Altbundespräsident Roman Herzog hat ein bemerkenswertes Interview zum ESM gegeben. Darin findet sich auch eine interessante Passage zur Rolle der Bundesbank.
Frage: „Artikel 88 schreibt vor, dass die Kompetenzen der Deutschen Bundesbank auf die EZB übertragen werden können, wenn diese „unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität verpflichtet“. Sind die politischen Entscheidungen der EZB und das Fluten der Märkte mit einer Billion Euro also ein Verfassungsbruch?“
Antwort: „Ich würde es umgekehrt sagen: Der Grundgesetzverstoß wäre es, wenn man zu lange wartet, diese Übertragung zu widerrufen. Ich bin da für schonungslose Drohungen in den Verhandlungen.“
Der Widerruf der Übertragung von Kompetenzen an die EZB muss mit einer eigenen Währung einhergehen. Es ginge also um den Austritt Deutschlands aus der Währungsunion. Interessant scheinen mir in diesem Zusammenhang drei Fragen. Erstens: Wann müssen wir davon ausgehen, dass die EZB nicht mehr dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität verpflichtet ist? Zweitens: Wann müssen wir davon ausgehen, dass die EZB nicht mehr unabhängig ist? Drittens: Spielt es bei der Anwendung von Artikel 88 des Grundgesetzes eine Rolle, ob die Bundesbank nach einem Euro Austritt weniger Inflation als die EZB erreicht?
Die Unabhängigkeit ist formal erfüllt. Aber die formale Unabhängigkeit hilft der EZB nicht, wenn die Fakten ihr keine Wahl lassen. Die EZB ist trotz ihrer festgelegten Ziele und trotz der formalen Unabhängigkeit Bilanzrisiken eingegangen, die auch Risiken für die Preisstabilität werden können. Allerdings wurde die EZB mehrfach von der Politik in eine Lage gebracht, in der sie die Wahl hatte, wichtige Grundsätze aufzugeben oder eine Finanzkrise in Verbindung mit einer Rezession hinzunehmen. Sie hatte die Wahl zwischen dem Risiko von Inflation und dem von Deflation. Eine Entscheidung zu Gunsten eines Inflationsrisikos würde ich nicht als Indiz für eine Abkehr vom Ziel der Preisstabilität deuten.
Allerdings wäre es im Zusammenhang mit der Allokation der Finanzaufsicht oder einer Vergabe einer Banklizenz an den ESM sehr problematisch, wenn der EZB per Vertrag oder faktisch weitere Aufgaben zuwachsen. Im Fall der Banklizenz weiß die EZB, was die Aufgabe des ESM ist, an den sie Geld verleiht. Je mehr konkurrierende Aufgaben die EZB faktisch hat, desto weniger glaubhaft ist es, von einem Vorrang der Preisstabilität zu sprechen. Deshalb sehe ich eine Banklizenz für den ESM und die Übertragung von Aufsichtsaufgaben kritisch.
Am interessantesten finde ich die Frage, was der Bundesbank nach einem einseitigen deutschen Euro-Austritt gelingen kann. Spielen wir den Austritt also einmal durch.
• Mit Blick auf die Risiken in der Bilanz der EZB, die Höhe der Target Salden der Bundesbank von inzwischen über 1000 Milliarden Euro und unter Berufung auf Artikel 88 des Grundgesetzes kündigt die Bundesregierung die sofortige Umstellung aller deutschen Sichtguthaben, Termineinlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten in D-Mark zum Kurs 1:1 an.
• Noch am selben Tag erklären Frankreich, Italien und Spanien den Austritt Deutschlands als vertragswidrig und schädlich für ganz Europa. Deshalb machen sie deutlich, dass Target-Forderungen austretender Länder nur teilweise beglichen werden. Diese Salden seien schließlich alleine durch den deutschen Austritt zu einer relevanten Größe geworden. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahmen der Bundesbank zu diesem Thema.
• In der Eröffnungsbilanz der neuen Bundesbank finden sich nun zweifelhafte Forderungen an die europäische Zentralbank in Höhe von etwa 1000 Milliarden Euro. Auf der anderen Seite der Bilanz stehen Verbindlichkeiten gegenüber den deutschen Geschäftsbanken. Deren Einleger fragen sich, was die Bundesbank tun wird, wenn sie versuchen, an ihr Geld zu kommen. Vor diesem Hintergrund fordert die Bundesbank die Bundesrepublik zu einer raschen Rekapitalisierung auf.
• Die Kanzlerin überschlägt, dass sie diese Rekapitalisierung über einen Schuldenstand von 100 Prozent des BIP bringt. Da das Bundesbankgesetz wegen des Austritts ohnehin neu geschrieben werden muss, wird dort die Entscheidung über eine Rekapitalisierung der Bundesregierung zugewiesen. Die Mehrheit im Bundesrat erreicht, dass die Aufgaben der Zentralbank im Bundesbankgesetz erweitert werden. Nach einer nur mäßigen Kapitalerhöhung begleicht die Bundesbank Verbindlichkeiten gegenüber den deutschen Banken über die „Notenpresse“.
• In Italien und Spanien kaufen die nationalen Zentralbanken im ESZB von den Geschäftsbanken des Südens Staatsanleihen der beiden Länder. Damit verschwinden große Teile der Schulden der Geschäftsbanken bei den nationalen Zentralbanken. Die Staatsanleihen werden von den nationalen Zentralbanken an die EZB weitergegeben. Damit verschwinden die Target Salden. Die EZB erklärt, dass sie diese Anleihen nicht einlösen wird. Damit sinken die Schuldenstände Italiens und Spaniens auf ein vertretbares Niveau.
Bei der Anwendung von Artikel 88 sollte man die Alternativen genau vergleichen. Die Eröffnungsbilanz der Bundesbank würde den Start in eine neue Währung erheblich erschweren.