Ausweislich einer vom Forschungsprojekt Unternehmergesellschaft der Universität Jena (Prof. Walter Bayer) veröffentlichten Statistik hat die UG zu ihrem zweiten Jahrestag die 40.000-er Marke genommen. Ermöglicht wurde die „kleine GmbH“ durch eine Gesetzesänderung zum 1. 11. 2008, das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Sie hat nur eine minimale Regelung im Gesetz erfahren, nämlich in § 5a GmbHG. Dort ist zunächst festgelegt, dass das Stammkapital zwischen 1 und 24.999 € liegen muss, also unter der „Normal-GmbH“ mit 25.000 €. Sacheinlagen sind unzulässig, das Kapital muss also in Bargeld aufgebracht werden – angesichts der geringen Höhe erschien dem Gesetzgeber diese Beschränkung zumutbar.
Artikel aus dem Dezember 2010
Neue Befristungsregelung für aktienrechtliche Nichtigkeitsklagen geplant
Das Bundesministerium der Justiz hat im November 2010 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (“Aktienrechtsnovelle 2011″) vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung nicht unbedingt thematisch verbundener, aber nicht unbedeutender Änderungen des Aktienrechts. Nach dem Referentenentwurf vom 2. 11. 2010 für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (AktG) sollen unter anderem Aktiengesellschaften, die nicht börsennotiert sind, nur noch Namensaktien ausgeben können. Hintergrund ist die Sorge, die deutsche Inhaberaktie führe bei nicht börsennotierten Gesellschaften zur Intransparenz und ermögliche so Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Der Referentenentwurf sieht als weitere Maßnahme gegen missbräuchliche Aktionärsklagen eine relative Befristung der Nichtigkeitsklage vor.
Das Ende der Insolvenzantragspflicht?
Die Insolvenzantragspflicht gehört für viele zum „Urgestein“ des deutschen Kapitalgesellschafts- bzw. Insolvenzrechts. Im MoMiG („Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“) war es dem Gesetzgeber daher ein besonderes Anliegen, durch Verschiebung der früher gesellschaftsrechtlichen Regelungen in das Insolvenzrecht (heute: § 15a InsO) sicherzustellen, dass auch Kapitalgesellschaften mit ausländischem Satzungs-, aber inländischem Verwaltungssitz (Stichwort: Limited) von den Regelungen erfasst werden. Ob das, auch mit Blick auf die europäischen Grundfreiheiten, tatsächlich gelungen ist, sei hier dahin gestellt. » Weiterlesen
Innerkonzernliche Treuhandgeschäfte in der juristischen Aufarbeitung der Lehman-Pleite
In einer Aufsehen erregenden Entscheidung vom 7. 10. 2010 hat das LG Frankfurt/M. zur Rückabwicklung von Treuhandgeschäften im Interbankenverkehr Stellung genommen (2/23 O 385/09). Dabei ging es um die 1 Mrd. US-$, die die Lehman International Europe, eine englische Tochter des Lehman Brothers-Konzerns noch am 12. 9. 2008 an die in Frankfurt ansässige Lehman AG – ebenfalls eine Tochter des Lehman Brothers-Konzerns – überwiesen hatte. Am 15. 9. 2008 wurde über das Vermögen der englischen Gesellschaft das Insolvenzverfahren in England eröffnet und von der BaFin gemäß § 46a Kreditwesengesetz ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (“Moratorium”) gegenüber der deutschen Gesellschaft erlassen. Am selben Tag hätte die 1 Mrd. US-$ verzinst an die englische Gesellschaft zurückgezahlt werden sollen. Infolge des Moratoriums unterblieb die Zahlung. Am 13. 11. 2008 wurde über die Lehman AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Anerkennung der Forderung von Lehman International Europe zur Insolvenztabelle der deutschen Lehman AG wurde von deren Insolvenzverwalter verweigert. Die englische Gesellschaft klagte – vereinfacht – auf Auskunft über den Verbleib der 1 Mrd. US-$ und Auszahlung des sich danach ergebenden Betrags nebst Zinsen. Außerdem begehrte sie die Ersatzaussonderung sowie Schadensersatz in Höhe der Differenz zur Insolvenztabelle festzustellen. » Weiterlesen
Erhöhung des Kapitals der EZB
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute beschlossen, ihr gezeichnetes Kapital mit Wirkung vom 29. 12. 2010 um 5 Mrd. € von 5,76 Mrd. € auf 10,76 Mrd. € zu erhöhen. Eine solche Erhöhung ist schon in den vergangenen Tagen in Zusammenhang mit den Risiken aus den Staatsanleihen gebracht worden, welche die Bank in den letzten Monaten erworben hat. » Weiterlesen
Mantelverwertung und “wirtschaftliche Neugründung”: eine Haftungsfrage von gestern?
Wie man liest, ist der Streit um die „wirtschaftliche Neugründung“ und deren Haftungskonsequenzen bei der Verwendung von Kapitalgesellschaften für die Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen noch lange nicht ausgetragen (zuletzt Habersack, AG 2010 S. 845). Bekanntlich kommt die Debatte aus der Praxis über Mantel- und Vorratsgesellschaften. » Weiterlesen
BAG kassiert Billiglohntarifverträge der Christlichen Gewerkschaften
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) – die Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften – ist nicht tariffähig. Dies hat das BAG am 14. 12. 2010 in einem viel beachteten Beschluss rechtskräftig verkündet (Az. 1 ABR 19/10). Die tarifpolitischen Gegenspieler der christlichen Gewerkschaften mag dies freuen. Vielen kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen und ihren Kunden droht nun allerdings großes Ungemach. » Weiterlesen
Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose
Der Geschäftsführer einer überschuldeten oder zahlungsunfähigen GmbH muss unverzüglich Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Für die Überschuldung gilt derzeit (noch bis Ende 2013) die folgende Definition: „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“ Die rechnerische Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten allein begründet also (seit 2008) keine Antragspflicht mehr. Vielmehr muss eine negative Fortführungsprognose hinzu kommen. Hierzu äußert sich der BGH in einer neuen Entscheidung, die zwar noch zum alten Recht erging, der aber einige Lehren für die heutige Praxis entnommen werden können (Urteil vom 18. 10. 2010 – II ZR 151/09, DB 2010 S. 2661). » Weiterlesen
Hauptversammlung 2011: Briefwahl im Kommen
Aus der Münchener Rückversicherungs-AG ist zu hören, dass schon das erstmalige Angebot einer „Briefwahl“ zur Hauptversammlung 2010 von 7% des Grundkapitals genutzt wurde. Insgesamt seien 23% durch Briefwahl und den gesellschaftsbenannten Vertreter repräsentiert worden. Seit dem ARUG 2009 gilt: „Die Satzung kann vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).“ So bestimmt es § 118 Abs. 2 AktG. Die Briefwahl bedarf also einer Grundlage in der Satzung. Entsprechende Änderungen haben in diesem Jahr die börsennotierten Gesellschaften in großer Zahl vorgenommen. In der kommenden HV-Saison dürfte die Briefwahl schon zum Marktstandard gehören, insbesondere weil der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt (Nr. 2.3.3): „Auch bei der Briefwahl und der Stimmrechtsvertretung soll die Gesellschaft die Aktionäre unterstützen.“ Wer will schon eine Nicht-Entsprechenserklärung ausgerechnet dazu abgeben müssen (S. § 161 AktG)? » Weiterlesen
Neue Beschränkungen für anwaltliche Zweigstellen?
Die selbstverfasste Anwaltschaft ist mit Unterstützung des BGH auf ihrem Weg zur Liberalisierung des Berufsrechts entgegen den Plänen des Gesetzgebers und des Bundesjustizministeriums einen Schritt rückwärts gegangen. Zweigstellen dürfen – wie der Anwaltssenat des BGH jüngst bestätigt hat – ab dem 1. 1. 2011 nur errichtet werden, wenn sie sich nicht in einer bloßen Geschäftsadresse erschöpfen, sondern der Rechtsanwalt in einem festen Büro gewöhnlich angetroffen werden kann, so dass Mandanten mit ihrem Rechtsanwalt dort vertrauliche Gespräche führen sowie ihre Unterlagen und Mitteilungen vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt wissen können. » Weiterlesen




