In Mexiko können Künstler ihre Steuerschuld mit eigenen Werken begleichen. Angenommen, Sie sind ein begabter Maler, Bildhauer oder Zeichner. Stellen Sie sich vor, Sie gehen einmal im Jahr bei Ihrem Finanzamt vorbei und stellen dem Beamten ein Gemälde oder eine Skulptur auf den Schreibtisch. Und sagen: “Hier sind meine Steuern”. Gibt es nicht, sagen Sie Doch, in Mexiko, und zwar schon seit fast einem halben Jahrhundert. “Pago en Especie” (Zahlung in Naturalien) heißt das Programm, das mexikanischen Künstlern erlaubt, ihre Steuerschuld mit eigenen Werken zu begleichen. Ein auf der Welt einmaliges Steuersystem, wie Juana Inés Abreu, Generaldirektorin für Kulturförderung im mexikanischen Finanzministerium, sagt.
Über die Jahrzehnte hat der mexikanische Fiskus so mehrere tausend Kunstwerke gesammelt. Die wertvollsten rund 3600 Stück werden seit acht Jahren in einem eigenen Museum im ehemaligen Erzbischöflichen Palast in der Altstadt von
MexikoStadt aufbewahrt. “Es ist die umfassendste Sammlung zeitgenössischer mexikanischer Kunst”, betont Abreu. Werke von Rufino Tamayo, Antonio Ruíz, Adolfo Best Maugard und dem bekanntesten mexikanischen Wandmaler, Diego Rivera, sind im
SteuerMuseum ausgestellt. Insgesamt beteiligen sich heute 300 Künstler an Pago en Especie. Jeder Dritte von ihnen ist Ausländer.
Die Idee zu dem ungewöhnlichen Programm hatte Riveras Kollege David Alfaro Siqueiros im Jahre 1957. Gemeinsam mit einem kunstbegeisterten Abteilungsleiter im Finanzministerium suchte der Muralist nach einer Lösung für einen Kollegen,
der keine Steuern zahlen wollte, weil er mit seiner Arbeit kaum was verdiente. Der Finanzbeamte akzeptierte schließlich statt Pesos ein Bild als
Steuerleistung, und schon war die Idee für Pago en Especie geboren. Anders als Rivera beteiligte sich Siqueiros allerdings nie an dem Programm.
Der Sinn von “Pago en Especie” ist ein doppelter. Zum einen solle den Künstlern so das Zahlen der Abgaben vereinfacht werden, betont Direktorin Abreu. “Denn in Mexiko ist es sehr unpopulär, Steuern zu zahlen.” Und da seien die Kunstschaffenden keine Ausnahme. Auf der anderen Seite wollte der Staat so eine Kunstsammlung von Wert zusammentragen.
1974 regelte die mexikanische Regierung in einer Verordnung die Abgabepflicht bis ins Detail. Je mehr Gemälde, Skulpturen oder Radierungen ein Künstler verkauft, desto mehr muss er auch dem Finanzministerium abliefern. Wer 21 oder
mehr Werke pro Jahr verkauft, muss sechs weitere Arbeiten als Abgabe entrichten. Diejenigen, die nur ein Kunststück veräußern, müssen ein zusätzliches an den Staat geben, und wer lediglich ein Bild los wird, muss trotzdem noch eins für
das Finanzamt malen. Foto, Video oder Installationsarbeiten werden nicht akzeptiert. Und wie es in Mexiko bei der Steuerverteilung üblich ist, geht ein Drittel der Abgaben in die Bundesstaaten. Per Los werden diejenigen Stücke
ermittelt, die als Wanderausstellungen in die Provinzen gehen.
Doch der Fiskus akzeptiert nicht jedes Werk. “Manchmal geben die Künstler die Stücke ab, die unverkäuflich sind”, sagt die Zeichnerin Carla Rippey, die selbst seit Jahren ihre Steuern in Naturalien zahlt. Deshalb begutachtet ein
Sachverständigengremium jedes Werk. Werden die eingereichten Arbeiten drei Mal abgelehnt, muss der Künstler seine Steuern ganz normal in Peso entrichten. Und wer die festgesetzten Abgabetermine überzieht, muss ein weiteres Werk pro Quartal als Säumnisgebühr abgeben. Ist ein Kunstwerk einmal angenommen, wird es aber
noch nicht unbedingt ausgestellt. Nur wenn dem Stück “Calidad museo” bescheinigt wird, kann es im Museum gezeigt werden. Diejenigen Stücke, die als
Steuerbetrag akzeptiert, aber nicht als museumstauglich eingestuft werden, hängen in
den Amtsstuben des Finanzministeriums.
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