Der Auftritt der Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Eröffnung der Buchmesse war gar nicht nach dem Geschmack von Google. Die Regierungschef sagte an die Adresse des Internetgiganten: “Geistiges Eigentum gilt auch in der Zukunft. Das ist aber ein dickes Brett, das wir bohren müssen.” Das Thema Urheberrechte und Medien ist mediengeschichtlich ein Dauerbrenner.
Als 1922 der Regisseur Friedrich Wilhelm Murnau sein Meisterwerk “Nosferatu – eine Symphonie des Grauens” in die Kinos brachte, rief er Geister, die er nicht mehr loswurde. Die britische Autorenvereinigung klagte, weil dem Dracula-Autor Bram Stoker der Stoff geklaut worden war, und gewann einen spektakulären Urheberrechtsprozess. Das Berliner Urteil lautete: Vernichtung sämtlicher Filmkopien. Nur durch Zufall überlebten einige Exemplare des Klassikers.
Von einem solch drakonischen Urheberrecht kann die Buchbranche 84 Jahre später nur träumen. Heute hat Nosferatu, pardon: Google freie Bahn. Der weltgrößte Internetkonzern nutzt rechtliche Lücken, um mit dem Einscannen nicht mehr lieferbarer Bücher ein weltweites Milliardengeschäft im Netz aufzubauen. Die Schöpfer der Werke werden gemäß einer heftig umstrittenen Vereinbarung mit nur 60 Dollar abgespeist, später immerhin am Gewinn beteiligt. Soll am Google-Wesen die (Buch-) Welt genesen?
Gebetsmühlenartig verkündet der Konzern, dass er lediglich verlorenes Wissen wieder digital verfügbar machen wolle. Das ist die pure Scheinheiligkeit. Im Kern geht es für Google darum, ein Quasi-Monopol für das Wort zwischen zwei Buchdeckeln zu errichten. Sollten die Pläne Wirklichkeit werden, wären die Folgen für Verlage und Autoren verheerend. Schon jetzt versucht die Suchmaschine, die Bedingungen für die weltgrößte Online-Bibliothek im Internet zu diktieren.
Umso verdienstvoller ist nun das Veto der Bundeskanzlerin. Angela Merkel hat zur Eröffnung der Buchmesse mit ihrem Plädoyer für einen besseren Schutz des Urheberrechts im Internet und einer scharfen Kritik an der Raff-Strategie von Google endlich eine klare Position bezogen. Die Bücherliebhaberin lehnt die Pläne des Internetriesen ab, Werke ohne jeden urheberrechtlichen Schutz einfach einzuscannen. Indirekt unterstützt die Kanzlerin damit sogar die US-Regierung in Washington, die vor kurzem ebenfalls starke Bedenken geäußert hat.
Noch hat Google im Buchmarkt leichtes Spiel. In Deutschland ist beispielsweise 70 Jahre nach dem Tod eines Autors sein Buch nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Im digitalen Zeitalter gehört ein derart antiquiertes Urheberrecht auf den Müllhaufen der Geschichte. Geistiges Eigentum darf kein Verfallsdatum haben!
In anderen Medienbranchen wären solche Regelungen schlichtweg undenkbar. Egal ob Charlie Chaplin oder Klassiker wie “Nosferatu” – für Filme gibt es keine Halbwertszeit.
Auf der Buchmesse in Frankfurt ist die Stimmung nicht schlecht, weil das Geschäft sich erstaunlich krisenfest zeigt. Noch bleibt den Verlagen Zeit, um sich neue Märkte wie das elektronische Publizieren zu erschließen. Das noch winzige Geschäft mit E-Books funktioniert aber auf Dauer nur, wenn eine Enteignung von Autoren und Verlagen durch simples Kopieren verhindert wird. Neue technische Möglichkeiten machen Eigentumsrechte nicht obsolet.
Die neuen Verbreitungsformen sind eine riesige Chance für die Buchbranche. Allerdings nur dann, wenn die Politik mit urheberrechtlichen und ordnungspolitischen Sicherungen die Googlerisierung des Buchs verhindert. Die Bundesregierung unter Angela Merkel hat offenbar den festen Willen dazu.
