Bei der Sanierung eines Unternehmens, das sich in der Krise oder sogar in der Insolvenz befindet, sind Personalabbaumaßnahmen in der Regel unvermeidbar. Hierzu bieten sich unterschiedliche Gestaltungsformen an. Eine davon ist die Einschaltung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG). In diesem Zusammenhang schließen die beteiligten Parteien, d. h. das zu sanierende Unternehmen, der jeweilige Arbeitnehmer sowie die BQG einen dreiseitigen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis zwischen dem zu sanierenden Arbeitgeber und dem jeweiligen Arbeitnehmer aufgehoben und zugleich ein (befristetes) Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der BQG geschlossen wird. » Weiterlesen
Artikel aus dem August 2011
Urlaub und Urlaubsabgeltung und kein bisschen Ende?
Bereits im Jahr 2009 kam das „alt bewährte“ und seit 2002 nicht geänderte Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in die Diskussion und bekam Risse. Hintergrund war die wie ein Donner einschlagende Entscheidung des EuGH vom 20. 1. 2009 (Rs. C-350/06 und C-520/06 – Schultz-Hoff, DB 2009 S. 234). Der Verfall von Urlaubsansprüchen eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers sei mit Art. 7 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 (RL 2003/88/EG) nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer wegen der Erkrankung daran gehindert war, den Urlaub zu nehmen.
Eigenverantwortliche Fortbildung des Aufsichtsrats
„Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.“ (Nr. 5.4.1. Deutscher Corporate Governance Kodex seit Juli 2010). Dieser Empfehlung dürfte sich keine Aktiengesellschaft ausdrücklich verweigern. Sogleich haben sich etliche Weiterbildungsangebote für den Aufsichtsrat entwickelt (s.u.). Offenbar gibt es einen Markt (bzw: es ist ein Markt eröffnet worden) – und dieser wird bedient. Gegen Qualifizierung ist gewiss nichts einzuwenden. Insbesondere kann es nützlich sein, wenn Aufsichtsratsanwärter das nötige Rüstzeug auch auf diesem Wege erwerben. Freilich ist Lebenserfahrung nicht durch Schulung vermittelbar und diese Erfahrung spielt eine große Rolle bei der Organtätigkeit. Auch wäre es misslich, wenn die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nur als kollektives Kurserlebnis verstanden werden. Die Eigenverantwortung, die der Kodex nennt, kann sich auch im persönlichen Eigenstudium äußern. Daher darf die Antwort auf die Frage, welche Fortbildung das Mitglied des Aufsichtsrats betrieben hat, auch lauten: Es habe regelmäßig das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Exemplar „Der Betrieb“ (pars pro toto) gelesen.
Eintragungsfähigkeit von Gewinnabführungsverträgen bei der GmbH
Die Eintragungsfähigkeit von Unternehmensverträgen, also insbesondere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen, ist gesetzlich nur für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt (vgl. § 294 AktG). Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gibt es dagegen keine gesetzliche Regelung. Allerdings ist von der herrschenden Meinung anerkannt, dass eine Eintragung von Unternehmensverträgen ins Handelsregister dann notwendig ist, wenn der Unternehmensvertrag materiell einer Satzungsänderung gleichkommt und damit die hierfür geltenden Formvorschriften (§§ 53, 54 GmbHG) anzuwenden sind. Zur Frage, auf welche Unternehmensverträge dies zutrifft, herrscht jedoch weitgehend Unsicherheit. » Weiterlesen
BGH erleichtert Schadensersatz bei Vergabefehlern
Nach gewohnheitsrechtlichen Grundsätzen (sog. Verschulden bei Vertragsanbahnung) konnte einem Bieter unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber zustehen, wenn dieser gegen Vergaberecht verstoßen hat. Der BGH hat kürzlich in einem Urteil vom 9. 6. 2011 – X ZR 143/10, DB0426167 dazu entschieden, dass nach der Kodifikation der Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz für die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruches kein Vertrauen des Bieters mehr in die Einhaltung der Vergaberegelungen durch den öffentlichen Auftraggeber erforderlich ist. Vielmehr genügt die Verletzung von vorvertraglichen Rücksichtnahmepflichten wegen Missachtung von Vergabevorschriften.
Die Bedeutung von Vertraulichkeitsabreden
Für Unternehmen aller Branchen, die über besonderes spezifisches Wissen verfügen, ist eine kontrollierte und kontrollierbare Vertraulichkeit des im Unternehmen vorhandenen Know-Hows essentiell. Entscheidend ist daher darauf zu achten, dass vertrauliche Informationen nicht in die falschen Hände geraten. Hier versprechen Vertraulichkeitsabreden für die Unternehmen einen grundsätzlichen Schutz vor einem Kontrollverlust über das betriebseigene Intellectual Property. » Weiterlesen
Energieversorgungsunternehmen vor immer neuen Herausforderungen
Am 4. 8. 2011 ist das EnWG 2011 in Kraft getreten und damit weitreichende Neuregelungen für Energieversorgungsunternehmen. Neben den Vorgaben für die Entflechtung der Transportnetzbetreiber, die nunmehr in der Form des Ownership Unbundling (Eigentumsrechtliche Entflechtung) oder als Independent System Operator (ISO) bzw. Independent Transmission Operator organisiert sein müssen, hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen auch für die Entflechtung der Verteilernetzbetreiber vorgesehen. » Weiterlesen
Stimmrechtsberatung wie Stimmrechtsvollmacht regulieren?
Wie soll ich mein Stimmrecht ausüben? Das fragt sich nicht nur der Wähler in der Politik, sondern auch der Aktionär vor der Hauptversammlung. Das Gesetz erwartet, dass die Verwaltung „Vorschläge zur Beschlussfassung“ mache (§ 124 Abs. 3 AktG). Bevollmächtigte Kreditinstitute haben ggf. „eigene Abstimmungsvorschläge“ zu präsentieren (§ 135 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 AktG), was aber eher die Ausnahme ist. Wer hilft da dem Manager eines Fonds, von dem erwartet wird, die Stimmrechte aus den vielen verschiedenen Aktien des Portfolios sachgerecht wahrzunehmen? Es sind seit etwa zehn Jahren internationale Beratungsunternehmen, die sich dieser Aufgabe widmen. Die Tätigkeit der professionellen Stimmrechtsberater ist in den Fokus der Regulatoren geraten (s. Grünbuch EU-Kommission zur Corporate Governance). » Weiterlesen
Abfindungszahlungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern
Trennen sich die Wege der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), so kommt es häufig zum Streit insbesondere darüber, wann und in welchem Umfang die Abfindung zu zahlen ist. Oft hört man dabei von Verzögerungstaktiken, die die verbleibenden Gesellschafter hinsichtlich der Bestimmung und der Auszahlung des Abfindungsguthabens anwenden. Dem hat der BGH nun in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen einen (zeitlichen) Riegel vorgeschoben. » Weiterlesen
Überwachungsorgane: Die eigene Qualifizierung im Auge behalten
Die Masternorm zu den Aufsichtsratspflichten umfasst gerade sieben Worte: Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen, § 111 Abs. 1 AktG. Die erfreuliche Knapp- und Klarheit sollte nicht dazu führen, den tatsächlichen Pflichtenumfang als Mitglied eines Überwachungsorgans zu unterschätzen. Und: Ohne ausreichende Qualifizierung kann den Pflichten kaum genügt werden. » Weiterlesen










