Artikel vom 5. September 2011

Buttonlösung soll vor Internetfallen bewahren

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der bei Internetbestellung die „Buttonlösung“ vorsieht. Das BGB soll wie folgt ergänzt werden: „Der Unternehmer hat die Bestellsituation … so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.“ (§ 312g Abs. 3 BGB-E). Die Kosten der Anpassung der Internetpräsentation werden für die 276.062 betroffenen Unternehmen mit einem Betrag von 41,5 Mio. € beziffert. Mit der Buttonlösung soll insbesondere vor Abofallen bewahrt werden. » Weiterlesen