer organisatorisch abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit – BAG und EuGH im Widerspruch?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Die Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009 in der Rs. Klarenberg ./. Ferrotron (Urteil vom 12. 2. 2009 – C-466/07, DB 2009 S. 517) ist in der juristischen Literatur u. a. als „Paukenschlag“ bezeichnet worden. Dieser Entscheidung lag ein Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf zugrunde. Der EuGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Wegfall der organisatorischen Einheit beim Betriebserwerber von vornherein einem Betriebsteilübergang i. S. der RL 2001/23/EG entgegensteht. Kernaussage der Entscheidung des EuGH ist, dass die Bejahung eines Betriebsübergangs auch dann geboten und möglich ist, wenn die organisatorische Einheit im Zuge der Übernahme der Produktionsfaktoren nicht bewahrt bleibt.  » Weiterlesen

Wie viel Daseinsvorsorge wollen wir uns noch leisten?

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Bereits mehrfach haben wir an dieser Stelle das Thema Wasserversorgung, die Angemessenheit der Preise für eine sichere und nachhaltige Versorgung und die derzeitige Rechtsentwicklung hinsichtlich der Überwachung von Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland angesprochen. Seit die Landeskartellbehörden und Teile der Politik das Thema für sich entdeckt haben, sieht sich einer der letzten anerkannten Bereiche der allgemeinen Daseinsvorsorge regelmäßig wiederkehrend einer kritischen Auseinandersetzung in den Medien gegenüber. Zuletzt im Magazin Plusminus der ARD vom 12. 10. 2011. » Weiterlesen

Raus aus der Limited!

Die britische Private Limited Company (Limited) hat in Deutschland im vergangenen Jahrzehnt erhebliche Furore gemacht – aber sie ist auf dem Rückzug. Nach den EuGH-Entscheidungen zur Niederlassungsfreiheit war sie einigen als Rechtsform für kleine Unternehmen attraktiv erschienen. Ein Grund war, dass man nicht die 12 500 € bar einlegen muss, um eine GmbH zu gründen. Mit der „GmbH light“, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), hat der Gesetzgeber im Jahr 2008 reagiert und die Möglichkeit geschaffen, praktisch ohne Stammkapital mit einer juristischen Person unternehmerisch zu starten. Inzwischen gibt es über 50 000 Unternehmergesellschaften. Zahlen über die „deutsche“ Limited sind nicht bekannt. Ein neues Urteil des BGH wird dazu beitragen, dass die Limited vollends unattraktiv wird. » Weiterlesen

Schiedsverfahren als adäquate Alternative zu Verfahren vor den ordentlichen Gerichten

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Schiedsverfahren stellen generell eine adäquate Alternative zur Durchführung eines Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten dar. Gerade bei Streitigkeiten, die sich überwiegend im technischen Bereich abspielen und/oder bei denen vertrauliche Informationen eine große Rolle spielen, kann ein Schiedsverfahren entscheidende Vorteile bieten. Auch bei internationalen Vertragsverhandlungen können sich die Vertragsparteien häufig leichter auf eine Schiedsklausel als auf einen ordentlichen Gerichtsstand einigen, da sich beide Parteien „neutralen“ Verfahrensregeln unterwerfen und nicht-vertraute Prozessordnungen anderer Jurisdiktionen weitestgehend nicht zur Anwendung kommen. » Weiterlesen

Zur Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters in der Hauptversammlung

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit Leitsatzurteil des Zweiten Senats (BGH-Urteil vom 19. 7. 2011 – II ZR 124/10 (DB 2011 S. 2137) hat der BGH entschieden, dass die Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters und damit die Pflicht zur Anmeldung eines Bevollmächtigten nicht unter die in der Einberufung anzugebenden Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts fallen. In dem vorliegenden Fall hatten Aktionäre des größten Kreditinstituts Deutschlands mit Sitz in Frankfurt/M. per Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage diverse Hauptversammlungsbeschlüsse desselbigen angegriffen, da die Einladung zur Hauptversammlung Bedingungen für die Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern enthielt. » Weiterlesen

GbR und Grundbuch – Ende des Gerangels zwischen Gerichten und Gesetzgeber?

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Seit der Erlangung der Rechtsfähigkeit und damit der Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat das “Wie“ ihrer Eintragung im Grundbuch jahrelang Gerichte, Gesetzgeber und juristische Literatur beschäftigt. War zunächst umstritten, ob die GbR auch unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden konnte, bereitete der BGH in seiner Entscheidung vom 4. 12. 2008 (V ZB 74/08, DB 2009 S. 109) zwischenzeitlich den Meinungsverschiedenheiten der Obergerichte und der Literatur ein Ende, indem er entschied, dass der Name der GbR zur ausreichenden Abgrenzung gegenüber anderen GbRs ausreiche und damit die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter ihrem Namen in das Grundbuch eingetragen werden konnte.  » Weiterlesen

Neues zur Konzernhaftung für Kartellverstöße

RA Philipp Werner, Partner bei McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Im EU-Kartellrecht kann der Kartellverstoß einer Tochtergesellschaft der Konzernmutter unter bestimmten Umständen zugerechnet werden, weil die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Verhalten am Markt nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen  Weisungen der Muttergesellschaft befolgt. Die Konzernmutter ist dann (Mit-)Adressat einer Bußgeldentscheidung der EU Kommission und haftet als Gesamtschuldner für die Bußgelder in bis zu dreistelliger Millionenhöhe. » Weiterlesen

Änderungen der „Härtefallregelung“ im neuen EEG 2012

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers ist es, stromintensive Unternehmen  des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen als wichtige Arbeitgeber durch die Regelungen des EEG, insbesondere die EEG-Umlage, nicht über Gebühr zu belasten. Zu diesem Zweck schuf er die besondere Ausgleichsregelungs, wonach das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  die EE-Umlage für stromintensive Unternehmen auf Antrag begrenzen kann. Die vom Bundestag am 30. 6. 2011 beschlossene und zum 1. 1. 2012 in Kraft tretende EEG-Novelle 2012 wird Veränderungen für diesen  - auch „Härtefallregelung“ genannten – besonderen Ausgleichsmechanismus mit sich bringen; insbesondere wird er für kleine und mittlere Unternehmen geöffnet. » Weiterlesen

WpHG: keine Kettenzurechnung bei der Treuhand

Wie wirkt sich ein „acting in concert“ zwischen Treugeber (TG) und einem Aktionär (A) auf den Treuhänder (TH) aus? Dazu hat der BGH jüngst Stellung genommen (Urteil vom 19.  7.  2011 - II ZR 246/09, DB 2011 S. 2195). Der (vereinfachte) Sachverhalt: A hat sein Stimmverhalten mit TG abgestimmt. Das hat zur Folge, dass TG die Stimmrechte des A zugerechnet werden (§ 22 II WpHG) und eine Meldepflicht bei Überschreitung des Schwellenwertes besteht (§ 21 I WpHG); bei Verletzung tritt ein Rechtsverlust ein (§ 28 WpHG). TH hat nur die „eigenen“ Stimmrechte gemeldet, die ihm aus Aktien zustehen, die er für TG hält. Hätte er auch die Stimmrechte melden müssen, die dem TG zugerechnet werden, weil der mit A paktiert? » Weiterlesen

Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Vor wenigen Tagen hat das BAG mit Urteil vom 20. 9. 2011 (9 AZR 416/10, DB0458823) seine bisherige Rechtsprechung, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt und sich demzufolge nicht in einen Abgeltungsanspruch wandelt, der vererbt werden kann, bestätigt. Bereits im Vorfeld war das Urteil vor dem Hintergrund der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH im Jahr 2009 (vom 20.  1.  2009, Rs. C-350/06, Rs. C-520/06, DB 2009 S. 234) mit Spannung erwartet worden. » Weiterlesen

Sind feste Altersgrenzen für alle Berufsgruppen pauschal noch haltbar?

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RAin/FAArbR Daniela Gunreben, Rödl & Partner Nürnberg

Das vollständige Flugverbot für Verkehrspiloten über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ist eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gab in seinem Urteil vom 13. 9. 2011 (Az. Rs. C-447/09, DB0458798) der Klage von drei Piloten gegen eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag für das Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa AG statt. Der Tarifvertrag ging hier weiter als die gesetzliche deutsche und internationale Regelung (LuftVZO i. V. mit IAR-FCL), die im Alter von 60 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres nur eine Einschränkung vorsah. » Weiterlesen

Compliance Aspekte bei Hospitality-Einladungen

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Derzeit ist das Thema „Compliance“ in aller Munde – und viele Unternehmen sind verunsichert, welche  Geschäftsgepflogenheiten, die sich in der Vergangenheit etabliert haben, möglicherweise „non-compliant“ und sogar strafrechtlich relevant sein können. Unsicherheiten ergeben sich dabei auch hinsichtlich der Hospitality-Angebote, die viele Unternehmen gerne nutzen, so z. B. Einladungen zu Sport- und Kulturveranstaltungen. Bei diesen Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass es sich um reine Unterhaltungsveranstaltungen ohne fachlichen Bestandteil handelt. » Weiterlesen

Rechtsunsicherheit für Kronzeugen

RA Philipp Werner, Partner bei McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH ist nicht ausgeschlossen, dass Dritte Zugang zu Kronzeugenanträgen haben, die (vermeintliche) Kartellanten bei nationalen Kartellbehörden eingereicht haben (EuGH-Urteil vom 14. 6. 2011 – Rs. C-360/09 – Pfleiderer, DB0423438). Nach Ansicht des EuGH stehen einem solchen Zugang europarechtliche Gründe nicht generell entgegen. Vielmehr ist es Sache der nationalen Gerichte, im Einzelfall und auf Grundlage des nationalen Rechts zu entscheiden, ob einem Dritten Zugang zu Kronzeugenanträgen zu gewähren ist. » Weiterlesen

OLG Stuttgart hebt Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde auf

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit Beschluss vom 25. 8. 2011 (Az.: 201 Kart 2/11) hob das OLG Stuttgart die Preissenkungsverfügung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums als Landeskartellbehörde (LKB) gegen die Energie Calw GmbH auf. Die Entscheidung war bereits nach der mündlichen Verhandlung vom 4. 8. 2011 absehbar. Die Preissenkungsverfügung vom 24. 2. 2011 sollte die Energie Calw dazu verpflichten, für die Zeit vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2009 bei allen Tarifwasser-Kunden bei der Berechnung der Wasserentgelte einen Nettopreis von nicht mehr als 1,82 € je Kubikmeter anzulegen. Zudem sollte der Versorger allen Wasserkunden bis zum 31. 5. 2011 die Differenz zwischen den zugebilligten 1,82 € je Kubikmeter und den im Zeitraum vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2009 tatsächlich abgerechneten Wasserpreisen erstatten. Die Energie Calw hatte gegen die Verfügung sofortige Beschwerde eingelegt.  » Weiterlesen

GmbH & Co KG als Rechtsform für die Freien Berufe?

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 18. 7. 2011 die Rechtsanwalts GmbH & Co KG für unzulässig erklärt. Die Entscheidung kam nicht überraschend, ist doch die Rechtslage de lege lata eindeutig. Die Diskussion um sachgerechte Rechtsformen für die Angehörigen der Freien Berufe ist mit dieser Entscheidung freilich erst recht angefacht.

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Kann der Stadtrat die kommunalen Aufsichtsräte anweisen?

Im kommunalen Bereich erfreut sich die GmbH erheblicher Beliebtheit. Insbesondere Stadtwerke sind in dieser Rechtsform organisiert. Ein Aufsichtsrat (AR) wird dort zumeist auf freiwilliger Basis eingerichtet. Das Recht dieser kommunalen Aufsichtsräte ist in jüngerer Zeit in Bewegung geraten. Die vor Jahresfrist ergangene „Doberlug“-Entscheidung des BGH verneinte eine Verantwortlichkeit der AR-Mitglieder für masseverkürzende Zahlungen durch die Geschäftsführer in der Insolvenzkrise. Der Gesetzgeber plant in einer im Herbst als Regierungsentwurf vorliegenden „Aktienrechtsnovelle 2012“ die Öffentlichkeit der AR-Sitzungen kommunaler Gesellschaften durch Satzungsklausel zu ermöglichen. » Weiterlesen

BGH nimmt zum Sacheinlageverbot bei Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) Stellung

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Obwohl die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Ende 2008 im Zuge des sog. MoMiG eingeführt worden war, zum Zwecke der vereinfachten Unternehmensgründung mit klaren gesetzlichen Regeln ausgestattet ist, wurden in den letzten Jahren dennoch die Gerichte immer wieder zur Entscheidung von Rechtsfragen zur UG (haftungsbeschränkt) angerufen. Themen waren dabei meist die im GmbHG  normierten Sonderregelungen für die Unternehmergesellschaft im Vergleich zur „normalen“ GmbH. Eine dieser Sonderregelungen ist das Sacheinlageverbot gem. § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG. Neben seinem Beschluss vom 19. 4. 2011 (Az.: II ZB 25/10, DB 2011 S. 1216) zu Sachkapitalerhöhungen, mit denen das Stammkapital auf 25.000 € oder mehr erhöht wird, hat der BGH in einem weiteren Beschluss vom 11. 4. 2011 (Az.: II ZB 9/10, DB 2011 S. 1263) zur Frage Stellung genommen, ob die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung einen Verstoß gegen das Sacheinlageverbot darstellt. » Weiterlesen

Ohne Geld keine Vergabe

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Fehlende Haushaltsmittel können einen schwerwiegenden Grund darstellen, ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Dies entschied vor kurzem das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 8. 6. 2011 (Az.: Verg 55/10). Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Vergabesenates ist es allein Sache des öffentlichen Auftraggebers, ob und in welchem Umfang Haushaltsmittel für ein Beschaffungsprojekt bereit gestellt werden, wenn sich im Verlaufe eines Vergabeverfahrens abzeichnet, dass die ursprünglich bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen.

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Keine Rechtsanwalts-GmbH Co. KG? – Von der Weisheit des Rechts, der Gesetze und der Gerichte

Fällt Ihnen, liebe Leser, ein überzeugender Grund ein, aus dem eine Anwaltskanzlei als GmbH betrieben werden kann (§ 59c Abs. 1 BRAO), nicht aber als GmbH & Co. KG? Mir auch nicht! Wer die typische GmbH & Co. KG ohne Vermögensbeteiligung der Komplementär-GmbH kennt, wird mir darin zustimmen, dass diese Gesellschaft de facto nichts anderes ist als eine mitunternehmerische (§ 15 EStG) auf Kapitalkonten (nur) der Kommanditisten aufbauende GmbH im formalen Gewand einer Personengesellschaft mit einem GmbH-Geschäftsführer als (mittelbarem) Leitungsorgan. GmbH und GmbH & Co. KG sind insofern funktionsgleich.

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Übertragung von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Für viele Arbeitgeber war dies eine böse Überraschung: Zunächst der EuGH mit Entscheidung vom 20. 1. 2009 (C-350/06, DB 2009 S. 234) und in der Folgezeit auch das BAG mit Urteil vom 24. 3. 2009  (9 AZR 983/07, DB 2009 S. 1018) kippten die bis dahin geltende Rechtsprechung des BAG zur Frage des Schicksals von Urlaubsansprüchen, die aufgrund der Dauererkrankung eines Arbeitnehmers nicht genommen werden konnten. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG lässt die Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr nur zu, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

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Einführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Am 15. 7. 2011 ist eine Änderung des Umwandlungsgesetzes in Kraft getreten, durch die eine weitere Möglichkeit für einen sogenannten Squeeze-out im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung geschaffen wurde. Über einen Squeeze-out können Minderheitsaktionäre vom Hauptaktionär gezwungen werden, ihm ihre Anteile gegen eine angemessene Barabfindung zu übertragen. Hauptaktionäre können damit ihre Konzernstruktur bereinigen. Zulässig bleibt das Squeeze-out-Verfahren weiterhin nur, wenn die übernehmende Gesellschaft eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder eine Societas Europaea (SE) ist. » Weiterlesen

Buttonlösung soll vor Internetfallen bewahren

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der bei Internetbestellung die „Buttonlösung“ vorsieht. Das BGB soll wie folgt ergänzt werden: „Der Unternehmer hat die Bestellsituation … so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.“ (§ 312g Abs. 3 BGB-E). Die Kosten der Anpassung der Internetpräsentation werden für die 276.062 betroffenen Unternehmen mit einem Betrag von 41,5 Mio. € beziffert. Mit der Buttonlösung soll insbesondere vor Abofallen bewahrt werden. » Weiterlesen

Brüssel News

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Nach der Sommerpause dürften aus Brüssel in den kommenden Wochen zu den Themen Patent, Insolvenzrecht und Corporate Governance interessante Impulse zu erwarten sein. Die Verfahrensabläufe sind zumindest vonseiten des Europäischen Parlaments relativ eng getaktet.

Patentschutz

Das aus zwei Verordnungen und einem internationalen Abkommen bestehende Verhandlungspaket zum Patentschutz in Europa wird derzeit im Europäischen Parlament vorbereitet. Die Berichte zur Verordnung über einen einheitlichen Patentschutz, zur Verordnung über die Übersetzungsregeln des Patentes und zum Internationalen Abkommen über ein einheitliches Patentgerichtssystem sollen am 15. September fertig gestellt und übersetzt werden. Am 10. Oktober findet im zuständigen Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments eine Anhörung zu den drei Dossiers statt. Die Abstimmung im Ausschuss ist für den 22. November geplant. » Weiterlesen

Wirksamer Abschluss eines dreiseitigen Vertrags – Umgehung von § 613a BGB bei Losverfahren?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bei der Sanierung eines Unternehmens, das sich in der Krise oder sogar in der Insolvenz befindet, sind Personalabbaumaßnahmen in der Regel unvermeidbar. Hierzu bieten sich unterschiedliche Gestaltungsformen an. Eine davon ist die Einschaltung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG). In diesem Zusammenhang schließen die beteiligten Parteien, d. h. das zu sanierende Unternehmen, der jeweilige Arbeitnehmer sowie die BQG einen dreiseitigen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis zwischen dem zu sanierenden Arbeitgeber und dem jeweiligen Arbeitnehmer aufgehoben und zugleich ein (befristetes) Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der BQG geschlossen wird. » Weiterlesen

Urlaub und Urlaubsabgeltung und kein bisschen Ende?

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RAìn/FAArbR Daniela Gunreben, Rödl & Partner, Nürnberg

Bereits im Jahr 2009 kam das „alt bewährte“ und seit 2002 nicht geänderte Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in die Diskussion und bekam Risse. Hintergrund war die wie ein Donner einschlagende Entscheidung des EuGH vom 20. 1. 2009 (Rs. C-350/06 und C-520/06 – Schultz-Hoff, DB 2009 S. 234). Der Verfall von Urlaubsansprüchen eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers sei mit Art. 7 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 (RL 2003/88/EG) nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer wegen der Erkrankung daran gehindert war, den Urlaub zu nehmen.

Eigenverantwortliche Fortbildung des Aufsichtsrats

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.“ (Nr. 5.4.1. Deutscher Corporate Governance Kodex seit Juli 2010). Dieser Empfehlung dürfte sich keine Aktiengesellschaft ausdrücklich verweigern. Sogleich haben sich etliche Weiterbildungsangebote für den Aufsichtsrat entwickelt (s.u.). Offenbar gibt es einen Markt (bzw: es ist ein Markt eröffnet worden) – und dieser wird bedient. Gegen Qualifizierung ist gewiss nichts einzuwenden. Insbesondere kann es nützlich sein, wenn Aufsichtsratsanwärter das nötige Rüstzeug auch auf diesem Wege erwerben. Freilich ist Lebenserfahrung nicht durch Schulung vermittelbar und diese Erfahrung spielt eine große Rolle bei der Organtätigkeit. Auch wäre es misslich, wenn die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nur als kollektives Kurserlebnis verstanden werden. Die Eigenverantwortung, die der Kodex nennt, kann sich auch im persönlichen Eigenstudium äußern. Daher darf die Antwort auf die Frage, welche Fortbildung das Mitglied des Aufsichtsrats betrieben hat, auch lauten: Es habe regelmäßig das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Exemplar „Der Betrieb“ (pars pro toto) gelesen.

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Eintragungsfähigkeit von Gewinnabführungsverträgen bei der GmbH

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Die Eintragungsfähigkeit von Unternehmensverträgen, also insbesondere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen, ist gesetzlich nur für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt (vgl. § 294 AktG). Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gibt es dagegen keine gesetzliche Regelung. Allerdings ist von der herrschenden Meinung anerkannt, dass eine Eintragung von Unternehmensverträgen ins Handelsregister dann notwendig ist, wenn der Unternehmensvertrag materiell einer Satzungsänderung gleichkommt und damit die hierfür geltenden Formvorschriften (§§ 53, 54 GmbHG) anzuwenden sind. Zur Frage, auf welche Unternehmensverträge dies zutrifft, herrscht jedoch weitgehend Unsicherheit. » Weiterlesen

BGH erleichtert Schadensersatz bei Vergabefehlern

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Nach gewohnheitsrechtlichen Grundsätzen (sog. Verschulden bei Vertragsanbahnung) konnte einem Bieter unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber zustehen, wenn dieser gegen Vergaberecht verstoßen hat. Der BGH hat kürzlich in einem Urteil vom 9. 6. 2011 – X ZR 143/10, DB0426167 dazu entschieden, dass nach der Kodifikation der Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz für die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruches kein Vertrauen des Bieters mehr in die Einhaltung der Vergaberegelungen durch den öffentlichen Auftraggeber erforderlich ist. Vielmehr genügt die Verletzung von vorvertraglichen Rücksichtnahmepflichten wegen Missachtung von Vergabevorschriften.

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Die Bedeutung von Vertraulichkeitsabreden

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Für Unternehmen aller Branchen, die über besonderes spezifisches Wissen verfügen, ist eine kontrollierte und kontrollierbare Vertraulichkeit des im Unternehmen vorhandenen Know-Hows essentiell. Entscheidend ist daher darauf zu achten, dass vertrauliche Informationen nicht in die falschen Hände geraten. Hier versprechen Vertraulichkeitsabreden für die Unternehmen einen grundsätzlichen Schutz vor einem Kontrollverlust über das betriebseigene Intellectual Property. » Weiterlesen

Energieversorgungsunternehmen vor immer neuen Herausforderungen

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Am 4. 8. 2011 ist das EnWG 2011 in Kraft getreten und damit weitreichende Neuregelungen für Energieversorgungsunternehmen. Neben den Vorgaben für die Entflechtung der Transportnetzbetreiber, die nunmehr in der Form des Ownership Unbundling (Eigentumsrechtliche Entflechtung) oder als Independent System Operator (ISO) bzw. Independent Transmission Operator organisiert sein müssen, hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen auch für die Entflechtung der Verteilernetzbetreiber vorgesehen. » Weiterlesen

Stimmrechtsberatung wie Stimmrechtsvollmacht regulieren?

Wie soll ich mein Stimmrecht ausüben? Das fragt sich nicht nur der Wähler in der Politik, sondern auch der Aktionär vor der Hauptversammlung. Das Gesetz erwartet, dass die Verwaltung „Vorschläge zur Beschlussfassung“ mache (§ 124 Abs. 3 AktG). Bevollmächtigte Kreditinstitute haben ggf. „eigene Abstimmungsvorschläge“ zu präsentieren (§ 135 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 AktG), was aber eher die Ausnahme ist. Wer hilft da dem Manager eines Fonds, von dem erwartet wird, die Stimmrechte aus den vielen verschiedenen Aktien des Portfolios sachgerecht wahrzunehmen? Es sind seit etwa zehn Jahren internationale Beratungsunternehmen, die sich dieser Aufgabe widmen. Die Tätigkeit der professionellen Stimmrechtsberater ist in den Fokus der Regulatoren geraten (s. Grünbuch EU-Kommission zur Corporate Governance). » Weiterlesen

Abfindungszahlungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Trennen sich die Wege der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), so kommt es häufig zum Streit insbesondere darüber, wann und in welchem Umfang die Abfindung zu zahlen ist. Oft hört man dabei von Verzögerungstaktiken, die die verbleibenden Gesellschafter hinsichtlich der Bestimmung und der Auszahlung des Abfindungsguthabens anwenden. Dem hat der BGH nun in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen einen (zeitlichen) Riegel vorgeschoben. » Weiterlesen

Überwachungsorgane: Die eigene Qualifizierung im Auge behalten

 
 
 

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Die Masternorm zu den Aufsichtsratspflichten umfasst gerade sieben Worte: Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen, § 111 Abs. 1 AktG. Die erfreuliche Knapp- und Klarheit sollte nicht dazu führen, den tatsächlichen Pflichtenumfang als Mitglied eines Überwachungsorgans zu unterschätzen. Und: Ohne ausreichende Qualifizierung kann den Pflichten kaum genügt werden. » Weiterlesen

BAG – Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Es kann Situationen geben, in denen ein Arbeitgeber es als notwendig ansieht, seine Arbeitnehmer aufzufordern, bestimmte Sprachkenntnisse einzusetzen und – sollten diese nicht in ausreichendem Maße vorhanden sein – sie anzuweisen, Sprachkurse zum Zwecke der Verbesserung von Sprachkenntnissen zu absolvieren. So sind Arbeitsabläufe denkbar, die es – ggf. auch im Rahmen ihrer Weiterentwicklung – notwendig machen, dass der die entsprechenden Tätigkeiten ausübende Arbeitnehmer gewissen sprachlichen Anforderungen gerecht wird. » Weiterlesen

„Genehmigungsjungle“ bei der Onshore-Windkraft

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Am 8. 7. wurde die Energiewende in Form des Gesetzespakets zum Umbau der deutschen Energiewirtschaft verabschiedet. Insbesondere durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist die weitere Förderung von Erneuerbaren Energien vorerst gesichert. Eines der maßgebenden Instrumente zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele ist dabei die Windenergie im Binnenland. Neben der Politik, die eindeutig „mehr Wind will“ – erkennen vor allem auch Kommunen und private Investoren zunehmend die wirtschaftliche Attraktivität von Windprojekten. In der allgemeinen Euphorie wird die Frage nach den planungs- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen gern hinten angestellt. » Weiterlesen

Stellungnahmen aus Deutschland: kein Bedarf an neuen CG-Regelungen der EU

Die Stellungnahmen aus Deutschland zu dem „Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen“, das die EU-Kommission im April 2011 vorgelegt hat, sind (soweit ersichtlich) durchweg in der Sache ablehnend. Der Deutsche Bundestag hat am 6. 7. 2011 in einer Entschließung freundlich erklärt (BT-Drucks. 17/6506 i. d. F. Rechtsausschuss), er teile die „Zielsetzung des Grünbuchs zwar grundsätzlich“, habe aber grundlegende Bedenken gegen wesentliche Vorschläge der Kommission.

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Absicherung des Lizenznehmers bei Insolvenz des Lizenzgebers

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Lizenzverträge sind eine häufig genutzte Möglichkeit, um strategische Partnerschaften zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und finanzkräftigen Großunternehmen zu begründen. Die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Unternehmen lassen sich in Lizenzverträgen gut abbilden. Großunternehmen als Lizenznehmer können sich durch entsprechende vertragliche Vereinbarung frühzeitig neue Technologien sichern, um für eine  stetig gefüllte Produktpipeline und damit eine starke Marktposition gegenüber Mitbewerbern zu sorgen. Als Gegenleistung kann für die KMU eine finanzielle Unterstützung vereinbart werden, welche wiederum neue Entwicklungen ermöglicht. » Weiterlesen

Zur Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit Beschluss des Zweiten Senats (BGH, Beschluss vom 28. 6. 2011 – II ZB 2/10, DB0425973) hat der BGH seine zuletzt vertretene Auffassung wiederholt und unter Berufung auf eine vorangegangene Entscheidung erneut festgestellt, dass es bei der Bemessung einer Barabfindung für außenstehende Aktionäre auf den durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor der Bekanntmachung der jeweiligen Strukturmaßnahme ankommt. » Weiterlesen

Hick-Hack in der Zeitarbeit

RA/FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, Partner bei CMS Hasche Sigle, Köln

Zahlreiche Leiharbeitnehmer haben aufgrund der Entscheidung des BAG vom 14. 12. 2010 (1 ABR 19/10, DB 2011 S. 593), nach der die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist, ihren Arbeitgeber aus dem Equal-Treatment-Grundsatz in Anspruch genommen. Probleme bei der Durchsetzung dieser Ansprüche bereitet aber die Tatsache, dass das BAG die Tarifunfähigkeit der CGZP ausdrücklich nur für die Zeit ab dem 7. 12. 2009 festgestellt hat. Nur bei fehlender Tariffähigkeit ist aber von einer Geltung des Equal-Pay bzw. Equal-Treatment-Gebots auszugehen. Denn nur dann war die Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) und der CGZP nicht in der Lage, die gesetzliche Pflicht zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers zu beseitigen.  » Weiterlesen

Governance Kodex für Familienunternehmen

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Im vergangenen Jahr hat eine private Initiative eine überarbeitete Fassung des Governance Kodex für Familienunternehmen vorgestellt, dessen Rolle seither kontrovers diskutiert wird. Ihren Ursprung findet die Debatte um gute Corporate Governance im Bereich der börsennotierten Publikumsgesellschaften, für die der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wesentliche Regelungen festlegt. Mit den börsennotierten Gesellschaften richtet der Kodex sich jedoch primär an eine in puncto Rechtsform und Strukturen relativ homogene Gruppe von Unternehmen. Familienunternehmen, d. h. unter dem bestimmenden Einfluss einer oder mehrerer Familien stehende Unternehmen, existieren hingegen in allen erdenklichen Rechts- und Finanzierungsformen sowie den unterschiedlichsten Größenordnungen.

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Patronatserklärung – Auf dem Weg zu mehr Rechtsklarheit

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Neben den vielbeachteten kürzlichen Entscheidungen des BGH zu Auslegungsfragen hinsichtlich Patronatserklärungen, zum einen zu Kündigungsmöglichkeiten in der Krise der Tochtergesellschaft (BGH-Urteil vom 20. 9. 2010 – II ZR 296/08, DB 2010 S. 2381) und zum anderen zur Geeignetheit von Patronatserklärungen zur Abwendung der Insolvenzreife der Tochtergesellschaft (vom 19. 5. 2011 - XI ZR 9/10) haben sich auch einige Obergerichte mit Themen rund um die Patronatserklärung befasst. Die Gerichte füllen dabei eine Lücke, die mangels gesetzlicher Regelung der Patronatserklärung gerade in Zeiten der Krise deutlich zu Tage trat. Das OLG Düsseldorf befasste sich in seinem Urteil vom 28. 12. 2010 (I 16 U 28/09, DB 2011 S. 106) sowohl mit der Wirksamkeit von Patronatserklärungen als auch mit Fragen zur Haftung und zum Haftungsumfang des Patrons im Fall der Insolvenz der begünstigten Tochtergesellschaft. » Weiterlesen

Arbeitnehmerüberlassung – Quo Vadis?

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RA/FAArbR Daniela Gunreben, Rödl & Partner, Nürnberg

Personalleasing, Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung. Die Praxis nutzt verschiedene Begriffe, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsleistung seiner Arbeitnehmer an ein drittes Unternehmen zur Verfügung stellt. Die Grundlage dafür wurde durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erstmals 1972 geschaffen und mehrfach, zuletzt im Rahmen der Hartz-Reform in 2002 mit endgültiger Wirkung zum 1. 1. 2004 wesentlich geändert. Die früher nur befristet zulässige Überlassung wurde fortan dauerhaft ermöglicht. Die Grundsätze des „Equal-Pay“ und „Equal-Treatment“ wurden eingeführt. » Weiterlesen

Die Keule der Kommissarin

Im heute erscheinenden Magazin „Focus“ äußert sich die EU-Justizkommissarin Viviane Reding so: „Wenn ich jetzt die Keule schwinge, werden die Herrn Firmenchefs sich schon bewegen“. Es geht ihr um eine 30%-Frauenquote in „Führungspositionen von Unternehmen“, die sie für das Jahr 2015 ankündigt. Die Keule also – der Betitelung als Kommissarin macht die Äußerung alle Ehre. Wer sind eigentlich die von ihr beschworenen „Herren Firmenchefs“? Sind es nicht vielmehr die (in PC-Langfassung) Inhaberinnen und Inhaber von Gesellschaftsanteilen, die das Risiko tragen und darüber autonom entscheiden, wer ihr (!) Unternehmen führt?

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BGH fällt Grundsatzurteil zum Schadensersatz bei Kartellverstößen

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery

RA Philipp Werner, Partner bei McDermott Will & Emery, Brüssel

In einem richtungsweisenden Grundsatzurteil hat der BGH am 28. 6. 2011 - KZR 75/10 entschieden, dass sich Mitglieder eines Kartells gegen Schadensersatzansprüche mit dem Einwand verteidigen können, dass die Kläger den entstandenen Schaden über höhere Preise an eine nachgelagerte Marktstufe durchgereicht haben (sog. „passing-on defence“). Zugleich hat der BGH entschieden, dass auch indirekte Abnehmer Schadensersatz wegen des Kartellverstoßes verlangen können. » Weiterlesen

Chinesische Unternehmen drängen an Deutsche Börse

Immer mehr chinesische Unternehmen drängen an die Deutsche Börse. Nach Angaben der Deutschen Börse hat die Zahl inzwischen die 30 überschritten, und – je nach Marktumfeld – könnte bald das halbe Hundert voll sein.

In Zeiten globalisierter Kapitalmärkte und der Dominanz der Handelsplätze von New York und London ist eine solche Entwicklung erstaunlich und regt zur Suche nach den Gründen an. Ein erster Aspekt ist die Branche: Es geht ganz überwiegend um Maschinenbau- und Technologie-Unternehmen, zum Teil solche, die den deutschen Markt (etwa in Form der Handelsriesen Metro und Obi) beliefern. Für ihren Schritt nach Deutschland führen sie an, dass sie hier „vom Markt verstanden“ werden; in New York oder London würden sie demgegenüber – weil dort „jeder hingeht“ – gar nicht auffallen. » Weiterlesen

Ehegatte des Arbeitnehmers als Empfangsbote

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Immer wieder zeigt die betriebliche Praxis, dass Arbeitgeber vor die Herausforderung gestellt werden, einem nicht anwesenden Arbeitnehmer „auf den letzten Drücker“ eine Kündigung wirksam zustellen zu müssen, um diese fristwahrend zum nächst möglichen Zeitpunkt auszusprechen. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Art und Weise der Zustellung sich anbietet, um nachweisbar den rechtzeitigen Zugang eines Kündigungsschreibens zu bewerkstelligen. Unter Umständen kommt es auch dazu, dass die Zustellung nicht an den betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern an eine dritte Person erfolgt. Handelt es sich hierbei um den Ehegatten des Arbeitnehmers so gilt dieser in der Regel als Empfangsbote, so dass sich der – zu kündigende – Arbeitnehmer bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten so behandeln lassen muss, als ob die Kündigung an ihn selbst zugestellt worden wäre. » Weiterlesen

Keine Hemmung bei De-Facto-Vergaben

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein Vertrag von Anfang unwirksam, wenn die Vergabestelle einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einen Nachprüfungsverfahren festgestellt wurde (sog. De-Facto-Vergabe). Die Unwirksamkeit einer De-Facto-Vergabe kann nach Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes (bzw. 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe), jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wurde. » Weiterlesen

Erweiterte Verkäuferhaftung bei Verbrauchsgütern

RA Jörg Schielein, LL.M., Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Der EuGH hat mit einer Entscheidung zum Haftungsumfang bei mangelhaften Verbrauchsgütern Stellung zu einer im deutschen Recht seit langem umstrittenen Rechtsfrage bezogen. Dabei ging es darum, ob den Verkäufer bei der Nachlieferung einer mangelfreien Sache i. S. des § 439 Abs. 1 Var. 2 BGB auch die Kosten für den damit verbundenen Ein- und Ausbau der mangelhaften bzw. anschließend der mangelfreien Sache zu ersetzen hat. Bislang hatte der BGH die Auffassung vertreten, dass dies im deutschen Recht nicht Teil des Anspruchs auf Nacherfüllung wäre (Parkettstäbe-Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 15. 7. 2008 – VIII ZR 211/07, DB 2008 S. 8 [LS]). Nachdem der BGH nunmehr Zweifel an der Europarechtskonformität dieser Rechtsauffassung hatte, hat er mit Beschluss vom 14. 1. 2009 (VIII ZR 70/08, DB 2009 S. 8) dem EuGH entsprechende Auslegungsfragen zur Klärung vorgelegt. » Weiterlesen

Lizenzvereinbarungen zwischen „Start-ups“ und „großen“ Vertragspartnern

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Kooperationen zwischen kleinen Unternehmen (häufig „Start-ups“) einerseits und „großen Partnern“ andererseits stellen die Vertragsparteien häufig vor die Situation, dass durch den „kleineren Partner“ ein neuer Technologieansatz eingebracht wird, welcher nur unter Zuhilfenahme der finanziellen und technischen Möglichkeiten des großen Unternehmens auch zur Marktreife entwickelt werden kann. Dabei sind die „Start-ups“ auf die finanziellen Erträge aus der Verwertung des entwickelten Know-hows wirtschaftlich angewiesen. » Weiterlesen

Zum Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Ausgleich nach Squeeze-out

Partner bei BMH Bräutigam & Partner, Berlin

RA Dr. Patrick Hohl, Partner bei BMH Bräutigam & Partner, Berlin

Auf die Klagen zweier früherer Wella-Aktionäre hat der BGH eine Grundsatzentscheidung zum Schicksal von Ausgleichszahlungen bei einem Squeeze-out gefällt. Nach dem Urteil können die Minderheitsaktionäre bei einem Squeeze-out neben der angemessenen Barabfindung nicht auch noch den festen Ausgleich beanspruchen, soweit die Ausgleichsansprüche bis zum Zwangsausschluss nicht mehr fällig werden. » Weiterlesen

Haftung des Vereinsmitglieds: Beschränkung geplant

Im Vereinsrecht kommt es bald zu einer weiteren Änderung. Die Haftung von (im Wesentlichen) ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern soll gesetzlich beschränkt werden. Dafür wird ein neuer § 31b BGB geschaffen. Gegenüber dem Verein wird dann bei leichter Fahrlässigkeit nicht mehr gehaftet. Gegenüber Dritten bleibt es bei der Haftung, aber das Mitglied kann von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Anders als bei dem Vorstand (§ 31a Abs. 1 Satz 2 BGB) gibt es insoweit keinen Haftungsausschluss gegenüber Vereinsmitgliedern. Die Gesetzesbegründung führt aus, es gehe darum, die haftungsrechtliche Stellung des ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds dem Verein gegenüber zu stärken, nicht aber, die haftungsrechtliche Position geschädigter Vereinsmitglieder zu schwächen. » Weiterlesen

BGH sorgt für Rechtssicherheit

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Mit Erleichterung haben sicher etliche Existenzgründer und andere Inhaber einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) einen kürzlichen Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen, der eine wichtige Frage im Hinblick auf den Übergang von UG zur GmbH höchstrichterlich klärt. Die Unternehmergesellschaft war als Antwort auf die englische „Limited“ Ende 2008 durch das so genannte MoMiG eingeführt worden. Oft als „kleine GmbH“ bezeichnet, erfreut sie sich seitdem vor allem bei Gründerinnen und Gründern, die wenig Finanzmittel zur Verfügung haben, großer Beliebtheit. » Weiterlesen

Haftung gegenüber GmbH-Mitgesellschaftern für Verbindlichkeiten der Gesellschaft

RA Dr. Patrick Oliver Nordhues, McDermott Will & Emery LLP, Düsseldorf

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 5. 4. 2011 – II ZR 279/08 (DB0422015) entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank einer Gesellschaftsschuld beigetreten ist, einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die Gesellschaft abgetreten hat, persönlich haftet. Dies gilt auch dann, wenn der Mitgesellschafter später im Rahmen einer Kapitalerhöhung nahezu sämtliche Anteile an der Gesellschaft erwirbt. » Weiterlesen

Entscheidung zur Patronatserklärung bei Zahlungsunfähigkeit

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit Leitsatzurteil des Neunten Senats (BGH Urteil vom 19. 5. 2011 - IX ZR 9/10, DB 2011 S. 1326) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und ausdrücklich festgestellt, dass eine an den Gläubiger gerichtete harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft, noch die darauf bezogene Kenntnis des Gläubigers beseitigt. » Weiterlesen

Neues Grünbuch zum Europäischen Gesellschaftsrecht am Horizont

Kaum ist das Grünbuch zum Europäischen Corporate-Governance-Rahmen veröffentlicht (die Konsultationsfrist läuft noch bis Ende Juli), kündigt die Europäische Kommission schon ein neues Grünbuch zum Europäischen Gesellschaftsrecht an. Geschehen ist dies anlässlich der Konferenz zur Zukunft des Europäischen Gesellschaftsrechts Mitte Mai 2011 in Brüssel. Erste Vorarbeiten hierfür hat eine unabhängige Reflexionsgruppe zur Zukunft des EU-Gesellschaftsrechts geleistet. Der 80-seitige Bericht dieser dreizehnköpfigen Expertengruppe, die zwischen Dezember 2010 und März 2011 insgesamt dreimal getagt hat, ist inzwischen veröffentlicht und lohnt eine sorgfältige Lektüre (Report of the Reflexion Group on the Future of EU Company Law). » Weiterlesen

Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und Betriebsstilllegung

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Ein Szenario, das sich so oder ähnlich täglich in deutschen – insbesondere konzernangehörigen – Unternehmen abspielt: Aus strategischen, finanziellen, steuerlichen oder anderen Gründen trifft ein Unternehmen (oder dessen Konzernspitze) die Entscheidung, seine Aktivitäten oder Teile davon zukünftig von einem anderen Standort aus zu erbringen. Das operative Geschäft wird am ursprünglichen Standort beendet und an einem neuen Standort wieder aufgenommen. Ist dies mit der Übertragung der wesentlichen materiellen und immateriellen Produktionsmittel vom ursprünglichen Unternehmen/Arbeitgeber auf ein anderes (ggf. konzernangehöriges) Unternehmen verbunden, so stellt dies in aller Regel einen Betriebsübergang dar. » Weiterlesen

Energiewende durch den Markt

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Die Reaktor-Katastrophe von Fukushima hat zu einem rasanten Anstieg der Nachfrage nach so genannten „Ökostrom“-Produkten geführt. Neben den reinen Grünstromhändlern, die die Nachfrage zeitweise gar nicht mehr decken konnten, haben vor allem auch regionale Anbieter von dem Nachfrageboom profitiert. Daher verwundert es nicht, dass Energieversorger diese Entwicklungen des Nachfragemarktes durch Direktvermarktungsmodelle aufgreifen. Die unmittelbare Belieferung aus einer lokalen, effizienten und regenerativen Erzeugungsanlage entspricht in besonderem Maße dem Bedürfnis nach Transparenz, Umweltschutz und lokaler Wertschöpfung. » Weiterlesen

Patentschutz in Europa

RA Klaus-Heiner Lehne, MdEP, Brüssel

Ein Langzeitprojekt scheint langsam in die Zielgerade zu kommen. Die Kommission hat überarbeitete Vorschläge zum einheitlichen Patentschutz in Europa vorgelegt. Damit nähert sich das Prestigeprojekt für den Innovationsstandort Europa seiner endgültigen Kontur. Nachdem Italien und Spanien dauerhaft auf der Bremse gestanden hatten, forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, den Weg der so genannten Verstärkten Zusammenarbeit einzuschlagen. Mit diesem Verfahren kann eine Allianz der Willigen ein Gesetzgebungsverfahren durchführen, ohne auf alle 27 Mitgliedstaaten warten zu müssen. Das ist dann wichtig, wenn aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses im Rat jeder einzelne Mitgliedstaat ein Veto-Recht hat und die Rechtsentwicklung im Binnenmarkt stoppen kann. » Weiterlesen

Atommoratorium endet – und nun?

In diesen Tagen endet die Verfügung der Aufsichtsbehörden der Länder, wonach bestimmte Kernkraftwerke vorläufig abzuschalten waren. Die auf § 19 Abs. 3 Atomgesetz gestützte Anordnung ist bekanntlich sehr umstritten, aber darauf kommt es jetzt nicht mehr an. Denn die befristete Verfügung ist ja erledigt. Der Betrieb der „ortsfesten Anlage zur … Spaltung von Kernbrennstoffen“ (§ 7 Atomgesetz)“ ist unstreitig wieder zulässig – bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung, die derzeit politisch vorbereitet wird („Ausstieg“). Was soll der Vorstand einer Aktiengesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand u. a. die kerntechnische Energieerzeugung gehört, in dieser Situation tun? Er hat die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten (§ 76 AktG). Dazu gehört, dass er naheliegende Einnahmechancen nutzt. Der Betrieb der von Mitte März bis Mitte Juni 2011 unter „Moratorium“ stehenden Kernkraftwerke ist eine solche Möglichkeit. Also wieder anfahren? » Weiterlesen

Kurzer Blick auf die Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

In Deutschland regelt das Arbeitnehmererfindergesetz die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hinsichtlich patent- und gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie technischen Verbesserungsvorschlägen – wobei die Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer in einen gerechten Ausgleich gebracht werden sollen. Entscheidend für die weiteren Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers (hier insbesondere auch für die Frage der Vergütungsverpflichtung) ist dann die Einordnung entweder als Diensterfindung oder als  freie Erfindung. » Weiterlesen

Kommunen müssen Öko-Autos beschaffen

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Mit der am 12. 5. 2011 in Kraft getretenen sog. „Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung“ (BGBl. Teil I Nr. 21, S. 800 ff.) müssen öffentliche Auftraggeber, wie z. B. Städte und Gemeinden, umweltfreundliche Straßenfahrzeuge beschaffen. Die Verpflichtung gilt für den Kauf von Pkw, Nutzfahrzeugen und Bussen, deren geschätzter Auftragswert den jeweils maßgeblichen europäischen Schwellenwert (allgemein: 193.000 € bzw. in den Sektorenbereichen Trinkwasser-/Energieversorgung oder Verkehr: 387.000 €) überschreiten. » Weiterlesen

Die Gesellschafterliste – ein Dauerthema

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Eigentlich sollte die Einführung des Gutglaubensschutzes für die Gesellschafterlisten im Zuge der GmbH-Reform durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG), in Kraft seit 1. 11. 2008, eine Erleichterung für den Rechtsverkehr bringen. Betrachtet man jedoch die zahlreichen und nicht enden wollenden Entscheidungen und Aufsätze rund um die Gesellschafterliste, so mag die Frage erlaubt sein, ob die Gesetzesänderung nicht mehr Themen aufgeworfen als sie gelöst hat. Anders als z. B. das Grundbuch genoss die Gesellschafterliste einer GmbH, die im Handelsregister einsehbar ist, bis zur Gesetzesänderung keinen sogenannten Gutglaubensschutz. » Weiterlesen

Squeeze out erleichtert

Nach zwei jüngst vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen wird der Zwangsausschluss von Minderheitsaktionären künftig erleichtert. Zum einen wurde am 26. 5. 2011 eine Änderung des Umwandlungsgesetzes verabschiedet, die am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird, voraussichtlich Anfang Juli (die Verabschiedung im Bundesrat soll am 17. 6. 2011 erfolgen). Hintergrund ist die Richtlinie 2009/109/EG vom 16. 9. 2009 (ABl. L 259 vom 2. 10. 2009, S. 14), die verschiedene frühere EU-Richtlinien geändert hat. Die geänderten Bestimmungen betreffen die Verschmelzung und Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften sowie – im Fall grenzüberschreitender Verschmelzungen – auch GmbHs sowie KGaAs. Danach können Unternehmen, die miteinander verschmolzen werden, Minderheitsaktionäre bereits dann herausdrängen, wenn die Obergesellschaft 90% der Anteile hält. Normalerweise braucht ein “Hauptaktionär” 95% am Kapital, wenn er auf Grundlage des Aktien- oder des Übernahmgesetzes einen “Squeeze-out” vornimmt. Lediglich für den Sonderfall, dass eine systemrelevante Bank gerettet werden soll, hat der Bundestag in der Finanzkrise ebenfalls eine 90-Prozent-Hürde verabschiedet.

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Europäische Privatgesellschaft: Kompromissvorschlag vertagt

Im EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit ist gestern erneut der Versuch gescheitert, Einigkeit über die Europäische Privatgesellschaft (EPG bzw. SPE) zu erzielen. Deutschland erhob Bedenken wegen der Mitbestimmung, der Sitzverlegung und dem Mindestkapital. Nun wird auf einem Treffen des Rates Ende Juni 2011 ein weiterer Anlauf unternommen. Mit der EPG soll eine europäische Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen geschaffen werden. » Weiterlesen

Immer Schwierigkeiten mit befristeten Arbeitsverhältnissen

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RAìn/FAArbR Daniela Gunreben bei Rödl & Partner, Nürnberg

Seit Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes im Jahre 1985, welches dann im Jahre 2001 durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgelöst wurde, gibt es Unklarheiten, ob und mit welcher Begründung Befristungen von Arbeitsverträgen zulässig sind. Gerade auch die Mangold-Entscheidung zum § 14 Abs. 3 TzBfG a. F. durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 22. 11. 2005 verdeutlichte, dass das deutsche Arbeitsrecht nicht vom europäischem Recht abgelöst betrachtet werden kann. Der § 14 Abs. 3 TzBfG und damit die sachgrundlose unbeschränkte Befristung für Mitarbeiter ab dem 52. Lebensjahr war wegen Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht und die Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf wegen Altersdiskriminierung unzulässig. Herr Mangold konnte sich wirksam auf die unbefristete Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses berufen. Der Gesetzgeber fasste – den europarechtlichen Ausführungen des EuGH folgend – den § 14 Abs. 3 TzBfG am 1. 5. 2007 neu. Ob die Neufassung den Anforderungen des EuGH nunmehr stand hält, ist aber noch nicht abschließend geklärt.

Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments erarbeitet derzeit einen Vorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts. Zuständiger Berichterstatter ist der Ausschussvorsitzende, Klaus-Heiner Lehne. Vorangegangen war eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss zu diesem Thema. Die eingeladenen Praktiker und Wissenschaftler sollten diejenigen Bereiche im nationalen Insolvenzrecht identifizieren, die für eine Harmonisierung geeignet erscheinen. » Weiterlesen

Schließung oder Insolvenz der Krankenkasse – was nun?

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Mit Ablauf des 30. 6. 2011 wird die City BKK (und die City BKK Pflegekasse) geschlossen – dies wurde vom Bundesversicherungsamt, der zuständigen Aufsichtsbehörde, unlängst verfügt. Die Schließung der City BKK kommt nicht überraschend. Die mangelnde Leistungsfähigkeit bzw. die fehlende Zukunftsperspektive hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der City BKK, die nun zu dieser Entscheidung der zuständigen Aufsichtsbehörde geführt hat, hatte sich schon im Jahr 2010 abgezeichnet und konnte auch durch diverse Rettungsmaßnahmen nicht aufgefangen werden. Auch der Versuch, durch Erhöhung des Zusatzbeitrages eine Rettung zu erreichen, führte nicht mehr zum Erfolg. » Weiterlesen

BAG billigt kurzfristigen Verbandsaustritt von Arbeitgebern

RA FAArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin bei McDermott Will & Emery, Rechts¬anwälte Steuerberater LLP, Düsssseldorf

RAìn FAArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin bei McDermott Will & Emery, Düsseldorf

Durch den Austritt aus dem Arbeitgeberverband meinen viele tarifgebundene Arbeitgeber, die Fesseln der Tarifbindung gänzlich abstreifen zu können. Dies ist ein Trugschluss. Aufgrund sogenannter Nachbindung bleiben sie unverändert an bereits bestehende Tarifwerke gebunden. Der „rechtzeitige“ Austritt kann allerdings dann helfen, wenn Tarifverträge erst nach dem Verbandsaustritt abgeschlossen werden. Gerade die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen lässt sich dadurch häufig vermeiden. » Weiterlesen

Zu den Verschwiegenheitspflichten von Aufsichtsratsmitgliedern

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur  „kleinen Aktienrechtsnovelle 2011“ sieht  eine Ergänzung des § 394 AktG vor, die  für kommunal getragene Kapitalgesellschaften Satzungsgestaltungen zulassen würde, die die Verschwiegenheitspflichten der Aufsichtsratsmitglieder aufheben und öffentliche Aufsichtsratssitzungen erlauben. Dies wäre eine grundsätzliche Rechtsänderung, eine grundsätzliche Rechtsänderung über deren Sinn und Unsinn wohl durchaus unterschiedliche Auffassungen bestehen dürften.  » Weiterlesen

Sozialplanabfindungen dürfen für ältere Arbeitnehmer höher ausfallen

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden in den unterschiedlichsten Bereichen des Arbeitsrechts Anwendung. Vor allem auch kollektivrechtliche Regelungen, wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, aber auch Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialpläne müssen den entsprechenden Maßstäben gerecht werden. So finden sich in der betrieblichen Praxis regelmäßig Sozialpläne, bei denen die Höhe der Sozialplanabfindungen proportional zum Alter und/oder zu der Betriebszugehörigkeit steigen, in Rentennähe indes wieder abnehmen. » Weiterlesen

Sauberes Leitungswasser – weitgehende Pflichten des Gebäudeeigentümers

RA Jörg Schielein, LL.M., Partner, Rödl & Partner

RA Jörg Schielein, LL.M., Partner, Rödl & Partner

Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Dortmund (LG Dortmund, Urteil vom 1. 9. 2010 – 4 O 167/09) erinnert in aller Deutlichkeit an die Verpflichtungen eines Gebäudeeigentümers und Vermieters im Bereich der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden auf untergesetzlicher Ebene von Verbänden (z. B. Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V., DVGW) oder dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) festgelegt und regeln detailliert die Anforderungen an einen sicheren und sachgerechten Gebäudebetrieb. » Weiterlesen

Wer ist der Klagegegner im Beschlussstreit bei der KG?

Der Streit um Beschlüsse der Gesellschafter beschäftigt immer wieder die Gerichte. Nur bei der AG gibt es dafür ausgefeilte Regelungen. Die Klage ist auf einen Monat befristet und gegen die AG zu richten; dasselbe soll nach weit überwiegender Ansicht bei der GmbH gelten (wobei die Anfechtungsfrist nicht ganz so strikt gesehen wird). Bei den Personengesellschaften findet man keine gesetzlichen Bestimmungen, aber manchmal solche des Gesellschaftsvertrags: „Ein Gesellschafterbeschluss kann nur innerhalb von zwei Monaten durch Klage angefochten werden.“ Was ist von einer solchen Klausel zu halten?

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Zu Schadensersatzansprüchen bei Bonitätsbeurteilungen

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Der BGH hat in einem kürzlichen Urteil festgestellt, dass Bonitätsbeurteilungen, die auf zutreffenden Tatsachengrundlagen basieren, als Meinungsäußerung keine Schadensersatzansprüche begründen können. Die Beklagte, ein auf Wirtschaftsauskünfte spezialisiertes Unternehmen, hatte das klagende Unternehmen mit einer negativen Bonitätsbeurteilung belegt, verbunden mit einer negativen Einschätzung der Zahlungsweise. Das betroffene Unternehmen ging dagegen vor und verlangte unter anderem Schadensersatz, da die Bonitätsbewertung fehlerhaft sei. » Weiterlesen

Gesetzliche Frauenquote für deutsche Aufsichtsräte?

In diesen Tagen berät der Deutsche Bundestag – auf Antrag der Opposition – über die Einführung einer gesetzlichen Geschlechterquote in den Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften, die bekanntermaßen die Förderung der Frauengleichstellung in den Fokus rückt. Vor allem die zwingende Quote, die Norwegen vor einiger Zeit eingeführt, wird dabei als Vorbild angeführt. Das mit den vorgeschlagenen Regelungen betreffend die Gleichstellung berufstätiger Frauen und Männer verfolgte generelle Anliegen, die Gleichstellung von Frauen in den Fokus zu nehmen und zu fördern, verdient dabei sicher nachdrückliche Unterstützung. Ob aber eine Quote hierfür das richtige Mittel ist, ist sehr fraglich. » Weiterlesen

Keine Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit Urteil vom 25. 1. 2011 (Az. II ZR 196/09, DB 2011 S. 462) stellte der BGH fest, dass der Geschäftsführer nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG haftet, wenn er die Zahlung rückständiger Umsatz- und Lohnsteuern sowie rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nach Eintritt der Insolvenzreife leistet. In dem vorliegenden Fall hatte der von dem Insolvenzverwalter auf Ersatz der geleisteten Zahlungen verklagte Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Insolvenzreife und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft rückständige Steuern und rückständige Sozialversicherungsbeiträge an das zuständige Finanzamt beziehungsweise eine gesetzliche Krankenkasse geleistet. » Weiterlesen

Rechtliche Herausforderungen bei „Companion Diagnostics“

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

„Companion Diagnostics“ rücken mehr und mehr als ein Wegbereiter für die Personalisierte Medizin in das Interesse verschiedener Akteure in der Pharmabranche, so z. B. bei den Kostenträgern im Gesundheitswesen, den Zulassungsbehörden und auch den Patienten. Es handelt sich bei „Companion Diagnostics“ vereinfacht dargestellt um Tests, die diagnostizieren, ob eine Therapie im spezifischen Fall zu einem Erfolg führen kann, d. h. ob ein Patient zu einer Patientengruppe gehört, die voraussichtlich positiv auf die Therapie reagieren wird. Generell kann es sich bei einem „Companion Diagnostic“ sowohl um einen Test handeln, der gleichzeitig mit einem Medikament entwickelt wird, aber auch um einen Test, der für eine bereits bestehende Therapie auf den Markt gebracht wird. » Weiterlesen

Kartellrecht durch Anschluss- und Benutzungszwang ausgehebelt?

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit einer aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf spricht viel dafür, dass einer kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserentgelten schon mit einem Anschluss- und Benutzungszwang der Boden entzogen ist – unabhängig von Rechtsform des Versorgers und Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses- eine traditionellen Kartellrechtlern zunächst überraschende Einschätzung. » Weiterlesen

Optionale Hauptversammlung ?!

Derzeit ist Hochsaison für Hauptversammlungen. Fast jeden Tag füllt sich zu diesem Zweck ein Saal. Die dort Anwesenden repräsentieren freilich nicht das Aktionariat. Die Generaldebatte geht von A-Z und hat oft wenig mit der Erledigung der Tagesordnung zu tun. Abstimmungen gründen praktisch nie auf dem Verlauf der Versammlung und sind selten spannend. Wozu diese – bei großen Gesellschaften siebenstellige Kosten verursachende – Veranstaltungen? Sind sie „alternativlos“ oder könnte man darauf auch verzichten? Letzteres ist (de lege ferenda) der Fall, wenn man die Funktionen der HV betrachtet. » Weiterlesen

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die Rosinentheorie Programm

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Für die einen handelt es sich bei der „Zeitarbeit“ (gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung) um „Teufelszeug“, mit dessen Hilfe bestehende Vergütungsstrukturen im Unternehmen unterwandert werden. Für die anderen ist sie wesentlicher Faktor für das derzeitige „Jobwunder“ in Deutschland. Immer wieder befasst sich auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere das Bundesarbeitsgericht (BAG), mit den Regelungen des zugrunde liegenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). So auch unlängst, als es um Fragen zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern ging. » Weiterlesen