Kaum beachtet wurde gestern in der deutschen Weblog-Szene eine Pressemitteilung der Bundesregierung in der es um die Deckelung von Abmahngebühren geht. Fazit: Es besteht Hoffnung, dass der Irrsinn, den eine gewisse Anwaltskaste angezettelt hat, endlich ein Ende hat.En passant hat die große Koalition gestern einem Gesetzesentwurf zugestimmt, in dem es um den Kampf gegen Produktpiraterie geht. Darin enthalten aber ist auch eine Passage, in der die Abmahngebühren bei weniger erheblichen Rechtsverstößen auf 50 Euro gedeckelt werden.
Dies dürfte eine Erleichterung für viele Weblog-Autoren werden. Denn somit wäre der Fall DOSB contra Saftblog schnell versandet, ebenso wohl die Daimler-Chrysler-Bank-Affäre und zahlreiche andere Fälle, die im Abmahn-Blog dokumentiert wurden.
Sollte dem Ganzen dann auch im Bundestag zugestimmt werden, bestünde ernsthaft Hoffnung, dass es noch gute politische Entscheidungen gibt.
Hier der Wortlaut aus der Pressemitteilung:
“Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb
des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen.”










7 Kommentare zu “Hoffnung auf gedeckelte Abmahngebühren”
Uiui. Da geht den Blogs ja ne Menge Content verloren. Kein Aufregen über idiotische Urheberrechtsklagen mehr.
Aber stattdessen kann man ja dann darüber diskutieren, ob die Teilnahme an Googles Ad-Sense-Programm ein Blog schon in die Kategorie “geschäftlicher Verkehr” katapultiert.
Bleibt also nur abwarten, was letzten Endes aus der sicher gut gemeinten Initiative wird…
@ Henning K.: Damit ist vermutlich – neben Blogs mit Werbebannern – jedes Freiberufler-Blog sozusagen “innerhalb des geschäftlichen Verkehrs”. Und wenn man von seinem privaten Blog auf E-Bay-Angebote verweist bestimmt auch.
Allerdings brauchen wir da keine großen Vermutungen anstellen, die Anwälte werden das schon feststellen.
Ich glaube nicht, dass das viel ändern wird. Wäre es schon in Kraft, hätte es vwermutlich den 17 Jahre alten Homepagebetreiber geschützt, der “Wallpaper for free” auf seiner Seite publiziert hat. Weil er nicht wusste, dass “for free” nur für den Hausgebrauch gilt. Und die Kochbuch-Geschichte wäre wohl auch schneller vorbei. Das wäre aber auch schon alles.
Die meisten Probleme bekommen Blogs meiner Wahrnehmung nach wegen angeblicher (Unternehmen)Persönlichkeitsrechtsverletzung, unwahrer Tatsachenbehauptung, Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit, Störung einer Gewerbetätigkeit oder Schmähkritik, etc. Und da ist meiner Meinung nach weiterhin für Abmahnungen alles drin, solange der Streitwert in schon der ersten Abmahnung einseitig und ohne Risiko festgelegt werden kann.
Dazu muß man (leider) noch weiter einschränken: es geht bei dem jetzt vorgelegten Entwurf um Urheberrechtsverletzungen. Und nur um Urheberrechtsverletzungen. Im Fall von DOSB vs. Saftblog beispielsweise ging es nicht um Urheberrechtsverletzungen, sondern um Rechte aus dem Olympiaschutzgesetz. Und auch bei der DaimlerChrysler-Aktion stritt man sich – soweit ich weiß – nicht um Urheberrechte.
“…einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblichen Rechtsverletzungen..”
wieso kann es nicht einmal eine klare Aussage geben?
Das wären auch meine Bedenken. “Außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” da lassen sich bestimmt viele, viele Blogs ausklammern.
((
Also weiter so wie bisher
Wie war das, mit der guten Politik???
Zwei Dinge, die man beachten sollte:
Zum einen steht im Entwurf: “außerhalb des geschäftlichen Verkehrs”. Das bedeutet, dass Abmahnungen im Geschäftsbereich, also auch bei
cooperate Blogs nicht unter die 50 Euro Regel fallen würden. Da kann man weiter wie gewohnt abnmahnen. Es ist auch überhaupt noch nicht klar, ob Blogs die zum Beispiel Adsense oder Banner Werbung auf ihrer
Seite haben, am Ende nicht auch als “geschäftlich” angesehen werden, zumal das neue Telemediendienstgesetzdings Blogs ja teilweise auf eine Stelle mit journalistischen Angeboten stellt. Vermutlich richtet sich die Decklung der Abmahnkosten also nur an private Homepagebetreiber.
Zum anderen: das ist halt nur ein Entwurf, noch nix konkretes. Das muss erst noch durch die ganzen Gremien usw. usf.