Gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tritt ein neuer Inhaber, auf den durch Rechtsgeschäft ein Betrieb oder Betriebsteil übergegangen ist, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Angesichts dieser weiten Formulierung und der erheblichen Rechtsfolgen verwundert es nicht, dass diese Vorschrift regelmäßig Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist.
So hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich jüngst erneut hiermit auseinanderzusetzen (BAG, Urteil vom 10. 5. 2012 – 8 AZR 639/10). » Weiterlesen



