Wer nachts zwischen ein und fünf Uhr in der Schweiz eine Tankstelle mit Restaurant und Shop aufsucht, der kommt schnell ins Staunen: Der Reisende kann in dem Restaurant Rührei bestellen, im Shop jedoch sind rohe Eier weggesperrt. Die Tankstellen dürfen nur feilbieten, was den “Bedürfnissen der Reisenden” entspricht: Erlaubt ist der Verkauf von Benzin, belegten Broten und Zeitungen. Nicht erlaubt ist der Verkauf von Würsten, Grillkohle und Eiern.
Die Regelung, die auf dem helvetischen Arbeitsgesetz beruht, könnte bald der Vergangenheit angehören. Denn der Nationalrat, die größte Kammer des Schweizer Parlaments, beschloss eine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes: In Zukunft sollen die Shops neben den Zapfsäulen ihr gesamtes Sortiment offerieren dürfen. Und sie dürfen rund um die Uhr geöffnet sein – sofern sie an einem Hauptverkehrsweg liegen. Treibende Kraft ist die Freisinnige Partei. Der bisherig gültige “bürokratische Unsinn” gehöre abgeschafft, mahnte die wirtschaftsnahe Partei. Die zweite Parlamentskammer, der Ständerat, muss der Änderung noch zustimmen.
Gegen ausgedehnte Öffnungszeiten formiert sich jedoch Widerstand – von den Gewerkschaften bis zu den Kirchen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Unia droht: Falls auch der Ständerat die Liberalisierung in den Tankstellen-Shops durchwinkt, werde man ein landesweites Referendum erzwingen. Dann hätten die Schweizer Stimmbürger das letzte Wort.
Die Liberalisierungsskeptiker warnen: Die neue Tankstellenregelung markiere einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer neuen Welt des Rund-um-die-Uhr-Shoppings. “Es gibt klar eine Tendenz, die Öffnungszeiten immer weiter auszudehnen”, erläutert der Abt Martin Werlen vom Kloster Einsiedeln, der Verantwortliche der Schweizer Bischofskonferenz für das Departement Kirche und Welt.
Tatsächlich: Nicht nur Tankstellen, auch andere Geschäfte sollen nach den Plänen wirtschaftsnaher Parteien ihre Kundschaft flexibler bedienen dürfen. Eine entsprechende Initiative plant die Grünliberale Partei. Im Falle eines Erfolgs könnten Tankstellen-Shops und normale Geschäfte 24 Stunden öffnen. Sie dürfen allerdings eine Ladengröße von 120 Quadratmetern nicht überschreiten.
Viele Gegner der erweiterten Ladenöffnung warnen hingegen vor einer massiven Ausweitung der Arbeitszeiten. “Davon wäre nicht bloß das Verkaufspersonal betroffen, sondern auch weitere Arbeitnehmer wie das Reinigungspersonal, Angestellte der Logistik und das Sicherheitspersonal”, heißt es bei der Gewerkschaft Unia.
Ob die Verfechter eines ungebremsten Liberalismus oder die Befürworter geregelter Öffnungszeiten mehr Menschen überzeugen, wird sich schon in wenigen Wochen in Zürich zeigen: Die Bürger des größten Schweizer Kantons sollen am 17. Juni an der Urne die Frage beantworten: Dürfen alle Geschäfte im Kanton an sieben Tagen für 24 Stunden geöffnet sein?

