Ein knorriger Senior ist seit Tagen in der Schweiz in aller Munde: Der Umweltaktivist Franz Weber, 84 Jahre alt. Auf seine alten Tage hin hat der Umweltaktivist einen ganz großen Coup gelandet. Eine hauchdünne
Mehrheit der Schweizer stimmte vor zwei Wochen für Webers sogenannte Zweitwohnungsinitiative. Jetzt steht ein neuer
Artikel in der helvetischen Landesverfassung. Es heißt: „Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.“
Aktivist Weber sieht sich am Ziel: Jahrzehntelang kämpfte er gegen „den
Mord an der Landschaft“, er wetterte gegen reiche Ausländer und Spekulanten, die in den Schweizer Alpen ein Chalet neben das andere
setzten. Die heile Bergwelt, so unkten Weber und seine Mitstreiter, verkomme durch den „uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ zu einem Moloch.
Doch viele Schweizer stöhnen nach dem Triumph der Naturfreunde laut
auf. Denn die Umsetzung der Weber-Initiative dürfte den Eidgenossen massive Probleme bereiten. „Der Verfassungsartikel strotzt nur so vor Unklarheiten“, schreibt die „Südostschweiz“, die Heimatzeitung des
Ferienkantons Graubünden.
Es fängt damit an, dass niemand weiß, was als „Zweitwohnung“ zählt – und was nicht. Die Initianten ließen das offen. Selbst die zuständige Umweltministerin Doris Leuthard ist ratlos: „Es ist nirgends definiert, was überhaupt eine Zweitwohnung ist.“ Dennoch:
Direkt nach der Abstimmung verkündete Leuthard einen Bau-Bewilligungsstopp für alle Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil
von mehr als 20 Prozent. Doch diejenigen Schweizer und ausländischen
Bauherren, die schon ihre Genehmigung in der Tasche haben, können
aufatmen: Sie dürfen ihre neue Bleibe hochziehen – egal ob in St.
Moritz, Gstaad oder an den Ufern des Genfersees.
Da niemand genau sagen kann, was eine Zweitwohnung ist, soll sich jetzt
eine Arbeitsgruppe um eine Definition kümmern. Die Experten erhalten
schon von allen Seiten Ratschläge. So heißt es aus dem Lager der Umweltaktivisten um Franz Weber: Es sollte nur der Bau von selten
genutzten privaten Feriendomizilen gestoppt werden, darunter fielen vor allem die Anwesen von Touristen – aus der Schweiz und aus dem Ausland wie Deutschland. Damit will man die „kalten Betten“ loswerden.
„Wohnungen, die im Zusammenhang mit einer Arbeitsstelle oder einem
Studium genutzt werden, sind von der Initiative ausgenommen“, fordert
Vera Weber, Tochter des Umweltaktivisten Franz Weber und dessen rechte
Hand. Auch Wohnungen, die mindestens sechs Monate im Jahr an Gäste
vermietet werden, sollten nicht unter die neuen Regelungen fallen. Das
ist allerdings für die Politiker der alpinen Regionen viel zu hoch gegriffen. Sie fordern die Ausnahme auch für Wohnungen, die nur 120 Tage im Jahr vermietet werden.
Überhaupt geht in vielen Ferienorten die Angst um. Man fürchtet, dass die unübersichtliche Rechtslage die zahlungskräftige Klientel aus den übrigen Gebieten der Schweiz und aus dem Ausland stark verunsichert. Die Gäste drohen der Schweizer Bergwelt den Rücken zu
kehren.
„Es geht auch um sehr Geld und Besitzstand“, erklärt der Bürgermeister des Skiortes Grindelwald, Emanuel Schläppi.
„Privatpersonen, die Wohnungen besitzen, werden bis vor das Bundesgericht gehen.“ Es könnte Jahre dauern, bis eine Rechtsklarheit für die gesamte Schweiz herrsche, prognostiziert Schläppi.
Ein anderer Verlierer steht schon fest: Die Baubranche. „Die Folgen des Entscheids werden dramatisch sein“, fürchtet Bauunternehmer Markus Testa aus St. Moritz.
Bislang machten Zweitwohnungen rund die Hälfte seiner Aufträge aus. Die
düstere Prognose des Firmenchefs: In den nächsten 18 Monaten müsse er die Hälfte seiner 300 Mitarbeiter vor die Tür setzen.

