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Verzichtet Google auf das Einscannen deutscher Bücher in den USA?

Offenbar steht eine Lösung des Vergleichs zwischen dem Internetgiganten Google und des amerikanischen Autorenverbandes an. Nach Information von Beteiligten sollen bei dem Vergleich nicht-englische Bücher ausgenommen sein. Das hätte zwei Vorteile: die deutschen Buchverleger könnten weiterhin beruhigt schlafen, denn von ihren Büchern lässt Google künftig die Finger in den USA. Der zweite Vorteil könnte darin bestehen, dass das Honorar für amerikanische Autoren dadurch größer ausfallen könnte.

Heute Abend soll es nähere Informationen zu dem Vergleich geben. Der Branchenverband Bitkom trommelt hingegen bereits für Google. „Sowohl das Buch-Projekt von Google als auch europäische Initiativen bieten Chancen, Kulturgüter über das Internet besser zugänglich zu machen und Verlagen neue Einnahmequellen zu eröffnen“, sagt Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Offenbar hat der saarländische Unternehmer die Argumentation der PR-Abteilung von Google auswendig gelernt.

Die Buchverleger, insbesondere in Deutschland, laufen Sturm gegen das Einscannen „verwaister Werke“ durch Google. Bei den eingescannten Werken handelt es sich um Bücher, die nicht mehr gedruckt verlegt werden.

Der Vergleich, in der Branche als „book settlement“ bezeichnet, ist eine wichtige Weichenstellung für die weltweite Buchbranche. Von diesem Interessenausgleich hängt es ab, ob Verlage und Autoren auch in Zukunft fair behandelt werden. In den USA stehen Google und die amerikanischen Verlage nun kurz vor einer Einigung und präsentieren heute vor Gericht einen neuen Einigungsvorschlag. Das Verfahren läuft unter dem Stichwort „Book Settlement“. Nach amerikanischem Recht muss im konkreten Fall ein Gericht entscheiden, ob der Vorschlag für einen Interessenausgleich angemessen ist.

Die Bundesregierung hat längst eine eindeutige Haltung. Die frühere Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte an das entsprechende Gericht in New York einen sogenannten Amicus-Curiae-Schriftsatz gesandt. “Wir hoffen, dass das Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger aus der sog genannten ,class’ herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen”, sagte Zypries damals. Offenbar hat diese Eingabe nun Erfolg. Damit können deutsche Autoren und Verleger freiwillig entscheiden, ob sie ein Werk von Google scannen lassen. Einen Automatismus, wie es sich Google gewünscht hatte, würde damit endgültig auf den Müllhaufen landen.